Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

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Beendigung des Vorstandsamt... / 10 Beendigung des Anstellungsvertrags

Praxis-Tipp Was oft übersehen wird: Mit der Beendigung des Vorstandsamts endet aber nicht ohne Weiteres der Vertrag (z. B. Anstellungs- oder Geschäftsführervertrag), der u. U. zwischen dem Verein und dem Vorstandsmitglied abgeschlossen wurde (z. B. Dienstvertrag). Folge ist, dass mit dem Widerruf der Organstellung nicht automatisch der Vergütungsanspruch erlischt. Dieser ent...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Außerordentliche Kündigung

Rz. 159 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.13: Außerordentliche Kündigung (Briefkopf Gesellschaft) An (Geschäftsführer) Außerordentliche Kündigung Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Gesellschafterversammlung hat gemäß anliegendem Protokoll der Gesellschafterversammlung vom _________________________ beschlossen, Ihre Bestellung zum Ges...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / C. Kündigungsschutz vor außerordentlichen Kündigungen

Rz. 80 Jeglicher allgemeine wie besonderer Kündigungsschutz schützt genau wie tarifliche Unkündbarkeitsvorschriften (§ 37 Abs. 2 TVöD) stets nur vor ordentlichen Kündigungen. Eine außerordentliche Kündbarkeit bleibt hiervon unbenommen. Zustimmungserfordernisse (§ 9 Abs. 1 MuSchG, § 18 BEEG, § 174 SGB IX) gelten ebenfalls sowohl für ordentliche wie auch für außerordentliche K...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / IV. Außerordentliche Kündigung

1. Allgemeines Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werd...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / dd) Umdeutung der außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche

Rz. 210 Eine außerordentliche Kündigung ist nicht selten unwirksam, weil die vorgebrachten Gründe eine sofortige Lösung des Dienstverhältnisses nicht tragen (Bsp. nennt MüKo GmbHG/Jaeger/Steinbrück § 35 Rz. 444). In diesem Falle erhebt sich die Frage, inwieweit eine Umdeutung in eine ordentliche Kündigung vorgenommen werden kann. Eine Umdeutung ist zulässig, wenn nach Sachla...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vereinbarungen zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 1262 Sowohl die Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung als auch zu den Mindestkündigungsfristen sind zwingendes Recht.[2879] Die Arbeitsvertragsparteien können daher weder außerordentliche Kündigungsgründe ausschließen, was gegen § 626 BGB verstieße, noch solche zusätzlich definieren, was eine Verkürzung der Mindestkündigungsfristen implizierte und ein Verstoß gege...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Lossagungsrecht bei außerordentlicher Kündigung, § 7

Rz. 917 Hinsichtlich der entsprechenden Anwendung der Lossagungsrechte in § 75 HGB ist zu differenzieren: Nach h.M. sind auch Organmitglieder analog § 75 Abs. 1 HGB berechtigt, sich binnen Monatsfrist vom Wettbewerbsverbot zu lösen, wenn das Anstellungsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Unternehmens aufgelöst wird.[22...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Außerordentliche Kündigung des Vorstands

Rz. 153 Im Vergleich zu der außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführers ergeben sich beim Vorstand einige Besonderheiten. Für den Beschluss über die Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrags ist grundsätzlich der Aufsichtsrat zuständig. Den Ausspruch der Kündigung kann der Aufsichtsrat bzw. der Ausschuss einem Mitglied des Aufsichtsrats, z.B. dem Aufsichtsratsvorsitz...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers

Rz. 146 Für die Kündigung des Dienstvertrags eines GmbH-Geschäftsführers ist ebenfalls die Gesellschafterversammlung zuständig, sofern diese Kompetenz nach dem Gesellschaftsvertrag nicht auf einen Beirat übertragen ist. In der nach dem MitbestG mitbestimmten GmbH liegt die Zuständigkeit beim Aufsichtsrat. Das Fehlen eines Beschlusses oder die Rechtsfehlerhaftigkeit des Besch...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / VIII. Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist

1. Allgemeines Rz. 137 Eine außerordentliche Kündigung wird in der Regel fristlos ausgesprochen. Sie kann aber auch – in einigen Fällen ist dies aus Rechtsgründen nicht anders möglich – mit einer sog. Auslauffrist erklärt werden, die in der Regel der ansonsten zu beachtenden ordentlichen Kündigungsfrist entspricht. Rz. 138 Eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist kommt...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Muster: Lossagung durch den Arbeitgeber bei außerordentlicher Kündigung

Rz. 898 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.64: Lossagung des Arbeitgebers vom Wettbewerbsverbot Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich mit sofortiger Wirkung. Gleichzeitig sagen wir uns von dem mit Ihnen im Arbeitsvertrag vom _________________________ vereinbarten nachvertraglichen Wettbewe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 1076 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nach allgemeiner Auffassung[2515] auch einzelvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit, sich von einem mit unzumutbaren Belastungen verbundenen Vertragsverhältnis lösen zu können, ist unabdingbar, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[2516] Dies gilt nicht nur für pe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Besonderheiten bei außerordentlicher Kündigung (§ 626 Abs. 2 BGB)

Rz. 773 Hat der Arbeitgeber im Fall der außerordentlichen Kündigung nicht die genauen Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitgeteilt, so steht dies der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt, der BR die ungefähren Date...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Außerordentliche Kündigung

Rz. 833 Besteht keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrages, was insbesondere bei befristeten Anstellungsverträgen nach § 620 Abs. 1 BGB der Fall ist, in denen die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nicht ausdrücklich eröffnet ist,[1863] bleibt der Gesellschaft nur die Kündigung des Anstellungsvertrages aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB. Ein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Frist bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung

Rz. 777 Dem BR steht für seine Stellungnahme zur ordentlichen Kündigung ein Zeitraum von einer Woche zur Verfügung; § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Die Stellungnahme zur außerordentlichen Kündigung hat unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen zu erfolgen, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Die Fristberechnung richtet sich nach den §§ 186 ff. BGB. Entsprechend § 188 Abs. 2 BGB fällt d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gem. § 103 BetrVG

Rz. 876 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2204] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beendigung durch ordentliche/außerordentliche Kündigung, Teilkündigung, Insolvenzanpassung

Rz. 126 Nach § 77 Abs. 5 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung grds. mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Den Betriebsvertragsparteien steht es frei, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Die Kündigung bedarf keines Grundes.[385] Allerdings können die Parteien vereinbaren, dass die (ordentliche) Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen kann.[386]...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann, § 626...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 197 Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil (zur Kündigung durch den Geschäftsführer vgl. BGH NZG 2000, 207) aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetz...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Wirkung der Abberufung aus wichtigem Grund – Schadensersatzpflicht bei außerordentlicher Kündigung – Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 53 Die Wirksamkeit einer Abberufung richtet sich danach, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt. Das aber wird erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung festgestellt. Bis dahin besteht ein Schwebezustand (OLG Karlsruhe GmbHR 1993, 155; Noack § 38 Rz. 62; Alles/Liebscher ZIP 2015, 1). Rz. 54 Der Fremdgeschäftsführer kann den Beschluss über seine Abberufu...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Fristlose Kündigung durch Versicherer

Rz. 331 Eine fristlose Kündigung ist in der Krankentagegeldversicherung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn die Fortsetzung des Vertrages für den Versicherer unzumutbar ist, was unter anderem gegeben sein kann, bei betrügerischer Geltendmachung von Leistungen oder tätlichem Angriff auf vom Versicherer rechtmäßig ausgesandete...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 137 Eine außerordentliche Kündigung wird in der Regel fristlos ausgesprochen. Sie kann aber auch – in einigen Fällen ist dies aus Rechtsgründen nicht anders möglich – mit einer sog. Auslauffrist erklärt werden, die in der Regel der ansonsten zu beachtenden ordentlichen Kündigungsfrist entspricht. Rz. 138 Eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist kommt zum einen aus...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 7. Besonderheiten bei Beendigung des Krankheitskostenversicherungsvertrages durch Versicherer

Rz. 253 Zwar ist gem. § 206 Abs. 1 VVG nach dem Wortlaut jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 S. 1 VVG erfüllt, durch den Versicherer ausgeschlossen. Der BGH[148] hat jedoch inzwischen § 206 Abs. 1 S. 1 VVG teleologisch dahingehend reduziert, dass lediglich eine außerordentliche Kündigung wegen Prämienverzugs verboten ist, währ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Anfechtung

Rz. 345 Die Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages gerichtet sind, sind nach den allgemeinen Regeln der §§ 119 ff. BGB anfechtbar. Das Bestehen von Sonderkündigungsschutz führt nicht zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages. Eine Irrtumsanfechtung wegen Unkenntnis einer Schwangerschaft bzw. deren mutterschutzrechtlicher Folgen ist nicht möglic...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Vertragsdauer und Kündigung

Rz. 847 Ein wesentlicher Unterschied zum Geschäftsführeranstellungsvertrag findet sich in der Regelung über die Vertragsdauer und Kündigung. Im Gegensatz zum Geschäftsführeranstellungsvertrag kann der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes nämlich nur als befristetes Anstellungsverhältnis mit einer maximalen Befristungsdauer von fünf Jahren entsprechend der Regelung in § ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 858 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Einleitung

Rz. 239 Will sich die Gesellschaft – gleich ob GmbH oder AG – von ihrem Geschäftsführungsorgan trennen, erfolgt dies häufig durch sofortige Abberufung und Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Anstellungsverhältnisses. Grund hierfür ist, dass Anstellungsverträge mit Geschäftsführungsorganen im Hinblick auf den fehlenden Kündigungsschutz (§ 14 Abs. 1 Nr. ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 134 In der Praxis spielt die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung eine große Rolle. Sie wird erklärt, um Prozessrisiken, die mit den erheblichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung zusammenhängen, zu minimieren. Praktisch relevant wird die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Beendigungskündigung im Übrigen in den Fällen, in denen ein B...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 139 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.11: Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist _________________________ hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich mit einer Auslauffrist zum _________________________ _________________________ (Datum).[242] Der Betriebsrat wurde vor Ausspruch der Kündigung ordnu...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung

Rz. 114 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.7: Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung An das Arbeitsgericht _________________________ Aktenzeichen _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertreten durch den Geschäftsfü...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Schutzschrift

Rz. 607 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.48: Schutzschrift An das Arbeitsgericht _________________________ – ebenso im zentralen Schutzregister hinterlegt – (Datum) SCHUTZSCHRIFT in dem möglichen einstweiligen Verfügungsverfahren _________________________ – "mögliche Antragstellerin" – gegen _________________________ GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe

Rz. 1065 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.64: Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe Kündigung wegen Verletzung von Arbeitnehmerpflichten Der Arbeitgeber ist zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, wenn die Kasse des Arbeitnehmers einen Fehlbetrag von mehr als _________________________ EUR aufweist. Variante Das Arbeitsverhältni...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 674 Die Mitbestimmungsrechte des BR bei personellen Einzelmaßnahmen nach den §§ 99–105 BetrVG sind von ganz unterschiedlicher Intensität. Während die personellen Einzelmaßnahmen Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung nach § 99 BetrVG der Zustimmung des BR bedürfen und gegebenenfalls ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen ist, be...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Wahrung der Klageerhebungsfrist

Rz. 9 Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Klagefrist von drei Wochen, § 4 S. 1 KSchG. Die Frist ist auch bei der außerordentlichen Kündigung (§ 13 Abs. 1 S. 2 KSchG), der Änderungskündigung (§ 4 S. 2 KSchG) und der Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen[21] zu beachten. Hat der Arbeitgeber eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, liegt ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Inhalt der Anhörung

Rz. 748 Dabei hat der Arbeitgeber den BR zunächst unmissverständlich über seine Kündigungsabsicht zu unterrichten und die maßgeblichen sozialen Daten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen, also Name, Vorname, Alter, Familienstand und Unterhaltspflichten. Allerdings hat der Arbeitgeber dem BR nur jene Informationen zu übermitteln, die aus seiner Sicht für die Kündigung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Kündigung vor vereinbarter Arbeitsaufnahme

Rz. 386 Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder aus wichtigem Grund schon in dem Zeitraum zwischen Abschluss des Arbeitsvertrags und vereinbartem Vertragsbeginn bzw. vereinbarter Arbeitsaufnahme gekündigt werden, es sei denn, die Parteien haben dies vertraglich ausgeschlossen.[987] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / vv) Erweiterung der Mitbestimmung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 831 Nach § 102 Abs. 6 BetrVG können Arbeitgeber und BR freiwillige Betriebsvereinbarungen[2140] zur Erweiterung der Mitbestimmung bei Kündigungen abschließen. Darin kann vereinbart werden, dass die Zustimmung des BR für sämtliche Kündigungen erforderlich ist. Im Zweifel gilt eine solche Vereinbarung dann auch für außerordentliche Kündigungen.[2141] Möglich ist auch die B...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / (1) Vorliegen eines wichtigen Grundes

Rz. 198 Ein wichtiger Grund i.S.d. § 38 Abs. 2 ist nicht notwendigerweise ein wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB (vgl. BGH GmbHR 1978, 85; Noack § 38 Rz. 110). Der wichtige Grund kann sowohl in der Person des Geschäftsführers als auch bei der Gesellschaft zu suchen sein. Der wichtige Grund erfordert kein pflichtwidriges oder gar schuldhaftes Verhalten des Geschäftsführers...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / c) Klageentwurf

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.5: Deckungsschutz für Kündigungsschutzklagen Klage an das Amtsgericht: _________________________ (Adresse) Klage des Büroangestellten _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die Rechtsschutzversicherung AG, vertr.d.d. Vorstand, d...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Antrag

Rz. 179 Will der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen, muss er vor Einreichung des Antrages keine Frist beachten. Es empfiehlt sich dennoch – schon wegen der erforderlichen Bearbeitungszeit bei der Behörde und den in der Praxis nicht seltenen Rückfragen zum Kündigungsgrund – eine möglichst frühzeitige Antragstellung, zumal es keine Entscheidungsfrist für die zu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Bedenken oder Widerspruch des BR

Rz. 783 Das Erheben von Bedenken ist vom Widerspruch des BR zu unterscheiden und diesem nicht gleichzusetzen.[2050] Macht der BR Bedenken geltend, bevor die Wochenfrist abgeschlossen ist, endet damit auch das Anhörungsverfahren. Einen Katalog von Gründen, derentwegen Bedenken angemeldet werden können, gibt es nicht, sodass Bedenken auf jedweden Grund gestützt werden können, ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Antrag

Rz. 206 Die Mindestanforderungen und Formvorschriften für den Antrag nach § 18 Abs. 1 BEEG sind in Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit festgelegt worden. Der Antrag zur Zulässigkeitserklärung der Kündigung muss vom Arbeitgeber bei der für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Behörde schriftlich oder zu Protokoll...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Ausschluss bzw. Einschränkung des Kündigungsrechts

Rz. 1075 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.65: Ausschluss bzw. Einschränkung des Kündigungsrechts Ausschluss der außerordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen Dem Arbeitnehmer kann nur aus Gründen, die in seiner Person oder seinem Verhalten begründet liegen, außerordentlich gekündigt werden. Die außerordentliche Kündigung aus betriebsbedi...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Antrag

Rz. 21 Wie der Antrag zu formulieren ist, ergibt sich aus § 4 S. 1 KSchG (siehe Muster Rdn 7). Das BAG geht vom sog. erweiterten punktuellen Streitgegenstand aus.[66] Auf Grundlage des Antrags prüft das Gericht, ob zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestanden hat und ob bis zu dem mit dieser Kündigung beabsichtigten Auflösungszeitpunkt das Arbeitsv...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) § 6 Widerruf von Nutzungspauschale und Kilometergeld

Rz. 562 Durch die Widerrufsmöglichkeit soll insbesondere sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Nutzungspauschale weiterzahlen muss, wenn der Arbeitnehmer pflichtwidrig kein Kfz zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung stellt. In diesem Fall wäre auch an eine außerordentliche Kündigung der Car-Allowance-Vereinbarung nach Abmahnung gem. § 314 BGB...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Dauer des Vertrags und Kündigung, § 8

Rz. 594 Die Kündigungsregelung unter § 8 Abs. 1 beinhaltet die für die Zeitarbeit typische kurze Kündigungsfrist von fünf Werktagen, um die von der Zeitarbeit beworbene Flexibilität beim Einsatz von Leiharbeitnehmern zu gewähren. Darüber hinaus soll der Entleiher berechtigt sein, faktisch von der Überlassung hinsichtlich einzelner Leiharbeitnehmer zurückzutreten, soweit er d...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / h) Widerspruch und Verwaltungsklage gegen Zustimmung oder Ablehnung

Rz. 238 Gegen einen Zustimmungs- oder Ablehnungsbescheid kann binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Integrationsamt eingelegt werden. Bei der Rechtsbehelfsbelehrung ist darauf zu achten, ob die Behörde bei Zustellung durch Einschreiben ihre Standard-Rechtsbehelfsbelehrung angepasst hat. Denn diese ist unrichtig i.S.v. § 58 Abs. 2 S. 1 VwGO, wenn in ihr als Zei...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Urlaubsansprüche

Rz. 914 Häufig sollen mit der Freistellung – insbesondere, wenn diese bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt – zugleich bestehende (Rest-)Urlaubsansprüche erfüllt werden. Dies setzt zunächst voraus, dass der Arbeitgeber hinreichend deutlich erkennen lässt, dass durch die Freistellung der Urlaubsanspruch erfüllt werden soll.[2127] Außerdem darf die Freistellung f...mehr