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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Werbungskosten / e) Einzelne Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1, Abs 6 iVm § 9 Abs 5 EStG

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Rz. 85

Stand: EL 114 – ET: 12/2017

Die Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 bis 4, 6b bis 8a und Nr 10, 12 EStG sowie § 4 Abs 6 EStG für > Betriebsausgaben gelten für die WK sinngemäß (§ 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Deshalb sind bestimmte Aufwendungen wie zB für Geschenke, Bewirtungen oder das häusliche Arbeitszimmer nicht oder nur beschränkt abziehbar, selbst wenn sie dem Grunde nach WK sind. Solche Aufwendungen, die ihren Charakter als WK durch das Abzugsverbot nicht verlieren, sind auch nicht als > Sonderausgaben Rz 3 oder > Außergewöhnliche Belastungen Rz 11 abziehbar. Der WK-Begriff ist auch insoweit dem Begriff der BA weiter angeglichen worden (> Rz 13). § 4 Abs 5, 6 EStG soll zudem nicht dadurch umgangen werden können, dass der ArbG dem ArbN einen höheren (voll als BA abziehbaren) Lohn zahlt, damit dieser davon Ausgaben tätigt, die der ArbG selbst nach § 4 Abs 5, 6 EStG nicht oder nur begrenzt als BA abziehen könnte.

Folgende WK dürfen die Einnahmen, also auch solche aus nichtselbständiger Arbeit, nicht oder nur eingeschränkt mindern:

aa) Geschenke

 

Rz. 85/1

Stand: EL 114 – ET: 12/2017

Grundsätzlich nicht als WK abziehbar sind Aufwendungen des ArbN für Geschenke an Personen, die Kunden des ArbG sind. Auf einen konkreten Zusammenhang mit der > Lebensführung kommt es hier nicht an; vielmehr wird ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung der "Geschäftsfreunde" typisierend unterstellt (BFH 238, 132 = BStBl 2012 II, 824). Eine Ausnahme vom Abzugsverbot gilt, wenn ein Empfänger im VZ Gegenstände erhält, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten die > Freigrenze von insgesamt 35 EUR – beim ArbN als Zuwendenden einschließlich Umsatzsteuer (> R 4.10 Abs 3 EStR) – nicht übersteigen (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG; > Werbegeschenk...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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