Die krankheitsbedingten Fehlzeiten sind zu erfassen. Ist der Beschäftigte innerhalb eines Jahres (Zeit-, nicht Kalenderjahr entscheidend) länger als 6 Wochen arbeitsunfähig krank – entweder ununterbrochen oder bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit nach Zusammenrechnung –, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen.[1]

[1] Näher zum betrieblichen Eingliederungsmanagement siehe Beitrag "Betriebliches Eingliederungsmanagement".

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