Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.4 Arbeitsschutzausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, die mit dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammenzubringen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten. Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind u. a.: Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb, Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.2 Weitere externe Leistungen

Weitere externe Leistungsangebote, die zum Erreichen der BEM-Ziele beitragen können, sind: Integrationsfachdienst (IFD), technischer Berater des Integrationsamts, psychosoziale Beratungsstellen: Sozialpsychiatrischer Dienst (SPDi), Suchtberatung, Schuldnerberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Erziehungsberatung, Selbsthilfegruppen, Gesundheitsämter (koordinierende Funktio...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Praktische Umsetzung im Unternehmen

Zusammenfassung Überblick Im Jahr 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins SGB IX aufgenommen und ist seitdem für alle Arbeitgeber verpflichtend. Den Anwendern bereitet die konkrete Umsetzung der Anforderungen allerdings noch immer häufig Probleme. Oft fehlt es an Systematik, Effizienz und teilweise sogar an Rechtskonformität. Dabei kann das BEM viel meh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.1 Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt

Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: Gesetzliche Krankenkassen für Leistungen der medizinischen Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
BGM in Großunternehmen und ... / 4.2 Von BGF zu BGM mit dem Fokus auf eine Kosten-Nutzen-Analyse

In vielen Konzernen gibt es bereits Aktivitäten und Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeitergesundheit. Dabei sind der Ausprägungsgrad und die Qualität der Maßnahmen sehr unterschiedlich. Meist handelt es sich hierbei um einzelne und unkoordinierte Angebote der BGF, ohne weiteren strategischen BGM-Ansatz. Da die Strategie der Konzerne i. d. R. auf Gewinnmaximierung und die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
BGM in Großunternehmen und ... / 4.6 Vernetzung der beteiligten Strukturen als Erfolgsfaktor

Die Verschmelzung des Arbeitsschutzes mit dem Gesundheitsmanagement ist für die Umsetzung des BGM in der Praxis von Konzernen oft sinnvoll und es lassen sich durch die Nutzung von Synergieeffekten Ressourcen wirtschaftlicher einsetzen. Da sowohl Gesundheitsförderung als auch Arbeitsschutz Managementsysteme sind und weitgehend gleiche Ziele verfolgen, bietet es sich an, beide ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 1 Einordnung der Situationsanalyse in den BEM-Gesamtprozess

Das BEM als komplexes Verfahren untergliedert sich grundsätzlich in (vgl. Abb. 1): fallbezogene Prozesse (I.) dazugehörige Dokumentation im Einzelfall (II.) und darüber hinausgehende begleitende Prozesse (III.). Abb. 1: Struktur der Prozesse im BEM Fallbezogene Prozesse beziehen sich stets auf den jeweiligen BEM-Einzelfall und umfassen, systematisch durchstrukturiert, alle zu dur...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / Zusammenfassung

Überblick Obwohl seit 2004 die Verpflichtung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) besteht, bereitet vielen Unternehmen und Institutionen die konkrete Umsetzung der Anforderungen des § 167 Abs. 2 SGB IX noch immer Probleme. Die Ziele im BEM, wie die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit oder die strukturierte Unterstützung bei der Wiedereingliederung, können häufig n...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 3 Das Arbeitssystem als Gestaltungsfeld im BEM

Das Arbeitssystem (s. Abb. 6) kann für die Durchführung der Situationsanalyse ein geeignetes Modell darstellen, um systematisch die Belastungsfaktoren des Arbeitsplatzes zu analysieren. Die Ergebnisse dieser Analyse geben Hinweise für Gestaltungsmöglichkeiten und damit für die Anpassung der Anforderungsprofile an die Fähigkeiten des Betroffenen. Zum besseren Verständnis der G...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 2 Aspekte und Instrumente der Situationsanalyse

Die systematische Situationsanalyse soll klären, welche Bedingungen die Arbeitsunfähigkeit bzw. eine positive Wiedereingliederung der Betroffenen beeinflussen und wie diese durch das Unternehmen bzw. die Organisation verändert werden können. Im Rahmen einer ganzheitlichen Situationsanalyse ist mit Zustimmung des Betroffenen abzuklären, ob Belastungsfaktoren in seiner privaten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentraler Erfolgsfaktor im BEM

Zusammenfassung Überblick Obwohl seit 2004 die Verpflichtung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) besteht, bereitet vielen Unternehmen und Institutionen die konkrete Umsetzung der Anforderungen des § 167 Abs. 2 SGB IX noch immer Probleme. Die Ziele im BEM, wie die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit oder die strukturierte Unterstützung bei der Wiedereingliederung, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 4 Spezifische Eingliederungsmaßnahmen für häufige Erkrankungsgruppen

Die Vielzahl von verschiedenen Erkrankungen, Gesundheitsproblemen und Störungen erfordert sehr unterschiedliche Gestaltungsmaßnahmen in der BEM-Praxis. Patentrezepte für eine erfolgreiche Wiedereingliederung gibt es dafür nicht, jedoch vielversprechende Ansätze zur Gestaltung für häufige Erkrankungsgruppen. Zur Beschreibung der nachfolgenden Gestaltungsansätze wurde das TOP-P...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 2.4 Durchführende und beteiligte Personen

Die Situationsanalyse wird jeweils vom Fallmanager organisiert und koordiniert. Er hat zu dem Betroffenen ein besonderes Vertrauensverhältnis. Die Zustimmung, Mitwirkung und Selbstbestimmung des betroffenen Beschäftigten bei der Situationsanalyse sind bedeutende Voraussetzungen für deren erfolgreiche Durchführung. Darüber hinaus hat der Betroffene das Recht, zusätzlich eine ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 2.3 Anforderungen und Fähigkeiten abgleichen

Der Abgleich des Anforderungsprofils des Arbeitsplatzes mit dem individuellen Fähigkeitsprofil bildet eines der wesentlichen Elemente der Situationsanalyse im BEM. Aus dem Vergleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils lassen sich die Handlungsfelder erkennen, in denen zielgerichtete Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes an die Fähigkeiten der Betroffenen und umgekeh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 2.2 Fähigkeitsprofil

Das Fähigkeitsprofil des Betroffenen muss einerseits den Anforderungen des entsprechenden Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsaufgabe und des organisatorischen Umfelds entsprechen. Andererseits sind aber in vielen Fällen Fertigkeiten bzw. Qualifikationen beinhaltet, die bei der Ausführung der Tätigkeit nicht abgerufen werden, jedoch vorhanden sind. Hierzu gehören z. B. Aspekte wi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 2.1 Anforderungsprofil

Das Anforderungsprofil beschreibt die Anforderungen eines Arbeitsplatzes an die Beschäftigten und wird mithilfe einer methodischen Vorgehensweise ermittelt. Eine wesentliche Voraussetzung für ein zutreffendes Anforderungsprofil ist die genaue inhaltliche Kenntnis der zu erfüllenden Aufgabe, ihrer organisatorischen Einbindung (Einzel- oder Gruppenarbeitsplatz, Unter- oder Über...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 4.2 Psychische Störungen

Der Anteil psychischer Störungen am Arbeitsunfähigkeitsgeschehen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Diese Störungen sind insbesondere durch ein komplexes Bedingungsgefüge aus individuellen Voraussetzungen sowie betrieblichen und familiären Belastungsfaktoren und Ressourcen gekennzeichnet. Voraussetzung für einen leistungsadäquaten Einsatz von Mitarbeitern mit ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 4.4 Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Bei chronischen Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen), akuten Erkrankungen (Herzinfarkt) sowie deren operativer Behebung (Bypässe, Shunts) sind vornehmlich organisatorische und individuelle Maßnahmen zu ergreifen: Vermeidung von Stress und Zeitdruck als Hauptrisikofaktoren durch klare Aufgabenstellungen, um Zusatzbelastungen zu verringe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 4.1 Muskuloskelettale Erkrankungen

Erkrankungen des Bewegungsapparates haben weiterhin den größten Anteil am Arbeitsunfähigkeitsgeschehen, gemessen am Arbeitszeitausfall. Häufige Erkrankungen sind der vorzeitige Verschleiß von Gelenken (Arthrose) und Bandscheibenvorfälle. Um Beschäftigten mit derartigen Erkrankungen einen Einsatz am bisherigen Arbeitsplatz zu ermöglichen, stehen technische Maßnahmen zur Redukt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 4.3 Atemwegserkrankungen

Erkrankungen der Atemwege, wie Asthma, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder durch chronische Allergien (z. B. gegen Schimmelpilze, Hausstaub, Chrom-Nickel-Stäube) ausgelöst, können die körperliche Leistungsfähigkeit stark einschränken. Symptome können chronische Atemnot, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsdefizite aufgrund mangelnder Sauerstoffversorgung und er...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 4.5 Stoffwechselerkrankungen

Um Beschäftigten mit Erkrankungen wie Diabetes mellitus – Stoffwechselerkrankung mit der weitesten Verbreitung – eine Weiterbeschäftigung an ihrem bisherigen Arbeitsplatz zu ermöglichen, sind vornehmlich arbeitsorganisatorische Gestaltungsansätze geeignet. Bei an Diabetes mellitus erkrankten Beschäftigten empfehlen sich: Einzelarbeit vermeiden, damit im Falle einer Hypoglykäm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Rz. 2 Die Pflicht zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften[1] beinhaltet Folgendes: Innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs muss der Betriebsrat eigenverantwortlich die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit i. S. v. Art. 24, 32 DSGVO sicherstellen; Bei der Verarbeitung von sensiblen Beschäftigtendaten i. S. v. Ar...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.3 Personenbedingte ordentliche Änderungskündigung

Eine ordentliche Änderungskündigung kann aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers sozial gerechtfertigt sein. Als derartige Gründe kommen etwa die folgenden in Betracht: persönliche Ungeeignetheit für den bisherigen Aufgabenbereich infolge krankheits- oder altersbedingter Leistungsschwäche oder von Gewissenskonflikten; fachliche Ungeeignetheit für einen durch die technolo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 8.2 Beweiserleichterungen für den Beschäftigten

Für den Beschäftigten ist es oft nicht möglich, den Beweis zu erbringen, dass er wegen eines der Merkmale des § 1 AGG benachteiligt wurde. Meist gibt es nur Indizien, die darauf hindeuten, aber keine zweifelsfreien Nachweise. Dem trägt § 22 AGG Rechnung: Der Bewerber braucht nur nachzuweisen, dass er benachteiligt worden ist und dass es Indizien dafür gibt, dass dies wegen ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.1 Prävention (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 14 § 25 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 26 Abs. 1 verpflichtet die Rehabilitationsträger zur Bereitstellung von geeigneten Präventionsleistungen. Ziel ist, den Eintritt einer Behinderung (vgl. Komm. zu § 2) zu verhindern bzw. die Verschlimmerung einer bereits bestehenden Behinderung oder das Hinzutreten von weiteren Behinderungen zu vermeiden (Tertiär-Prävention). Dadurch soll d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.9 Informationsaustausch zur Integration von Menschen mit schwerer Behinderung auf der betrieblichen Ebene (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 50 Die Rehabilitationsträger haben neben den Werks- und Betriebsärzten auch mit weiteren Akteuren des "betrieblichen" Bereichs zusammenzuarbeiten, damit Menschen mit schwerer Behinderung in das Arbeitsleben integriert werden (§§ 10, 163 ff.). Wichtig ist u. a., dass die "betrieblichen" Akteure einen möglichen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarf frühzeitig erkennen und d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.2 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 20 § 26 Abs. 2 Nr. 2 hat das Ziel, durch Gemeinsame Empfehlungen sich bereits im Frühstadium abzeichnende, zukünftige Beeinträchtigungen (gesundheitliche Barrieren) zu erkennen. Dadurch kann dem Fortschreiten gesundheitsgefährdender Prozesse, die durch chronische Erkrankungen und gleichzeitige gesundheitsbelastende Kontextfaktoren begünstigt werden, entgegengewirkt werde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.5 Prävention (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 18 Nach § 3 haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung und einer chronischen Krankheit, die zu einer Behinderung führen kann, vermieden wird. Bei einer bereits eingetretenen Behinderung ist eine mögliche weitere Beeinträchtigung der Gesundheits- bzw. Teilhabesituation zu verhindern. Vor diesem Hintergrund ist § 25 Abs. 1 Nr. 5 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Bei der Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht. Bei der Ausgestaltung der "Klärung von Möglichkeiten" eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach der Rahmenvorschrift des § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX durch generelle Verfahrensregelungen steht dem Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mentale Teamgesundheit: Ein... / 8 Die Rolle der Führungskraft in Sachen Teamgesundheit

Das Team kümmert sich also um sich, einzelne Teammitglieder auch um andere, aber die Führungskraft hat definitiv drei unterschiedliche Aktionsebenen: Die (emotionalen) Ermüdungserscheinungen machen auch vor Führungskräften nicht halt. Daher muss sie sich zunächst um ihre eigene mentale Gesundheit kümmern – andernfalls kann sie nicht konstruktiv agieren und definitiv kein Vorb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche Betreuung... / 2.6 Einzelfallberatung

Auch und gerade wenn in einem Betrieb keine Vorsorgen anstehen (oder Angebotsvorsorgen nur schleppend wahrgenommen werden), gibt es doch Bedarf an individueller medizinischer Beratung – manchmal mehr, als die Betriebe und ihre Beschäftigten selbst wahrnehmen. Typische Anlässe für individuelle Beratung sind v. a. individuelle Erkrankungen und der damit ggf. verbundene Maßnahme...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche Betreuung... / 2.5 Organisationsberatung

Was gehört alles zum rechtskonformen Mutterschutz? Warum ist die Eignungsuntersuchung Fahr- und Steuertätigkeit rechtlich schwierig geworden? Wie kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement endlich mal praktikabel zum Laufen gebracht werden? Was gehört zu einem Gesundheitsmanagementsystem, das diesen Namen auch wirklich verdient? Viele Fragen, die einen Betriebsarzt in seiner...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beschäftigung leistungsgewa... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Folgen von Krankheit oder Unfall kann es passieren, dass Beschäftigte nicht mehr die Anforderungen ihres angestammten Arbeitsplatzes erfüllen können. Ziel einer verantwortungsvollen Personalentwicklung sollte es sein, ihnen auch dann so weit wie möglich eine leistungs- und persönlichkeitsgerechte sowie wertschöpfende Tätigkeit zu ermöglichen. Durch den Be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beschäftigung leistungsgewa... / 3.1 Leistungsgewandelt – wann besteht Handlungsbedarf?

Handlungsbedarf für eine Arbeitsplatzanpassung wegen einer Leistungswandlung kann sich in verschiedenen Ausgangslagen ergeben: Im vergleichsweise einfachsten Fall liegt eine konkrete Empfehlung eines behandelnden Arztes vor, nach der die betrieblich Zuständigen ggf. unter betriebsärztlicher Beratung den Arbeitsplatz anpassen können. Günstig ist auch, wenn bereits ein Verfahr...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
DGUV-I 250-109: Leitfaden für Betriebsärzte und Betriebsärztinnen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Kosten / 2.2 Schulungskosten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten erforderlicher Schulungsveranstaltungen zu tragen, § 40 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 Satz 1, Abs. 2 BetrVG. Erforderlich ist eine Schulungsveranstaltung, wenn das im Rahmen einer Schulungsveranstaltung vermittelte Wissen im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Aufgabenstellung des Betriebsrats steht und ein konkreter Schulung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.7 Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Zu einer Langzeiterkrankung entschied das LAG Thüringen im April 2023 einen Fall.[1] Demnach liegt keine unmittelbare Benachteiligung nach § 3 Abs. 1 AGG vor, wenn der Arbeitgeber die personenbedingte Kündigung beabsichtigt, weil der behinderte Mitarbeiter dauerhaft arbeitsunfähig ist. Die betreffende Mitarbeiterin litt an Schwerhörigkeit bis hin zur Taubheit und hatte weite...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einzelfälle

Rz. 56 Im Folgenden werden einige Beispiele aus Literatur und Rechtsprechung aufgeführt. Praxis-Beispiel Beispiele: (ja = mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nein = nicht mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) ja: Arbeitskleidung, soweit Arbeitgeber nicht den reinen Vollzug staatlicher Vorschriften (etwa Hygienevorschriften) verlangt und Regelun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankheitsbedingte Kündigung / 1.2 Häufige Kurzerkrankungen

Die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers ist vom Gericht in 3 Stufen zu prüfen[1]: 1. Stufe: Besorgnis weiterer Erkrankungen Zunächst ist festzustellen, ob zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektive Tatsachen vorgelegen haben, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang rechtferti...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankheitsbedingte Kündigung / 3 Krankheitsbedingte Kündigung als Benachteiligung wegen Behinderung

Mit seinen Urteilen vom 28.4.2011[1] und 22.10.2009[2] hat das BAG eine Benachteiligung wegen Behinderung auch für den Fall abgelehnt, dass eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung rechtsunwirksam ist. Dies gilt zumindest dann, wenn keine weitergehenden Indizien vorgetragen werden, die entsprechend § 22 AGG die Vermutung begründen, dass über die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Mitbestimmung: Ordnung d... / 2.5 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Ob und in welchem Umfang der Betriebsrat bezüglich des betrieblichen Eingliederungsmanagements ein Mitbestimmungsrecht hat, ist für jede einzelne Regelung zu prüfen. Ein solches kann sich bei allgemeinen Verfahrensfragen aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, in Bezug auf die Nutzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und hinsichtlich der Ausgestaltung de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Die gesetzliche Grundlage für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist § 167 Abs. 2 SGB IX. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, für Beschäftigte, die in einem Zeitraum von 12 Monaten länger als 6 Wochen (= 42 Tage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein BEM durchzuführen. Dies umfasst alle Maßnahmen, mit denen eine Arbeitsunfähigkeit überwunden...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.2.3 Stufenweise Wiedereingliederung

Im Unterschied zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, wird die stufenweise Wiedereingliederung vom behandelnden Arzt veranlasst. Festgeschrieben ist die Maßnahme im § 74 SGB V und im SGB IX. Die "Stufenweise Wiedereingliederung" – auch Hamburger Modell genannt – kann eine eigenständige oder eine Maßnahme im Rahmen des BEM sein. Mitarbeitende werden durch schrittweise Erh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 10 Arbeitsrechtliche Aspekte

Im Zusammenhang mit psychischen Auffälligkeiten sind für eine Führungskraft natürlich auch arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten interessant. Das weite Feld des Arbeitsrechts mit seinen Ausnahmen sowie die notwendige Berücksichtigung des Einzelfalls machen es unmöglich, verallgemeinerbare Aussagen zu treffen. Dennoch soll in aller Kürze umrissen werden, welche arbeitsrech...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.2.1 Krankenrückkehrgespräche

Bei Krankenrückkehrgesprächen handelt es sich um Gespräche, welche die direkte Führungskraft mit den Mitarbeitenden nach längerer Krankheitsdauer führt. Mit dem Gespräch sollen etwaige betriebliche Gründe, die zur Erkrankung führten, in Erfahrung gebracht werden. Krankenrückkehrgespräche können standardisiert, teilstandardisiert oder in völlig offener Form durchgeführt werde...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Interdisziplinäre Zusammena... / 3.3 Einzelfallberatung

Wenn im Unternehmen eine konkrete Arbeitsschutzfrage zur Klärung ansteht, wird eine konkrete Antwort gesucht. Das gelingt umso besser, je zielgerichteter die Fachexperten eingebunden werden können. Praxis-Beispiel BEM-Gespräche Wer nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit in das Unternehmen zurückkehrt, hat die Möglichkeit am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) n...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 3 Anreize der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften sind daran interessiert, die Unfallkosten zu reduzieren. Das ist für sie aber nur in Kooperation mit den Mitgliedsbetrieben möglich. Dies äußerte sich in den letzten Jahren in einem teilweisen Strategiewandel der BGen: weg von der reinen Überwachung der Betriebe, hin zu deren Beratung. Darüber hinaus gibt es auch eine Rechtsgrundlage zur Schaffung v...mehr