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Kraftfahrzeug: steuerliche Behandlung der Haltung und Nu ... / 2.4.2.3 Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben und Sachbezugswerte für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und für Familienheimfahrten

Dipl.-Betriebsw. (FH) Silvia Bach
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Rz. 52

Bei Inanspruchnahme der 1 %-Regelung (vgl. Rz. 26 ff.) zur Ermittlung des Privatnutzungsanteils[1] sowohl für privat veranlasste Fahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und für Familienheimfahrten werden die monatlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte mit 0,03 % des inländischen Brutto-Listenpreises i.  S.  d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für jeden Entfernungskilometer angesetzt. Der Betrag gilt unabhängig von der Anzahl der Fahrttage und ist auch für Gebrauchtwagen maßgebend. Wegen der Sondervorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG dürfen die auf diese Weise ermittelten Aufwendungen den Gewinn nicht mindern, soweit sie die Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG i.  H.  v. 0,30 EUR/Entfernungskilometer oder den sich nach § 9 Abs. 2 Satz 2 oder 3 EStG ergebenden Betrag überschreiten.[2] Bei Nachweis der Gesamtaufwendungen durch Sammeln von Belegen und Nachweis des genauen Umfangs der Privatfahrten anhand eines ordnungsgemäßen Dauerfahrtenbuchs gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG treten an die Stelle des mit 0,03 % des inländischen Listenpreises ermittelten Betrages die auf diese Fahrten entfallenden tatsächlichen Aufwendungen.

 
Praxis-Beispiel

Ein Gewerbetreibender benutzt den Firmenwagen, dessen Listenpreis inkl. Umsatzsteuer und Kosten für Sonderausstattung 35.280 EUR betrug, an 252 Tagen im Jahr (= 21 Tage pro Monat) zur Fahrt zwischen Wohnung und (erster) Betriebsstätte (Entfernung 14 km). Die Anzahl der Fahrttage hat er durch Listen nachgewiesen. Die tatsächlichen Aufwendungen je gefahrenen km betragen 0,54 EUR.

Ermittlung des nicht abziehbaren Teils der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb:

 
  Pro Monat bei
14 km Entfernung
Pro Jahr bei 14 km
Entfernung
  EUR EUR EUR EUR
t...

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