Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich, Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 37 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl, s § 50 Abs 1 EStG. Rn. 38 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufwendungen können gemäß § 10 Abs 1 S 1 EStG nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie weder BA noch WK sind; dies gilt auf für den Abzug der Zuwendungen als Sonderausgaben nach § 10b EStG. Ob es sich bei den Aufwendungen ...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen (estb 2022, Heft 7, S. 262)

Änderungen/Überarbeitungen durch 2 x BMF v. 6.4.2022 Dr. Matthias Gehm[*] Das BMF hat mit zwei Schreiben v. 6.4.2022 zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG Stellung bezogen: und zwar zum einen bei reinen Inlandssachverhalten (BMF v. 6.4.2022 – IV C 8 - S 2285/19/10003 :001 – DOK 2022/0025940, EStB 2022, 167 [Gehm]) und zum anderen zu Unterhalts...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / VI. Fazit

Das BMF verbleibt dabei, dass unter Berücksichtigung von § 90 Abs. 2 AO bei Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland erhöhte Beweisanforderungen zu beachten sind. Auch ist bei Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland die konkrete Unterhaltsverpflichtung zu belegen, während bei Unterhaltsleistungen an Personen im Inland eine abstrakte Betrachtungsweise greift. Stets ist ...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / V. Besonderheiten bei Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland

1. Unterhaltsempfänger Abstellen auf gesetzliche Unterhaltspflicht nach deutschem Recht: Ausschlaggebend ist stets, ob nach deutschem Recht die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Unterhaltsempfänger im Ausland besteht. Dabei ist es auch egal, ob das internationale Privatrecht auf ausländisches Recht verweisen sollte[67]. Damit wird also in solchen Fällen gleichwohl fiktiv ...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 1. Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens

Zum verfügbaren Nettoeinkommen gehören steuerpflichtige Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG sowie alle steuerfreien Einnahmen wie z.B. Kindergeld oder steuerfreie Teile der Rente, aber auch Steuererstattungen bezüglich Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer[61]. Demgegenüber mindern Steuervorauszahlungen oder -nachzahlungen das Nettoeinkommen, ebenso gesetzlich...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / III. Kreis der Unterhaltsempfänger

1. Gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs. 1 S. 1 EStG) Die Unterhaltsberechtigung muss gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten bestehen. Unerheblich ist, ob dabei die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen[34]. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung nur nach BGB bzw. LPartG: Eine gesetzliche Unterhaltsverpflic...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 4. Unterstützung von Personen im erwerbsfähigen Alter

Zahlungen an Personen im erwerbsfähigen Alter, sofern es sich nicht um den im Ausland lebenden Ehegatten handelt, sind grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig; wegen der Einzelheiten sei auf Gehm, EStB 2022, 170 (171 unter 4.) verwiesen[79].mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / I. Allgemeines zu § 33a EStG

Die Regelung des § 33a EStG ist Ausfluss des subjektiven Nettoprinzips nach § 12 Halbs. 1 EStG [1]. Sie ist im Gesamtgefüge mit dem Familienleistungsausgleich zu verstehen[2]. Daraus ergibt sich auch, dass § 33a EStG nicht bezüglich Betriebsausgaben und Werbungskosten – objektives Nettoprinzip – greift[3]. Auch der Sonderausgabenabzug geht § 33a EStG vor[4]. § 33a Abs. 1 EStG ...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Das BMF hat mit zwei Schreiben v. 6.4.2022 zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG Stellung bezogen: und zwar zum einen bei reinen Inlandssachverhalten (BMF v. 6.4.2022 – IV C 8 - S 2285/19/10003 :001 – DOK 2022/0025940, EStB 2022, 167 [Gehm]) und zum anderen zu Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland (BMF v. 6.4.2022 – ...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 2. Ermittlung eines Prozentsatzes

Der Prozentsatz beträgt 1 % je vollen 500 EUR des verfügbaren Nettoeinkommens, höchstens aber 50 % und ist um je 5 % für den (geschiedenen) Ehegatten und für jedes Kind, für das der Steuerpflichtige Anspruch auf Kindergeld (§ 66 EStG), Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG oder andere Leistungen für Kinder (§ 65 EStG hat) hat, zu kürzen – höchstens aber um 25 %[64]. Be...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 1. Unterhaltsempfänger

Abstellen auf gesetzliche Unterhaltspflicht nach deutschem Recht: Ausschlaggebend ist stets, ob nach deutschem Recht die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Unterhaltsempfänger im Ausland besteht. Dabei ist es auch egal, ob das internationale Privatrecht auf ausländisches Recht verweisen sollte[67]. Damit wird also in solchen Fällen gleichwohl fiktiv deutsches Recht zur An...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 2. Gesetzlich unterhaltsberechtigter Person gleichgestellte Person (§ 33a Abs. 1 S. 3 EStG)

Hierbei handelt es sich um Personen, denen die öffentliche Hand zum Unterhalt bestimmte Mittel ganz oder teilweise im Hinblick auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen kürzt, weil sie eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 SGB III bilden ("Wirtschaften aus einem Topf"). Dies gilt unabhängig davon, ob Anträge auf solche Leistungen gestellt wurden[...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 2. Begrenzung der Höhe nach aufgrund Ländergruppeneinteilung

Die Aufwendungen sind nur soweit abzugsfähig, als sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Insofern erfolgt eine Ländergruppeneinteilung gem. § 33a Abs. 1 S. 6 Halbs. 1 EStG [68]. Die aktuelle Ländergruppeneinteilung ist durch BMF-Schreiben v. 11.11.2020[69] festgelegt.mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / IV. Opfergrenze

Wie bereits dargelegt, ist zivilrechtliche Voraussetzung für eine Unterhaltspflicht die eigene Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen als Unterhaltsleistender, denn nach § 1603 BGB ist derjenige nicht unterhaltsverpflichtet, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren[56...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / II. Begünstigte Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG

Dem Steuerpflichtigen muss ein Aufwand erwachsen – das bedeutet: eine bewusste Einkommens- und Vermögensverwendung in Geld oder Geldeswert[22]. Zweckbestimmte Aufwendungen zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs: Entsprechend dem zuvor Ausgeführten werden nur der übliche Lebensunterhalt und Aufwendungen der Berufsausbildung von § 33a Abs. 1 EStG erfasst, wobei allein die Zwec...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 1. Gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs. 1 S. 1 EStG)

Die Unterhaltsberechtigung muss gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten bestehen. Unerheblich ist, ob dabei die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen[34]. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung nur nach BGB bzw. LPartG: Eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung besteht nur nach den Bestimmungen des BGB bzw. LPartG. Folgli...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 3. Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers/eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Grundsätzlich setzt – wie erwähnt – die zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtung nach § 1602 BGB voraus, dass der Unterhaltsempfänger bedürftig ist. Daher ist die konkrete Bedürftigkeit prinzipiell Voraussetzung für die Geltendmachung solcher Aufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG [48]. Abstrakte Betrachtungsweise bei unbeschränkt steuerpflichtigem Unterhaltsberechtigten: Allerdin...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 3. Pflicht zum Nachweis der Bedürftigkeit

Im Gegensatz zu Unterhaltsleistungen an Personen im Inland ist bei solchen Leistungen an Personen im Ausland deren Bedürftigkeit nachzuweisen[70]. Amtliche Unterhaltsbescheinigungen: Was die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers anbelangt, so geschieht dies durch amtliche Unterhaltsbescheinigungen[71]. Selbst wenn diese vorliegen, kann das FA aber den Abzug verweigern, wenn ...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / I. Kinder (Anlage Kind)

Die Anlage Kind wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben. Die inhaltlichen Änderungen ergeben sich aus den nachstehenden Erläuterungen: Zeile 3 (e-Daten): Auch in der Anlage Kind kann von der Erklärung der Daten abgesehen werden, die dem FA bereits zutreffend elektronisch übermittelt wurden. Hiervon sind die Beiträge zur Krankenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Aufwendungen für künstliche Befruchtung

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen sein. Dafür ist es erforderlich, dass die künstliche Befruchtung mit dem Ziel erfolgt, die auf einer "Krankheit" der Frau oder des Mannes beruhende Kinderlosigkeit zu beheben. Eine chromosomale Translokation mit erheblichen hieraus resultierenden Risike...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung im Zusammenhang mit einem Ersatzmutterschaftsverhältnis (Leihmutterschaft) sind nicht als außergewöhnliche Belastungen (agB) i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Voraussetzung für eine Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als agB ist, dass die den Aufwendungen zugrunde liegende Behandlung in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / I. Realsplitting

Rz. 1003 Unterhaltsleistungen sind für Gläubiger und Schuldner grds. steuerlich neutral (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).[1144] Wenn Unterhalt für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt wird (nicht bei Kindesunterhalt), kann das jedoch zu Steuervorteilen führen. Denn der Schuldner kann Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machenmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 370 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[298] Rz. 371 Muster 7.97: Vereinbarung Unterhaltsverzicht gegen Abfindung Muster 7.97: Vereinbarung Unterha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Freistellungsvereinbarungen der Eltern

Rz. 196 Grundsätzlich kann auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden, § 1640 BGB. Es können daher zwischen Eltern auch keine Vereinbarungen getroffen werden, die sich zu Lasten der Kinder auswirken. Eltern können allerdings im Innenverhältnis Vereinbarungen treffen, die den Kindesunterhalt betreffen. So ist es möglich, dass Eltern Freistellungsvereinbarungen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.5 Eigenkapital im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 41a Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich haftet der Arbeitnehmer nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen (§§ 280 ff., 823 ff. BGB) für von ihm verursachte Schäden. Aufgrund der arbeitsrechtlichen ­Besonderheiten (Risiko eines Schadenseintritts, mögliche Schadenshöhe, Betriebsrisiko des Arbeitgebers) gewährt die Rechtsprechung dem Arbeitnehmer ein weitgehendes Haftungsprivileg gegenüb...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 1. Anlage Außergewöhnliche Belastungen

Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ist bei Zusammenveranlagung gemeinsam auszufüllen (s. Hinweis in Zeile 3). Wesentliche Änderungen haben sich aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v. 9.12.2020[15] ergeben. Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen gliedert sich in folgende Abschnitte: Behindert...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 3. Gemische Aufwendungen

Aufteilung prüfen: Soweit die Aufwendungen nicht ausschließlich betrieblich veranlasst sind, handelt es sich ggf. um gemischte Aufwendungen. Solche Aufwendungen eines Steuerpflichtigen können nach Maßgabe der folgenden Ausführungen grundsätzlich in als BA oder Werbungskosten abziehbare sowie in privat veranlasste – und damit nicht abziehbare - Teile aufgeteilt werden. Beachten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.1.1 Objektives und subjektives Nettoprinzip

Rz. 7 Die ESt berücksichtigt dadurch, dass sie auf das Einkommen als Bemessungsgrundlage abstellt, in besonderem Maß die wirtschaftliche und damit steuerliche Leistungsfähigkeit des Stpfl., und zwar die objektive Leistungsfähigkeit (Abstellen auf die Reineinkünfte, den Nettoertrag) und die subjektive Leistungsfähigkeit (Minderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um bestimmte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.1.3 Bedeutung des § 12 Nr. 1 S. 1

Rz. 14 § 12 Nr. 1 S. 1 EStG spricht lediglich die Aufwendungen für den Haushalt des Stpfl. und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen an, während der Begriff "Aufwendungen für die Lebensführung" in § 12 Nr. 1 S. 2 EStG erscheint. Aus der Wortfassung des § 12 Nr. 1 S. 2 EStG "Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Lebensführung …" ergibt sich, dass "Aufwendungen für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.3 Aufteilbarkeit eines Aufwands nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung

Rz. 46 Eine Ausdehnung dieser Ausnahmen auf Fälle, in denen eine Aufteilung mangels objektiver, leicht nachprüfbarer Maßstäbe nur im Weg einer griffweisen Schätzung möglich wäre, war nach der Rspr. bis zur Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Nunmehr ist maßgeblich, ob ein objektiver Aufteilungsmaßstab besteht.[2] Ob eine Aufteilbarkei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.2.1.2 Einmalige – regelmäßig wiederkehrende Leistungen

Rz. 87 Grundsätzlich stellen auch einmalige oder nur gelegentlich erbrachte Leistungen Zuwendungen dar. Freiwillige Zuwendungen, auf einer freiwillig begründeten Rechtspflicht begründete Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte sind indes wegen ihrer Zuordnung zu den Lebensführungsaufwendungen bereits gem. § 12 Nr. 1 EStG (mit Ausnahme der meisten Sonderausgaben ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.5 Verfahrenskosten

Rz. 152 Nach der Rspr. des BFH vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984 (Rz. 34) waren Aufwendungen für die Strafverteidigung dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn der strafrechtliche Schuldvorwurf, gegen den sich der Stpfl. zur Wehr setzt, durch sein betriebliches (berufliches) Verhalten veranlasst war.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 25 § 12 Nr. 1 EStG gilt für alle Einkunftsarten und auch für die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden. Dementsprechend hat die Abgrenzung zwischen nicht abziehbaren Lebensführungskosten und abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen.[1] Ebenso ist unerheblich, ob es sich um laufende Kosten oder um Anschaffungs-/Herstellu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.1.3 Kritik und wichtigste Folgerungen

Rz. 38 Der geänderten BFH-Rechtsprechung ist zuzustimmen. Es erscheint widersprüchlich, dass einerseits Kfz-Kosten[1], Aufwendungen für ein Flugzeug[2] oder Telefongebühren[3] in einen betrieblich (beruflich) und einen privat veranlassten Teil aufteilbar waren, andererseits aber bei Aufwendungen für ein Tonbandgerät oder eine Schreibmaschine[4], ein Fernsehgerät[5], einen Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 2.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Sonderausgaben sind die in § 10 EStG genannten Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.[1] Aufwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich angesetzt werden.[2] Für den Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ist es ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung eigener Einkünfte der unterhaltenen Person beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG

Leitsatz 1. Anrechenbare Einkünfte i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG sind die nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Einkünfte i. S . des § 2 Abs. 2 EStG. 2. Negative Einkünfte der unterhaltenen Person mindern die gemäß § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG anrechenbaren Ausbildungshilfen – hier BAföG-Zuschüsse – nicht. Normenkette § 33a Abs. 1 Sätze 1, 2, 4 und 5, § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 2 Außergewöhnliche ­Belastungen

2.1 Allgemeine Voraussetzungen Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastungen), wird die Einkommensteuer auf Antrag nach näherer Maßgabe des § 33 Abs. 3 EStG ermäßigt.[1] Aufwendungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 2.2 Krankheitskosten

Der Begriff der Krankheit setzt einen anormalen, regelwidrigen (körperlichen, geistigen oder seelischen) Zustand voraus, erschöpft sich darin jedoch nicht. Wesentlich ist vielmehr auch die Auffassung der Gesellschaft und der jeweiligen Rechtskultur, die regelwidrige körperliche (geistige, seelische) Zustände oder Erscheinungen in einer unter Umständen dem geschichtlichen Wan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastungen), wird die Einkommensteuer auf Antrag nach näherer Maßgabe des § 33 Abs. 3 EStG ermäßigt.[1] Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 2.3 Elementarschäden

Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an einer selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung sowie für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung können nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige zumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen oder eine allgemein zugängliche und üblic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.3.2 Erneuerung eines asbesthaltigen Daches und Einbau einer Photovoltaikanlage

Mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses zu unternehmerischen Zwecken unterhält der Steuerpflichtige einen Gewerbebetrieb.[1] Kosten, die beim Einbau einer solchen Anlage für die Erneuerung der vorhandenen asbesthaltigen Dacheindeckung entstehen, können nicht als Betriebsausgaben (im Wege der sog. Aufwandseinlage) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / Zusammenfassung

Begriff Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen aller Lebewesen mit einem funktionierenden Naturhaushalt. Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Außergewöhnliche Belastung (§ 33 Abs 1 EStG)

Schrifttum: Leingärtner, Aufwendungen für andere Personen aus sittlichen Gründen als ag Belastungen, StuW 1956, 817; Zenthöfer, Kein Abzugsverbot für ag Belastungen auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht, FR 1974, 553; Eisenberg, Zum Gegenwertgrundsatz bei der Anwendung des § 33 EStG und seinen Ausnahmen, FR 1974, 581; Wassermann, Kosten für Unterhalt und Berufsausbildung von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen

I. Allgemeiner Teil Schrifttum: Brockmeyer, Entwicklungslinien der Rspr des BFH zu den ag Belastungen, DStZ 1998, 214; Mellinghoff, Steuerliche Probleme bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, StbG 1999, 60; Müller, Die Steuerentlastung für die Kosten des Insolvenzverfahrens "natürlicher Personen", DStZ 1999, 645; Eschenbach, Der Wertverzehr langfristig und zwangsläufig genutzt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Belastung des Einkommens

1. Keine Vermögensbelastung Rn. 83 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Rspr des BFH und die hM erkannten früher grds nur solche Aufwendungen als ag Belastung an, die üblicherweise aus dem Einkommen, nicht aus dem Vermögen gezahlt wurden (vgl BFH BStBl III 1959, 383; BStBl II 1984, 106). Ob sie tatsächlich aus dem Einkommen finanziert wurden, war dagegen nach Auffassung des BFH une...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leingärtner, Aufwendungen für andere Personen aus sittlichen Gründen als ag Belastungen, StuW 1956, 817; Zenthöfer, Kein Abzugsverbot für ag Belastungen auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht, FR 1974, 553; Eisenberg, Zum Gegenwertgrundsatz bei der Anwendung des § 33 EStG und seinen Ausnahmen, FR 1974, 581; Wassermann, Kosten für Unterhalt und Berufsausbildung von Verlobten a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bisherige Rspr und hM

Rn. 100 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Keine ag Belastung war nach bislang st Rspr und hM im Allgemeinen anzunehmen, wenn dem StPfl durch die Aufwendungen ein entsprechender Vermögenswert zuwuchs (vgl Brockmeyer, DStZ 1998, 215 mwN; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 14, 40. Aufl; aA Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 40, Dezember 2020; nun offen gelassen BFH BStBl II 2011, 1012). ...mehr