Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energieaudit / 2 Durchführung des Audits

Energieaudits sind Schlüsselinstrumente, um energieeffizienzsteigernde Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Sie sollen den Unternehmen ein Instrument an die Hand geben, ihren Energieverbrauch zu analysieren und bewusste Entscheidungen über die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen vorzubereiten. Das Energieaudit muss dabei den Anforderungen aus der DIN 16247-1 genügen, die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 3.2 Leitfaden Prävention: Ziele

Der GKV Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, hat im Jahr 2000 den Leitfaden Prävention formuliert, der aktuell in der Fassung vom 4.12.2023 vorliegt. Die Zielvorgaben zeigt Tab. 1:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.4 Keine Abgeltung bei Übernahme Auszubildender

Schließt sich ein Arbeitsverhältnis an ein Berufsausbildungsverhältnis zu demselben Arbeitgeber/Ausbildenden an, besteht kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für die noch nicht erfüllten Urlaubsansprüche aus dem Berufsausbildungsverhältnis. Nach § 7 Abs. 4 BUrlG kommt eine Urlaubsabgeltung nur dann in Betracht, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.1.4.1 Auszubildende und Praktikanten

Umfang des Urlaubsanspruchs seit der Tarifrunde 2018. Wie der Urlaubsanspruch für die Beschäftigten unter Geltung des TVöD unterlag der Urlaubsanspruch der Auszubildenden und Praktikanten, bedingt durch die oben dargestellte Rechtsprechung, wegen mehrerer tariflicher Änderungen einem steten Wandel, der sein Ende in der Tarifrunde des Jahres 2018 fand. Mit Änderungstarifvertrag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 2.2 Jugendarbeitsschutzgesetz

Für Jugendliche gilt neben dem TVöD auch immer das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) als nicht abdingbare Mindestregelung. Im Bereich der Urlaubsdauer ist das JArbSchG jedoch von keiner Bedeutung mehr, da alle Ansprüche eines Jugendlichen nach dem JArbSchG bereits durch den TVöD gewährleistet werden. Dies resultiert daraus, dass das JArbSchG den Erholungsurlaub nach Werkt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.2 Wartezeit

Die Wartezeit richtet sich nach § 4 BUrlG. Danach ist die erstmalige Geltendmachung des Vollurlaubsanspruchs vom Ablauf der Wartezeit abhängig (zur Besonderheit beim Teilurlaubsanspruch s. obige Darlegungen unter Punkt 4.1). Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines Vollurlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr

Zum Verständnis der "Zwölftelungsregelung" bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr ist das Verständnis für das Zusammenspiel der gesetzlichen und tariflichen Regelung von großer Bedeutung. Die tarifliche Regelung: Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des Urlaubsjahres, so erhält der Beschäftigte für jeden vollen Beschäftigungsmonat des Jahres 1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.2 Vorschriften zum Jahresarbeitsverdienst (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 gelten die Neuregelungen über den Jahresarbeitsverdienst (§§ 81 bis 92) für auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1.1.1997 eingetreten sind, wenn der Jahresarbeitsverdienst erstmals danach festgesetzt wird (dazu BSG, Urteil v. 19.12.2013, B 2 U 5/13 R), oder eine Neufestsetzung nach Maßgabe von § 90 erforderlich ist (Abs. 2 Satz 1). Eine generelle Überpr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mediation: Methoden und Ges... / 2.2 Die ZMediatAusbVO

Bei der ZMediatAusbVO handelt es sich um die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren. Seit dem 1.3.2024 wurde diese grundlegend reformiert werden. Unter anderem wurde der Mindestumfang der Ausbildung von 120 auf 130 Zeitstunden erhöht und die Online-Mediation Bestandteil der Ausbildung.[1] Die Inhalte der Ausbildung sowie deren zeitlicher Antei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 68... / 2 Katalog des § 68 AO

Rz. 2 Nr. 1: Die in Nr. 1 lit. a genannten Einrichtungen dienen dann in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen diesen Personen zugute kommen[1]; Altenheime, die hauptsächlich begüterte Personen aufnehmen, sind daher keine Zweckbetriebe und nicht steuerbegünstigt. Wegen der Begriffe "Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime" ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mediation: Methoden und Ges... / 2.1 Das Mediationsgesetz

Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgte durch das Mediationsgesetz im Jahr 2012.[1] Mit dem Mediationsgesetz wurden die Begriffe Mediation und Mediator verbindlich definiert und wesentliche Grundlagen des Verfahrens normiert. Mediation ist definiert als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung:... / 3 Mitteilung des Kündigungsgrunds

Außer bei einem Berufsausbildungsverhältnis und der Kündigung einer Schwangeren ist die Angabe des Kündigungsgrunds keine Wirksamkeitsvoraussetzung der außerordentlichen Kündigung. Der Verstoß gegen die Verpflichtung in § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, auf Verlangen den Kündigungsgrund mitzuteilen, führt deshalb nicht zur Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung. Unter Umstände...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung:... / 1 Anwendungsbereich einer außerordentlichen Kündigung

Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zeugnis / 8 Besonderheiten beim Berufsausbildungszeugnis

Bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses besteht nach § 16 Satz 1 BBiG bzw. § 18 Satz 1 TVAöD / § 21 Satz 1 TVA-L BBiG eine Verpflichtung zur Zeugniserteilung. Das Ausbildungszeugnis muss Angaben enthalten über: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Geburtsort, Dauer des Ausbildungsverhältnisses. Damit ist die tatsächliche Ausbildungszeit gemeint, die mit Bestehen de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unternehmenskultur: Aufgabe... / 5.1 Die Gründungsphase

Wesentlich wird die Unternehmenskultur vom Gründer oder dem Gründerteam beeinflusst. Deren persönliche Prägung, ihre Vorerfahrungen, ihre Kindheit und Ausbildung, Familien und Freunde, ihre persönlichen Werte und Motivationen spielen hier eine große Rolle. Praxis-Beispiel Prägende Unternehmensgründer Viele Firmengründer übten über viele Jahre einen prägenden Einfluss aus. Beis...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.3.1 Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses

Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern nur verarbeitet werden, sofern dies für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.[1] Der Arbeitgeber hat demnach keine Einwilligung der Beschäftigten einzuholen, um die Daten der Beschäftigten zu verarbeiten, sofern und soweit die Daten eben für die Durchführung des Beschäftigungsverhältni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zeugnis / 3 Wann entsteht ein Zeugnisanspruch?

Der Zeugnisanspruch setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Dauer und Umfang des Arbeitsverhältnisses sind ohne Belang. So hat z. B. das LAG Düsseldorf einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis bei nur zweitägiger Tätigkeit bejaht[1], das LAG Köln nach 6 Wochen.[2] Auch Aushilfen haben einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Unterfällt das Arbeitsverhältnis nicht dem T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 2.1 Bestehende Arbeitspflicht

Der Entgeltfortzahlungsanspruch gilt für alle Formen des Arbeitsverhältnisses ohne jede Einschränkung (Teilzeit, Befristung, geringfügige Beschäftigung etc.). Auch auf Berufsausbildungsverhältnisse finden die Regelungen bis zum Bestehen bzw. endgültigen Nichtbestehen Anwendung.[1] Der Arbeitgeber muss berechtigt sein, die Arbeitsleistung vom Beschäftigten uneingeschränkt ver...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.2 Beförderung / Aufstieg / Laufbahnwechsel (Abs. 1 Nr. 2)

Abs. 1 Nr. 2 gilt nur für Beamte, wie sich aus der Terminologie der Norm ergibt. Beförderung des Beamten Jede Beförderung eines Beamten bedarf der Zustimmung des Personalrats (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BPersVG). Auch hier richtet sich die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen nach der Ernennungszuständigkeit[1], d. h. mitbestimmungszuständig ist der bei de...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.1 Mitbestimmungstatbestände

§ 80 Abs. 1 Nr. 1 SächsPersVG Neben der Mitbestimmung bei der Einstellung und Eingruppierung besteht ein Mitbestimmungsrecht auch bei der Stufenzuordnung im tariflichen System, sofern auf eine bestimmte Stufenzuordnung ein Anspruch besteht. Ein Mitbestimmungsrecht besteht daher dann nicht, wenn nach der tariflichen Regelung Ermessen ausgeübt werden kann. In diesem Zusammenhan...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutz / 1 Pflichten der schwangeren Frau

Die schwangere Frau soll im Interesse ihrer eigenen Gesundheit und der ihres Kinds sofort nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft den zuständigen Vorgesetzten unterrichten (Mitteilungspflicht, § 15 MuSchG). Ausreichend ist eine mündliche Mitteilung. Der Vorgesetzte kann die Vorlage einer – meistens – kostenpflichtigen ärztlichen Bescheinigung verlangen. Dann hat der Arbeitg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Mitglieder der Personalvertretung (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 legt den geschützten Personenkreis für den öffentlichen Dienst entsprechend der in Abs. 1 getroffenen Regelung für den Bereich der Betriebsverfassung fest. Demnach werden die Mitglieder der Personalvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Jugendvertretung vom Geltungsbereich der Norm erfasst. Dem Begriff der Personalvertretung unterfallen en...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Der besondere Kündigungsschutz des § 18 gilt zunächst nur für Arbeitsverhältnisse. Um welche Art von Arbeitsverhältnis es sich handelt, ist gleichgültig; auch in geringfügigen Beschäftigungen, Teilzeitarbeitsverhältnissen, Nebenjobs, befristeten Arbeitsverhältnissen, und für leitende Angestellte besteht ein Anspruch auf Elternzeit und damit ggf. besonderer Kündigungsschutz. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Europäische KI-Verordnu... / 3.2 Handlungsempfehlungen

Unternehmen, die KI-Systeme i. S. d. VO einsetzen oder einen solchen Einsatz in Zukunft in Betracht ziehen, sollten sich bereits jetzt auf die Regelungen und die o. g. Pflichten für Betreiber von KI-Systemen vorbereiten: Insbesondere sollte eine Inventur dahingehend erfolgen, ob überhaupt KI-Systeme im Einsatz (bzw. in Planung) sind, und wenn ja, ob es sich um Hochrisikosyste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZMediatAusbV § 2 ZMediatAusbV – Ausbildung zum zertifizierten Mediator

Gesetzestext (1) Als zertifizierter Mediator darf sich nur bezeichnen, wer eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator abgeschlossen hat und über die nach Absatz 6 ausgestellte Bescheinigung verfügt. (2) Die Ausbildung zum zertifizierten Mediator setzt sich zusammen aus einem Ausbildungslehrgang und fünf supervidierten Mediationen, die der Aubildungsteilnehmende jeweils als M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Text der Verordnung.

Rn 4 Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21.8.16 (BGBl I 1994), geändert durch Art 1 der VO v 30.7.20 (BGBl I 1869) und Art 1 der VO v 11.7.23 (BGBl I Nr 185) Auf Grund des § 6 des Mediationsgesetzes, der durch Art 135 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl I S. 1474) geändert wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Familienrechtliche Ano... / 4. Anordnung zur Verwaltung des Vermögens

Rz. 65 Der Erblasser kann darüber hinaus Anordnungen zur Verwaltung des Vermögens verfügen (§§ 1813 Abs. 1, 1798 Abs. 2, 1837 BGB).[98] Dabei ist zu fordern, dass der Erblasser auch spezielle Vorgaben machen kann, bspw. wie das Vermögen und die Erträge zugunsten des Kindes eingesetzt bzw. nicht eingesetzt werden sollen, also welche Art von Ausgaben der Pfleger tätigen darf u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Bestimmung ordnet an, dass Gerichtsvollzieher Beamte sein müssen und konkretisiert damit Art 33 IV GG, wonach die Ausübung hoheitlicher Gewalt idR Angehörigen des öffentlichen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu übertragen ist (vgl zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen Futterer DGVZ 24, 1). Weiter werden unmittelbar die Justizv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Bundesministerium der der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator und über die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen zu erlassen. In der Rechtverordnung nach Satz 1 können insbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befähigung zum Urkundsbeamten.

Rn 5 Der gesetzliche Regelfall des Urkundsbeamten gem Abs 2 ist der Beamte des mittleren Justizdienstes. Absolventen der Rechtspflegerprüfung können gem Abs 3 Nr 1 Aufgaben des Urkundsbeamten übertragen werden. Dem Rechtspfleger sind durch die §§ 26, 20 S 1 Nr 12, 21, 24 RpflG folgende Aufgaben der Geschäftsstelle zugewiesen: Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 193 GVG – [Anwesenheit von auszubildenden Personen].

Gesetzestext (1) 1Die Beratung und die Abstimmung können mit Einverständnis aller zur Entscheidung berufenen Richter ganz oder teilweise per Bild- und Tonübertragung durchgeführt werden. 2In diesem Fall ist durch organisatorische und technische Maßnahmen die Wahrung des Beratungsgeheimnisses sicherzustellen. (2) Bei der Beratung und Abstimmung dürfen außer den zur Entscheidu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZMediatAusbV § 7 ZMediatAusbV – Übergangsbestimmungen

Gesetzestext (1) Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer vor dem 26. Juli 2012 eine Ausbildung zum Mediator im Umfang von mindestens 90 Zeitstunden abgeschlossen und anschließend als Mediator oder Co-Mediator mindestens vier Mediationen durchgeführt hat. (2) 1Als zertifizierter Mediator darf sich auch bezeichnen, wer vor dem 1. September 2017 einen den Anforderu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Ehegattentestament / 2. Zweiter Erbfall

Rz. 107 Gerade beim zweiten Erbfall bietet sich mitunter die Anordnung einer Testamentsvollstreckung an – dies nicht nur bei komplexen Verfügungen und/oder großen Vermögen, sondern namentlich auch dann, wenn die Kinder oder Enkelkinder (mutmaßlich) beim Eintritt der Schlusserbfolge noch minderjährig sein werden. Mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung kann aber auch er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZMediatAusbV § 5 ZMediatAusbV – Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen

Gesetzestext (1) Eine Ausbildung nach § 2 oder eine Fortbildung nach § 3 darf nur durchführen, wer sicherstellt, dass die dafür eingesetzten Lehrkräftemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Verordnung.

Rn 2 Die von § 6 ermöglichte VO hat das BMJV am 21.8.16 erlassen (BGBl I 1994). Mit dieser VO werden sowohl die Ausbildung zum zertifizierten Mediator (§ 2) als auch die Einzelheiten der Fortbildung (§§ 3, 4) sowie die Anforderungen an die jeweiligen Einrichtungen (§ 5) und mögliche gleichwertige ausländische Qualifikationen (§ 6) näher geregelt. Die VO ist am 1.9.17 in Kraf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Referendarausbildung.

Rn 16 Nicht zuständig ist das Präsidium ferner für die Zuweisung von Rechtsreferendaren zur Ausbildung. Diese Zuweisung ist Gerichtsverwaltung, wenn sie gerichtsintern erfolgt, anderenfalls Justizverwaltung (BGH NJW 91, 423, 424 [BGH 14.09.1990 - RiZ (R) 3/90]); die Ausbildung des zugewiesenen Referendars ist für den ausbildenden Richter nicht Rechtsprechungstätigkeit, sonde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zertifizierter Mediator.

Rn 3 Der Begriff des zertifizierten Mediators wird durch Abs 2 geschützt. Nur wer eine nach § 6 iVm. der dazu ergangenen VO geregelte Ausbildung durchlaufen hat, darf sich als zertifizierter Mediator bezeichnen. Wer als Mediator eine Ausbildung bei einem Verein, einem Verband, einer Hochschule oder einer Kammer durchlaufen hat, die nicht von der VO gemäß § 6 gedeckt ist, dar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen Zahl von Urkundsbeamten besetzt wird. (2) 1Mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann betraut werden, wer einen Vorbereitungsdienst von zwei Jahren abgeleistet und die Prüfung für den mittleren Justizdienst oder für den mittleren Dienst be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 1 Zweck des Mutterschutzes

Der gesetzliche Mutterschutz soll schwangere Frauen am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz und das werdende Kind sowie stillende Frauen und die Kinder, die von ihnen gestillt werden, vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz, vor finanziellen Einbußen am Arbeitsplatz und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZMediatAusbV § 1 ZMediatAusbV – Anwendungsbereich

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schlichtungsvorschlag.

Rn 13 Sofern nach der Verfahrensordnung der Streitbeilegungsstelle ein Schlichtungsvorschlag gemacht wird, soll dieser gem § 19 I VSBG am geltenden Recht ausgerichtet werden; außerdem muss er eine ›rechtliche Bewertung‹ durch den Streitmittler enthalten. Daraus ergibt sich, dass nur Personen mit juristischer Ausbildung einen solchen Schlichtungsvorschlag erarbeiten können, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen etc (Nr 6).

Rn 20 Die Ansprüche sollen den Schuldner bei Erziehung, Schul- oder Berufsausbildung oder Studium unterstützen, zu Fortbildungsaufwendungen vgl Rn 9. Sie werden auf privatrechtlicher Grundlage etwa durch ArbG und Stiftungen, aber auch auf öffentlich-rechtlicher Basis erbracht. Dazu gehören Leistungen von Unternehmen mit dem Ziel, dass der Empfänger nach Abschluss eines Studi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsverwaltung, Nebentätigkeiten in der Rechtspflege.

Rn 23 Die genannten Vorschriften und Garantien sachlicher richterlicher Unabhängigkeit (Weisungsfreiheit) erfassen nur den Bereich der Rspr, nicht hingegen eine Tätigkeit von Richtern iRd internen Gerichts- und der durch Außenwirkung gekennzeichneten Justizverwaltung. Auch die Justizverwaltung fällt begrifflich unter den Ausnahmetatbestand in § 4 II Nr 1 DRiG (zum historisch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZMediatAusbV § 3 ZMediatAusbV – Fortbildung des zertifizierten Mediators

Gesetzestext (1) 1Der zertifizierte Mediator hat nach Abschluss der Ausbildung regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. 2Der Umfang der Fortbildungsveranstaltungen beträgt alle vier Jahre mindestens 40 Zeitstunden. 3Erfüllt der zertifizierte Mediator seine Verpflichtungen nicht, so entfällt seine Berechtigung zur Führung der Bezeichnung ›zertifizierter Mediato...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Familienrechtliche Ano... / 3. Begünstigung minderjähriger Kinder durch Nicht-Eltern

Rz. 28 Nachfolgend werden Gestaltungsziele vorgeschlagen, die etwa Großeltern verfolgen könnten, wenn sie ihre minderjährigen Enkel letztwillig begünstigen wollen. Entsprechendes gilt auch für Fremde, wenn etwa Paten ihr Patenkind letztwillig bedenken möchten. Dafür bietet das Gesetz folgende Möglichkeiten:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift ordnet in Abs 1 die Einrichtung von Geschäftsstellen und deren Besetzung mit Urkundsbeamten an. Abs 2 sieht die Besetzung mit Beamten des mittleren Justizdienstes als Regelfall vor und verleiht dieser Laufbahn damit eine Leitfunktion. Abs 3 nennt weitere geeignete Bedienstete, deren Qualifikation an formale Voraussetzungen anknüpft. Abs 4 überträgt die nä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Referendare.

Rn 9 Referendare können nach § 53 II 2 BRAO zum Vertreter bestellt werden und partizipieren dann an der Postulationsfähigkeit des vertretenen Rechtsanwalts. IÜ sind sie nicht postulationsfähig. Referendare, die einem postulationsfähigen Anwalt zur Ausbildung zugewiesen sind, können auch im Anwaltsprozess (im Parteiprozess ergeben sich weitergehende Befugnisse aus § 157) in A...mehr