Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Fälle des § 33a Abs 1 Satz 3 EStG

Rz. 94 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Dem gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel (zB Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Bürgergeld], Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) aufgrund der Unterhaltsleistungen des Stpfl gekürzt werden...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung in einer Wohngemeinschaft

Leitsatz Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Normenkette § 33 EStG, § 18, § 24, § 25 WTG NW Sachverhalt Der schwerbehinderte (Grad der Behinderung 100) und pflegebedürftige (Pflegegrad 4) Kläger wohnte gemeinsa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine außergewöhnlichen Belastungen bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft

Leitsatz Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen (Ehe‐) Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Normenkette § 33 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 7 ESchG, Art. 1 Abs. 1, Abs. 3, Art. 6 GG Sachverhalt Die Kläger sind zwei Männer, die im Streitjahr (2017) die Ehe geschlossen haben und zur ESt zusammen veran...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.4 Kosten für Burn-Out-Behandlung etc.

"Burn-Out" ist keine typische Berufskrankheit. Ein Werbungskostenabzug der Behandlungskosten ist daher nicht möglich. Streitig ist, ob Aufwendungen für eine stationäre Behandlung in einer psychosomatischen Klinik bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit abziehbar sind. Der BFH hat entschieden, dass eine psychische oder psychosomatische Krankheit wie "Burn-Out", di...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten in Küchenbetrieben / Zusammenfassung

Überblick Bei Arbeiten in Küchenbetrieben treten einige spezifische Risiken auf. Augenfällig sind Verletzungsgefahren durch Umgang mit scharfen, schweren bzw. heißen Gegenständen und Materialien (Messer, Töpfe, Großgebinde, heiße Speisen usw.). Aber auch die tätigkeitsbedingt auftretenden körperlichen Belastungen, wie z. B. durch schweres Heben und Tragen, langes Stehen, Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Außergewöhnliche Belastung

§ 11 Abs 2 EStG ist auch auf außergewöhnliche Belastungen anwendbar. Aufwendungen iSd § 33 Abs 1 EStG sind grundsätzlich in dem VZ zu berücksichtigen, in dem der StPfl sie geleistet hat, BFH vom 12.07.2017, VI R 36/15, BStBl II 2017, 979. Der Abfluss erfolgt nicht bereits im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses, sondern erst im Zeitpunkt der Zahlung, BFH vom 30.07.1982, VI...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / ii) Zusammenballung in einem Veranlagungszeitraum (= ein Jahr)

Rz. 216 Die Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 EStG kommt immer nur dann zur Anwendung, wenn es sich um außerordentliche Einkünfte handelt. Voraussetzung ist, dass die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum (VZ) zu erfassen seien und durch diese Zusammenballung erhöhte steuerliche Belastungen entstünden, die insoweit abgemildert würden. Zusammenballung bedeu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Steuerliche Behandlung der Strafverteidigungskosten

Schrifttum: Aweh, Steuerliche Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten, EStB 2008, 12; Bergkemper, Zur steuerlichen Berücksichtigung von Kosten der Strafverteidigung, FR 2008, 232; v. Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben – zur steuerlichen Gestaltung von Hon...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.2.3 Teleologische Auslegung

Rz. 141 Durch die teleologische Auslegung ist zu ermitteln, ob das bei der Auslegung des Wortlauts und der systematischen Auslegung gefundene Ergebnis dem Sinn und Zweck der Vorschrift entspricht. Maßgebend ist nicht der historische, ursprüngliche und subjektive Wille des historischen Gesetzgebers, sondern dessen objektivierter Wille.[1] Rz. 142 Die teleologische Auslegung is...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.3.2 Landesbezogene, unternehmensspezifische Dokumentation (Local File)

Rz. 83 Begriff der Verrechnungspreisdokumentation. Der Begriff der Verrechnungspreisdokumentation wird weder im Gesetz noch in der GAufzV verwendet oder definiert. Vielmehr wird hier von "Aufzeichnungen" gesprochen, welche der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit seiner Verrechnungspreisermittlung zu erstellen, aufzubewahren und ggf. den Finanzbehörden vorzulegen hat.[1] In ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.6 Lüftung (Anhang 3.6)

Die Regelungen zielen darauf, dass in umschlossenen Arbeitsräumen sowie in sonstigen Räumen (Sanitär-, Pausen-, Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte) während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Dabei sind gemäß Anhang 3.6 Abs. 1 der Nutzungszweck, die Arbeitsverfahren und physischen Belastungen sowie die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen

1 Überblick Rz. 1 § 33a EStG ist eine Sondervorschrift für die Erfassung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, die abschließend in der Vorschrift normiert sind. Analog zu § 33 EStG ist die Vorschrift eine Ergänzung des Grundfreibetrags gem. § 32a EStG zur Abgeltung eines erhöhten Existenzminimums[1] und ist entsprechend eine Tarifvorschrift (§ 33 EStG Rz. 1). Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3 Bestehen einer Unterhaltspflicht

2.3.1 Unterhaltspflicht dem Grunde nach 2.3.1.1 Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen Rz. 19 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für typischen Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung ist die Zwangsläufigkeit der Kosten erforderlich. Diese besteht nach dem Gesetzeswortlaut dann, wenn eine zivilrechtliche Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht. Erford...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2 Unterhaltspflicht der Höhe nach

2.3.2.1 Vorhandenes Vermögen Rz. 29 Neben der abstrakten Unterhaltsberechtigung muss zivilrechtlich auch eine konkrete Unterhaltspflicht bestehen. Dies setzt die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers voraus. Der Unterhaltsberechtigte muss insoweit außerstande sein, sich selbst zu versorgen. Dies setzt einerseits die Vermögenslosigkeit, andererseits auch ein mangelndes eigene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5 Rechtsfolgen: Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen

2.5.1 Höchstbetrag Rz. 46 Sind die Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG erfüllt, können Unterhaltszahlungen des Stpfl. auf Antrag bis zur Höhe des Grundfreibetrags gem. § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ab Vz 2022 in Höhe von 10.347 (in Vz 2023: 10.908 EUR)[1] vom Gesamtbetrag der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG abgezogen werden. Der Betrag entspricht dem Existenzminimum in § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2 Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung, Abs. 1

2.1 Aufwand Rz. 9 Ein Abzug nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus, dass dem Stpfl. Aufwendungen gegenüber einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person (Rz. 19ff.) für den Unterhalt[1] bzw. eine Berufsausbildung entstanden sind und der Stpfl. einen Abzug beantragt. Dem Stpfl. muss mithin zunächst "Aufwand erwachsen". Wie bei § 33 EStG ist auch für Zwecke des § 33a EStG Aufwand ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3 Ausbildungsfreibetrag, Abs. 2

3.1 Abgeltung des Sonderbedarfs Rz. 56 Die Regelung des § 33a Abs. 2 EStG ist ein Ergänzungs- bzw. Erweiterungstatbestand zu § 32 Abs. 6 S. 1 EStG (§ 32 EStG Rz. 104ff.). Während gem. § 32 Abs. 6 EStG ein Freibetrag für den existenziellen Mehrbedarf einer Ausbildung minderjähriger Kinder gewährt wird, wird in § 33a Abs. 2 EStG der als außergewöhnliche Belastung zu berücksicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1 Unterhaltspflicht dem Grunde nach

2.3.1.1 Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen Rz. 19 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für typischen Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung ist die Zwangsläufigkeit der Kosten erforderlich. Diese besteht nach dem Gesetzeswortlaut dann, wenn eine zivilrechtliche Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht. Erforderlich ist allerdings keine abstrakte P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2 Unterhalt und Berufsausbildung

2.2.1 Aufwand für Unterhalt Rz. 13 Der entstehende Aufwand muss ferner für "Unterhalt" ergehen. Zentrale zivilrechtliche Vorschrift für Unterhaltsverpflichtungen ist § 1601 BGB. Die Höhe des Unterhalts ist in § 1610 BGB geregelt. Danach bestimmt sich der Unterhalt nach der Lebensstellung des Bedürftigen und soll angemessen sein. Der Unterhalt umfasst demnach den gesamten Leben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2.1 Aufwand für Unterhalt

Rz. 13 Der entstehende Aufwand muss ferner für "Unterhalt" ergehen. Zentrale zivilrechtliche Vorschrift für Unterhaltsverpflichtungen ist § 1601 BGB. Die Höhe des Unterhalts ist in § 1610 BGB geregelt. Danach bestimmt sich der Unterhalt nach der Lebensstellung des Bedürftigen und soll angemessen sein. Der Unterhalt umfasst demnach den gesamten Lebensbedarf des Empfängers, ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.1 Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 19 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für typischen Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung ist die Zwangsläufigkeit der Kosten erforderlich. Diese besteht nach dem Gesetzeswortlaut dann, wenn eine zivilrechtliche Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht. Erforderlich ist allerdings keine abstrakte Pflicht zur Leistung von Unterhalt[1], sondern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1 Überblick

Rz. 1 § 33a EStG ist eine Sondervorschrift für die Erfassung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, die abschließend in der Vorschrift normiert sind. Analog zu § 33 EStG ist die Vorschrift eine Ergänzung des Grundfreibetrags gem. § 32a EStG zur Abgeltung eines erhöhten Existenzminimums[1] und ist entsprechend eine Tarifvorschrift (§ 33 EStG Rz. 1). Aufwendungen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.4 Im Ausland ansässige Zahlungsempfänger

Rz. 28 Werden Unterhaltsleistungen an im Ausland ansässige Zahlungsempfänger geleistet, gilt für die Prüfung der Zwangsläufigkeit, namentlich der Unterhaltspflicht gem. § 33a Abs. 1 S. 6 2. Halbs. EStG, dass inländische Maßstäbe zugrunde zu legen sind.[1] Dies bedeutet, dass hinsichtlich der Beurteilung, ob eine Unterhaltsverpflichtung besteht, das deutsche Zivilrecht (BGB b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.7 Aufteilung des Freibetrags auf mehrere Berechtigte, Abs. 2 S. 3 bis 5

Rz. 66 Gem. § 33a Abs. 2 S. 3 und 4 EStG hat eine Zuteilung des Freibetrags auf mehrere Stpfl. zu erfolgen, sofern diese die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllen. Dies sind regelmäßig die Eltern des Kindes. Beiden Elternteilen steht die Hälfte des Betrags zu[1]; auf gemeinsamen Antrag ist eine andere Aufteilung möglich.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Verhältnis zu § 33 EStG, Abs. 4

Rz. 72 § 33a Abs. 4 EStG regelt den Vorrang des § 33a EStG vor § 33 EStG. Die Regelung ist insoweit abschließend, sodass Aufwendungen, die über die Abzugsmöglichkeiten des § 33a EStG hinaus gehen, oder mangels Erfüllung der Voraussetzungen nicht abgezogen werden können, auch nicht nach § 33 EStG zu berücksichtigen sind.[1] Bei Unterhaltsaufwendungen besteht kein Wahlrecht zw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.2 Volljähriges Kind

Rz. 57 Der Freibetrag wird nur für volljährige Kinder gewährt (in Deutschland mit Vollendung des 18. Lebensjahres). Dies gilt auch für in einem ausl. Staat auswärtig untergebrachte Kinder, selbst wenn das ausl. Recht die Volljährigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt kodifiziert. Für minderjährige Kinder scheidet ein entsprechender Abzug kategorisch aus. Das Abzugsverbot fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.4 Kindergeld oder Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6

Rz. 62 Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist ferner – diametral entgegen § 33a Abs. 1 EStG – das Bestehen eines Anspruchs auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG. Auch hierbei kommt es nicht auf die tatsächliche Gewährung oder Inanspruchnahme an (Rz. 42).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.6 Verminderung des Freibetrags für nicht unbeschränkt steuerpflichtige Kinder

Rz. 65 Erfolgt eine auswärtige Unterbringung des Kindes in einem ausl. Staat, ist der Freibetrag entsprechend § 33a Abs. 2 S. 2 EStG nach Maßgabe der Ländergruppeneinteilung zu kürzen (Rz. 41ff.).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5.1 Höchstbetrag

Rz. 46 Sind die Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG erfüllt, können Unterhaltszahlungen des Stpfl. auf Antrag bis zur Höhe des Grundfreibetrags gem. § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ab Vz 2022 in Höhe von 10.347 (in Vz 2023: 10.908 EUR)[1] vom Gesamtbetrag der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG abgezogen werden. Der Betrag entspricht dem Existenzminimum in § 32a Abs. 1 EStG un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5.2 Erhöhung um Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 48 Der Höchstbetrag erhöht sich gem. § 33a Abs. 2 S. 2 EStG um durch den Stpfl. geleistete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der unterhaltsberechtigten Person. Hierbei ist unerheblich, ob die Beiträge vom Stpfl. direkt an die Versicherer überwiesen werden oder dem Unterhaltsberechtigten gezahlt werden und dieser die Aufwendungen bestreitet.[1] Voraussetzung is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Kein Anspruch auf einen Freibetrag gem. § 32 Abs. 6 oder Kindergeld, Abs. 1 S. 4

Rz. 42 Der Abzug von Aufwand für Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung setzt ferner voraus, dass weder der Stpfl. noch eine andere Person einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld i. S. der §§ 62ff. EStG hat.[1] Der Gesetzgeber möchte hiermit eine Doppelbegünstigung von Kindern vermeiden, indem einerseits Anspruch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.1 Abgeltung des Sonderbedarfs

Rz. 56 Die Regelung des § 33a Abs. 2 EStG ist ein Ergänzungs- bzw. Erweiterungstatbestand zu § 32 Abs. 6 S. 1 EStG (§ 32 EStG Rz. 104ff.). Während gem. § 32 Abs. 6 EStG ein Freibetrag für den existenziellen Mehrbedarf einer Ausbildung minderjähriger Kinder gewährt wird, wird in § 33a Abs. 2 EStG der als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigende Mehrbedarf bei der auswä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.4 Zahlungsempfänger im Ausland

Rz. 41 Sind die unterhaltsberechtigten Personen im Ausland ansässig, folgt hieraus, dass gem. § 33a Abs. 1 S. 6 EStG eine zusätzliche Abzugsbeschränkung der Höhe nach in Form der sog. Ländergruppeneinteilung besteht.[1] Aufwendungen für den Unterhalt sollen nur abgezogen werden können, soweit diese nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates "notwendig und angemessen" sind.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.3 Der gesetzlichen Unterhaltsberechtigung gleichgestellte Personen

Rz. 27 Gem. § 33a Abs. 1 S. 3 EStG werden gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen solche gleichgestellt, bei denen um "Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Stpfl. gekürzt werden". Von der Vorschrift erfasst sind insbesondere Bedarfsgemeinschaften, bei der einem Sozialhilfeberechtigten anteilig Mittel gekürzt wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.2 Einkünfte, Bezüge und Erwerbsobliegenheit

Rz. 34 Neben der Vermögenslosigkeit bedingt eine Unterhaltspflicht mangelnde Einkünfte des Unterhaltsberechtigten. Zunächst sind sämtliche vorhandenen Einkünfte zu berücksichtigen. Dabei gilt bereits zivilrechtlich ein weiter Einkommensbegriff.[1] So sind sämtliche Zahlungsmittelzuflüsse zu berücksichtigten, gleich welcher Art oder welchen Grundes. Steuerrechtlich unterfallen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.6 Nachweispflichten des Stpfl.

Rz. 51 Die objektive Feststellungslast für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung hat nach allg. Grundsätzen der Stpfl.[1] Sofern der Zahlungsempfänger im Inland ansässig ist, gelten allerdings die Vereinfachungsregelungen des R 33a Abs. 1 S. 4 und 5 EStR 2012. Demnach muss eine konkrete Prüfung der zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtung nicht erfolgen, sofern eine abstr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.5 Unterhaltsleistungen an Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis

Rz. 28a Wird die Einreise eines Ausländers i. S. d. AufenthG auf eine sogenannte Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG gestützt, ergibt sich regelmäßig die Frage, ob der Verpflichtete Aufwendungen für die Dauer des Aufenthalts gem. § 33a EStG geltend machen kann. Typischer Anwendungsfall ist eine Aufenthaltserlaubnis (§ 23 AufenthG). Eine Aufenthalts- oder auch Niederla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Aufwand

Rz. 9 Ein Abzug nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus, dass dem Stpfl. Aufwendungen gegenüber einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person (Rz. 19ff.) für den Unterhalt[1] bzw. eine Berufsausbildung entstanden sind und der Stpfl. einen Abzug beantragt. Dem Stpfl. muss mithin zunächst "Aufwand erwachsen". Wie bei § 33 EStG ist auch für Zwecke des § 33a EStG Aufwand als bewusst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 4 Zeitanteilige Kürzung, Abs. 3

Rz. 67 § 33a Abs. 3 S. 1 EStG normiert das sog. Monatsprinzip für die Gewährung der in § 33a Abs. 1 und 2 EStG geregelten außergewöhnlichen Belastungen. Die Steuerermäßigungen werden entsprechend nur zeitanteilig zu je 1/12 für die Monate gewährt, in denen die Voraussetzungen gem. § 33a Abs. 1 und 2 EStG vorliegen. Eine lediglich teilweise Gewährung des Abzugs ist z. B. auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.5 Auswärtige Unterbringung

Rz. 63 Eine auswärtige Unterbringung liegt vor, sofern das Kind nicht im elterlichen Haushalt wohnt. Dies bedeutet, dass eine Ausgliederung aus dem Haushalt der Eltern bestehen muss.[1] Dies ist z. B dann erfüllt, wenn das Kind am Wohnort der Eltern einen eigenen Haushalt unterhält.[2] Ob die Wohnung, in der das Kind lebt, ebenfalls den Eltern gehört, ist insoweit unerheblic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.2 Ehegattenunterhalt

Rz. 22 Aufwendungen für Unterhalt an den Ehegatten bei intakter Ehe sind gem. § 33a Abs. 1 EStG generell nur abziehbar, sofern der Ehepartner in einem ausländischen Staat ansässig ist. Bei im Inland ansässigen Stpfl. verdrängt die Ehegattenveranlagung die Anwendung des § 33a EStG selbst bei Einzelveranlagung nach § 26a EStG.[1] Dies entspricht der h. M. in der Literatur.[2] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2.2 Aufwand für eine Berufsausbildung

Rz. 17 Unter dem Begriff der Berufsausbildung ist die ernstliche Vorbereitung auf einen künftigen Beruf bzw. das Erreichen beruflicher Ziele zu verstehen. Der Begriff entspricht der Definition in § 32 Abs. 4 EStG (§ 32 EStG Rz. 60 m. w. N.).[1] § 33a EStG enthält eine Erweiterung dahingehend, dass nicht nur Aufwendungen für typische Unterhaltsleistungen steuerlich abzugsfähi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.3 Aufwand für Sonderbedarf einer Berufsausbildung

Rz. 58 Die pauschale Abgeltung durch Gewährung des Freibetrags erfolgt für "Sonderbedarf". Ein solcher Sonderbedarf wird aufgrund des Wortlauts der Vorschrift angenommen, sofern die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind. Gesonderte Nachweise hierüber sind nicht erforderlich. Der Sonderbedarf wird durch den Freibetrag abgegolten. Hiermit stellt die Regelung klar, dass ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5.3 Anrechnung von Einkünften und Bezügen des Unterhaltsberechtigten

Rz. 49 Sofern der Unterhaltsberechtigte eigene Einkünfte bezieht, sind diese gem. § 33a Abs. 1 S. 5 EStG auf die gezahlten Unterhaltsleistungen bzw. den Höchstbetrag mindernd anzusetzen, sofern diese den Freibetrag von 624 EUR im Kj. überschreiten (zu den Begriffen der Einkünfte und Bezüge vgl. Rz. 34ff.). Ebenso vermindert sich der berücksichtigungsfähige Betrag um Ausbildu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.1 Vorhandenes Vermögen

Rz. 29 Neben der abstrakten Unterhaltsberechtigung muss zivilrechtlich auch eine konkrete Unterhaltspflicht bestehen. Dies setzt die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers voraus. Der Unterhaltsberechtigte muss insoweit außerstande sein, sich selbst zu versorgen. Dies setzt einerseits die Vermögenslosigkeit, andererseits auch ein mangelndes eigenes Einkommen voraus. Rz. 30 Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.3 Leistungsfähigkeit

Rz. 38 Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren (§ 1603 BGB).[1] Der Unterhaltsverpflichtete selbst muss entsprechend leistungsfähig sein.[2] Dies bedeutet, dass eine Unterhaltsverpflichtung nur dann besteht, wenn dem Unterhaltsschuldner s...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.1 KSt als ESt der Körperschaften

Rz. 1 Systematische Vorüberlegungen dienen nicht allein der systematischen Ordnung der Materie. Die Unternehmensbesteuerung ist in Deutschland traditionell und aktuell rechtsformabhängig ausgestaltet (Rz. 23ff.). Die KSt ist die Steuer vom Einkommen der Körperschaften. Körperschaften, insbesondere juristische Personen, verdanken ihre Existenz und ihre Rechtsmacht allein dem ...mehr