Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zwangsaufwendungen

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Außergewöhnliche Belastungen, > Kaution, > Substanzverlust, > Werbungskosten Rz 18 ff sowie BFH 156, 95 = BStBl 1989 II, 382 zu Substanzverlusten iZm der Erlangung eines Arbeitsplatzes.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zwangsläufigkeit

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 40 ff, > Unterhaltsleistungen Rz 50 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erbausgleich

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für den vorzeitigen Erbausgleich (§ 1934d BGB) sind idR keine > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vermögensbereich (BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unglücksfall

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Außergewöhnliche Belastungen, > Behinderten-Pauschbetrag, > Beihilfen, > Berufskrankheiten, > Bestattung, > Ehrenbegräbnis, > Hinterbliebene, > Kraftfahrzeugunfall, > Menschen mit Behinderungen, > Schadensersatz, > Unfallversicherung. Zu > Naturkatastrophen respektive einem > Katastrophenschaden siehe jeweils ebenda mwN (zB zu > Erdbeben, > Fluthi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterbringungskosten

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Grundsätzlich steuerlich nicht abziehbare Kosten der > Lebensführung. Vgl aber zu Sonderfällen und bei beruflicher Veranlassung > Altenheim, > Ausbildungsfreibetrag Rz 15 ff, > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 50 – 56, 60 – 67, > Bildungsaufwendungen Rz 46, > Dienstwohnung, > Doppelte Haushaltsführung Rz 135 ff, > Erholung Rz 5, > Ferienhau...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Antrag

Rz. 75 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Steuerermäßigung nach § 33a Abs 1 EStG wird nur auf Antrag gewährt. > Außergewöhnliche Belastungen Rz 13/1 können im Rahmen der > Steuererklärung, aber auch schon im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 77 oder bei der Bemessung der > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer beantragt werden. Zur verfahrensrechtlichen Bedeutung eines Antr...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 4 Antrags- und Wahlrecht

Der Unterhaltsverpflichtete kann den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung, aber auch schon im Lohnsteuerermäßigungsverfahren oder im ESt-Vorauszahlungsverfahren beantragen. Der Antrag ist nicht fristgebunden. Er kann auch noch nach Bestandskraft des Steuerbescheids nachgeholt werden.[1] Dies gilt auch, wenn die Unterhaltsleistungen zunächst als außergewöhnliche Belastu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Grundsätzlich gilt für die steuerliche Berücksichtigung von Leistungen für den Unterhalt: Der eigene Unterhalt wird mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten. Für ein Kind gibt es > Kindergeld oder die > Kinderfreibeträge. Die gegenüber dem > Ehegatten oder eingetragenen > Lebenspartner bestehende > Unterhaltspflicht Rz 2 ist im Normalfall eb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.2 Anwendung der Opfergrenze auf das verfügbare Nettoeinkommen

Rz. 22 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unter Berücksichtigung seiner Verhältnisse ist ein Steuerpflichtiger nur insoweit zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, als diese in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug der Unterhaltsaufwendungen genügend Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs für sich und ggf. für seinen Ehegatten und seine Kinder ...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.3 Ermittlung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen bei einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft

Rz. 24 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer bestehenden sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person ist die Opfergrenze nicht anzuwenden (BFH-Urteil vom 29. Mai 2008, BStBl 2009 II Seite 363). Für die Ermittlung der nach § 33a Absatz 1 EStG maximal abziehbaren Unterhaltsaufwendungen sind die verfügbaren Nettoeinkommen des Unterhaltsleistenden und der u...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / Zusammenfassung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Berücksichtigu...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / Zusammenfassung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die steuerliche Behandlung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / [Ohne Titel]

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zöliakie

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mehraufwendungen für glutenfreie Ernährung bei Zöliakie (einer Erkrankung des Magen-Darm-Trakts) führen nicht zu AgB (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Diätverpflegung, > Krankheitskosten Rz 10 Zöliakie); dies ist nach BFH/NV 2022, 120 = HFR 2022, 239 verfassungsgemäß und gilt ebenso bei entsprechender Erkrankung eines Kindes der Stpfl. Sie begr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bedürftigkeit – Ermittlungsschema

Rz. 105 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur gesetzlichen Unterhaltspflicht iSv § 33a Abs 1 EStG gehört die ‚Bedürftigkeit’. Unterhaltsberechtigt ist nämlich nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Auf der ‚Bedürftigkeit’ beruht wiederum die ‚Zwangsläufigkeit’, die seine Zuwendungen für den Stpfl nur in notwendigem und angemessenem Umfang zu Ag...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Anrechnung von Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln

Rz. 135 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Betrag, bis zu dem Unterhaltsleistungen höchstens berücksichtigt werden können (> Rz 110 ff), ist neben den in > Rz 115–133 dargestellten eigenen Einkünften und Bezügen außerdem um die von der unterhaltenen Person als Ausbildungshilfe aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, bez...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 7. Nachweiserfordernisse

Rz. 37 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Bargeldzahlungen ist die Rz. 17 des BMF-Schreibens "Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)" vom 06. April 2022 sinngemäß anzuwenden.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erben

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit dem Erbfall gehen Rechte und Pflichten auf den oder die Erben über; zu übernommenen Einkunftsquellen des Erblassers, zu Versorgungsbezügen, zur Weiterleitung von > Arbeitslohn an Miterben und besonders zur Rechtsposition des Erben > Rechtsnachfolger (vgl auch AEAO zu §§ 45und 122). Prozesskosten zur Abwehr von Ansprüchen, die sich gegen e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Alleinstehend

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Alleinstehend sind nur solche Stpfl, die nicht die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 EStG für die Anwendung des > Splitting (> Ehegattenbesteuerung Rz 1) erfüllen. Das sind nicht verheiratete Stpfl oder > Dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Verheiratete, deren Ehegatte nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Im Heiratsjahr kommt eine zeitant...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterhaltspflicht

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auf die gesetzliche Verpflichtung, einer anderen Person Unterhalt zu leisten, wird von mehreren Stichworten Bezug genommen (zB > Außergewöhnliche Belastungen Rz 40 ff, > Rentenaufwand, > Unterhaltsleistungen Rz 81 ff). Nach inländischem Zivilrecht sind einander zum Unterhalt verpflichtet: Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Ehegatten sind einan...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Unterhaltsleistungen

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind alle zur Deckung des persönlichen Lebensbedarfs geeigneten Zuwendungen ohne Gegenleistung (vgl §§ 1601, 1610 BGB; zur Abgrenzung > Rz 22). Ohne Bedeutung ist, ob und für welchen Zweck der Empfänger die Zuwendungen tatsächlich verwendet (vgl Erläuterungen zur Anlage U). Zum Unterhalt iSd § 1...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / Zusammenfassung

Überblick Realsplitting bezeichnet die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR als Sonderausgaben abzusetzen. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag, der für die Absicherung der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung des dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten t...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.1 Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person bis zu dem vorgesehenen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Personen, denen gegenüber...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung für das Realsplitting sind der Antrag des Unterhaltsleistenden und die Zustimmung des Unterhaltsempfängers. Der Sonderausgabenabzug gilt für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sowie für Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.[1] Der Unterhaltsempfänger darf seine Zustimmung zum Realsplitting zivilrecht...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG begünstigt: Unterhaltsleistungen an andere Personen, die der Stpfl zB aufgrund ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Voraussetzungen in der Person des Leistenden

1. Unbeschränkte Steuerpflicht Rz. 54 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG gehört zu den Tarifvorschriften, die für beschränkt Stpfl nicht anwendbar sind (vgl § 50 Abs 1 Satz 4 EStG). Der Stpfl muss deshalb iSv § 1 Abs 1–3 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sein; zu Einzelheiten > Unbeschränkte Steuerpflicht. 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Voraussetzungen in der Person des Empfängers von Unterhalt

1. Allgemeine Grundsätze Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG begünstigt: Unterhaltsleistungen an andere Personen, die d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Begünstigte Empfänger

a) Gesetzlich Unterhaltberechtigte Rz. 81 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Voraussetzung für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer anderen Person nach § 33a Abs 1 EStG ist, dass der Empfänger gegenüber dem Stpfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG; vgl BFH 201, 31 = BStBl 2003 II, 187). Zi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Ermittlung des höchstens abziehbaren Betrags

1. Bedürftigkeit – Ermittlungsschema Rz. 105 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur gesetzlichen Unterhaltspflicht iSv § 33a Abs 1 EStG gehört die ‚Bedürftigkeit’. Unterhaltsberechtigt ist nämlich nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Auf der ‚Bedürftigkeit’ beruht wiederum die ‚Zwangsläufigkeit’, die seine Zuwendungen für den Stpfl nur in notwe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Besonderheiten bei Angehörigen im Ausland

1. Materielle Hinweise Rz. 170 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auch für die Anwendung des § 33a EStG bei im Ausland lebenden Verwandten gelten die > Rz 50–165. Ob der Stpfl gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, bestimmt sich nach inländischen Maßstäben (§ 33a Abs 1 Satz 6 HS 2 EStG). Es sind zudem Besonderheiten zu beachten, zu denen die FinVerw mit BMF vom 06.04.2022, BStBl ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

1. Voraussetzungen im Überblick Rz. 50 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erwachsen einem im > Inland ansässigen Stpfl Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung (> Rz 55 ff) einer Person, für die im VZ niemand Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag hat (> Rz 70 ff), so wird auf Antrag (> Rz 75) die ESt/LSt dadurch ermäßigt, dass die Aufwendunge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 54 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG gehört zu den Tarifvorschriften, die für beschränkt Stpfl nicht anwendbar sind (vgl § 50 Abs 1 Satz 4 EStG). Der Stpfl muss deshalb iSv § 1 Abs 1–3 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sein; zu Einzelheiten > Unbeschränkte Steuerpflicht.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellte Personen

aa) Fälle des § 33a Abs 1 Satz 3 EStG Rz. 94 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Dem gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel (zB Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Bürgergeld], Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) aufgrund der Unterhal...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge bis auf den anrechnungsfreien Betrag

aa) Grundsätzliche Hinweise Rz. 115 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedürftig ist der Unterstützte nur, soweit er nicht selbst das Lebensnotwendige erwirtschaftet (> Rz 105). Grundsätzlich wird erwartet, dass eine Person in prekären Verhältnissen sich um ein eigenes Arbeitseinkommen bemüht (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Die zu unterhaltende Person muss deshalb zunächst ihr eigenes Vermög...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Minderung des Höchstbetrags um Eigenmittel

Rz. 114 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Bedürftigkeit der unterhaltenen Person hängt davon ab, ob sie zur Deckung des Existenzminimums ausreichende Einkünfte oder Bezüge oder ausreichendes Vermögen hat. Diese mindern den Höchstbetrag (> Rz 107 Beispiel 2). a) Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge bis auf den anrechnungsfreien Betrag aa) Grundsätzliche Hinweise Rz. 115 Stand: E...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11.2 Opfergrenzenregelung

Rz. 38 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Abzugsbeschränkung von Unterhaltsaufwendungen kann sich auch durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst und die Anwendung der sog. Opfergrenze ergeben (vgl. hierzu Rz. 16–21 des BMF-Schreibens "Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (ESt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Fälle der §§ 23, 68 AufenthG

Rz. 102 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Seit dem VZ 2013 stellt die FinVerw Ausländer mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 AufenthG – dazu können auch Kriegsflüchtlinge gehören – dem gesetzlich Unterhaltsberechtigten wie im Fall des § 33a Abs 3 EStG gleich, wenn der Stpfl gegenüber der Ausländerbehörde schriftlich erklärt hat, sämtliche Kosten für den Unt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Höchstbeträge

Rz. 110 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Höchstbetrag der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen entspricht je unterhaltener Person dem > Grundfreibetrag des jeweiligen VZ (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG). Der Höchstbetrag beträgt demnach:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Identifikationsnummer des Unterhaltsempfängers

Rz. 76 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Abzug von Unterhaltsleistungen an einen Empfänger im > Inland setzt zusätzlich voraus, dass der Stpfl die > Identifikationsnummer (IDNr) des Unterhaltsempfängers in seiner > Steuererklärung angibt. Diese IDNr haben alle unbeschränkt oder beschränkt Stpfl erhalten (vgl § 139a, b AO). Die unterhaltene Person ist verpflichtet, dem Stpfl die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Kein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag

Rz. 70 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhalt für ihre Kinder leisten besonders Eltern. Für diese Unterhaltszahlungen bedarf es einer dem § 33a EStG vorgehenden (> Rz 53) Sonderregelung zur vereinfachenden Typisierung solcher Massenfälle: Zur Abgeltung der den Eltern entstehenden Belastungen für den üblichen Unterhalt ihrer Kinder wird ein Einkommensbetrag in Höhe des > Existe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Gesetzlich Unterhaltberechtigte

Rz. 81 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Voraussetzung für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer anderen Person nach § 33a Abs 1 EStG ist, dass der Empfänger gegenüber dem Stpfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG; vgl BFH 201, 31 = BStBl 2003 II, 187). Zivilrechtliche Grundlage ist vor al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Materielle Hinweise

Rz. 170 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auch für die Anwendung des § 33a EStG bei im Ausland lebenden Verwandten gelten die > Rz 50–165. Ob der Stpfl gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, bestimmt sich nach inländischen Maßstäben (§ 33a Abs 1 Satz 6 HS 2 EStG). Es sind zudem Besonderheiten zu beachten, zu denen die FinVerw mit BMF vom 06.04.2022, BStBl 2022 I, 623 Stellung g...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Anrechnung verwertbaren Vermögens

Rz. 140 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedürftig ist nicht, wer sein > Existenzminimum aus eigenem Vermögen decken kann (> Rz 105). Der Empfänger von Unterhalt muss deshalb zunächst sein Vermögen verwerten (§ 33a Abs 1 Satz 4 EStG; > R 33a.1 Abs 2 Satz 1 EStR). Rz. 141 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das gilt in allen Fällen des § 33a Abs 1 EStG, also auch für Personen in nichtehelich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Mehrere Unterstützte oder mehrere Unterstützende

Rz. 155 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der abziehbare Höchstbetrag (> Rz 110) und die anrechenbaren Beträge (> Rz 115 ff) werden grundsätzlich für jede unterstützte Person einzeln ermittelt. Das gilt auch, wenn der Stpfl mehrere Personen unterhält, die einen gemeinsamen Haushalt führen (zB Eltern und Kinder). Zur nur anteiligen Berücksichtigung der eigenen Einkünfte und Bezüge d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachweise

Rz. 180 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland hat der Stpfl eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts; er hat die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen (§ 90 Abs 2 AO; vgl BFH 208, 531 = BStBl 2005 II, 483); ihn trifft ggf die Feststellungslast (> Beweislast), wenn der Sachverhalt nicht geklärt werden kann ...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Rz. 29 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat die unterhaltene Person andere eigene Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, so vermindert sich der Höchstbetrag um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 Euro jährlich übersteigen sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öffentlichen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (Opfergrenze)

Rz. 160 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Selbst wenn der Stpfl rechtlich zum Unterhalt verpflichtet ist, besteht diese Verpflichtung im Einzelfall nur, soweit seine persönlichen Verhältnisse derartige Leistungen möglich machen. Dies ist nur der Fall, soweit die Leistungen in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug des Unterhalts genügend Mittel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätzliche Hinweise

Rz. 115 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedürftig ist der Unterstützte nur, soweit er nicht selbst das Lebensnotwendige erwirtschaftet (> Rz 105). Grundsätzlich wird erwartet, dass eine Person in prekären Verhältnissen sich um ein eigenes Arbeitseinkommen bemüht (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Die zu unterhaltende Person muss deshalb zunächst ihr eigenes Vermögen, wenn es nicht geringfüg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Zeitanteilige Kürzung der Jahresbeträge

Rz. 145 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Höchstbeträge (> Rz 110–112) und der anrechnungsfreie Betrag (> Rz 119) ermäßigen sich für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel (§ 33a Abs 3 Satz 1 EStG). Waren wenigstens an einem Tag im Monat die Voraussetzungen des § 33a Abs 1 EStG gegeben, wird mithin...mehr