Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Militär

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Arbeitnehmer Rz 130 Soldat , > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Bundeswehr , > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Freikauf , > Berufskleidung Rz 27, > Bundesmarine, > Bundeswehr, > Hinterbliebenen-Pauschbetrag Rz 2, > Kinderfreibeträge Rz 70, > Kindergeld Rz 11/2, > NATO, > Stationierungsstreitkräfte.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mittellose Angehörige

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 41 ff, 50, 54, > Unterhaltsleistungen Rz 50 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Möbel

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Beschaffung von Möbeln führt idR zu Aufwendungen, die der Privatsphäre zugerechnet werden und deshalb steuerlich mit dem > Grundfreibetrag abgegolten sind (> Lebensführung , ergänzend > Existenzminimum). Auch die Erstausstattung von das Elternhaus verlassenden Kindern durch die Eltern wird steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt (zu ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mobbing

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als ‚Mobbing’ wird Psychoterror bezeichnet, bei dem Einzelne häufig durch eine Gruppe schikaniert, blamiert oder ausgegrenzt werden. Dies kann in fast allen Lebensbereichen auftreten, auch am Arbeitsplatz. Aufwendungen für Maßnahmen gegen das Mobbing am Arbeitsplatz, zB Fahrtkosten und Beiträge für die Teilnahme an Treffen einer "Anti-Mobbing...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mutterschutz

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Unter Mutterschutz werden die rechtlichen Regelungen zum Schutz von Müttern vor und nach der Entbindung verstanden. Für Beschäftigte iSv § 7 SGB IV, dh für Personen in einem privaten Arbeitsverhältnis, ergeben sich diese aus dem Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) vom 23...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / d) Barrierereduzierender Umbau oder energetische Sanierung in oder an einer Wohnung

Rz. 265 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann auch für die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus oder ab 1. Januar 2024 für energetische Sanierungsmaßnahmen in oder an einer selbst genutzten Wohnung verwendet werden (§ 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Das für den barrierereduzierenden Umbau oder die energetische Sanierung entnommene Kapit...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Erhaltungsaufwand / 7.5 Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen, in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, ermäßigt sich nach § 35a Abs. 3 EStG die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten nach... / 3.2 Aufbewahrungspflichtige Personen

Rz. 53 Handelsrechtlich sind nur Kaufleute verpflichtet, ihre Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse etc. geordnet aufzubewahren. Steuerlich sind die Aufbewahrungspflichten für jeden Steuerpflichtigen zu beachten, der nach den §§ 140 und 141 AO zur Führung von Büchern verpflichtet ist. Nach § 146 Abs. 6 AO gelten die Ordnungsvorschriften und damit auc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen

Leitsatz 1. Die Beurteilung, ob Aufwendungen durch eine einen Einkünftetatbestand verwirklichende Tätigkeit oder privat veranlasst sind, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung des Finanzgerichts. 2. Die ausschließlich durch ein (Regel‐)Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen und daher nich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen

Rz. 34 Mit der Inanspruchnahme der Behinderten-Pauschbeträge des § 33b EStG ist der Stpfl. insoweit vom Nachweis der einzelnen Aufwendungen befreit. Eine Inanspruchnahme des § 33 EStG ist deshalb insoweit nicht möglich, als die entstandenen Aufwendungen mit dem Pauschbetrag des § 33b EStG abgegolten werden. Entstehen jedoch darüber hinaus Aufwendungen, die unter den Anwendun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 55 Die Vorschrift verlangt, dass einem Stpfl. außergewöhnliche Belastungen aus der Pflege einer anderen Person erwachsen und der Stpfl. hierfür keine Einnahmen erhält. Kern der Vorschrift ist mithin die Vornahme von Pflege. § 33b Abs. 6 S. 1 EStG verlangt ausdrücklich , dass die Pflege häuslich und persönlich durchgeführt werden muss. Häuslich bedeutet, dass die Pflege im...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.2 Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift umfasst unbeschränkt stpfl. Personen. Dies gilt auch, wenn diese lediglich aufgrund des Antrags gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Beschr. Stpfl. sind demgegenüber gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG von der Anwendung ausgeschlossen. Sachlich erstreckt sich die Vorschrift auf sämtliche Aufwendungen, die a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 33b EStG schafft für bestimmte Fallgruppen von außergewöhnlichen Belastungen Pauschbeträge, die statt der tatsächlichen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Zweck der Regelung ist insbesondere die Vereinfachung zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, da für die Gewährung der Pauschbeträge die Aufwen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3 Freibetrag für Hinterbliebene (Abs. 4)

Rz. 38 Nach § 33b Abs. 4 EStG erhalten Stpfl., die bestimmte Hinterbliebenenbezüge erhalten, auf Antrag einen Pauschbetrag i. H. v. 370 EUR (sog. Hinterbliebenen-Pauschbetrag). Seit Einfügung der Regelung in das Gesetz ist der Pauschbetrag unverändert geblieben. Der Gesetzgeber geht insoweit davon aus, dass der Regelung lediglich ein Billigkeitscharakter zukommt.[1] Eine Gewä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Zweck der Regelung

Rz. 8 Sinn und Zweck der Gewährung eines Pauschbetrags für außergewöhnliche Belastungen von Menschen mit einer Behinderung ist insbesondere die Vereinfachung der Inanspruchnahme des Steuerabzugs für diese Fallgruppe.[1] Durch die Regelung ist nicht mehr jeder einzelne Fall und jede einzelne Ausgabe nachzuweisen, vielmehr geht der Gesetzgeber von einem typisierten Mehraufwand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Förderungshöhe

Rn. 8 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses, unterschieden nach geringfügiger Beschäftigung iSd § 8a SGB IV und nach solchen Arbeitsverhältnissen, für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet werden. Die Ermäßigung nach § 35a Abs 1 EStG (geringfügige Beschäftigung) beträgt 20 % der A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Ermittlung des Einkommens erfolgt nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes (s. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, Anhang 3). Das Einkommensteuergesetz ist aber nur insoweit anzuwenden, als es nicht ausschließlich Gültigkeit für natürliche Personen hat. Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Verbände/Vereine können beispielsw...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zwangsläufigkeit i.S.d. § 33 Abs. 2 EStG von ärztlich verordneten Nahrungsergänzungsmitteln bei Krebserkrankungen

Leitsatz Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie dem an Krebs erkrankten Steuerpflichtigen ärztlich verordnet worden sind. Aufwendungen für Lebensmittel sind nicht originäre Aufwendungen im Krankheitsfall, die dem Anwendungsbereich des § 33 Abs. 1 EStG zugeordnet werden können. Es handelt sich inso...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Kosten des Insolvenzverfahrens bei Verwertung von Vermietungsobjekten

Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind bei Verwertung von Vermietungsobjekten durch den Insolvenzverwalter mangels objektiven Veranlassungszusammenhangs nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Vermietung und Verpachtung berücksichtigungsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn die Erlöse aus den Vermietungsobjekten nahezu die gesamten ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Ereignisse unterschiedlicher Schweregrade

Rz. 232 Nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute sowohl bei Sensitivitäts- als auch bei Szenarioanalysen unterschiedliche Schweregrade berücksichtigen.[1] Rz. 233 Die Szenarien sollten so ausgestaltet sein, dass die Stresstests über den gesamten Konjunkturzyklus hinweg aussagekräftig im Hinblick auf die Stabilität des Institutes sind. Wenn eine Rezession eintritt,...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Verwendung des neuen Standardansatzes ab Anfang 2025

Rz. 64 Für die regulatorische Eigenmittelunterlegung nach den Vorgaben der ersten Säule werden deshalb ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich die Vorgaben des BCBS vom Dezember 2017[1] maßgeblich sein. Die EU-Kommission hatte am 27. Oktober 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der CRR vorgelegt. Anschließend haben sich die EU-Institutionen damit beschäftigt. Die Veröffentlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Steuerrechtliche Aspekte beim Schadenersatzpflichtigen

Rz. 10 Wenn und soweit eine Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit einer beruflichen/betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen begründet wurde, ist die Schadensersatzleistung als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) zu sehen, die damit zu einer Minderung des steuerpflichtigen Gewinns führt.[9] Es kommt nicht darauf an, wie die Schadensersatzleistung beim Geschädigten ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.4 Aufteilung der ESt-Schuld

Rz. 76 Da die vor der Eröffnung des Verfahrens entstandene Steuerschuld Insolvenzforderung ist, die anschließend durch die Handlungen des Insolvenzverwalters entstandene Steuerschuld jedoch Masseverbindlichkeit ist, ist eine Aufteilung der ESt-Schuld vorzunehmen.[1] Dabei kommt es nicht zu verschiedenen Veranlagungen, sondern es kommt allein eine verhältnismäßige Aufteilung ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen für Auslandsadoptionen weder aus rechtlichen noch aus sittlichen Gründen zwangsläufig. Die Aufwendungen sind auch nicht aus anderen tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Der Entschluss zur Adoption beruht nicht auf einer Zwangslage, sondern auf der freiwilligen Entscheidung, ein Kind anzunehmen. Als außergewöhnli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / cc) Schriftliche Bestätigung

Der Zulageberechtigte hat schriftlich zu bestätigen, dass weder er selbst noch ein Mitnutzer der Wohnung für die Umbau- oder Sanierungskosten eine Förderung durch Zuschüsse oder eine Steuerermäßigung nach §§ 35a oder 35c EStG oder eine Berücksichtigung als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG beantragt hat oder beantrage...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.3 Auswirkungen auf andere Regelungen des EStG

Rz. 47 Durch die Begrenzung des Verlustausgleichs entsteht regelmäßig ein höherer Gesamtbetrag der Einkünfte. Diese Auswirkung muss nicht immer von Nachteil sein. Sie eröffnet einmal die Möglichkeit, andere Verluste oder Verlustvorträge zu berücksichtigen. Weiterhin können auch sonstige Vergünstigungen des EStG, die systematisch der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / b) Das Einkommen

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer der Familienstiftung nach dem zu versteuernden Einkommen, welches gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und KStG definiert und ermittelt wird (vgl. Gummert, Münchener Hdb. Gesellschaftsrecht, Bd. 5, 5. Aufl. 2021, § 80 Rz. 115 ff.; Richter, Stiftungsrecht, 2. Aufl. 2023, § 22 Rz. 2-7). Hierbei erg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2024, Steuerliche Fal... / III. Vermögensauseinandersetzung im Ganzen

Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung sind Steuerfragen grundsätzlich in zweierlei Hinsicht zu berücksichtigen. Einerseits ist zu berücksichtigen, wie steuerliche Belastungen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten berücksichtigt und verteilt werden müssen und andererseits stellt sich die umgekehrte Frage der steuerlichen Behandlung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2024, Steuerliche Fal... / 2. Zeitliche Streckung des Zugewinnausgleichs

Häufig wird es dem Ausgleichspflichtigen nicht möglich sein, die Zugewinnausgleichsschuld sofort zu bezahlen. Wird die Zugewinnausgleichsforderung verzinslich gestundet, erzielt der Ehepartner, der die Zinsen erhält, Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Der Ehepartner, der die Zinsen zahlt, kann diese weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auswanderung

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Außensteuergesetz, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Auswanderung , > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbürgerung , > Sonderausgaben Rz 45 ff, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff, > Werbungskosten Rz 70 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Austausch von Schülern

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Austauschschüler , > Schüleraustausch.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auswärtige Unterbringung

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Über die Aufwendungen der Eltern für die auswärtige Unterbringung von Kindern > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Internat und zur Berufsausbildung > Ausbildungsfreibetrag. Wegen der Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung bei der eigenen Aus- oder Weiterbildung > Bildungsaufwendungen Rz 46. Über auswärtige Unterbringung von ArbN > Auslösung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Diätkost

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen für Diätverpflegung sind keine AgB (vgl § 33 Abs 2 Satz 3 EStG). Dies gilt auch für Sonderdiäten, die – wie zB bei der Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) – eine medikamentöse Behandlung ersetzen. Dieser Ausschluss ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH 218, 270 = BStBl 2007 II, 889). > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Diätverpfle...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Detektive

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ein Detektiv kann als Angestellter > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) beziehen oder selbständiger Unternehmer sein. Zu den Kriterien > Arbeitnehmer. Kein ArbN ist, wer umsatzsteuerlich Lieferungen und Leistungen erbringt (vgl § 1 Abs 3 LStDV); er hat gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG; vgl bereits RFH, RStBl 1942, 989). Rz. 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Diebstahl

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen müssen nicht willentlich getätigt werden, um als WK oder BA abziehbar zu sein. Auch Wertabgaben, die den Stpfl unfreiwillig treffen, können als WK abziehbar sein. Entscheidend für den die > Einkünfte mindernden Abzug ist, in welchem Veranlassungszusammenhang der Verlust eingetreten ist. Zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 41 ff; ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Justizverwaltung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Im Rahmen der Juristenausbildung erfüllen die Rechtsreferendare als > Beamte auf Widerruf alle Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis. Die ihnen als Unterhaltsbeihilfen gezahlten Vergütungen sind deshalb > Arbeitslohn iSv § 19 EStG; die dadurch veranlassten Aufwendungen > Werbungskosten; ergänzend > Referendare. Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Justizvollzugsanstalt

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Häftlinge, die nach § 41 StVollzG zur Arbeitsleistung in der JVA verpflichtet sind, sind keine > Arbeitnehmer , weil sie die Leistungen nicht freiwillig erbringen (> Arbeitslohn Rz 40 ff; > Gefangene). Das gilt nicht für Freigänger, die zu einem Dritten ein Arbeitsverhältnis begründet haben. Diese haben jedoch in der JVA keine > Doppelte Haush...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.3 Barrierereduzierender Umbau

Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann ab dem 1.1.2014 auch für die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus einer Wohnung verwendet werden.[1] Eine derartige wohnungswirtschaftliche Verwendung erfordert, dass das für den Umbau entnommene Kapital – soweit baustrukturell möglich – mindestens zu 50 % für Maßnahmen verwendet werden muss, die den Vorgaben der DIN 18040 Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Due Diligence / 4.2.3 Schritt 3: Due Diligence-Prüfung durchführen

Die eigentlichen Prüfungen beginnen häufig mit einem Treffen beider Seiten, in dem u. a. noch einmal die am Prozess Beteiligten benannt und Ziele, konkrete Prüffelder und -themen sowie sonstige zu klärende Punkte angesprochen werden, etwa über den geplanten Zeitrahmen, den möglichen Umgang mit Verlängerungen oder Ausweitungen des Prüffelds, Termine für gemeinsame Treffen, Re...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.4 Einschaltung Dritter

Rz. 34 Wird statt an den Empfänger an einen Dritten geleistet, liegt ein Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und damit ein Abfluss nur dann vor, wenn das Wirtschaftsgut aus dem eigenen Verfügungsbereich oder aus dem Machtbereich des Vertreters des Verfügenden ausgeschieden ist. Rz. 35 Erbringt ein Dritter anstelle des Stpfl. eine Leistung unmittelbar gegenüber dem Em...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerhaftung / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich haftet der Arbeitnehmer nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen (§§ 280 ff., 823 ff. BGB) für von ihm verursachte Schäden. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Besonderheiten (Risiko eines Schadenseintritts, mögliche Schadenshöhe, Betriebsrisiko des Arbeitgebers) gewährt die Rechtsprechung dem Arbeitnehmer ein weitgehendes Haftungsprivileg gegenübe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.3 Rückzahlung, Erstattung von Ausgaben

Rz. 32 Entsprechend der Behandlung der Rückzahlung vom Stpfl. vereinnahmter Beträge als Ausgaben im Jahr des Rückflusses (negative Einnahmen bzw. Werbungskosten; Rz. 21ff.) ist auch die Rückzahlung vom Stpfl. geleisteter Ausgaben an ihn erst im Vz der Erstattung als Zufluss zu behandeln.[1] Der Rückfluss ist als Einnahme im Rahmen der Einkunftsart anzusetzen, bei der die Aus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.3 Rückzahlung, Rückabwicklung

Rz. 21 Zahlt der Stpfl. den eingenommenen Betrag später wieder zurück, kann dadurch die (frühere) Einnahme als tatsächlicher Vorgang nicht ungeschehen gemacht werden. Dies gilt auch bei einem strafgerichtlich angeordneten Verfall in den Vorjahren vereinnahmter Schmiergelder.[1] Es handelt sich bei der Rückzahlung um einen eigenständigen Vorgang, der nach § 11 Abs. 2 EStG ers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Aufteilungsverbot

Literatur: Pezzer, DStR 2010, 93; Grützner, StuB 2010, 616; Jochum, DStZ 2010, 665 Albert, FR 2010, 1032; Beiersdorfer, DStR 2010, 2493; Lohse, Zanzinger, DStR 2011, 837; Schwenke, FR 2011, 1051 Aufwendungen, die privat veranlasst sind, sind nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbar, auch wenn sie der Förderung des Berufs des Stpfl. dienen (gemischte Aufwendungen). Hieraus wurde e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Gemischte Aufwendungen

Die frühere Rspr. zu gemischten Aufwendungen, die zu einem generellen Abzugsverbot führte, ist nach Änderung der Rspr.[1] nunmehr überholt (Rz. 20ff.). Der BFH begründete die Aufgabe seiner bisherigen Rspr. u. a. damit, dass § 12 Nr. 1 EStG kein allg. Aufteilungs- und Abzugsverbot normiere. Damit können gemischte Aufwendungen eines Stpfl. als Werbungskosten in abziehbare und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Blindenhund

Mehraufwendungen durch Krankheit, Behinderung usw. sind (auch) privat veranlasst, auch wenn ein Bezug zur Berufstätigkeit besteht. § 12 Nr. 1 EStG normiert kein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot. Ein Abzug als Werbungskosten kommt daher nur dann nicht in Betracht, wenn eine Aufteilung in einen beruflichen oder privaten Anlass nicht möglich ist oder der berufliche Ante...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Rechtsberatungskosten

Rechtsberatungskosten sind Werbungskosten, soweit sie auf die berufliche Sphäre entfallen, z. B., wenn sie hinsichtlich der Stellung des Stpfl. als Arbeitnehmer oder als Eigentümer von Grundbesitz (Vermietung und Verpachtung) anfallen; Rechtsberatungskosten können auch im Rahmen der Einkünfte des § 22 EStG entstehen. Beratungsaufwendungen beim Erwerb des Grundstücks und der ...mehr