Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Kosten- und Lastentragung

Rz. 108 Einkommensteuerlich ist bei vermietetem Grundbesitz die über das Gesetz hinausgehende Belastung des Vorbehaltsnießbrauchers geboten (sog. Nettonießbrauch), um den Nießbraucher die volle Anerkennung der Lasten als Werbungskosten zu ermöglichen. Trägt er diese nämlich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kommt es zu einen steuerschädlichen "Werbungskostenleerlauf". Neben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 6. Bezüge bzw. Versorgung für Hinterbliebene

Rz. 204 Erhalten Hinterbliebene – unabhängig von einem etwaigen Erwerb von Todes wegen vom Erblasser – Bezüge, unterliegen solche Einkünfte als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG grundsätzlich der Lohnbesteuerung. In Betracht kommen Witwen- und Waisengelder, Beamtenpensionen und betriebliche Hinterbliebenenrenten. Gemäß § 19 Abs. 2 EStG steht für s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gem § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann, Zur Abzugsfä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuwendungen als unentgeltliche Leistungen

Rn. 177 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Zuwendungen iSd § 12 Nr 2 EStG sind Leistungen in Geld oder Geldeswert, denen keine Gegenleistung gegenübersteht ("unentgeltlicher Transfer", vgl BFH v 08.07.2020, X R 6/19, BStBl II 2021, 557). Objektiv setzt der Begriff der Zuwendungen voraus, dass die in Geld oder Geldeswert bestehende Leistung aus dem Vermögen des Zuwendenden abfließt u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem die zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Keine außergewöhnlichen Belastungen durch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Entnahme und Lagerung von Eizellen beim PCO-Syndrom ("social freezing")

Leitsatz Allein die medizinische Empfehlung zur Entnahme und Lagerung von Eizellen, um einen zukünftigen Kinderwunsch zu ermöglichen, führt auch bei diagnostiziertem PCO-Syndrom nicht dazu, dass es sich um Aufwendungen handelt, die als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen wären. Von solchen Aufwendungen für ein sogenanntes "social freezing" abzugrenzen sind Aufwendungen für eine Kryokonservierung als Voraussetzung für eine geplante künstliche Befruchtung bei Sterilität. Sachverhalt Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder und Bestechun... / 5.2 Verhältnis zur Empfängerbenennung nach § 160 AO

Rz. 36 Nach § 160 AO sind Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen[1] und tarifliche Begünstigungen[2] regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige den Empfänger einer Zuwendung nicht genau bezeichnet. Durch die Benennung des Empfängers soll dem Finanzamt die Prüfung ermöglicht werden, ob der Empfänger die Zuwendung ste...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegeheim

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ist der Stpfl selbst wegen einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI) in einem Pflegeheim oder einem Altenpflegeheim untergebracht, sind die Aufwendungen für die Heimunterbringung > Krankheitskosten und im Rahmen von § 33 EStG (> Rz 4) als > Außergewöhnliche Belastunge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Namensänderung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Außergewöhnliche Belastung Rz 75 Namensänderung, > Ehescheidung Rz 7.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wehrdienst

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Bundeswehr. Außerdem > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Bundeswehr und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Freikauf, > Kinderfreibeträge Rz 70 ff. Zur Versorgung für Angehörige der früheren Wehrmacht und der NVA > Bundeswehr Rz 27.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Miete

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Mieteinnahmen führen grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl § 21 EStG). Vermietet der > Arbeitnehmer seinem > Arbeitgeber ein Objekt wie zB eine > Garage oder einen Arbeitsraum innerhalb seiner Wohnung, ist eine Abgrenzung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erforderlich. Zu Einzelheiten > Arbeitslohn Rz 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegekosten

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für die Pflege des Stpfl selbst und seines Ehegatten/Lebenspartners gehören bei Personen, die akut erkrankt oder pflegebedürftig oder in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI), zu den > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit. Neben den Aufwendungen für den Arzt, Medikamente, das Kranke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflege-Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Stpfl durch die Pflege einer pflegebedürftigen Person entstehen, kann er – statt die tatsächlichen Aufwendungen geltend zu machen – einen Pflege-Pauschbetrag beantragen, der vom GdE (> Einkünfte Rz 3; > Einkommen Rz 1) abgezogen wird (§ 33b Abs 6 EStG). Dieser Pflege-Pauschbetrag wurde durch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Naturkatastrophen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Um unbillige Härten zu vermeiden oder abzumildern, erlässt die FinVerw im Falle von Naturkatastrophen (zB bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Hochwasser und Flut, Sturmschäden, Unwetter- und Starkregenereignissen) im > Inland oder > Ausland zeitlich befristete Regelungen mit steuerlichen Erleichterungen für die nachweislich unmittelbar und nicht ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wallfahrt

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Pilgerfahrt.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wasserschaden

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Wasserschaden .mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kommunion

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitslohn Rz 99, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Familienfeier, > Freianzeigen und > Geschenke Rz 15.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Politisch Verfolgte

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Asylbewerber, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Asyl , > Kindergeld Rz 13/6, > Wiedergutmachung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorfälligkeitsentschädigung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vorfälligkeitsentschädigung, > Darlehen Rz 31, > Doppelte Haushaltsführung Rz 154, > Schuldzinsen Rz 4/1, > Umzugskosten Rz 44.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notlage

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitszeitkonto Rz 29, > Asylbewerber, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 60 ff, > Beihilfen, > Erholung, > Flüchtlinge und Vertriebene, > Krankheitskosten, > Kurkosten, > Naturkatastrophen, > Spenden, > Steuerbefreiungen Rz 157, > Unterhaltsleistungen, > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegebedürftigkeit

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Durch eine Pflegebedürftigkeit entstandene Aufwendungen können uU als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein; vgl R 33.3 EStR; > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit; > Pflegeheim; > Pflegekosten. Bei einem Stpfl, dem durch die Pflege einer Person Aufwendungen entstehen, kann ggf ein > Pflege-Pauschbetrag berücksichtigt werden.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Konfirmation

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitslohn Rz 99, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Familienfeier, > Freianzeigen und > Geschenke Rz 15.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettoprinzip

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art 3 Abs 1 GG; > Gleichheitssatz). Deshalb muss der Gesetzgeber sie gleichmäßig und nicht über ihre individuelle Leistungsfähigkeit hinaus besteuern (im Einzelnen vgl BVerfG 107, 27 = BStBl 2003 II, 534). Nur das Nettoeinkommen – die Erwerbseinnahmen abzüglich der Erwerbsaufwendungen – wird besteuert...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle

Rz. 13 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen einer Ärztin, die sich zu ihrem persönlichen Schutz einen Hund hält, sind keine WK/BA (BFH 127, 530 = BStBl 1979 II, 512). Auch die Aufwendungen einer anonym terrorisierten Ärztin für einen Detektiv sind keine WK/BA, in dem entschiedenen Fall jedoch > Außergewöhnliche Belastungen (EFG 1989, 576). Ebenso sind Aufwendungen eines R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein Pauschbetrag ist ein fester, vom Gesetzgeber festgelegter Betrag, der zur Berechnung der Steuer abgezogen werden kann, ohne dass tatsächlich Aufwendungen entstanden sein müssen. Im Gegensatz dazu werden Pauschalen nur berücksichtigt, wenn tatsächlich Aufwendungen entstanden oder Leistungen empfangen worden sind, auf den Nachweis der Höhe ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Phenylketonurie

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 (auch Völlingsche Krankheit oder Brenztraubensäureschwachsinn). Es handelt sich um eine Störung des Eiweißstoffwechsels, bei der die Aminosäure Phenylalonin nicht vom Körper abgebaut werden kann. Die Krankheit erfordert eine Diät, deren Grundlage phenylalinfreie Eiweißersatzpräparate bilden. Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Konsuln

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24.04.1963 (BGBl 1969 II, 1587) gibt den Konsuln nicht das Recht, die Erben von Angehörigen des von ihnen vertretenen Staats gesetzlich zu vertreten. Das gilt auch für die > Veranlagung von Arbeitnehmern. Zur Einziehung eines festgesetzten Erstattungsbetrags sind die Konsuln aber gru...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungen für die Lebensführung

Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellscha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vormund

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein Vormund wird vom Familiengericht bestellt, wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht oder die Eltern weder zur Personensorge noch zur Vermögenssorge berechtigt sind oder sein Familienstand nicht zu ermitteln ist (vgl § 1773ff BGB). Grundsätzlich ist jeder geeignete Deutsche zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet (§...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorsorgekuren

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu den als > Außergewöhnliche Belastungen iSv § 33 EStG in Betracht kommenden Aufwendungen für Vorsorgekuren > Kurkosten; Ersatzleistungen Dritter (ArbG, SV-Träger) mindern den Aufwand. Eine Kurreise muss zur Abwendung – wenn nicht Heilung oder Linderung – einer drohenden Erkrankung notwendig und eine andere Behandlung nicht erfolgversprechen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Einzelne Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1, Abs 6 iVm § 9 Abs 5 EStG

Rz. 85 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 bis 4, 6b bis 8a und Nr 10, 12 EStG sowie § 4 Abs 6 EStG für > Betriebsausgaben gelten für die WK sinngemäß (§ 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Deshalb sind bestimmte Aufwendungen wie zB für Geschenke, Bewirtungen oder das häusliche Arbeitszimmer nicht oder nur beschränkt abziehbar, selbst wenn sie dem Grunde...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Waschmaschine

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die AfA (> Absetzung für Abnutzung) für eine betrieblich (beruflich) benutzte Waschmaschine gehört zu den BA/WK, wenn die betriebliche (berufliche) Nutzung nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist und soweit der private vom betrieblichen (beruflichen) Nutzungsanteil leicht getrennt werden kann (BFH 79, 605 = BStBl 1964 III, 455; BFH vom 19...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Physiotherapie

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Physiotherapeuten können selbständig tätig oder als ArbN, zB im Krankenhaus, angestellt sein; zu den maßgebenden Kriterien für die Abgrenzung der Einkunftsarten > Arbeitnehmer Rz 9 ff. Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für eine ärztlich verordnete Physiotherapie können zu > Außergewöhnliche Belastungen iSv § 33 EStG führen (> Krank...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegegeld

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Pflegegeld wird gezahlt von der > Pflegeversicherung an pflegebedürftige Personen (vgl § 28 SGB XI iVm § 37 SGB XI); von Trägern der > Sozialhilfe an pflegebedürftige Personen, sofern kein Anspruch auf Leistungen aus einer Pflegeversicherung besteht (vgl § 64a SGB XII); von der > Unfallversicherung , solange Versicherte infolge eines Versicherung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegekinder

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Pflegekinder sind Personen, mit denen der Stpfl durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wahlrecht

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wahlrechte gibt es im Steuerrecht in unterschiedlicher Ausprägung. Sie können darin bestehen, einen Antrag zu stellen oder dies zu unterlassen (> Rz 2), eine Steuervergünstigung oder aber eine direkte Subvention zu erhalten (> Rz 3), eine Pauschalregelung anzuwenden oder die tatsächlichen Aufwendungen bzw > Einnahmen nachzuweisen (> Rz 4), die Re...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Stpfl, die zur > Einkommensteuer veranlagt werden, müssen grundsätzlich Vorauszahlungen in Höhe der sich für den laufenden VZ voraussichtlich ergebenden Jahressteuer an das FA entrichten (§ 37 Abs 1 EStG). Die Vorauszahlungen setzt das FA durch besonderen Bescheid fest, der kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 Abs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungsbegriff

Rz. 18 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom ArbG > Sachbezüge erhalten hat, die als Teil des Arbeitslohns beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Abgrenzung zwischen Fallgestaltungen und Hinweise auf weitere Anwendungsfälle

Rz. 100 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Mit den Renten haben die lebenslangen Versorgungsleistungen in Form einer dauernden Last die "Wiederkehr" der Leistung über einen längeren Zeitraum gemeinsam, unterscheiden sich aber von diesen durch die für Renten typische wertmäßige Gleichmäßigkeit der einzelnen Leistungen (> Renten; zu den Unterschieden > Rz 90 ff). Von einem entgeltlich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.3.3 Höhe der Kostenerstattung

Rz. 23 Der Gesetzgeber sieht eine Kostenerstattung für die ersten 3 Monate der Probebeschäftigung vor. Das sind nicht alle Kosten, die irgendwie mit der Beschäftigung des Menschen mit Behinderungen in Verbindung gebracht werden können, sondern nur die Aufwendungen, die beschäftigungsbedingt als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit fällig werden. Gefördert werden können als...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.4 Vereinbarkeit mit EU- und Verfassungsrecht

Rz. 37 Die Vereinbarkeit des § 26 KStG mit EU-Recht ist im Zusammenhang mit § 34c EStG zu sehen und muss differenziert betrachtet werden.[1] Zunächst stellt sich die Frage, ob die Anrechnung statt der Erstattung ausl. Quellensteuer im Vergleich zur deutschen KapESt generell mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies ist m. E. zu bejahen, da die ausl. Quellensteuer insoweit nicht m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitgliedsbeiträge für ein F... / Hintergrund

Die Klägerin hat körperliche Einschränkungen und ihr wurde 2018 ärztlich ein Funktionstraining in Form von Wassergymnastik verordnet. Die Krankenkasse übernahm die Kosten für das Training. Zunächst führte sie das Training bei einem Verein durch, wechselte aber zu einem näher gelegenen Fitnessstudio, das flexiblere Zeiten anbot. Um an den Kursen teilnehmen zu können, musste si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitgliedsbeiträge für ein F... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass keine der Kosten als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Die Kosten für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio und das Grundmodul sind keine außergewöhnlichen Belastungen, da sie nicht zwangsläufig sind. Diese Aufwendungen dienen nicht ausschließlich der Heilung oder Linderung von Krankheiten, sondern auch der allgemeinen Gesu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

In den Zeilen 98 bis 103 sind die Erbfallkosten einzutragen. Eine Eintragung ist aber nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher als 15.000 EUR sind[1]. Anderenfalls wird diese Pauschale vom Finanzamt von Amts wegen gewährt, d. h. auch ohne entsprechenden Nachweis. Voraussetzung ist nur, dass die Kosten dem Grunde nach entstanden sind. Nachzuweisen sind aber die höheren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.3 Außergewöhnliche Belastungen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 30 Ab Vz 2013 werden die Aufwendungen demjenigen Ehegatten zugerechnet, der sie wirtschaftlich getragen hat. Nur auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten werden sie jeweils zur Hälfte abgezogen (§ 26a Abs. 2 S. 2 EStG). Diese Regelung entspricht dem Grundsatz der Individualbesteuerung und hat nur klarstellende Bedeutung. Sie gilt nicht für die Pausch- und Freibeträge d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.1 Allgemeines

Rz. 21 Dem Grundsatz der Individualbesteuerung (Rz. 1) würde es entsprechen, bei der Einzelveranlagung auch bei den persönlichen Abzügen (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) wie bei unverheirateten Personen ausschließlich darauf abzustellen, wer die jeweiligen Ausgaben geleistet hat. Auf eine solche Regelung wurde zunächst wegen möglicher praktischer Schwierigkeite...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als Folge der Splittingentscheidung[1] durch das StÄndG 1957 v. 26.7.1957.[2] eingeführt. Bis zum StRefG 1990 v. 25.7.1988[3] wurden nicht nur außergewöhnliche Belastungen, sondern auch Sonderausgaben bei der getrennten Veranlagung bei den Ehegatten als Veranlagungsgemeinschaft je zur Hälfte abgezogen, wenn sie nicht gemeinsam eine andere als die h...mehr