Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebliches Eingliederungsmanagement

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Burnout-Syndrom / 4 Prävention und Rehabilitation

An erster Stelle steht die Gefährdungsbeurteilung, die für jeden Arbeitsplatz durchzuführen ist und bei der auch psychische Belastungen thematisiert werden müssen. Bei Präventionsmaßnahmen ist auf körperliche wie seelische Belange zu achten. So gehören Sport- und Bewegungsangebote und ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz ebenso zur betrieblichen Gesundheitsförderung wie ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltiges BGM: Gesundhei... / 2 Strukturbildung und KVP

Die wesentlichen Elemente zur Gestaltung der Nachhaltigkeit und damit Etablierung des BGM als festes System in einem Unternehmen sind die Strukturbildung bzw. deren Ausbau sowie die Durchführung der Folgeprogramme im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP), wie in Abb. 1 dargestellt. Während das 6-Phasen-Modell der DHfPG bereits einen Prozess darstellt, sta...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM und Demografiemanagement / 2.4 Gesundheit/Arbeitsfähigkeit

Eine alternde Belegschaft birgt auch ein zunehmendes Gesundheitsrisiko. Zwar nehmen bei älteren Beschäftigten Fähigkeiten, wie Geübtheit, Arbeits- und Berufserfahrung, Umgang mit Menschen oder Qualitätsbewusstsein, zu, jedoch steigen mit zunehmendem Alter auch die Krankenstände und die Arbeitsfähigkeit sinkt. Demnach spielen folgende Themen im Rahmen eines Demografiemanageme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM und Demografiemanagement / 3 Demografieanalysen

Die Kenntnis des Status quo der zuvor genannten Themenbereiche ist Grundvoraussetzung für eine Beurteilung der Demografiefestigkeit eines Unternehmens. Durch Analysen lassen sich Risiken aufzeigen und Schwerpunkte für Maßnahmen definieren. Zu den wesentlichen Analysen gehören: Altersstrukturanalyse (siehe Abb. 3 und 4): Verteilung der Beschäftigten nach Altersgruppen Durchschni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Low Performance und fähigke... / 3 Fähigkeitsprofile Mitarbeiter und Anforderungsprofile Arbeitsplatz/-tätigkeit

Um im Unternehmen Low Performance zu vermeiden, zu verringern oder im Falle einer Behinderung adäquate Lösungen zur Integration und Weiterbeschäftigung betroffener Mitarbeiter in den Arbeitsprozess zu ermöglichen, ist die Erstellung von Fähigkeits- und Anforderungsprofilen erforderlich. Fähigkeitsprofile betreffen den Menschen. Dabei werden die individuellen Fähigkeiten und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Low Performance und fähigke... / 1.2 Behinderung, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

In der Betrachtung der Low Performance gilt es, auch die Bereiche Behinderung und Krankheit sowie im Zusammenhang mit der Krankheit die Arbeitsfähigkeit zu betrachten. Eine Erklärung des Begriffs "Behinderung" lässt sich u. a. im 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX), in der UN-Behindertenrechtskonvention, in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und G...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitswelt 4.0: Herausford... / 3 Herausforderung für das BGM

Unter dem Dach des BGM werden zunehmend Themen platziert, welche die Thematik Gesundheit und Arbeit in einem sehr weiten Feld fassen. Während in der Vergangenheit die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) vorrangig mit dem Angebot an Präventionskursen und Gesundheitstagen auskam, reicht die Bandbreite der Themen eines BGM vom Arbeits- und Gesundheitsschutz und dem Betriebl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Low Performance und fähigke... / 2 Fähigkeiten im betrieblichen Kontext

Abschn. 1 macht deutlich, dass Low Performance ein sehr sensibles Thema darstellt, da einerseits Arbeitgeber die Erbringung der geforderten Leistung erwarten dürfen, andererseits auch Minderleistung in bestimmten Fällen zu akzeptieren ist. Zudem besteht die Gefahr, beim Aufzeigen einer vermuteten und über die Beobachtung im Tagesgeschäft begründeten Minderleistung den Mitarb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Das Präventionsparadox / 5 Maßnahmen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention

Abschließend soll auf mögliche Maßnahmen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention eingegangen werden, die – obwohl aus dem Gesundheitsbereich stammend – in ihrer Systematik auch auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Speziellen übertragen werden können. Primärprävention Schaffung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsstätten Eliminierung von Gefahren am Arbeitsplatz Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Aufgaben / 3 Förderungsauftrag des Betriebsrats

Nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gehört es zum Handlungsrahmen des Betriebsrats, beim Arbeitgeber Maßnahmen zu beantragen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen. Weiterhin hat er nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern. Zu diesem Zweck kann er verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer benennt, welche nach § 84 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Aufgaben / 1 Handlungsrahmen

Die Aufgaben des Betriebsrats sind im BetrVG nicht zusammenhängend aufgeführt. Die Hauptaufgaben tauchen verstreut in vielen Einzelbestimmungen auf, in denen der Arbeitgeber verpflichtet wird, in sozialen Angelegenheiten, in personellen Angelegenheiten, bei personellen Einzelmaßnahmen, bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung und in wirtschaftli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finanzierung eines BGM / 1 Aufwand und Kosten eines BGM

Die Durchführung und insbesondere der Einstieg in ein BGM ist immer auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Häufig starten genau deshalb viele Unternehmen – insbesondere KMU – kein BGM, da trotz Notwendigkeit dieser Thematik oftmals weder die Zeit noch finanzielle Möglichkeiten vorhanden sind. Hinzu kommt die Tatsache, dass durch das zeitliche Engagement auch interne ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.9 Anspruch auf Ausübung des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht ist nicht nur ein Recht des Arbeitgebers zur Gestaltung des konkreten Arbeitsverhältnisses. Die Möglichkeit, dadurch Einfluss auf die konkreten Umstände zu nehmen, kann auch zu einer Verpflichtung führen, das Weisungsrecht zum Schutz der Beschäftigten auszuüben.[1] Praxis-Beispiel Die Beschäftigten haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, vor den Gesundhei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.6 Prävention – Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung

Eine weitere Verpflichtung des Arbeitgebers liegt in der Prävention.[1] Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Beteiligten das Arbeitsverhältnis dauerhaft fortsetzen können und hierfür sämtliche Hilfen zur Beratung sowie alle finanziellen Möglichkeiten möglichst frühzeitig ausschöpfen. Das bedeutet konkret: Der Arbeitgeber ist nach § 167 Abs. 1 SGB IX verpflichtet, so fr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.5 Inklusionsvereinbarung

Nach § 166 SGB IX muss der Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und der betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abschließen. Das Initiativrecht für den Abschluss dieser Vereinbarung liegt bei der Schwerbehindertenvertretung oder – ist diese nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 2.5 Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Störung im Arbeitsverhältnis billigerweise hinnehmen muss oder ob die Kündigung aus der Sicht eines verständigen Arbeitgebers als billigenswert und angemessen erscheint. Bei der personenbedingten Kündigung sind nach herrschender Meinung strenge Maßstäbe anzulegen.[1] Schließlich ist dem Arbeitnehmer in der Rege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.5 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt nach § 167 Abs. 2 SGB IX der Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers mit Behinderung gemeinsam mit der betrieblichen Interessenvertretung, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, gemeinsamen Servicestellen sowie Werks- oder Betriebsärzte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung dar. Nach Beschreibung der allgemeinen Voraussetzungen wird auf die einzelnen Arten des krankheitsbedingten Leistungsausfalls eingegangen. Hierbei wird die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Kündigungsschutzverfahren betont, da sie den Maßstab für die Kündigungsentscheidung des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.6 Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Störung im Arbeitsverhältnis billigerweise hinnehmen muss oder ob die Kündigung aus der Sicht eines verständigen Arbeitgebers als billigenswert und angemessen erscheint. Bei der krankheitsbedingten Kündigung sind nach herrschender Meinung strenge Maßstäbe anzulegen. Schließlich ist dem Arbeitnehmer in der Regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten / 3 Inhalt

Für die Bestimmung von Reichweite und Grenzen des Inhalts der Personalakte sind die divergierenden Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu berücksichtigen und gegeneinander abwägen.[1] Die Personalakte soll ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers geben.[2] Deshalb gehören...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitales BGM: Möglichkeite... / 4 Status Quo – Anwendung und Umsetzung digitaler Lösungen im BGM

Immer mehr Unternehmen erkennen, dass ein BGM heute weitaus mehr ist als "nice to have", und setzen dabei, auch vor dem Hintergrund der zunehmend geforderten Flexibilität, Mobilität und Kommunikation der jüngeren Generation, immer öfter auf digitale Optionen. Gleichzeitig existieren bereits zahlreiche Anbieter auf diesem Gebiet, die den Unternehmen mithilfe digitaler Plattfo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.3 Leistungen an Arbeitgeber

Rz. 19 Für die Leistungen an Arbeitgeber gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen – § 26 SchwbAV, für Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener Jugendlicher und junger Erwachsener – § 26 a SchwbAV, für Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM zur Steigerung der Arbe... / 4 Chancen von BGM zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität

Ein strategisches BGM greift viele dieser Faktoren auf und kann somit einen bedeutenden Beitrag zur Gestaltung der Arbeitgeberattraktivität leisten. BGM mit seinen Kernbereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist als strukturierter und systematisch dauerhaft im Unternehmen zu etablierend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2.1 Verwendungszwecke (Abs. 1)

Rz. 3 Der Ausgleichsfonds, dessen Bezeichnung in seinem vollen Wortlaut von dem Beirat abgeleitet ist, ist eine "zweckgebundene Vermögensmasse" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die von diesem zweckgebunden zu verwalten und zu verwenden ist und aus dem ebenso wie aus den Mitteln der Integrationsämter Kosten der Verwaltung nicht bestritten werden dürfen. Rz. 4 Di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 15 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX mit der zuständigen Interessenvertretung i. S. d. § 176 (Betriebs- oder Personalrat), bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die stufenweise Wiedereingliederung wird im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements vereinbart. Die Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer und ist nicht auf behinderte Menschen beschränkt.[1] Es ist durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 1.2 Rechte und Pflichten

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung der Arbeitsvertragsparteien, ein Wiedereingliederungsverfahren durchzuführen. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, seine Arbeitskraft – teilweise – zu verwerten. Auch der Arbeitgeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Teilarbeitsfähigkeit anzufordern oder dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / Zusammenfassung

Begriff Die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erleichtert arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, in das aktive Erwerbsleben zurückzukehren. Dies geschieht durch eine allmähliche Steigerung der beruflichen Belastung. Der Arbeitnehmer ist während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig. Unterhaltssichernde Leistungen zahlt die Krankenkasse oder der Rentenversicherung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Ordnung d... / 2.3 Einführung von Ethikrichtlinien, betriebliches Eingliederungsmanagement

Die Einführung eines Verhaltenskodex[1], der das Verhalten der Arbeitnehmer regeln will und die betriebliche Ordnung betrifft, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht ist allerdings ausgeschlossen, wenn es um Tatbestände geht, die z. B. bereits durch das AGG geschützt sind.[2] Soll eine konzerneinheitliche "Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.3 Personaleinsatz

Nach der Auswahl des Personals schließt sich die Frage nach dem "Personaleinsatz" an. Hierbei geht es im Wesentlichen darum, eine Zuordnung von Mensch und Arbeitsaufgabe (bzw. Arbeitsplatz) dergestalt zu treffen, dass eine möglichst vollständige Deckung von Stellenanforderungen und Mitarbeiterfähigkeiten erzielt wird.[1] Im Rahmen eines nachhaltigen und damit sozial verantwor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätszirkel im BGM / 4 Qualitätszirkel im BGM versus Gesundheitszirkel

Der Qualitätszirkel darf nicht mit dem Gesundheitszirkel innerhalb eines BGM verwechselt werden. Die Teilnehmer des Gesundheitszirkels haben den Auftrag, als "Betroffene" innerhalb eines Unternehmens Maßnahmen bzw. Ansätze zur Organisationsentwicklung zu erarbeiten, die Gesundheitsrisiken mindern und/oder Gesundheitsressourcen stärken. Im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / 1 Ziel der Wiedereingliederung

Eine stufenweise Wiedereingliederung hat als Ziel, den Gesundheitszustand des Betroffenen durch eine schonende Heranführung an die Arbeitsbelastungen zu verbessern oder wenigstens zu stabilisieren. Als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation gehört sie in die Zuständigkeit des behandelnden Arztes. Die Wiedereingliederungsmaßnahme begründet ein eigenes Rechtsverhältnis zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / 3 Organisation

Der behandelnde Arzt gibt im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer leisten kann und in welchem zeitlichen Umfang. Dabei ist natürlich die Zusammenarbeit mit dem Betrieb, v. a. mit den zuständigen betrieblichen Vertretern (Vorgesetzte, ggf. Schwerbehindertenvertretung oder Beschäftigtenvertretung), dem Betriebsarzt und der Sicherh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.3 Personenbedingte Kündigung

Rz. 295 Die Abgrenzung von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen ist oftmals schwierig. Bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt eine willensgesteuerte Verhaltensweise des Arbeitnehmers vor (der Arbeitnehmer kann, will aber nicht). Bei einer personenbedingten Kündigung dagegen liegt der Grund in einem nicht steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, d. h., er ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 4 Checkliste

Zur Unterstützung und Vorbereitung einer besseren Integration von mobilitätseingeschränkten Personen in das Arbeitsleben kann anhand ausgewählter Beispiele folgende Checkliste einbezogen werden.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 155 Die beschriebenen allgemeinen Grundsätze, die Ausfluss des Ultima-Ratio-Prinzips sind bzw. aus § 1 Abs. 2 S. 2, Nr. 1b und Nr. 2b KSchG folgen, hat der Gesetzgeber in § 167 Abs. 2 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 84 Abs. 2 SGB IX) konkretisiert. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein sog. betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmer in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Konsequenzen für eine krankheitsbedingte Kündigung

Rz. 166 Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 167 Abs. 2 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 84 Abs. 2 SGB IX) ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen (BAG v. 25.1.2018 – 2 AZR 382/17, Rn 50; BAG v. 22.10.2015 – 2 AZR 720/14, Rn 76, BAGE 153, 138; BAG v. 23.4.2008 – 2 AZR 1012/06...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Allgemeine Prinzipien

Rz. 157 Gem. § 167 Abs. 2 S. 1 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX) klärt der Arbeitgeber mit dem Betriebs- oder Personalrat bzw. einer sonstigen zuständigen Interessenvertretung i.S.d. § 176 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 93 SGB IX), bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 15. Drohung mit einem empfindlichen Übel

Rz. 497 Droht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit einem empfindlichen Übel, um die Erfüllung eigener streitiger Forderungen zu erreichen, kann darin – je nach den Umständen des Einzelfalls – ein erheblicher, die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigender Verstoß gegen seine Pflicht zur Wahrung von dessen Interessen liegen (BAG v. 5.12.2019 – 2 AZR 240/19,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1110 Die Stellung der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsrecht ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Das Gesetz ist am 1.7.2001 in Kraft getreten. Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes in § 2 Abs. 1 SGB IX . Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Förderungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 426 Das SGB IX verpflichtet den beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, seinen Betrieb so zu gestalten, dass schwerbehinderte Menschen darin auch tatsächlich arbeiten können. Dies gilt sowohl für die räumliche Gestaltung der Betriebsräume als auch für die Gestaltung der Organisation. Praktisch gehören dazu Behindertenparkplätze, Rollstuhlfahrerrampen sowie entsprechende s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 5. Richtigkeit

Rz. 104 Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. d) DSGVO müssen personenbezogene Daten sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Es sind angemessene Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden. Die Richtigkeit der Datenverarbeitung richtet sich n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / IX. Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Arbeitnehmer zum arbeitgeberseitig veranlassten Personalgespräch/Trennungsgespräch über Aufhebungsvereinbarung

Rz. 60 Der streng personenbezogene Charakter des Arbeitsverhältnisses verbietet es, dass der Arbeitnehmer gegen den Widerstand des Arbeitgebers betriebsfremde Personen zur Wahrnehmung seiner Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hinzuzieht. Daher hat ein Arbeitnehmer grds. keinen Anspruch, dass zu Personalgesprächen sein Rechtsanwalt zugelassen wird. Dies gilt auch für den etw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Übersicht über – bei Darlegung eines entsprechenden Bedarfes für Betriebsratsarbeit – anerkannte Schulungsveranstaltungen:

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Regelungen über Verhütung von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten sowie über Gesundheitsschutz i.R.d. gesetzlichen Vorschriften oder UVV (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)

Rz. 986 Die Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG setzt voraus, dass überhaupt eine ausfüllungsbedürftige Regelung im Rahmen vorgegebener gesetzlicher Schutzstandards zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bzw. über den Gesundheitsschutz besteht. Dieser gesetzliche Rahmen muss dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum, d.h. die Auswahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 5. Annahmeverzug

Rz. 142 → Leistungsverweigerung (Rdn 1041 ff.). Eine unwirksame Kündigung führt zwangsläufig zu einem Anspruch auf Annahmeverzugslohn. Ausgehend von den Grundsatzurteilen des 2. Senats (BAG v. 9.8.1984, BAGE 46, 234 = NZA 1985, 119 = NJW 1985, 935; BAG v. 21.3.1985, NZA 1985, 778 = NJW 1985, 2662) gerät der Arbeitgeber nach der st. Rspr. gem. § 296 BGB in Annahmeverzug, wenn ...mehr