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BEM: Die Rolle des Betriebsarztes / 4 Optimaler Ablauf aus Betriebsarztsicht

Dr. med. Hanns Wildgans, Dr. med. Tilman Günther
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Wenn ein Beschäftigter das Angebot, ein BEM-Verfahren durchzuführen, angenommen hat, sollte vor der Gesprächsrunde mit dem Integrationsteam ein Termin mit dem Betriebsarzt stattfinden. Hier werden in einem vertraulichen Vier-Augen-Gespräch die gesundheitliche Situation des Beschäftigten erläutert, Ziele des BEM angesprochen und vorhandene Facharzt-, Rehabefunde unter strikter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht gesichtet und bewertet. Falls erforderlich wird der Betriebsarzt vom Mitarbeitenden ermächtigt, weitere Facharztbefunde einzuholen.

Eine darüber hinausgehende "Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht" gegenüber dem Integrationsteam ist nicht sinnvoll, da die Interpretation der medizinischen Befunde durch den Betriebsarzt erfolgen sollte und nicht durch ein Integrationsteam von medizinischen Laien. Wenn sich in diesem Erstgespräch ergibt, dass vor dem Start des BEM-Verfahrens weitere medizinische Behandlungen erforderlich sind, wird dies empfohlen und das Gespräch mit dem BEM-Team und der Beginn der Wiedereingliederung ggf. verschoben.

Mit dem Beschäftigten wird abgesprochen, welche medizinischen Details vom Betriebsarzt in der allgemeinen BEM-Runde geäußert werden dürfen. Aus Erfahrung hat sich die strenge Auslegung der ärztlichen Schweigepflicht für eine dauerhaft gute Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern sehr bewährt. Bei Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache sollte in diesem Gespräch auch ein Dolmetscher anwesend sein.

Erfahrungsgemäß entwickeln Beschäftigte bei diesem Ablauf die für einen erfolgreichen Verlauf erforderliche gute Vertrauensbasis.

In der großen BEM-Runde werden dann die Arbeitsplatzanforderungen mit den Fähigkeiten des BEM-Berechtigten abgeglichen. Bei komplexen Arbeitsanforderungen kann es sinnvoll sein, Sicherheitsfachk...

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