Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.5 Unterhaltsleistungen an Angehörige

Aufwendungen für den Unterhalt einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2025 i. H. v. 12.096 EUR als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.[1] Der Abzug der Unterhaltsaufwendungen wird bisher unabhängig von der Zahlungsart zugelassen. Ab dem 1.1.2025 können ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Regelinsolvenz bzw. Unternehmerinsolvenz

Ein Insolvenzverfahren kann nach § 11 Abs. 1 InsO über das Vermögen jeder natürlichen oder juristischen Person[1] eröffnet werden. Insolvenzfähig sind nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO auch die OHG, die KG, die Partnerschaftsgesellschaft, Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts, Partenreederei, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung

Zusammenfassung Begriff Die Einkommensteuer belastet aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich allein das frei verfügbare Einkommen. Einnahmen in Höhe des sog. Existenzminimums sind deshalb von der Besteuerung ausgenommen. Bei mehr oder weniger klar abgegrenzten privaten Aufwendungen sieht das Gesetz unter diesem Gesichtspunkt den Abzug als außergewöhnliche Belastungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 2 Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

2.1 Erwachsen von Aufwendungen Das Gesetz verlangt, dass dem Steuerpflichtigen Aufwendungen erwachsen sind. Dazu gehören Zahlungen in Geld, aber auch die Hingabe von Sachwerten [1], mit Ausnahme vermutlich gebrauchter Kleidung.[2] Auch Ausgaben infolge einer Erpressung sind im Regelfall zu berücksichtigen[3], nicht aber Vermögensverluste infolge eines Betrugs[4] oder einer Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 3 Kürzung um die zumutbare Belastung

Die außergewöhnlichen und zwangsläufigen Aufwendungen werden nach dem Willen des Gesetzgebers um eine zumutbare Belastung gekürzt. Wegen der Frage, ob diese Regelung im Fall von Krankheitskosten als verfassungsgemäß angesehen werden kann, war gegen die ablehnende Entscheidung des BFH[1] Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, die jedoch vom BVerfG nicht zur Entscheidung ange...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 1.4 Behandlung von Erstattungen

Werden dem Steuerpflichtigen seine Aufwendungen von dritter Seite erstattet, z. B. von einer Hausratversicherung, kann er den erstatteten Betrag mangels eigener Belastung nicht als außergewöhnliche Aufwendungen geltend machen. Das gilt nach Auffassung des BFH[1] auch dann, wenn ihm die Erstattung erst in einem späteren Jahr zufließt.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 2.2 Voraussetzung: Außergewöhnlich

Als begünstigt bezeichnet das Gesetz größere Aufwendungen, als sie der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen. Die EStR [1] sprechen von einer Belastung auf Grund außergewöhnlicher und dem Grunde nach zwangsläufiger Aufwendungen. Die üblichen Lebenshaltungskosten, die mit dem Grundfreibetrag abgegolten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 1 Allgemeine Grundsätze

1.1 Ist ein Abzug an anderer Stelle möglich? Da nur private Lebenshaltungskosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden sollen, schließt das Gesetz die Aufwendungen aus, die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten und Sonderausgaben gehören. Soweit diese Aufwendungen sich dort steuermindernd auswirken, steht einer Zuordnung zu den außergewöhnlichen Belastungen bere...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / Zusammenfassung

Begriff Die Einkommensteuer belastet aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich allein das frei verfügbare Einkommen. Einnahmen in Höhe des sog. Existenzminimums sind deshalb von der Besteuerung ausgenommen. Bei mehr oder weniger klar abgegrenzten privaten Aufwendungen sieht das Gesetz unter diesem Gesichtspunkt den Abzug als außergewöhnliche Belastungen vor. Dabei sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 1.3 Veranlagungszeitraum des Abzugs

Außergewöhnliche Belastungen sind grundsätzlich in dem Jahr steuerlich zu berücksichtigen, in dem die Aufwendungen geleistet worden sind (Abflussprinzip).[1] In dem Regelfall der Überweisung ist – bei ausreichender Kontendeckung – der Zeitpunkt der Erteilung des Überweisungsauftrags (Eingang bei der Bank) maßgeblich.[2] In Sonderfällen kann der Steuerpflichtige die steuerlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 4 Gesetzliche Sonderbestimmungen für einzelne Fallgruppen

Für die hier angesprochenen Aufwendungen hielt der Gesetzgeber Sonderregelungen[1] für erforderlich, um zusätzliche oder andere Voraussetzungen zu fordern und um teils Höchstbeträge, teils Pauschbeträge festzulegen. Bei den meisten dieser Aufwendungen wird dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt, seine Aufwendungen nicht nach diesen Sonderbestimmungen geltend zu mache...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 2.1 Erwachsen von Aufwendungen

Das Gesetz verlangt, dass dem Steuerpflichtigen Aufwendungen erwachsen sind. Dazu gehören Zahlungen in Geld, aber auch die Hingabe von Sachwerten [1], mit Ausnahme vermutlich gebrauchter Kleidung.[2] Auch Ausgaben infolge einer Erpressung sind im Regelfall zu berücksichtigen[3], nicht aber Vermögensverluste infolge eines Betrugs[4] oder einer Veruntreuung.[5] Entgangene Einnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 1.2 Beschränkt Steuerpflichtige

Im Rahmen der Veranlagung als beschränkt Steuerpflichtiger versagt das Gesetz [1] den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen. Die Rechtfertigung liegt im Regelfall darin, dass es bei beschränkt Steuerpflichtigen Aufgabe des auswärtigen Wohnsitzstaates ist, derartige Belastungen bei der Besteuerung abzugelten. Dieser Gedanke ist möglichweise nicht mehr anwendbar, wenn der Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 1.1 Ist ein Abzug an anderer Stelle möglich?

Da nur private Lebenshaltungskosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden sollen, schließt das Gesetz die Aufwendungen aus, die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten und Sonderausgaben gehören. Soweit diese Aufwendungen sich dort steuermindernd auswirken, steht einer Zuordnung zu den außergewöhnlichen Belastungen bereits der Gesichtspunkt der unzulässigen Doppe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 1.5 Pauschaler Abzug

Grundsätzlich dürfen außergewöhnliche Belastungen nur in der Höhe abgesetzt werden, in der sie tatsächlich entstanden sind. Seit dem Veranlagungsjahr 2021 dürfen im Rahmen von § 33 Abs. 2a EStG pauschale Fahrtkosten angesetzt werden. Bei Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G" betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 2.4 Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen

Selbst die dem Grunde nach zwangsläufigen Aufwendungen können nur insoweit anerkannt werden, als sie der Höhe nach notwendig und angemessen sind.[1] Auch insoweit ist nicht auf das subjektive Empfinden des jeweiligen Steuerpflichtigen abzustellen, sondern auf objektive Maßstäbe. Deshalb hat der BFH Unterhaltsleistungen für einen Angehörigen nicht als notwendig angesehen, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 1.6 Veranlagungsformen bei Ehegatten

Ehegatten werden bei (zulässiger) Wahl der Zusammenveranlagung für den Bereich der außergewöhnlichen Belastungen "gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt".[1] Deshalb spielt es keine Rolle, wer von ihnen die Aufwendungen bezahlt und wirtschaftlich getragen hat. Bei Wahl der Ehegatten-Einzelveranlagung soll das Finanzamt darauf abstellen, wer die Aufwendungen wirtschaftlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 2.3 Nur zwangsläufige Aufwendungen

Zwangsläufigkeit nimmt das Gesetz[1] an, wenn sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Ist der Sachverhalt im Ausland angesiedelt, wird darüber gestritten, ob bzw. in welchem Umfang oder bei welchen Fallgruppen die Zwangsläufigkeit allein nach inländischen Maßstäben zu beurteilen ist.[2] Umstritten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2025 / 1.2 Voraussetzungen bei Unterhaltszahlungen und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) wird die Banküberweisung als Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen mit Wirkung ab dem 1.1.2025 gesetzlich normiert (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG). Bislang wurden auch andere Zahlungswege zugelassen (z. B. Mitnahme von Bargeld bei Familienheimf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 3.1 Zugelassene Verarbeitung sensibler Daten (Abs. 2 S. 1)

Rz. 36 Von dem Verarbeitungsverbot für sensible Daten macht Art. 9 Abs. 2 DSGVO eine Ausnahme, wenn die betroffene Person in die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt hat, die betreffenden Daten von der betroffenen Person öffentlich gemacht worden sind, die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rn. 14 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Sonderausgaben sind nach § 50 Abs 1 S 4 EStG grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Eine Ausnahme gilt etwa für Spenden, weil § 10b EStG nicht unter den ausgeschlossenen Vorschriften aufgeführt ist. Ferner ist abweichend von § 50 Abs 1 S 4 EStG auf Basis des durch das JStG 2020 neu eingefügten § 50 Abs 1a EStG ein Abzug von Beiträgen zu Vers...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sturmschäden

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wie auch im Falle anderer > Naturkatastrophen im > Inland oder > Ausland Rz 1 erlässt die FinVerw bei schweren Sturmschäden zeitlich befristete Regelungen mit steuerlichen Erleichterungen für die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von einem > Katastrophenschaden betroffenen Stpfl, um unbillige Härten zu vermeiden; vgl zB FinMin SH ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Straftat

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Straftat.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Suchterkrankung

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Drogenabhängigkeit ; > Krankheitskosten Rz 10 Abmagerung; > Krankheitskosten Rz 10 Alkoholsucht; > Krankheitskosten Rz 10 Gruppentherapie; > Krankheitskosten Rz 10 Raucher.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Orkanschaden

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Unwetter; > Naturkatastrophen; ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Hagel- und Wasserschaden, Naturkatastrophen, Sturmschäden; > Spenden Rz 60; > Sturmschäden.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Opferentschädigung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Menschen, die durch ein Ereignis, für das der Staat eine besondere Verantwortung trägt (Gewalttaten, Kriege, Zivildienst, Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe), eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, werden nach SGB XIV unterstützt. Diese Leistungen sind steuerfrei nach § 3 Nr 6 EStG (> Steuerbefreiung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Summe der Einkünfte

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Summe der Einkünfte ist ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, das die > Bemessungsgrundlage für die tarifliche > Einkommensteuer bildet. Es ist das Ergebnis aus der Addition der > Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten und Ausgangspunkt für die Berechnung des > Gesamtbetrag der Einkünfte. Schematisch ergeben ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studienkosten

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur Berücksichtigung von Studiengebühren und anderem Studienaufwand beim Familienleistungsausgleich > Kinderfreibeträge Rz 55 ff und > Kindergeld. Zu einem > Ausbildungsfreibetrag vgl § 33a Abs 2 EStG. Zur Ausbildungsförderung > Ausbildungsförderungsgesetz. Zur Berücksichtigung von Ausbildungskosten für den studierenden > Ehegatten > Bildungsaufwen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arzneimittel

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Aufwendungen für Arzneimittel sind im Allgemeinen > Außergewöhnliche Belastungen iSd § 33 EStG. Zu Einzelheiten > Krankheitskosten Rz 10 Arzneimittel und > Krankheitskosten Rz 10 Arzneimittelvorrat. Zu einer Steuerermäßigung führen aber nur Aufwendungen oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung (vgl § 33 Abs 3 EStG). Zur Abgabe von Medikamenten durch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Opfergrenze

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als Opfergrenze werden die angemessenen Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs bezeichnet, die ein Stpfl nicht aus rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen aufwenden muss, wenn er einer oder mehreren Personen Unterhalt gewährt. Unterhaltsleistungen, die sein Nettoeinkommen weiter reduzieren, sind idR nicht zwangsläufig und somit keine >...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2024, Unerlaubtes Ve... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat der Klage zu Unrecht stattgegeben. Die Bekl. ist – ohne Rücksicht auf andere Einwände – wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Kl. von ihrer Pflicht zur Leistung von Vollkaskoentschädigung wegen des Unfallereignisses vom 11.3.2020 … frei geworden (E.1.2, E.7.1 ff. AKB; § 28 Abs. 2 ff. VVG). Die Behauptung des Kl., er habe beim Verlass...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuermindernde Aufwendungen

Rz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Dienstkleidung ist typische > Berufskleidung . Das gilt auch für die Gesellschaftsuniform (Gesellschaftsanzug mit Effekten) für einen Jugend- und Presseoffizier (EFG 1991, 471). Die Beiträge an Kleiderkassen sind aber noch keine WK (> Berufskleidung Rz 15). WK sind erst die Ausgaben der sog Selbsteinkleider (Anschaffung, Instandhaltung, R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitsuche

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Aufwendungen für die Arbeitsuche können vorweggenommene WK sein (> Werbungskosten Rz 50–53). Voraussetzung dafür ist, dass nach den Gesamtumständen ein konkreter Zusammenhang mit künftig im > Inland zu erzielenden > Einnahmen besteht. Unter dieser Voraussetzung sind auch vergebliche Aufwendungen abziehbar (BFH 106, 513 = BStBl 1972 II, 930; B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für den Abzug als > Werbungskosten kommen nur solche Aufwendungen in Betracht, die in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen, die mithin so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind. Soweit eine berufliche Veranlassung nicht oder nur in sehr untergeordnetem Maße gegeben ist, sind sie nicht abziehbar, weil die Voraussetzungen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2024

1 Allgemein Wichtig Außergewöhnliche Belastungen Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie möchten Pauschbeträge als Mensch mit Behinderung oder Hinterbliebener, einen Pauschbetrag wegen unentgeltlicher persönlicher Pflege eines pflegebedürftigen Menschen oder Aufwendungen z. B. wegen Krankheit, Pflege, Behinderung, Verlust von Hausrat aufgrund...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–38]

Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Bereiche unterteilt. Eine Gruppe bilden im Gesetz speziell geregelte Einzelfälle (z. B. Mehraufwendungen von Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene oder pflegende Personen). Diese drei Arten sind auf Seite 1 in den Zeilen 4–20 aufgeführt. Die beiden anderen Einzelfälle, die auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes in Ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 1 Allgemein

Wichtig Außergewöhnliche Belastungen Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie möchten Pauschbeträge als Mensch mit Behinderung oder Hinterbliebener, einen Pauschbetrag wegen unentgeltlicher persönlicher Pflege eines pflegebedürftigen Menschen oder Aufwendungen z. B. wegen Krankheit, Pflege, Behinderung, Verlust von Hausrat aufgrund einer Natu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.1 Typisierte Einzelfälle

[Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eigenbelast...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2024 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

[Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordruck un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2.1 [Pflege- und Betreuungsleistungen → Zeile 5]

Allgemeines Pflege- und Betreuungsleistungen (Grundpflege) können geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob die Leistungen in einem Heim, bei Ihnen zu Hause oder im Haushalt der zu pflegenden Person erbracht werden. Leben Sie oder Ihr Angehöriger krankheits- oder behinderungsbedingt in einem Heim (z. B. mit Pflegegrad oder Merkzeichen "H", "TBL"), ist ein höherer Kostenabz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Energetische Maßnahm... / 5 Ausschluss der Förderung

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist ausgeschlossen, soweit für die Aufwendungen für die energetische Maßnahme bereits Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. im Rahmen der doppelten Haushaltsführung), Sonderausgaben (§ 10f EStG) oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Auch eine andere Steuerermäßigung (§ 35a EStG, haushaltsnahe Aufwendungen) bzw. sta...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 7 Übertragung eines Pauschbetrags für Kinder mit Behinderung

[Übertragung des Pauschbetrags auf die Eltern → Zeilen 58–62] Steht einem berücksichtigungsfähigen Kind ein Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag zu, kann dieser, wenn das Kind ihn nicht bei seiner Steuerveranlagung in Anspruch nimmt, auf die Eltern übertragen werden (§ 33b Abs. 5 EStG). Unabhängig von der Übertragung des Pauschbetrags können die Eltern eigene Pflegek...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9]

Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pflege oder aus Altersgründen sind begünstigt. Wichtig Konkurrenzregelung bei der Betreuung von Kinde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.14 [Andere Personen, geschiedene oder dauernd getrenntlebende Ehegatten, Kinder → Zeilen 37, 38, 42, eZeilen 39–41]

[Steuerpflichtiger ist Versicherungsnehmer für andere Personen → Zeilen 37, 38 und 42, eZeilen 39–41] Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für andere Personen, z. B. für den nicht dauernd getrenntlebenden Ehegatten, wenn die Einzelveranlagung von Ehegatten beantragt wurde oder für Vater oder Mutter bzw. für Kinder, die keine Kinder i. S. d. EStG sind, können Sie ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 10 [Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)→ Zeilen 29–36]

Überblick Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten sind für zwei Personen mit deren Zustimmung (amtlicher Vordruck Anlage U) und unter Angabe deren steuerlicher Identifikationsnummer bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig. Wegen einer möglichen Erhöhung des Höchstbetrags sind die Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2024 / 2 Steuerlicher Abzug von Unterhaltsleistungen

Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zahlung erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 4 [Veranlagungsarten → Zeile 19]

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2024 ein z. v. E. bis zu 11.784 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr