Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 11 Bewährung, Jugendliche, Zeit [Rdn 176]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 61 Jugendliche, Vollstreckung, Jugendarrest [Rdn 805]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 73 Familie, Ehegatte, Unterhalt [Rdn 826]

Rdn 827 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 732. Rdn 828 1. Der Ehegattenunterhalt besteht in drei rechtlichen Arten, je nach dem Zustand der Ehe. Rdn 829 a) Leben Ehegatten zusammen und noch nicht getrennt, so regelt sich die Frage des Unterhaltes nach § 1360 BGB. Diese Norm bestimmt den Familienunterhalt, der sich im Wesentlichen in das Wir... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 24 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Strafaufschub/-unterbrechung [Rdn 306]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 30 Fahrerlaubnis, Sperrfrist, nachträgliche Ausnahme [Rdn 491]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 122 Waffenbesitzer, Allgemeines [Rdn 1337]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 6 Bewährung, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 84]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 10 Bewährung, Jugendliche, Widerruf der Bewährung [Rdn 145]

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Teil C: Vollzug / 24 Strafvollzug, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 169]

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Teil C: Vollzug / 1 Maßregelvollzug, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 55 Führungsaufsicht, Weisungen [Rdn 637]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 59 Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 738]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 22 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Assoziationsabkommen Türkei [Rdn 183]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 24 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Auflagen und Nebenbestimmungen [Rdn 227]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 32 Ausländer, Freizügigkeitsrecht/Unionsbürger, Allgemeines [Rdn 385]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 21 Bewährung, Widerruf, neuerliche Straffälligkeit [Rdn 351]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 25 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Ausweisung [Rdn 244]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 29 StrEG-Entschädigung, Schaden [Rdn 594]

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Freibeträge für Kinder und ... / a) Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG)

Berücksichtigungsfähig sind Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet werden (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG). Häufig streitanfällig ist die Frage, wann eine Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG endet. Ende der Berufsausbildung: Hierzu hat der BFH entschieden, dass eine Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. ... mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / 2. Berücksichtigungsfähige Kinder (§ 63 EStG)

Für die Berücksichtigung eines Kindes kommt es entscheidend auf die Aufnahme in den Haushalt des Berechtigten an (§ 63 EStG). Beibehaltung des Inlandsaufenthaltes bei Ausbildung im Ausland? Ab dem Entschluss, länger als ein Jahr zu Ausbildungszwecken im außereuropäischen Ausland (§ 63 Abs. 1 S. 6 EStG) zu bleiben, behält das Kind seinen Inlandswohnsitz in der elterlichen Wohn... mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / 4. Erstausbildung – Zweitausbildung (§ 32 Abs. 4 S. 2 EStG)

Für die i.R.d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG durchzuführende Abgrenzung einer einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) ist das Berufsziel des Kindes nur i.R.d. engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten zu würdigen. Für die Frage, ob die Berufstätigkei... mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / 2. Berücksichtigungstatbestände nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG

Mit Urteil v. 20.2.2025[2] hat der BFH klargestellt, dass der Freiwillige Wehrdienst – anders als etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr – kein Berücksichtigungstatbestand i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG ist, der für sich genommen einen Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind begründen kann. Beachten Sie: Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwillige... mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / b) Fehlender Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c EStG)

Nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c EStG kann ein unter 25 Jahre altes Kind berücksichtigt werden, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Ist ein Kind krankheitsbedingt nicht in der Lage, sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle zu bemühen oder sie zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn anzutreten, kann es nur dann nach § 32 Abs... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.2 Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung (Drittes Kapitel, Dritter Abschnitt, §§ 48 bis 80b)

Rz. 52c Leistungen sind aufgrund des § 22 Abs. 4 Nr. 3 nur nach § 48a (Berufsorientierungspraktikum, seit 1.7.2026 mit verbesserten Tagessätzen) § 54a (Einstiegsqualifizierung) und dem Vierten Unterabschnitt (§§ 73 bis 80, Förderung der Berufsausbildung in besonderen Fällen) möglich. Betroffen ist die Förderung der Berufsausbildung besonderer Problemgruppen am Ausbildungsmar... mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.4 Darlehen im Monat der Aufnahme der Ausbildung

Rz. 25 Abs. 3 Satz 3 (bis 31.12.2020: Satz 4) ermöglicht Darlehen in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 4 Satz 1, um zu Beginn der Ausbildung die erste Zeit bis zur Auszahlung der Ausbildungsvergütung bzw. von Förderleistungen zu überbrücken. Dabei darf die Zeit, für die ein Darlehen bestimmt wird, über den Tag der ersten Zahlung der Förderleistung hinausreichen, wenn di... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2 Arbeit, Ausbildung und gefördertes Arbeitsverhältnis

Rz. 58 Abs. 1 Nr. 2 betrifft zunächst die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen. In der Literatur wird unter Arbeit eine marktvermittelte Beschäftigung verstanden, i. d. R. auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unabhängig von einer etwa bestehenden Sozialversicherungspflicht. Ausbildung dient vorrangig der V... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.3 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für eine schulische Berufsausbildung (Abs. 3)

Rz. 96 Abs. 3 lässt Leistungen für die Anbahnung einer schulischen Berufsausbildung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III zu. Diese Regelung begrenzt die Förderungsmöglichkeiten an sich auf versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Regelung entspricht der Zielsetzung des SGB II, durch jedwede Erwerbstätigkeit Einkommen zu erzielen und dadur... mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.5 Darlehen bei Ausbildung (Abs. 5)

Rz. 23 Darlehen an Auszubildende, die keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld und Sozialgeld haben, können während der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden, da die Ausbildungsförderung regelmäßig nicht höher ist als das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Deshalb sind Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 27 Abs. 3 abweichend von Abs. 4 Satz 1 erst nach Abschluss de... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1... mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.2.2 Jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 25 Abs. 2 stellt jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht mehr als besondere Personengruppe im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II heraus. Die Leistungsgrundsätze der Regelung insgesamt und in § 3a sind auf diesen Personenkreis ebenso anzuwenden, soweit sich aus der Historie des Abs. 2 keine Besonderheiten ergeben. Zu den individuelle... mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.4 Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung (Abs. 4)

Rz. 36q Die Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung sind erst im Zuge der Ausschussberatungen zum 9. SGB II-ÄndG als Neufassung des Abs. 2a a. F. in das Gesetz aufgenommen worden. Sie nehmen i. d. F. des Abs. 4 seit dem 1.1.2023 Bezug auf die §§ 44 bis 44a, 45a AufenthG sowie § 9 BVFG. In Abs. 4 Satz 1 ist die vorrangige Teilnahme an einem Integrationskurs... mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.2005 mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Kraft getreten und seither mehrfach geändert worden, zuletzt wurde sie durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst, da... mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Die Vorschrift definiert die Leistungen, die Auszubildende gleichwohl nach dem SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, obwohl sie gem. § 7 Abs. 5 von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind, weil sie eine Ausbildung absolvieren, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist. Dasselbe gilt in F... mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.5 Leistungsanspruch bei fehlender Erreichbarkeit ohne wichtigen Grund (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 enthält die sog. Urlaubsregelung, die es auch erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ermöglicht, sich zu privaten Zwecken ohne wichtigen Grund außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufzuhalten. Nähere Regelungen enthält § 7 ErrV. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bedürfen der Regelung nicht, für sie gilt § 7b nicht und d... mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.2 Ausbildungsvermittlung

Rz. 34a Das rechtskreisübergreifende Integrationskonzept (4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit, schon ohne Erweiterungsstufe) wendet die Bundesagentur für Arbeit auf alle Kunden an, für die sie Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen zur Integration in Ausbildung oder in Arbeit erbringt. Dabei ist es unerheblich, welchem Rechtskreis der Kunde angehört. Den Fachkräften ... mehr

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Sauer, SGB II, SGB III SGB ... / 2.2 Vermittlungsvorrang nach Abs. 2

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 erweitert den Vermittlungsvorrang aus Abs. 1 um Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Ein derartiger Vermittlungsvorrang ist meist fiskalisch motiviert. Folge des Abs. 2 Satz 1 ist, dass i. S. v. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zunächst die Vermittlungsmöglichkeiten zu nutzen, evtl. sogar auszuschöpfen sind, die eine Integration in eine Erwerbstätig... mehr

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Sauer, SGB II § 15a Verpfli... / 2.1 Gesprächsversäumnis und Verpflichtung nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 setzt ein Gesprächsversäumnis voraus. Ein solches Versäumnis liegt nicht nur vor, wenn die leistungsberechtigte, eingeladene Person auf die Einladung zum Gespräch nicht erscheint, sondern auch dann, wenn der Leistungsberechtigte nicht selbst zum Gespräch erscheint, aber der Termin von einem Bevollmächtigten wahrgenommen wird. Ebenso ist von einem Versäumn... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.8 Integrationsstrategie nach Schlüsselgruppen

Rz. 47 Das System der Betreuungsstufen muss durch ein Strategiekonzept ergänzt werden, das einen konzeptionellen Rahmen für eine systematische Ausrichtung der Integrationsarbeit an den individuellen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errichtet. Dabei geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich aus dem Profiling in den allermeisten Fällen eine do... mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.6 Zuschussleistungen bei besonderer Härte (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 37 Abs. 3 Satz 2 sieht die Gewährung von Leistungen als Zuschuss vor. Die Leistungen können den Regelbedarf, angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung, einen Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung, Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie notwendige Beiträge zu einer Kranken- und Pflegeversicherung umfassen. Das schließt Zuschussleistungen für Mehrbedarfe na... mehr

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Sauer, SGB II, SGB III SGB ... / 2.1 Vermittlungsvorrang nach Abs. 1

Rz. 7 Die Vorschrift definiert und begrenzt den Vorrang der Vermittlung als eines der zentralen Elemente der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.7.2026. Sie enthält Elemente aus § 3 a. F. Durch die Anordnung der Regelung in einer eigenständigen Vorschrift und der Definition eines Vermittlungsvorranges wird die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder... mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.3 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 setzt besondere Umstände voraus, die den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 als besondere Härte erscheinen lassen. In solchen Fällen ist die Gewährung eines Darlehens möglich. Dies regelte bis zum 31.12.2010 bereits § 7 Abs. 5 Satz 2, danach bis zum 31.7.2016 Abs. 4 Satz 1. Die Darlehen dürfen erbracht werden, um Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 A... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.1 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Drittes Kapitel, Zweiter Abschnitt, §§ 44 bis 47)

Rz. 51 Vermittlungsunterstützende Leistungen Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bilden die vermittlungsunterstützenden Leistungen ab. Ist es für eine berufliche Eingliederung notwendig, können erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.2 Potenzialanalyse

Rz. 37 Durch eine Potenzialanalyse (Profiling) sollen frühzeitig Beschäftigungschancen und Beschäftigungsrisiken festgestellt werden. Seit dem 1.8.2016 ist die Potenzialanalyse bei den Vorschriften zur Eingliederungsvereinbarung als § 15 Abs. 1 eingefügt und bei Einführung des Bürgergeldes auch beibehalten worden. Damit wird die Einheit der Analyse und des Kooperationsplanes... mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.5 Abschluss und Inhalt von Kooperationsplänen

Rz. 47 Der Kooperationsplan ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungserbringung und des Vermittlungsvorrangs (§§ 3 und 3a) ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung an den Leistungsberechtigten (Abs. 2 Satz 2). Im Kooperationsplan sollen das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten werden (Abs. ... mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die am 1.1.2005 aufgrund des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) mit Änderungen zum 6.8.2004 in Kraft getretene Vorschrift wurde mit zwischenzeitlichen Änderungen zum 1.8.2016 und erneut zum 1.7.2023 neu gefasst. Zuletzt wurde sie durch das Dre... mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 neu in das SGB II eingefügt. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und... mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.4 Leistungsverbot an Arbeitslosengeld-Aufstocker

Rz. 27f Abs. 4 bestimmt die Agenturen für Arbeit als die vermittlerisch betreuenden Einrichtungen für die Alg-Aufstocker. Leistungen zum Lebensunterhalt an die Bedarfsgemeinschaft werden weiterhin durch die Jobcenter erbracht. Das gilt auch für weitere Leistungen an nicht erwerbsfähige Personen in der Bedarfsgemeinschaft (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2). Das Vorhaben, ab 2025 ... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.3 Menschen mit Behinderungen

Rz. 34f § 1 SGB IX verpflichtet die Träger der beruflichen Rehabilitation zur dauerhaften Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben für von Behinderung bedrohte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Eine Behinderung liegt bei einem Abweichen der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit, seelischen Gesundheit oder Sinnesbeeinträchtigung von dem für das Lebensalter typischen ... mehr