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Situationsanalyse: Zentraler Erfolgsfaktor im BEM / 4.2 Psychische Störungen

Dipl.-Ing. Andrea Lange
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Der Anteil psychischer Störungen am Arbeitsunfähigkeitsgeschehen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Diese Störungen sind insbesondere durch ein komplexes Bedingungsgefüge aus individuellen Voraussetzungen sowie betrieblichen und familiären Belastungsfaktoren und Ressourcen gekennzeichnet.

Voraussetzung für einen leistungsadäquaten Einsatz von Mitarbeitern mit psychischen Störungen ist eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenem, dem Fallmanager und dem Arbeitsmediziner. Nur in enger Kooperation und bei intaktem Vertrauensverhältnis können geeignete Eingliederungsmaßnahmen gefunden werden.

Dies ist insbesondere wichtig, da psychische Störungen gegenüber physischen Erkrankungen noch immer durch eine tatsächliche oder von den Betroffenen empfundene Stigmatisierung oder Tabuisierung gekennzeichnet sind.

Im Einzelfall kann die Einbeziehung des behandelnden Facharztes oder des Therapeuten einen Eingliederungserfolg überhaupt erst möglich machen. Hier ist insbesondere ein gutes Vertrauensverhältnis zu den BEM-Akteuren und die Entbindung der Schweigepflicht des Facharztes/Therapeuten wesentliche Voraussetzung. Sind die Betroffenen bislang nicht in fachärztlicher bzw. therapeutischer Behandlung, ist im Einzelfall zu prüfen, ob der sozialpsychiatrische Dienst als Beratungsinstitution hinzugezogen werden kann. Darüber hinaus kann die Hinzuziehung der bereits genannten regionalen Berufstrainingszentren als Unterstützung geprüft werden.

Aufgrund der Vielfalt psychischer Störungen sind die Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz ebenfalls äußerst differenziert:

  • zeitweise Verringerung der kognitiven Leistungsfähigkeit (Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnis),
  • Probleme in der Kommunikation mit Kollegen und Vorgesetzten und daraus resultierende Konflikte sowie Verringerung...

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