Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Bestattungsrecht und B... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 75 Der Sohn des Erblassers macht Bestattungskosten in Höhe von 21.000 EUR als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend. Darin sind u.a. enthalten Kosten für die Todesanzeige, den Blumenschmuck, Danksagungen, eine Filmaufnahme des Begräbnisses, Kosten des Beerdigungsinstituts und Friedhofsgebühren. Im Folgejahr machte der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Bestattungsrecht und B... / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 76 Bisher wurde den Bestattungskosten höchstens im Rahmen der Erbschaftsteuer eine Bedeutung zugemessen, inzwischen können sie aber auch bei anderen Steuerarten relevant werden.[219] Als außergewöhnliche Aufwendungen i.S.d. § 33 EStG sind Aufwendungen anzusehen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen und die größer sind als bei der überwiegenden Mehrzahl vergl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 4.4 Außergewöhnliche Belastungen

Finanzierungskosten können nur dann eine steuerlich anzuerkennende außergewöhnliche Belastung bilden, wenn die Schuldaufnahme durch Ausgaben veranlasst ist, die ihrerseits eine außergewöhnliche Belastung darstellen.[1] Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umschuldung eines Darlehensvertrages zum Erwerb eines Einfamilienhauses sind keine außergewöhnliche Belastung; derartige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.2.5 Ausbildungsunterhalt gemäß § 1575 BGB

Gemäß § 1575 BGB kann ein geschiedener Ehegatte, der in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen hat, von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, wenn er entweder diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne des § 1574 BGB, die seinen U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 1.2 Zuordnung

Die Finanzierungskosten sind anhand der tatsächlichen Verwendung der Darlehensmittel der Erwerbs- oder der Privatsphäre zuzuordnen. Die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel zur Finanzierung von Anschaffungskosten ist auch gegeben, wenn sie taggleich und betragsidentisch durch ein privates Kontokorrentkonto geleitet werden.[1] Eine gesonderte Zuordnung von Darlehen zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Harmonisierungsbedarf bei E... / III. Beispielsfall

Nachfolgend wird anhand eines Beispiels verdeutlicht, in welchem Umfang rein operativ veranlasste Geschäftsvorfälle steuerliche Transparenzpflichten auslösen können. Beispiel: Die inländische M-AG ist im Bereich der Software-Entwicklung tätig. Aufgrund eines Fachkräftemangels beschließt der Vorstand innerhalb der EU eine Tochterkapitalgesellschaft zu gründen, um dort Fachkräf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuer­pflichtigen Ersatzleistung

Leitsatz Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen. Normenkette § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 23 Abs. 3 TV-L Sachverhalt Die Klägerin erhielt im Streitjahr (2017) aufgrund des Ablebens ihrer Mutter – auch ohne ihre Erbin geworden zu sein – gemäß § 23 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes ist nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Leitsatz Das FG Münster entschied, dass die Kosten für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes nicht als Krankheitskosten abziehbar sind. Nach Gerichtsmeinung war der Schulbesuch nicht zum Zweck einer Heilbehandlung erfolgt. Sachverhalt Geklagt hatten Eltern eines Kindes, das an einer psychisch-somatischen Erkrankung litt. Ein daraufhin durchgeführter Intelligenztest ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Ansehenswahrung

Aufwendungen, um sich einen guten gesellschaftlichen Ruf zu verschaffen oder ihn zu wahren, sind nicht abziehbare Kosten der Lebensführung.[1] Dagegen können Aufwendungen zur Wahrung oder Wiederherstellung des guten geschäftlichen Rufs eines Kaufmanns Betriebsausgaben sein[2], z. B. wegen des Vorwurfs der aktiven Bestechung.[3] Die abzuwehrenden Vorwürfe müssen sich gegen di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Prozesskosten

Zivilprozesskosten, die weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben darstellen, sind nach Auffassung des BFH als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn dargelegt werden kann, dass der Prozess eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.[1] Damit hat sich der VI. Senat gegen die ständige Rechtsprechung des BFH und ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / Zusammenfassung

Begriff Zuschüsse sind Vermögensvorteile, die dem Zuschussempfänger mit der Bestimmung zugewendet werden, sie zur Förderung eines – zumindest auch – im Interesse des Zuschussgebers liegenden Zwecks zu verwenden, und die keine Gegenleistung für Leistungen des Zuschussempfängers sind. Fehlt ein Eigeninteresse des Leistenden, wie z. B. bei Schadensersatzleistungen, liegt kein Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.2.1 Zuschüsse außerhalb einer Einkunftsart

Erhaltene Zuschüsse können – unabhängig davon, ob sie aus privaten oder aus öffentlichen Mitteln stammen – eine private Zuwendung sein, ohne dass sie ertragsteuerlich zu erfassen sind; ggf. ist zu prüfen, ob Schenkungsteuer anfällt[1]; eine empfangene Zuwendung/Spende sein; ihre ertragsteuerliche Erfassung richtet sich nach den Regelungen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Bestechungsgeld

Bestechungsgelder fallen unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG. Das gilt auch für die Kosten eines nachfolgenden Strafverfahrens sowie Aufwendungen, die aufgrund einer im Strafurteil ausgesprochenen Verfallsanordnung entstehen. Kosten der Strafverteidigung sind zudem nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.[1] Bisher war umstritten, ob das Abzugsve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Dingliche Belastungen.

Rn 11 Nicht rechtlich nachteilig ist die Zuwendung eines dinglich belasteten Gegenstandes. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die dingliche Belastung auf der Sache ruht und deren Wert mindert, der Minderjährigen aber nicht persönlich verpflichtet wird. Da es nicht auf eine wirtschaftliche Bewertung ankommt, ist das Geschäft auch dann einwilligungsfrei, wenn die Belastungen größ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Grundfreibetrag

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Als Grundfreibetrag wird der Betrag bezeichnet, bis zu dem ein zu versteuerndes Einkommen nicht besteuert wird (§ 32a Abs. 1 EStG, Anhang 10). Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass den Menschen ein Einkommen verbleibt, welches für den Lebensunterhalt absolut notwendig (Existenzminimum) ist. Daher erfolgt aufgrund der allgemeinen Preisentwick...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1585 BGB – Art der Unterhaltsgewährung.

Gesetzestext (1) 1Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. 2Die Rente ist monatlich im Voraus zu entrichten. 3Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Unterhaltsanspruch im Laufe des Monats durch Wiederheirat oder Tod des Berechtigten erlischt. (2) Statt der Rente kann der Berechtigte eine Abfindung in Kapital verlan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zuweisung der Wohnung im Eigentum des anderen (Abs 2).

Rn 12 Nach II setzt der Überlassungsanspruch im Fall der dinglichen Berechtigung des überlassenden Ehegatten voraus, dass die Wohnungszuweisung erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Das gilt auch dann, wenn der dinglich Berechtigte dem anderen die Wohnung für die Trennungszeit zunächst überlassen hatte (Ddorf FamRZ 18, 1816). Mit der Entscheidung wird nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Wirkungen.

Rn 10 Das Gesetz beschränkt sich auf die Regelung von Schadenersatz- und Rückgewähransprüchen bei Beendigung des Verlöbnisses (§§ 1298–1302), begründet aber darüber hinaus keine weitergehenden Verpflichtungen, insbesondere hat es weder unterhalts- noch güterrechtliche Auswirkungen, weshalb im Fall der Tötung eines Verlobten auch keine Ansprüche aus § 844 II bestehen (Frankf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Umgangskosten.

Rn 51 Durch Ausübung des Umgangs bedingte Kosten können regelmäßig nicht vom Einkommen abgezogen werden (BGH FamRZ 14, 917; 09, 1391; Kobl FuR 18, 592; Bremen FamRZ 17, 297). Etwas anderes kann gelten aufgrund der nach § 1612b V begrenzten Kindergeldanrechnung, wenn sonst ausreichende Mittel zur Umgangsausübung fehlen (BVerfG FamRZ 03, 1370; BGH NJW 09, 2598; FamRZ 08, 594)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1624 BGB – Ausstattung aus dem Elternvermögen.

Gesetzestext (1) Was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbstständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird (Ausstattung), gilt, auch wenn eine Verpflichtung nicht besteht, nur insoweit als Schenkung, als die Ausstattung das den Umständ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Normale Unterhaltsverpflichtung.

Rn 3 Bei nicht gesteigerter Unterhaltsverpflichtung variiert der Selbstbehalt je nachdem ob es sich um Unterhalt für volljährige Kinder, Eltern oder eine Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l handelt. Auch hier weichen die Leitlinien voneinander ab. Entspr Regeln finden sich in den Leitlinien unter 21.3. Auch hier ist es möglich, den Selbstbehalt im Einzelfall zu senken oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Vereinbarkeit der beschränkten Steuerpflicht mit höherrangigem Recht

Rz. 6 Die Unterschiede zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht, und insbes. die tendenziell bestehende Höherbelastung des beschränkt Stpfl., haben die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen mit dem GG und dem EG-Vertrag vereinbar sind. Rz. 7 Grundsätzlich gilt auch für beschr. Stpfl. der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dami...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Sonderregelung für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Abs. 1a)

Rz. 88b Für beschr. Stpfl. ist der Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, einschließlich der Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ausgeschlossen. Europarechtlich liegt in dem Ausschluss von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ein Verstoß ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entlastungsbetrag für Allei... / bb) Haushaltsgemeinschaft

Unschädlich ist stets, wenn eine Haushaltsgemeinschaft mit einer minderjährigen Person besteht, denn der Gesetzgeber geht insoweit typisierend davon aus, dass sich diese nicht nennenswert finanziell an der Haushaltsführung des Steuerpflichtigen beteiligt, so dass der Grund für die Gewährung des Freibetrages für Alleinerziehende (vgl. Ausführungen unter 1.) nicht wegfällt[23]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / VI. Fazit

Ausgaben, deren Empfänger nicht benannt werden, dürfen nach § 160 Abs. 1 AO die ESt und GewSt nicht mindern – weder als BA oder WK noch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Insofern ist die Regelung des § 160 Abs. 1 AO ebenso effektiv wie z.B. die Vorschrift des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG. Die steuermindernde Wirkung der Lasten und Ausgaben ist nach § 160 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.1 Allgemeines

Rz. 221 Die Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge, Abs. 1 Nr. 2, bis Vz 2004, und Abs. 1 Nr. 2 und 3, ab Vz 2005) können gem. Abs. 3 (bis Vz 2004) und Abs. 3, 4 (ab Vz 2005) nur in begrenzter Höhe vom Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 4 EStG) abgezogen werden. Das BVerfG hat die Begrenzung auf feste Höchstbeträge für verfassungsgemäß angesehen.[1] Die Neuregelung ab ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.4 Konkurrenz zu § 33a Abs. 1 EStG

Rz. 170s § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und § 33a Abs. 1 EStG (Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen) sind nicht nebeneinander anwendbar. Der Stpfl. kann den Abzug nur nach der einen oder anderen Vorschrift in Anspruch nehmen. § 33a Abs. 1 EStG findet auch auf die den Betrag von 13.805 EUR übersteigenden Aufwendungen keine Anwendung. Unterhaltsleistungen für Vorjahr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.6.3 Konkurrenz zu § 33 EStG

Rz. 152 Soweit Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung oder die Berufsausbildung des Ehegatten dem Grunde nach eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wird durch § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG eine Berücksichtigung nicht ausgeschlossen. Nr. 7 ist eine Spezialvorschrift, die im Übrigen § 33 EStG unberührt lässt (§ 33 Abs. 2 S. 2 2. Halbs. EStG).[1] Rz. 153–168 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.6 Hälftiger Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 Nr. 4 EStG a. F.

Rz. 253 Vorsorgeaufwendungen, die die nach Abs. 3 Nr. 1 bis 3 abziehbaren Beträge übersteigen, können grundsätzlich zur Hälfte, höchstens bis zu 50 % des Grundhöchstbetrags nach Abs. 3 Nr. 1 abgezogen werden. Überschießende Beträge werden steuerlich nicht mehr berücksichtigt; sie können auch nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden (§ 33 Abs. 2 S. 2 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.5 Begünstigte Aufwendungen

Rz. 145 Abziehbar sind die Kosten der eigentlichen Berufsausbildung. Das sind zunächst die unmittelbar der Ausbildung oder Weiterbildung dienenden Kosten wie Schul-, Lehrgangs-, Studien-, Tagungs- oder sonstige Veranstaltungskosten, Kosten für Lernmaterialien, Fachliteratur, Kosten für die Zulassung zu Prüfungen, Druckkosten der Dissertation u. Ä.[1] Dazu gehören auch Fahrtk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 170f Nur unbeschränkt Stpfl. können die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben abziehen. Beschränkt Stpfl. können Unterhaltsleistungen weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG). Weitere Voraussetzung des Sonderausgabenabzugs der Unterhaltsleistungen ist grundsätzlich (Rz. 170) die unbeschränkte Stpfl. des Unterhaltsb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 170 Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG inhaltsgleich zu § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG geworden. Es können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt stpfl. (s. aber Rz. 170f.) Ehegatten auf Antrag und mit Zustimmung des Empfängers bis zu einem Höchstbetrag abgezogen werden (sog. Realsplitting). Der Höchstbetrag beträ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.1 Unterhaltsleistungen

Rz. 170c Gem.§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder den getrennt lebenden Lebenspartner oder den Lebenspartner, dessen Lebenspartnerschaft aufgehoben worden ist (§ 14 LPartG), abziehbar. Der Begriff der Unterhaltsleistungen ist in Abs. 1a Nr. 1 nicht definiert. Nach überwiegender Auffassung entspric...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Aufwendungen für den Sprachunterricht als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)

Rz. 14 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen eines ArbN für den Deutschkurs seines aus dem Ausland kommenden, im > Inland studierenden Bruders sind idR keine > Außergewöhnliche Belastungen (BFH 152, 531 = BStBl 1988 II, 534). Ergänzend > Bildungsaufwendungen Rz 63 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sportaufwendungen

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Sport, > Berufskleidung, > Krankheitskosten Rz 10 Sportaufwendungen, > Sport, > Sportkleidung, > Sportlehrer, > Sportverein. Zu Besonderheiten > Amateursportler, > Berufssportler, > Eishockey-Spieler, > Fußballspieler.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spielschulden

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Schuldzinsen aus Spielschulden werden steuerlich nicht berücksichtigt. Die Rückzahlung von Spielschulden führt nicht zu > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schuldentilgung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Staatsangehörigkeit

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Staatsangehörigkeit eines Stpfl ist in Deutschland grundsätzlich zunächst ohne steuerrechtliche Bedeutung. Die > Unbeschränkte Steuerpflicht knüpft nämlich grundsätzlich an einen > Wohnsitz oder den gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland an und die beschränkte Steuerpflicht von Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sport

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Ausübung einer Sportart kann Teil der nichtselbständig oder selbständig ausgeübten Arbeit und die Vergütung besteuerbar sein; zu Einzelheiten > Amateursportler, > Arbeitnehmer Rz 8 ff, > Arbeitslohn Rz 35, > Betriebssport, > Berufssportler, > Eishockey-Spieler, > Fußballspieler. Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen für den Sport g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Überblick

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Spenden und Mitgliedsbeiträge von unbeschränkt und beschränkt Stpfl sind unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen bestimmter Höchstbeträge (> Rz 64 ff, > Rz 71) als > Sonderausgaben abziehbar (§ 10b, § 50 Abs 1 EStG). Das soll die Spendenbereitschaft der Bevölkerung erhöhen und die gesellschaftspolitisch erwünschten Ziele der Empfänger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Bestimmte Zuwendungen des Bundespräsidenten (§ 3 Nr 20 EStG)

Rz. 156 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerfrei nach § 3 Nr 20 EStG sind die aus öffentlichen Mitteln des Bundespräsidenten aus sittlichen oder sozialen Gründen gewährten Zuwendungen an besonders verdiente Personen oder ihre Hinterbliebenen. Für die Frage, ob ein Empfänger eine besonders verdiente Person ist, dürften ähnliche Maßstäbe anzusetzen sein wie an die Verleihung eine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pauschbetrag

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Über den Pauschbetrag (§ 9a EStG) für > Werbungskosten > Arbeitnehmer-Pauschbetrag, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 65 ff, > Lohnsteuertarif Rz 35. Über den Pauschbetrag für > Sonderausgaben (ergänzend > Sonderausgaben Rz 120 ff sowie § 10c EStG). Ergänzend > Lohnsteuertarif Rz 36. Die > Vorsorgepauschale ist in § 39b Abs 2 Nr 3 EStG geregelt....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 3.4 Zusammentreffen mit Verlusten und Abzugsbeträgen

Treffen in einem Veranlagungszeitraum ein grundsätzlich nach § 34a EStG begünstigter Gewinn, z. B. aus Gewerbebetrieb, und ein Verlust, z. B. aus Vermietung und Verpachtung, zusammen, muss zunächst ein vertikaler Verlustausgleich vorgenommen werden. Gleiches gilt für Gewinne und Verluste aus einer Einkunftsart; auch der horizontale Verlustausgleich hat Vorrang vor § 34a EStG....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2023, Voraussetzunge... / IV. Antragsbegründung

1. Tatsachenfundierte Darlegung Die Prüfung des § 51 RVG verlange daher zunächst die tatsachenfundierte Darlegung durch den Antragsteller, dass ihm durch die Beiordnung eine zeitliche Beanspruchung abverlangt worden sei, die isoliert betrachtet durch die Festgebühren unzumutbar ausgeglichen werde. Darüber hinaus bedürfe es aber auch Ausführungen dazu, inwieweit diese (isolier...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Essen auf Rädern" als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für "Essen auf Rädern" sind nicht außergewöhnlich und zwangsläufig im Sinne von § 33 Abs. 1 EStG, wenn sie nicht unmittelbar zur Heilung aufgewendet werden, sondern als Folgekosten einer Krankheit gelegentlich entstehen. Die grundsätzliche Berücksichtigung derartiger mittelbarer Kosten einer Erkrankung würde zu einer nicht vertretbaren steuerlichen Berü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine ermäßigte Besteuerung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Leitsatz Bei Corona - Finanzhilfen für Einschränkungen und Schließungen von Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen in einem Veranlagungszeitraum scheidet eine Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 1 EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 24 Nr. 1 EStG für außerordentliche Einkünfte aus, da es an einer Zusammenballung der Einkünfte fehlt. Sachverhalt Streitig war die vom Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 11 Berufungsbegründungfrist

Von der Frist zur Einlegung der Berufung ist die Frist für die Begründung der Berufung zu unterscheiden. Beide Fristen beginnen jedoch zum selben Zeitpunkt. Die Frist für die Berufungsbegründung[1] beträgt 2 Monate seit Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, längstens jedoch 5 Monate seit Verkündung.[2] Bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist kann auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4 Der im zu versteuernden Einkommen enthaltene Begünstigungsbetrag

Rz. 2b Begünstigt sind die nicht entnommenen Gewinne, die im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfolgt unverändert nach § 2 Abs. 2 bis 5 EStG und wird somit von § 34a EStG als Steuerermäßigung nicht berührt.[1] Erzielt der Stpfl. Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten und Verluste neben den begünstigten Einkünften, ...mehr