Stand: EL 116 – ET: 01/2019
Über den Pauschbetrag (§ 9a EStG) für > Werbungskosten > Arbeitnehmer-Pauschbetrag, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 65ff, > Lohnsteuertarif Rz 35. Über den Pauschbetrag für > Sonderausgaben (ergänzend > Sonderausgaben Rz 120ff sowie § 10c EStG). Ergänzend > Lohnsteuertarif Rz 36. Die > Vorsorgepauschale ist in § 39b Abs 2 Nr 3 EStG geregelt. Über die Pauschbeträge für besondere AgB Behinderter und Hinterbliebener > Behinderten-Pauschbetrag sowie > Hinterbliebenen-Pauschbetrag. Der > Pflege-Pauschbetrag ist in § 33b Abs 6 EStG geregelt. Zu Freibeträgen > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten sowie > Freibeträge für Versorgungsbezüge.
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