Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mentale Ersthelfer / 4 Qualifizierung und Schulung Mentaler Ersthelfer

Die Ausbildung zum Mentalen Ersthelfer umfasst in der Regel 12 bis 16 Unterrichtseinheiten. Je nach Anbieter werden die Kurse in verschiedenen Formaten angeboten: als Präsenzveranstaltung, live-online oder als Videokurs. Dabei werden üblicherweise folgende Inhalte vermittelt: Basiswissen zu häufigen psychischen Erkrankungen (in Deutschland vor allem Depressionen, Angst- und Su...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / 2 Aus- und Fortbildung der Betriebssanitäter

Betriebssanitäter sind betriebliche Ersthelfer mit einer erweiterten, fachlich qualifizierten Ausbildung. Sie können bei Erkrankungen, Vergiftungen oder Unfällen im Betrieb erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen und den Betriebsarzt oder den Rettungsdienst bei lebensrettenden Maßnahmen unterstützen. 2.1 Ausbildung Nach § 27 Abs. 3 DGUV-V 1 darf der Unternehmer als Betrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / 2.4 Anmeldeverfahren

I. d. R. meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. Dazu leitet er das ausgefüllte Anmeldeformular zur verbindlichen Anmeldung an die Ausbildungsstelle weiter. Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang muss der Unternehmer den Beschäftigten als Betriebssanitäter im Betrieb benennen. Es bietet sich an, z. B. durch Verleihu...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / Zusammenfassung

Begriff Betriebssanitäter sind betriebliche Ersthelfer mit einer erweiterten, fachlich qualifizierten Ausbildung. Sie können bei einer Erkrankung, Vergiftung oder einem Unfall im Betrieb eine erweiterte Erste Hilfe durchführen und den Betriebsarzt oder den nachfolgenden Rettungsdienst bei der Durchführung notwendiger lebensrettender Maßnahmen unterstützen. Gesetze, Vorschrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / 2.1.2 Aufbaulehrgang

Der Grundlehrgang reicht für den Einsatz als Betriebssanitäter allein nicht aus. Es muss zusätzlich die Teilnahme am Aufbaulehrgang erfolgen. Für die Teilnahme am Aufbaulehrgang darf die Teilnahme an der Grundausbildung nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen. Sofern die 2-Jahres-Frist verstrichen ist, muss der Grundlehrgang wiederholt werden. Wurde anstelle der Grundausbildung ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.3 Tätigkeitsbezogene Prüfung

Ob dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung tätigkeitsbezogen und nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.[1] Dass der Steuerpflichtige seine Arbeit an einem objektiv vorhandenen Arbeitsplatz im Betrieb aus subjektiven Gründen nicht verrichten will, ist unerheblich. Es sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Ar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.5.1 Überwiegend eigenbetriebliches Interesse

Arbeitslohn liegt nach der Rechtsprechung nicht vor, wenn der Arbeitgeber Zuwendungen im ganz "überwiegend eigenbetrieblichen Interesse" leistet. Denn dann ist die Zuwendung – etwa bei Vorsorgeuntersuchungen der Arbeitnehmer – im weitesten Sinne nicht Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.[1] Im ganz überwiegend betrieblichen Interesse erbrachte Leistungen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.4 Nutzung zu Ausbildungszwecken

Die vorstehenden Regelungen sind auch für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer anzuwenden, das für die eigene Berufsausbildung genutzt wird. Im Rahmen der Ausbildungskosten können jedoch Aufwendungen nur bis zu insgesamt 6.000 EUR als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG abgezogen werden.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 3.1.1 Grundzulage

Jeder Zulageberechtigte kann eine Grundzulage beanspruchen. Diese beträgt seit dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 EUR. Alle Zulageberechtigten, die vor Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig eine erhöhte Grundzulage (sog. Berufseinsteiger-Bonus). Der Erhöhungsbetrag beläuft sich auf 200 EUR. Ein gesonderter Antrag ist für de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 556,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 556,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 3.2.1 Berechnungsgrundsätze

Der Zulageberechtigte erhält die ungekürzte Altersvorsorgezulage nur, wenn er einen eigenen Anteil zur Schließung seiner Versorgungslücke leistet. Die insgesamt für die Altersvorsorge aufzubringenden Beträge setzen sich aus den Eigenbeiträgen des Zulageberechtigten und der gewährten Zulage zusammen. Erbringt der Zulageberechtigte nicht den von ihm erwarteten Eigenbeitrag, wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausbildung.

Rn 5 Ein leitender Gesichtspunkt für die Angemessenheit ist die berufliche Ausbildung, die ein Ehegatte vor oder in der Ehe genossen hat (BGH FamRZ 05, 23). Bei der Ausbildung kommt es va darauf an, ob es sich um eine abgeschlossene Berufsausbildung (Hochschul- oder Fachhochschulstudium, Fachschulausbildung mit entspr Qualifikation, Handwerkslehre mit Gesellen- oder Meisterp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruch auf Ausbildung.

Rn 3 Die Vorschrift bezweckt den Ausgleich ehebedingter Ausbildungsnachteile, indem die Voraussetzungen zur Erlangung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit – auf dem ehebedingt nicht erreichten Niveau – geschaffen werden. Ausbildung ist im weitesten Sinne zu verstehen. Es muss sich um einen anerkannten Ausbildungsgang handeln, der sich nach einem bestimmten Ausbildungsplan r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1575 BGB – Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung.

Gesetzestext (1) 1Ein geschiedener Ehegatte, der in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen hat, kann von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit, die den Unterhalt nachhaltig sichert, zu erl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1631a BGB – Ausbildung und Beruf.

Gesetzestext 1In Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufes nehmen die Eltern insb auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht. 2Bestehen Zweifel, so soll der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden. Rn 1 Die Vorschrift ist eine Ausprägung des Grundsatzes der partnerschaftlichen Erziehung (vgl § 1626 Rn 11).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufwendungen zur Berufsausbildung (Abs 2).

Rn 13 Vom Anwendungsbereich dieser Norm ist nicht der Besuch allgemeinbildender Schulen erfasst, sondern nur solcher Einrichtungen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wie Universitäten, Fachhochschulen und berufliche Bildungseinrichtungen (HP/Lohmann § 2050 Rz 10) und damit um Studien-, Promotions- und Fachschulkosten abzudecken (Grüneberg/Weidlich § 2050...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs bei Berufsausbildung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für den normalen Ausbildungsbedarf eines Kindes bis zum 25. Lebensjahr erhalten die Eltern während des laufenden Jahres > Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag (vgl § 32 Abs 6 EStG; > Kinderfreibeträge Rz 35). Den zusätzlichen Sonderbedarf eines volljährigen auswärts untergebrachten Kindes berücksichtigt der > Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs 2 ES...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein geschiedener Ehegatte, der in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen hat, kann von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit, die den Unterhalt nachhaltig sichert, zu erlangen und de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VBVG Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern – Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG –

Zusammenfassung (G v 4.5.21, BGBl I 925, zuletzt geändert durch Art 8 G v 24.6.22 (BGBl I 959) Abschnitt 1. Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds Gesetzestext (1) 1 Das Familiengericht stellt die Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1808 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Konkurrenzen.

Rn 10 Wenn der Unterhaltsberechtigte eine angemessene Erwerbstätigkeit gem §§ 1573 I, 1574 II finden könnte, besteht der Anspruch nach § 1575 gleichwohl. Das G räumt den Anspruch gerade ein, um zum Ausgleich ehebedingter Ausbildungsnachteile die Ausbildung durchführen zu können (Ddorf FamRZ 14, 1466). Ein Anspruch nach § 1575 geht einem Anspruch nach § 1573 vor. Hieraus folg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsvoraussetzungen.

Rn 2 Der Ehegatte muss entweder in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen haben. Er muss die Ausbildung so bald wie möglich nach der Scheidung aufgenommen haben; die Ausbildung muss notwendig sein, um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu erlangen, die den Unterhalt nachhaltig sichert, der erfolgreiche Abschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruch auf Fortbildung und Umschulung.

Rn 8 Nach § 1575 II gilt § 1575 I entspr, wenn sich der Bedürftige fortbilden oder umschulen lässt, um Nachteile auszugleichen, die durch die Ehe eingetreten sind. Der Kausalzusammenhang ist nur anzunehmen, wenn die berufliche Stellung zur Zeit der Scheidung schlechter ist, als sie wäre, wenn die Eheleute nicht geheiratet hätten (BGH FamRZ 84, 988 [BGH 14.12.1983 - IVb ZR 29/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erstausbildung.

Rn 7 Kinder haben grds nur Anspruch auf eine Ausbildung, nicht auf mehrere. Haben Eltern ihrem Kind eine den Begabungen und Fähigkeiten sowie dem Leistungswillen entspr Ausbildung finanziert, haben sie ihre Unterhaltsverpflichtung erfüllt und müssen dem Kind nicht noch eine weitere ermöglichen (BGH FamRZ 01, 1601; 93, 1057). Zur Erstausbildung gehört auch ein Studium nach pr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausbildungsobliegenheit.

Rn 11 Die Obliegenheit zur Ausbildung, Fortbildung und Umschulung nach III ergibt sich aus der Erwerbsobliegenheit, wenn mit dem bisherigen Bildungsstand eine angemessene bedarfsdeckende Tätigkeit nicht gefunden werden kann (BGH FamRZ 86, 1085). Die Obliegenheit zur Ausbildung beginnt in dem gleichen Zeitpunkt wie die Obliegenheit zur Arbeitssuche. Die Begriffe Ausbildung, F...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamtenanwärter aller Laufbahngruppen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte auf Widerruf: Sie üben eine Tätigkeit aus, die zu dem gewählten Beruf hinführt (> Ausbildungsdienstverhältnis). Die Unterhaltszuschüsse sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 105, 274 = BStBl 1972 II, 643). Die > Einnahmen sind durch das Dienstverh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonstige persönliche Verhältnisse.

Rn 9 Ird umfassenden Zumutbarkeitsprüfung (BGH NJW 05, 61) sind auch das Alter des Unterhalt begehrenden Ehegatten (BGH FamRZ 91, 416; Hamm FamRZ 95, 1580), der Gesundheitszustand (BGH FamRZ 91, 416), seine Berufsausbildung (Ddorf FamRZ 91, 76) und eine frühere Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Abzug der Aufwendungen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Aufwendungen zum Erwerb des Pkw-Führerscheins werden normalerweise den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung zugeordnet, auch wenn der Beruf die Benutzung eines Kfz erforderlich macht (BFH 95, 433 = BStBl 1969 II, 433). Das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der ArbN den Führerschein überwiegend für Fahrten zwischen Wohnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung.

Rn 3 I 1 stellt klar, dass für Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind weiterhin das gegenseitige Einvernehmen der Eltern erforderlich ist (vgl § 1627). Eine definitive Beschreibung, welche Angelegenheiten das sind, ist nicht möglich (Grüneberg/Götz § 1687 Rz 4). Im Umkehrschluss folgt aber aus I 2 und 3, dass es keine Angelegenheiten des täg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 11 Der Ausbildungsunterhalt begehrende Ehegatte muss die Anspruchsvoraussetzungen des § 1575 darlegen und ggf beweisen. Hierzu gehört ua, dass die Eheschließung kausal für eine nicht aufgenommene oder abgebrochene Ausbildung war. Wird die Ausbildung während der Ehe abgebrochen, wird die Ehebedingtheit des Abbruchs vermutet (BGH NJW 80, 393; vgl auch Karlsr FamRZ 12, 789).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rn 2). Die ehelichen Lebensverhältnisse markieren die Obergrenze des...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Studium an Bildungseinrichtungen

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 In bestimmten Bereichen ist die Fach(hoch)schule Einstellungsbehörde und der Beamtenanwärter wird von dort für die Dauer der berufspraktischen Studienzeiten an bestimmte Ausbildungsbehörden abgeordnet. So ist es zB beim Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Bundesverwaltung (vgl die VO vom 11.08.2010, BGBl 2010 I,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aus- und Fortbildungsverhältnisse.

Rn 100 Zur Ausbildung dienen Berufsausbildungsverträge und Verträge mit Praktikanten, zur Fortbildung Verträge mit ArbN. Wer einen anderen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit ihm einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen (§ 10 I BBiG); der wesentliche Inhalt ist schriftlich niederzulegen (§ 11 I BBiG). Pflichten des Auszubildenden regelt § 13 BBiG, die V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Meisterprüfung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Kosten eines ArbN (Gesellen) für die Meisterprüfung entstehen nach der beruflichen Erstausbildung und sind deshalb grundsätzlich > Werbungskosten (> Bildungsaufwendungen Rz 12 ff, 22 ff, 34 ff). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Ausbildung zum Meister gehört in Handwerksberufen im Allgemeinen nicht mehr zur Berufsausbildung iSv § 32 Abs 4 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2025, Verdienstausfa... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung ist zulässig und hat teilweise Erfolg. Dem Kläger steht gegen die Beklagten auf Grundlage des unstreitigen Vortrags zum Unfallhergang ein Anspruch auf Ersatz seines vollen, beim Unfall erlittenen Schadens aus §§ 18, 7 StVG, § 115 VVG, § 1 PflVG zu. Damit hat der Kläger im auch von den Beklagten nicht in Frage gestellten rechtlichen Ausgangspunkt auch Anspruch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausbildungsbeginn.

Rn 10 Die Ausbildung muss nach Abgang von der Schule in einer angemessenen Orientierungsphase aufgenommen werden (BGH FamRZ 98, 671). Bei der Orientierungsphase sind auch Alter, Entwicklungsstand und die gesamten Lebensumstände des Kindes zu berücksichtigen (BGH FamRZ 01, 1601). Eine feste Zeitspanne gibt es nicht. Maßgeblich sind letztlich die Umstände des Einzelfalles, so ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Praxisbezogene Ausbildungsabschnitte

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 In der Dienststelle seiner Behörde, der er für die Dauer der Ausbildung zugewiesen ist (Stammdienststelle), hat der Anwärter seine > Erste Tätigkeitsstätte. Das gilt zB in der > Justizverwaltung für das Amtsgericht, dem ein Rechtspflegeranwärter zur Ausbildung zugewiesen wird (BFH/NV 2010, 200) oder das Ausbildungsfinanzamt für die Anwärter d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Trägt der ArbG die Führerscheinkosten, so liegt darin kein stpfl > Arbeitslohn, wenn der ArbN den Führerschein erwirbt, um ein betriebliches Fahrzeug (Werkstattwagen) zu führen, das für Privatfahrten ungeeignet ist (BFH 93, 270 = BStBl 1968 II, 773). Entscheidend ist in solchen Fällen, dass die Fahrerlaubnis im ganz überwiegenden betriebliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dem geschiedenen Ehegatten obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. (2) 1Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer früheren Erwerbstätigkeit, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht, soweit eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre. 2Bei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Ausbildungsunterhalt nach § 1575 beinhaltet keinen generellen Ausbildungsfinanzierungsanspruch, sondern dient nur dem Ausgleich ehebedingter Ausbildungsnachteile (BGH FamRZ 01, 350; vgl auch Götz FamRZ 12, 1610). Die Norm ermöglicht eine berufliche Verbesserung, die ohne die Ehe schon früher erreicht worden wäre (BGH FamRZ 85, 782). Es ist zwischen dem Anspruch wegen Au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maß des Familienunterhalts.

Rn 2 Jeder Ehegatte hat seinen Beitrag zum Familienunterhalt entspr seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion zu leisten. Der Anspruch umfasst den gesamten Lebensbedarf der Familie, nicht nur der Ehegatten, sondern auch der gemeinsamen Kinder und der ihnen gleichstehenden Personen, soweit sie unterhaltsberechtigt sind (eingehend Graba NZFam 19, 49). Aus § 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Allgemeine Schulausbildung.

Rn 16 Dazu gehören alle Schulen, die einen allg Bildungsabschluss oberhalb der Grundschule vermitteln. Dies gilt insb für Hauptschule, Realschule, Gymnasium und integrierte Gesamtschule. Letztlich ist der Begriff der allg Schulausbildung in drei Richtungen einzugrenzen, nämlich nach Ausbildungsziel, zeitlicher Beanspruchung des Schülers und Organisationsstruktur der Schule (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten

Rz. 11 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses als ArbN oder im Rahmen eines sonstigen Dienstleistungsvertrags als Auftragnehmer tätig. Übungsleiter ist, wer Veranstaltungen leitet oder zB als Assistent mitleitet, in denen Menschen ihre Fähigkeite...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bankgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die > Arbeitnehmer im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn , soweit sie 16 EUR im Monat übersteigen (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR; > Fehlgeldentschädigung). Verzichten > Bausparkassen gegenüber den eigenen ArbN und/oder den ArbN anderer ArbG bei Abschluss von Bausparverträ...mehr