Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildungsvertrag: K... / 9 Kündigung von Ausbildungsverhältnissen bei Insolvenz des Arbeitgebers

Wird über das Vermögen des Ausbildenden das Insolvenzverfahren eröffnet, so führt dies nicht zu einer automatischen Beendigung der Ausbildungsverhältnisse. Erforderlich ist vielmehr ein besonderer Kündigungsgrund. Ein solcher Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Geschäftsbetrieb aufgrund der Insolvenz eingestellt wird und kein Ausbildungsplatz oder kein geeigneter Ausbilder z...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 3.1 Weiterarbeitsklauseln

Der Ausbildende ist ohne entsprechende kollektivrechtliche oder einzelvertragliche Regelung grundsätzlich nicht verpflichtet, mit dem Auszubildenden nach Ablauf des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Vereinbarungen über den Verbleib des Auszubildenden im Betrieb für die Zeit nach Abschluss seiner Ausbildung, sind unzulässig gemäß § 12 BBiG. Hierz...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.3.1 Außerordentliche Kündigungsgründe für den Ausbildenden

Als wichtige Gründe, die den Ausbildenden u. U. zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigen, kommen insbesondere schwerwiegende und wiederholte Verstöße gegen die dem Auszubildenden während der Berufsausbildung obliegenden gesetzlichen Pflichten in Betracht.[1] Der Auszubildende ist gesetzlich u. a. verpflichtet, die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragene...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 1.1 Ablauf der Ausbildungszeit

Das Berufsausbildungsverhältnis endet nach § 21 BBiG grundsätzlich mit dem Ablauf der in der entsprechenden Ausbildungsordnung oder im Ausbildungsvertrag festgelegten Ausbildungszeit, ohne dass es einer Kündigung seitens des Ausbildenden bedarf. Das gilt auch dann, wenn die Abschlussprüfung erst später erfolgt. Liegt der Zeitpunkt der Abschlussprüfung nur kurze Zeit nach Abla...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 4 Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit, die mindestens einen Monat betragen muss und höchstens 4 Monate betragen darf[1], kann das Berufsausbildungsverhältnis sowohl vom Ausbildenden als auch vom Auszubildenden jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.[2] Es handelt sich hierbei um ein nicht fristgebundenes Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigung während der Probezeit kan...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 1.3 Beendigung bei Wiederholungsprüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich gemäß § 21 Abs. 3 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr, kraft Gesetzes, ohne dass der Ausbildende dies verweigern könnte. Eine Frist zur Geltendmachung der Verlängerung ist nicht vorgesehen. Vor Ablauf der im Ausbildu...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 3.3 Weiterbeschäftigung von betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgern

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich nach freiem Belieben entscheiden, ob er mit einem Auszubildenden nach dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis eingehen will. Zum Schutz betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträger wird dieser Grundsatz durch die Bestimmung des § 78a BetrVG eingeschränkt. Unter den persönlichen Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen ...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 7 Unzulässigkeit eines Auflösungsurteils

Das Kündigungsschutzgesetz ist nicht auf eine außerordentliche Kündigung im Berufsausbildungsverhältnis anwendbar. Daher kommt eine gerichtliche Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses auf Antrag des Auszubildenden im Fall einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Ausbildenden nicht in Betracht.[1] Der Auszubildende kann daher bei einer unberechtigten vorzeitigen...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 3 Kündigung vor Ausbildungsbeginn

Das Berufsbildungsgesetz enthält keine Regelung zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Berufsausbildungsverhältnis bereits vor Ausbildungsbeginn gekündigt werden kann. Da § 22 Abs. 1 BBiG die Kündigung vor Ausbildungsantritt nicht regelt, sind gemäß § 10 Abs. 2 BBiG die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsgrundsätze und Rechtsvorschriften anzuwenden, s...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 1.2 Beendigung bei vorzeitigem Bestehen der Abschlussprüfung

Für den Fall, dass der Auszubildende bereits vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung besteht, endet das Ausbildungsverhältnis gemäß § 21 Abs. 2 BBiG mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Sofern nur noch eine Prüfung in einem einzelnen Bereich fehlt, kommt es auf die Bekanntgabe des Ergebnisses im entsprechenden Fach an. Im Fall einer Stufen...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 6 Auswirkungen des Kündigungsschutzgesetzes

Der im ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes [1] geregelte "allgemeine Kündigungsschutz" gewährt dem Arbeitnehmer nur Schutz gegenüber ordentlichen Kündigungen des Arbeitgebers. Da dem Ausbildenden aber gemäß § 22 BBiG eine ordentliche Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit verwehrt ist, geht diese speziellere Regelung den Vorschriften ...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.2 Ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden

Nach Ablauf der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen ordentlich kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.[1] Für die Berechnung der Kündigungsfrist gelten die §§ 186 ff. BGB; d. h. das Berufsausbildungsverhältnis wird 4 Wochen nach dem Tag, an dem die Künd...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 3.2 Fiktion eines Arbeitsverhältnisses bei Weiterarbeit

Beim Fehlen einer kollektivrechtlichen oder einzelvertraglichen Weiterarbeitsklausel endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ablauf oder mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses bedarf es grundsätzlich einer rechtsgeschäftlichen Einigung der Parteien, die auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann. Wird der Auszub...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 2 Beendigung durch Aufhebungsvertrag

Das Berufsausbildungsverhältnis kann auch jederzeit im Einvernehmen der Vertragsparteien durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags muss schriftlich erfolgen.[1] Ist der Auszubildende noch minderjährig, so bedarf er zum Abschluss des Aufhebungsvertrags gemäß § 107 BGB der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. In den Fällen einer f...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 2 Besonderheiten bei minderjährigen Auszubildenden

Ist der Auszubildende noch nicht 18 Jahre alt und damit minderjährig, kann der Ausbildende eine Kündigung grundsätzlich nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen wirksam erklären.[1] § 113 BGB , wonach der Minderjährige bei Vorliegen einer Ermächtigung seitens der gesetzlichen Vertreter zur Begründung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses für die zur Durchf...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / Zusammenfassung

Überblick Vor Ausbildungsbeginn sowie während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist für den Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der Auszubildende kann dagegen bei einem Berufswechsel oder einer Berufsaufgabe das Berufsausbildungs...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.3.2 Außerordentliche Kündigungsgründe für den Auszubildenden

Der Auszubildende kann das Ausbildungsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn folgende Umstände vorliegen: Wiederholte schwerwiegende Verstöße des Ausbildenden gegen die Ausbildungs- und Erziehungspflicht oder gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz; Untersagung der Ausbildungsberechtigung wegen Fortfalls der persönlichen oder fachlichen Eignung gemäß § 33 BBiG; schwere Beleidi...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / Zusammenfassung

Überblick Wird das Berufsausbildungsverhältnis nicht infolge einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags vorzeitig beendet, so endet es grundsätzlich mit Ablauf der im Ausbildungsvertrag oder in der entsprechenden Ausbildungsverordnung festgelegten Ausbildungszeit. Für den Fall, dass der Auszubildende bereits vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung besteht, end...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung aus wichtigem Grund steht nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG beiden Vertragsparteien zu. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Bestimmung ist dann anzunehmen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fo...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 5.2.1 Beendigungsstreitigkeiten

§ 111 Abs. 2 ArbGG enthält eine Sonderregelung für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis nach den §§ 3 ff. BBiG. Soweit ein Schlichtungsausschuss gebildet ist, ist die Anrufung des Schlichtungsausschusses nach allgemeiner Auffassung zwingende Prozessvoraussetzung für die Klage.[1] Der von dem gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG auch für Beendigungsstreitigkeiten zuständig...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.1 Ausschluss der ordentlichen Kündigung für den Ausbildenden

Bei dem Berufsausbildungsverhältnis handelt es sich um ein befristetes Rechtsverhältnis. Der für derartige Rechtsverhältnisse typische Ausschluss der ordentlichen Kündigung ist im Berufsbildungsgesetz allerdings nur bei dem Ausbildenden für die Zeit nach Ablauf der Probezeit ausnahmslos vorgesehen. Da nach § 25 BBiG Vereinbarungen zuungunsten des Auszubildenden nichtig sind,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildungsvertrag: S... / 5.1 Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss

Bei einem Streit um die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses muss gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG grundsätzlich vor der Klageerhebung beim Arbeitsgericht das Verfahren vor dem Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden durchgeführt werden, sofern die zuständige Handwerksinnung oder eine andere zuständige Stelle (z. B. Industrie- u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildungsvertrag: K... / 8 Besonderer Kündigungsschutz

Soweit in anderen Gesetzen[1] für bestimmte Personengruppen ein besonderer Kündigungsschutz besteht, gilt dieser grundsätzlich auch im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen. Daher ist z. B. die Kündigung einer schwangeren Auszubildenden gemäß § 17 Abs. 1 MuSchG unwirksam, wenn der Ausbildende nicht vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung bei der zuständigen Arbeitsbehörde e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildungsvertrag: K... / 1.2 Inhalt

Die Kündigungserklärung muss stets eindeutig und bestimmt sein, d. h., sie muss den Beendigungswillen des Kündigenden in einer für den Kündigungsempfänger eindeutigen Weise erkennen lassen. Obgleich das Wort "Kündigung" nicht unbedingt verwendet werden muss, ist es für die Praxis zu empfehlen, sich dieses Begriffs zu bedienen, um Auslegungsschwierigkeiten von vornherein zu v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.3.3 Ausschlussfrist

Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist gemäß § 22 Abs. 4 BBiG unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Es handelt sich hierbei um eine für beide Vertragspartner geltende gesetzliche Ausschlussfrist mit der Folge, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Fristversäumung erlischt. Die Ausschlussf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Jahresabschluss, Bestandsve... / 8.1 Was zu den Herstellungskosten zählt

Nach R 6.3 Abs. 3 EStR fließen auch folgende Aufwendungen in die Herstellungskosten ein: Kosten für die allgemeine Verwaltung wie etwa Kosten für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Ausbildungs- und Nachrichtenwesen sowie Rechnungswesen; Kosten für Werkschutz, Feuerwehr, allgemeine Fürsorge und Betriebskrankenkasse; Kosten für soziale Einricht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / b) Treu und Glauben

Will das FA eine Bescheidänderung zu Lasten des Steuerpflichtigen durchführen, ist es trotz nachträglich bekannt gewordener Tatsachen daran gehindert, wenn es die Tatsache bei gehöriger Erfüllung der Ermittlungspflicht bereits bei abschließender Zeichnung des Bescheides hätte erkennen können. Verzichtet das FA gegenüber dem Steuerpflichtigen ausdrücklich auf die Abgabe einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 4.1 Erstmalig Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Die Rahmenfrist, innerhalb derer Versicherungszeiten anrechenbar sind, beginnt mit dem Tag der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Sie endet mit dem Tag der Rentenantragstellung, und zwar auch dann, wenn die KVdR zunächst nicht wirksam wird (z. B. wegen einer Vorrangversicherung). Als Erwerbstätigkeit gilt jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Begriff der Einrichtungen. Die in den Buchstaben b und g von Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL enthaltenen Begriffe "andere ordnungsgemäß anerkannte Einrichtungen gleicher Art" und "andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer/Einrichtungen. Rz. 14 Steuerfrei sind na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien

Rz. 20 Bei den Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien handelt es sich um hochschulähnliche Lehreinrichtungen, in denen Angehörige der Verwaltung oder der freien Wirtschaft nach abgeschlossener Berufsausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage beruflich fortgebildet werden. Die Einrichtungen sind i. d. R. befähigt, Prüfungen abzunehmen und Abschlussdiplome zu verleihen. Die Le...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen; Konkretisierung der Vorgaben nach der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH: Die mit BMF-Schr. v. 25.6.2020 hinsichtlich des Nachweises der Ausfuhrlieferungen durch andere geeignete Belege umgesetzte sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (EuGH, Urt. v. 8.11.2018 – C-495/17 – Cartrans Spedit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.5 Erfordernis einer Vorbildung oder Ausbildung

Der zunehmenden Bedeutung qualifizierter Beschäftigter und ihrer Ausbildung wurde in der Entgeltordnung mehrfach Rechnung getragen. In Teil I wird in der Entgeltgruppe 5 in der Fallgr. 1 ein zusätzliches Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte mit abgeschlossener mindestens 3-jähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit aufgenommen. Dieser Ausbildungsbezug zieht sich dan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.2 Zuordnung der Beschäftigten in Entgeltgruppe 3 evtl. der Entgeltgruppe 4 oder aufgrund einer 3-jährigen Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5

Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren nach den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund nur im Arbeiterbereich belegt. Diese Entgeltgruppen wurden nun auch dem Bereich der Angestellten eröffnet. Die Entgeltgruppe 4 ist i. d. R. nun auch für frühere Angestellte in den Fällen vorgesehen, in denen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT/BAT-O ein kurzer Aufstieg von...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.6 Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung (§ 12 TV EntgO Bund)

§ 12 TV EntgO Bund regelt die Fälle, in denen in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person (Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung) gefordert wird, der Beschäftigte jedoch diese geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzt. Er enthält gegenüber der bisherigen Regelung Abs. 3 Satz 1 der Vorbemerkung zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT ke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.14.1 Sonstige Beschäftigte

In einer Vielzahl von Eingruppierungsnormen wird als personenbezogene Anforderung eine bestimmte Vor-/Ausbildung verlangt. Häufig haben die Tarifvertragsparteien – mit Ausnahme der medizinischen Berufe – gleichzeitig eine Alternative zu der geforderten Ausbildung vereinbart: den sonstigen Beschäftigten. In der jeweiligen Eingruppierungsnorm heißt es: "… sowie sonstige Beschäf...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.5 Grundsatz: Beibehaltung der Wertigkeiten der bisherigen Tätigkeitsmerkmale – redaktionelle Änderungen

Die neue Entgeltordnung verfolgte im Vergleich zur alten Vergütungsordnung BAT in erster Linie einen redaktionellen Ansatz. Die Tätigkeitsmerkmale sind sprachlich/redaktionell vereinheitlicht und aktualisiert worden. Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale wurden sprachlich überarbeitet, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltgruppe" anstatt "Vergütungsgru...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.2 Teil II der Entgeltordnung

Die Tätigkeitsmerkmale des Teils II finden gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 TV EntgO Bund nur Anwendung auf körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Definiert sind die körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten in § 2 Abs. 3 TV EntgO Bund. Teil II der Entgeltordnung enthält allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Es werden hier nahezu unv...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.2.9 Zuordnung von Hilfstätigkeiten

Sind in einem Abschnitt oder Unterabschnitt der Teile III, IV, V oder VI nur Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit vereinbart (i. d. R. in Entgeltgruppe 5 und höheren Entgeltgruppen), finden diese Tätigkeitsmerkmale nach Ziffer 7 der Niederschriftserklärung Nr. 1 zu § 3 TV EntgO Bund für Tätigkeiten, die diese A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.1.4 Die Entgeltgruppen 4 bis 1

Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 4 bis 2 erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und haben keinen Ausbildungsbezug. Sie knüpfen ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Ausgangsentgeltgruppe ist die EG 1 ("Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten"). Sie wurde aus der Anlage 4 TVÜ-Bund übernommen. Der dort ausgebr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.3 Einfache Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal in EG 2 ersetzt die Tätigkeitsmerkmale "mit einfacheren Arbeiten" der früheren Vergütungsgruppe IXb Fallgr. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXa Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT und "mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit" der Vergütungsgruppe X Fallgr. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXb Fallgr. 2 des Teils I de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.14 Lehrkräfte

Gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. a TV EntgO Bund gilt der TV EntgO Bund grundsätzlich nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte beschäftigt werden. Etwas anders gilt, soweit in der Entgeltordnung ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Besondere Tätigkeitsmerkmale sind z. B. vereinbart worden für Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer (Teil III Abschn. 16 Unterabschn. 5), Lehrkr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 2.4 Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung

§ 12 TV EntgO Bund regelt die Fälle, in denen in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person gefordert wird, der Beschäftigte bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen diese geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzt. Hierbei können verschiedene Konstellationen unterschieden werden. Das Tätigkeitsmerkmal führt die Alternative des "sonstigen Beschäftigten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.1 Wissenschaftliche Hochschulbildung (§ 7 TV EntgO Bund)

Verschiedene Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13–15 besitzen als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. in Teil I [Beschäftigte im Verwaltungsdienst] oder in Teil III Abschn. 12 [Beschäftigte in der Forschung]). Fehlt diese persönliche Voraussetzung, können Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13–15 nur eingruppiert werden,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.4 Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht

Das Tätigkeitsmerkmal in der EG 3 ist neu kreiert worden. Es löst zusammen mit dem ebenfalls neugeschaffenen Tätigkeitsmerkmal "schwierige Tätigkeit" der EG 4 das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" der VergGr. VIII Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT ab. Die bislang unter das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" subsumierten Tätigkeiten sind nach d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.5 Berufsbildung (§ 11 TV EntgO Bund)

Eine abgeschlossene Berufsbildung liegt vor, wenn eine Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mind. 3 Jahren erfolgreich bestanden wurde. Diese Definition in § 11 TV EntgO Bund lehnt an die Definition in Nr. 5 Abs. 1 der Vorbemerkungen zu allen Lohngru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 5.1.3 Die Entgeltgruppen 5 bis 9a

Der sachliche Geltungsbereich der Entgeltgruppen 5–9a wird mit dem Begriff "Beschäftigte im Büro –, Buchhalterei-, sonstigem Innendienst und im Außendienst" umschrieben. In erster Linie sind hiermit Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen Verwaltung angesprochen. Erfasst sind hiermit jedoch auch artverwandte Tätigkeiten, soweit sie nicht in den besonderen Tätigkeitsmerkmalen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zulagen aus der Entgeltordnung / 14 Zulage für Praxisanleiter

Die Zulage wird ausschließlich für die Praxisanleitung von Auszubildenden zur Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz oder einer der Vorgängerregelungen (Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz) gewährt. Zulageberechtigt sind Beschäftigte des Abschn. 1 in den Entgeltgruppen KR 7/Fg.1 und 2, KR 8/Fg. 1 bzw. FGr. 2 und KR 9/Fg. 1, die als Praxisanleiter mit berufspädagogisc...mehr