Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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Ausbildung / 2.4.2.6 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Berufsausbildungsverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX n. F., § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

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Ausbildung / 1.2 Rechtsgrundlagen

1.2.1 Gesetze, Verordnungen Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System ist in erster Linie das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.3.2005 (BGBl I S. 931).[1] Das Berufsbildungsgesetz enthält in Teil 2 (Berufsbildung) u. a. die vertragsrechtlichen Bestimmungen der Berufsausbildung (§§ 10–26 BBiG). Sie können weder durch arbeits- noch durch kollektivvertrag...mehr

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Ausbildung / 2.4.1.3 Durch Anfechtung

Das Berufsausbildungsverhältnis kann auch durch eine Anfechtung des Ausbildungsvertrags durch einen der Vertragspartner beendet werden. Hat der Ausbildende z. B. den Ausbildungsvertrag wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten (§ 123 Abs. 1 BGB), hat dies die Folge, dass der Ausbildungsvertrag als von Anfang an (ex tunc) nichtig anzusehen ist (§ 142 Abs. 1 BGB). So kan...mehr

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Ausbildung / 3.7 Familienheimfahrten

3.7.1 Erstattung der Fahrtkosten § 10a räumt den Auszubildenden einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt im Monat ein. Unter Familienheimfahrten sind Fahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder ...mehr

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Ausbildung / 3.8 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel, Lernmittelzuschuss

3.8.1 Schutzkleidung Soweit das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet ist, hat der Ausbildende sie gem. § 11 Abs. 1 dem Auszubildenden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen; dabei bleibt die Schutzkleidung Eigentum des Ausbildenden. Vom Begriff der Schutzkleidung sind Kleidungsstücke umfasst, die dem Auszubildenden Schutz vor körperlicher Beeintr...mehr

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Ausbildung / 3.10 Zeugnis

Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Diese Verpflichtung ist sowohl in § 16 Satz 1 BBiG als auch in § 18 Satz 1 TVAöD enthalten. Beide Regelungen setzen keinen entsprechenden Antrag des Auszubildenden voraus. Vielmehr muss das Zeugnis auch erteilt werden, wenn der Auszubildende es nicht beantragt oder au...mehr

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Ausbildung / 2.3.2.1 Freistellung gem. § 15 BBiG

§ 15 BBiG ist im Zuge der BBiG-Novelle (siehe Ziffer 1.2.1) neu gefasst worden. In seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung sah § 15 Satz 1 BBiG die Freistellung Auszubildender (ohne Differenzierung nach ihrem Alter) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen vor. Regelungen zur Anrechnung des Berufsschultages auf die Ausbildungszeit fanden sich im BBiG b...mehr

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Ausbildung / 3.6.3 Besuch einer auswärtigen Berufsschule

Kosten, die im Zusammenhang mit der schulischen Berufsausbildung des Auszubildenden entstehen, hat der Ausbildende grundsätzlich nicht zu tragen (siehe hierzu Ziffer 3.6). Abweichend hiervon bestimmt § 10 Abs. 3 TVAöD – Besonderer Teil BBiG –, dass dem Auszubildenden bei Besuch einer auswärtigen Berufsschule die notwendigen Fahrtkosten (siehe hierzu Ziffer 3.6.3.1) sowie die...mehr

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Ausbildung / 3.3 Ausbildungsentgelt

§ 17 Abs. 1 BBiG bestimmt, dass dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren ist. Diese ist nach dem Lebensalter des Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Dabei bemisst sich die Vergütung gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 BBiG nach Monaten. 3.3.1 Höhe des Ausbildungsentgelts Die Höhe des Ausbildungsentg...mehr

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Ausbildung / 2.6.2 Tariflicher Anspruch auf Übernahme

Weder der Allgemeine Teil des TVAöD noch der Besondere Teil BBiG sahen bis zum 31.12.2009 eine Übernahmeverpflichtung vor. Im Besonderen Teil BBiG (§ 16a) war lediglich geregelt, dass die Tarifvertragsparteien auf eine Übernahme "hinwirken". Im Rahmen der Tarifrunde 2010 hatten sich die Tarifvertragsparteien erstmals auf eine tarifvertragliche Verpflichtung zur Übernahme von...mehr

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Ausbildung / 3.9.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis ist das Ausbildungsentgelt (§ 8) des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungsverhältnisses, wenn das Ausbildungsverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD anzuwenden. Danach ist der Bemessungssatz, der sich n...mehr

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Ausbildung / 3.3.2.2 Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung

Für die Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitausbildung findet sich im TVAöD keine ausdrückliche Regelung. Es stellt sich daher die Frage, ob das Ausbildungsentgelt gleichwohl zeitratierlich gekürzt werden kann. Festzustellen ist, dass im Regelfall des § 8 TVAöD das Ausbildungsentgelt für eine Vollzeitausbildung gezahlt wird. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 TV...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.5 Adressat

Bei einer Kündigung des Ausbildenden ist Adressat der Kündigung grundsätzlich der Auszubildende. Ist der Auszubildende minderjährig, damit nach §§ 106ff. BGB beschränkt geschäftsfähig, kann der Ausbildende die Kündigung nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen wirksam erklären.[1] Entsprechend muss auch die Kündigungserklärung eines minderjährigen Auszubil...mehr

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Ausbildung / 2.3.1.1 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer, § 8 BBiG

Das Berufsbildungsgesetz sieht in § 8 die Möglichkeit der Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer durch Entscheidung der zuständigen Stelle vor. Sowohl die Verkürzung als auch die Verlängerung der Ausbildungszeit sind antragsbedürftige Verwaltungsakte[1], mit deren positiven Bekanntgabe die Ausbildungsdauer unmittelbar verändert wird. Insofern bedarf es zwar keiner...mehr

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Ausbildung / 1.2.1 Gesetze, Verordnungen

Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System ist in erster Linie das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.3.2005 (BGBl I S. 931).[1] Das Berufsbildungsgesetz enthält in Teil 2 (Berufsbildung) u. a. die vertragsrechtlichen Bestimmungen der Berufsausbildung (§§ 10–26 BBiG). Sie können weder durch arbeits- noch durch kollektivvertragliche Regelungen (z. B. Tar...mehr

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Ausbildung / 3.5.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, stellt sich die Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruchs, denn die Anwendung der tariflichen Zwölftelungsregelung des § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD zur Berechnung von Teilurlaubsansprüchen würde bei einer Gesamtbetrachtu...mehr

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Ausbildung / 3.3.6 Ausbildungsentgelt nach beendeter Ausbildungszeit

Kann der Auszubildende ohne eigenes Verschulden die Abschlussprüfung erst nach beendeter Ausbildungszeit ablegen, erhält er bis zur Ablegung der Abschlussprüfung das Ausbildungsentgelt des letzten regelmäßigen Ausbildungsabschnitts, bei Bestehen der Prüfung darüber hinaus rückwirkend von dem Zeitpunkt an, an dem das Ausbildungsverhältnis geendet hat, den Unterschiedsbetrag z...mehr

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Ausbildung / 3.5.2.2 Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein TVöD-Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, ist der Teilmonat, in dem der Wechsel erfolgt, weder bei der Berechnung des Teilurlaubs für das beendete Ausbildungsverhältnis noch bei dem Teilurlaub des sich nahtlos anschließenden Arbeitsverhältnisses zu b...mehr

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Ausbildung / 2.3.7 Unständige Entgeltbestandteile, § 8a

Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 8a TVAöD auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen. Die vorgenannten Sonderformen der Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sind in § 7 TVöD zusammengefasst und...mehr

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Ausbildung / 3.2.4 Ausbildungszeit

Unterrichtszeiten einschließlich der Pausen gelten gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 TVAöD als Ausbildungszeit. Anzurechnen ist demgemäß die Zeit vom Beginn der 1. Stunde bis zum Ende der letzten Stunde. Als Ausbildungszeit gilt auch die notwendige Wegezeit zwischen dem Unterrichtsort und der Ausbildungsstätte, sofern die Ausbildung nach dem Unterricht fortgesetzt wird. Für die unter da...mehr

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Ausbildung / 3.6.1 Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen

Bei Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen erhalten Auszubildende gem. § 10 Abs. 1 eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Reisekostenbestimmungen in der jeweiligen Fassung. Soweit die Beschäftigten unter den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Verwaltu...mehr

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Ausbildung / 3.7.1 Erstattung der Fahrtkosten

§ 10a räumt den Auszubildenden einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt im Monat ein. Unter Familienheimfahrten sind Fahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.5 Personalakten, § 6 TVAöD

Die Auszubildenden haben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 TVAöD ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. Hierzu zählen auch die sogenannten Personalbeiakten oder Personalnebenakten, nicht dagegen die Prozessakten, die Rechtsstreitigkeiten des Auszubildenden mit dem Ausbildenden betreffen. Die Einsichtnahme kann der Auszubildende formlos beantragen, d. h. er braucht ...mehr

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Ausbildung / 3.9.4 Zahlungszeitpunkt

Die Jahressonderzahlung wird mit dem für November zustehenden Ausbildungsentgelt ausgezahlt. Da die Jahressonderzahlung die bisherige Zuwendung und das bisherige Urlaubsgeld ersetzt, lässt § 14 Abs. 3 Satz 2 TVAöD die Möglichkeit einer Teilzahlung zu einem früheren Zeitpunkt zu. Als früherer Zeitpunkt bietet sich entsprechend dem bisherigen Auszahlungszeitpunkt für das Urlau...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.4 Schadenshaftung, § 5 Abs. 3 TVAöD

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31.3.2008 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil – vom 13.9.2005 ist § 5 TVAöD um einen Abs. 3 erweitert worden. Dieser regelte bis zum 28.2.2017 die Schadenshaftung der Auszubildenden dahingehend, dass für die Schadenshaftung der Auszubildenden die für die Beschäftigten des Ausbildend...mehr

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Ausbildung / 3.2 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit

3.2.1 Dauer der Ausbildungszeit Bei der wöchentlichen und täglichen Ausbildungszeit unterscheidet § 7 Abs. 1 zwischen den Auszubildenden, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, und den Auszubildenden, die als Jugendliche unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen. Für Letztere sind hinsichtlich der Dauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit insbesond...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.8 Außerkrafttreten des § 16a TVAöD

Die Vorschrift des § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – war zuletzt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft getreten. Durch § 1 des Änderungstarifvertrags Nr. 13 zum TVAöD – Allgemeiner Teil – (siehe Ziffer 1.2.2.2) haben die Tarifvertragsparteien die Vorschrift rückwirkend wieder in Kraft gesetzt. Ihre Laufzeit ist befristet bis zum 31.12.2024 (§ 20 Abs. 6 TVAöD – Allgemeiner Tei...mehr

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Ausbildung / 3.6.5 Außerschulische Maßnahmen

Der Ausbildende ist nicht verpflichtet, Ausflüge und Besuche von Einrichtungen, die die Berufsschule organisiert, zu finanzieren, wenn es sich um ein freiwilliges Angebot der Schule handelt, das nicht von vornherein absehbar war.mehr

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Ausbildung / 3.3.2 Berechnung des Ausbildungsentgelts

3.3.2.1 Berechnung des Ausbildungsentgelts bei Beginn bzw. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses während eines Kalendermonats Für die Berechnung des Ausbildungsentgelts bei Beginn bzw. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses während eines Kalendermonats enthält der TVAöD im Unterschied zu dem durch den TVAöD abgelösten Manteltarifvertrag für Auszubildende (dort: § 8 Abs. 3 ...mehr

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Ausbildung / 3.9.2 Höhe der Jahressonderzahlung

Seit dem 1.11.2022 (siehe Ziffer 3.9) gilt im Bereich des TVAöD für die Jahressonderzahlung ein einheitlicher Bemessungssatz von 90 Prozent des den Auszubildenden für November zustehenden Ausbildungsentgelts (§ 8). Hinweis Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ist jeweils das für den Monat November zustehende Ausbildungsentgelt (§ 8). Hierbei ist auf das Ausbildungs...mehr

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Ausbildung / 2.6.1 Gesetzlicher Anspruch auf Übernahme

Einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis haben nur die Mitglieder der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsorgane (§§ 78a BetrVG, 56 BPersVG [1] und die vergleichbaren Regelungen der LPersVG).mehr

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Ausbildung / 3.3.3 Fälligkeit des Ausbildungsentgelts

Gemäß § 8 Abs. 2 TVAöD ist das Ausbildungsentgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt. Soweit auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ausbildenden der TVöD Anwendung findet, ist das Ausbildungsentgelt somit fällig am letzten Tag eines jeden Monats (§ 24 Abs. 1 TVöD), wobei unter dem letzten Tag eines Monats der ...mehr

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Ausbildung / 3.9.5 Anspruch bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

3.9.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung Besteht das Ausbildungsverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Auszubildenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVAöD dann, wenn der Auszubildende im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen worden ist, das am 1.12. noch besteht. In diesem...mehr

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Ausbildung / 3.5 Urlaub

Die Vertragsniederschrift (§ 11 BBiG) bzw. der Ausbildungsvertrag (§ 2 TVAöD) muss eine Angabe über die Dauer des Urlaubs enthalten. 3.5.1 Urlaubsregelung, § 9 § 9 Abs. 1 verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Auszubildenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszei...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.5 Umsetzung des Anspruchs

Die Umsetzung des tarifvertraglichen Anspruchs auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erfolgt in 2 Schritten: Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses für 12 Monate Bei Bewährung Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung Im Einzelnen: 2.6.2.5.1 Befristetes Arbeitsverhältnis Zunächst wird für die Dauer von 12 Monaten ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Bei d...mehr

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Ausbildung / 3.5.2 Urlaubsanspruch bei Übernahme des Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

3.5.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, stellt sich die Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruchs, denn die Anwendung der tariflichen Zwölftelungsregelung des § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD zur Berechnung von Te...mehr

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Ausbildung / 3 TVAöD – Besonderer Teil BBiG

Soweit in den Bestimmungen des TVAöD – Besonderer Teil BBiG – auf die §§ 12 und 16 verwiesen wird, handelt es sich um die Regelungen des TVAöD – Allgemeiner Teil –. 3.1 Probezeit Nach § 20 Satz 1 BBiG beginnt das Berufsausbildungsverhältnis zwingend mit einer Probezeit von mindestens 1 und höchstens 4 Monaten. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Ausbildende überprüfen kann...mehr

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Ausbildung / 2.3.16 Zusätzliche Altersversorgung

§ 15 TVAöD enthält den Hinweis, dass die Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Altersversorgung für Auszubildende durch besonderen Tarifvertrag geregelt wird. Die Regelung entspricht inhaltlich dem bisherigen § 19 Manteltarifvertrag für Auszubildende, sodass als "Besondere Tarifverträge" i. S. d. § 15 TVAöD der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Besc...mehr

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Ausbildung / 2.6 Anspruch auf Übernahme

2.6.1 Gesetzlicher Anspruch auf Übernahme Einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis haben nur die Mitglieder der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsorgane (§§ 78a BetrVG, 56 BPersVG [1] und die vergleichbaren Regelungen der LPersVG). 2.6.2 Tariflicher Anspruch auf Übernahme Weder der Allgemeine Teil des TVAöD noch der Besondere Teil BBiG sahen b...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4 TVAöD

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVAöD sieht vor, dass die Auszubildenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes[1] oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf eine andere Ärztin/einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Auszubildende, ...mehr

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Ausbildung / 3.6.3.1 Fahrtkosten

Hinsichtlich der Fahrtkosten bei Reisen zur Teilnahme am Unterricht an einer auswärtigen Berufsschule fand bis zum 30.9.2005 die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 3 Manteltarifvertrag für Auszubildende (Mantel-TV Azubi) vom 6.12.1974 Anwendung, nach der dem Auszubildenden für Reisen zur Teilnahme am Unterricht an einer auswärtigen Berufsschule die notwendigen Fahrtkosten insow...mehr

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Ausbildung / 1.2.2 Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

Für die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst ist im Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) neben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) vom 13.9.2005 maßgebend, der aus einem Allgemeinen Teil und 2 Besonderen Teilen – Besonderer Teil BBiG, Besonderer Teil Pfl...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.6 Befristete Weiterbeschäftigung – Protokollerklärung zu § 16a TVAöD

Sofern die vom Tarifvertrag grundsätzlich erstrebte unbefristete Übernahme des Auszubildenden ausgeschlossen ist, weil zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung kein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine dauerhafte Weiterbeschäftigung gegeben ist und eine freie und besetzbare Stelle bzw. ein freier und zu besetzender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, stellt sich ...mehr

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Ausbildung / 3.3.2.3 Berechnung des Ausbildungsentgelts für einzelne Stunden

Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils ist das monatliche Ausbildungsentgelt durch das 4,348-fache[1] der regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit (§ 7 TVAöD) zu teilen. Sonach ergeben sich pro Ausbildungsstunde folgende Beträge: bei einer wöchentlichen Ausbildungszeit von 39 Stunden (§ 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a und b [Tarifgebiet...mehr

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Ausbildung / 3.9 Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung nach § 14 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – hat Vergütungscharakter und stellt eine Gegenleistung für die vom Auszubildenden erbrachte Arbeitsleistung dar. Bei der Umsetzung der Jahressonderzahlung waren zunächst gemäß § 14 Abs. 1 TVAöD Differenzierungen hinsichtlich der Höhe der Jahressonderzahlung dergestalt zu beachten, als dass im Tarifgebiet Ost ein...mehr

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Ausbildung / 3.4.1 Zulagen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten

Gem. § 8b Abs. 1a und 1b erhalten Auszubildende bei Vorliegen der Voraussetzungen Zulagen nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O. Hinweis § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O gilt für Beschäftigte i. S. d. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD im Bereich der VKA gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 3. bzw. 4. Spiegelstrich TVÜ-VKA bis zur Regelung in einem landesbezirklichen Tarifvertrag...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1 Geltungsbereich

Der Allgemeine Teil enthält einheitliche Regelungen für alle Auszubildenden, die von § 1 Abs. 1 TVAöD erfasst werden. Im Besonderen Teil BBiG ist das ausfüllende und spezifische Tarifrecht für die Auszubildenden geregelt, die in § 1 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil – unter den Buchstaben a, d und e aufgeführt sind (siehe nachfolgend Ziffer 1.2.2.1.1). Im Besonderen Teil Pfleg...mehr

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Ausbildung / 3.4.3 Berücksichtigung monatlich zu zahlender Zulagen in Urlaubs- und Krankheitsfällen

Gemäß § 9 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 TVAöD sind bei der Berechnung des Ausbildungsentgelts in Urlaubs- und Krankheitsfällen unständige Entgeltbestandteile nicht zu berücksichtigen, da sich der Klammerzusatz "(§ 8)" jeweils ausdrücklich nur auf das Ausbildungsentgelt nach § 8 TVAöD und nicht auch auf die unständigen Entgeltbestandteile gem. § 8a TVAöD bezieht. Entsprechendes gilt...mehr

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Ausbildung / 3.7.3 Ausschluss der Fahrtkostenerstattung

Die Erstattungspflicht nach § 10a Sätze 1 und 2 besteht nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als 4 Wochen beträgt (§ 10a Satz 3). Die Unzumutbarkeit einer täglichen Rückkehr ist regelmäßig dann gegeben, wenn die Tatbestands...mehr

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Ausbildung / 3.4 Sonstige Entgeltregelungen

§ 8b ist durch § 2 des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 31.3.2008 zum Tarifvertrag für Auszubildende (TVAöD) – Besonderer Teil BBiG – vom 13.9.2008 in den TVAöD – Besonderer Teil BBiG – eingefügt worden. Angesichts teilweise unterschiedlicher tarifvertraglicher Ausgangsregelungen sind für Auszubildende im Bereich des Bundes mit den Abs. 1a und 2a sowie für Auszubildende im B...mehr