Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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Ausbildung / 2.3.2.2 Freistellung gem. § 12a TVAöD

2.3.2.2.1 Vorbereitung auf die Abschlussprüfung § 12a Abs. 1 TVAöD sieht einen Freistellungsanspruch für insgesamt 5 Ausbildungstage vor, damit sich der Auszubildende vor den in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorbereiten kann. Der Freistellungsanspruch erhöht sich auf 6 Ausbildungstage bei...mehr

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Ausbildung / 2.3.2.2.2 Arbeitsbefreiung

Über § 12a Abs. 3 TVAöD finden die für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Regelungen zur Arbeitsbefreiung entsprechende Anwendung, z. B. § 29 TVöD. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (z. B. Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes, § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD) steht dem Auszubildenden ein Anspruch auf Freistellung in ents...mehr

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Ausbildung / 2.4.4 Abschlussprämie

Einen Anreiz, die Ausbildung im öffentlichen Dienst erfolgreich zu Ende zu bringen, bietet die Regelung des § 17 TVAöD. Nach § 17 Abs. 1 TVAöD erhalten Auszubildende bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung bzw. staatlicher Prüfung eine Abschlussprämie als Einmalzahlung i. H. v. 400 EUR. Diese Abschlussprämie stellt kei...mehr

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Ausbildung / 2.2.1.3.2 Ausbildungsvertrag, § 2 Abs. 1 TVAöD

An die gesetzliche Regelung in § 11 BBiG anknüpfend, sieht § 2 Abs. 1 Satz 1 TVAöD vor, dass vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zu schließen ist. Allerdings ist das Schriftformerfordernis nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für das Zustandekommen des Berufsausbildungsvertrags.[1] Der Ausbildungsvertrag muss gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 TVAöD ne...mehr

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Ausbildung / 2.3.11 Familienheimfahrten

Für Familienheimfahrten findet sich die einschlägige Regelung in § 10a TVAöD – Besonderer Teil BBiG – (siehe nachfolgend Ziffer 3.7).mehr

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Ausbildung / 2.4.3 Weiterarbeit

2.4.3.1 Mitteilungspflicht in Bezug auf die Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis In der betrieblichen Praxis ist die Übernahme des Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis die Regel, zumal meistens auch nur für den eigenen Bedarf ausgebildet wird. Allerdings kann sich eine im Zeitpunkt der Begründung des Berufsausbildungsver...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.2 Schweigepflicht, § 5 Abs. 1 TVAöD

Der Auszubildende hat nach § 5 Abs. 1 TVAöD in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Ausbildenden. Dies bedeutet, dass er über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren hat; an die Schweigepflicht bleibt der Auszubildende auch über die Bee...mehr

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Ausbildung / 2.6.3 Sonstiger Anspruch auf Übernahme

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, Berufseinsteigern nicht nur eine Ausbildungsstelle, sondern auch eine langfristige Perspektive zu bieten. Dementsprechend gehen Arbeitgeber mittlerweile dazu über, Auszubildenden schon bei Beginn der Ausbildung die Übernahme zu garantieren. Diese Zusage kann grundsätzlich mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder stillschweigend...mehr

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Ausbildung / 2.4.3.2 Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Weiterbeschäftigung

Gem. § 24 BBiG, § 16 Abs. 5 TVAöD gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt wird, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist. Bei der Weiterbeschäftigung handelt es sich um einen Tatbestand schlüssigen Verhaltens kraft gesetzlicher Fiktion. Diese Fiktion tr...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.4 Geltendmachung des Anspruchs

§ 16a enthält keinen Hinweis darauf, ob und in welcher Weise der Auszubildende den Anspruch geltend machen muss. Allerdings empfiehlt es sich für den Auszubildenden schon aus Beweisgründen (und zur Wahrung der Ausschlussfrist), einen schriftlichen Antrag auf Übernahme zu stellen. Die Geltendmachung des Anspruchs muss unverzüglich nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ...mehr

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Ausbildung / 1 Allgemeines

1.1 Das duale System der Berufsausbildung Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im dualen System. Darunter ist die Ausbildung an 2 Lernorten, nämlich in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, zu verstehen. Die Berufsausbildung ist darauf ausgelegt, Fachkräfte für spe...mehr

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Ausbildung / 2.4.1.1 Durch Zeitablauf oder Bestehen der Abschlussprüfung

§ 16 Abs. 1 TVAöD regelt übereinstimmend mit § 21 BBiG, dass das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer[1] endet. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Abschlussprüfung erst nach diesem Zeitpunkt bestanden wird.[2] Ist die Ausbildungsdauer gem. § 8 Abs. 1, 2 BBiG zulässig verlängert oder verkürzt worden, gilt § 16 Abs. 1 TVAöD entsprechend. Ei...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.1 Kündigung vor der Probezeit

Ein Berufsausbildungsverhältnis, kann – so das Bundesarbeitsgericht[1] – bereits vor Beginn der Probezeit gem. § 22 Abs. 1 BBiG gekündigt werden, es sei denn, ein Kündigungsausschluss ist im Ausbildungsvertrag geregelt oder ergibt sich aus konkreten Umständen (z. B. Abrede oder dem ersichtlichen gemeinsamen Interesse, die Ausbildung jedenfalls für einen bestimmten Teil der P...mehr

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Ausbildung / 2.3.13 Fortzahlung des Ausbildungsentgelts

Der Auszubildende hat einen Anspruch auf Fortzahlung des Ausbildungsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit, für die Zeit der Freistellung, bei Verhinderung oder Ausfall der Berufsausbildung sowie während der Arbeitsbefreiung. 2.3.13.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 12 § 12 Abs. 1 TVAöD sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG v...mehr

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Ausbildung / 3.6.4 Abordnungen und Zuweisungen

Bei Abordnungen und Zuweisungen werden die Kosten nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 erstattet (siehe hierzu Ziffer 3.6.2). Die Tarifvertragsparteien haben die Begriffe "Abordnung" und "Zuweisung" im TVAöD nicht näher erläutert. Allerdings ist davon auszugehen, dass sie die Begriffe i. S. d. § 4 TVöD verstanden wissen wollen, wo sie dem Begriff der "Abordnung" in der Protokollerkl...mehr

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Ausbildung / 2.2.2 Nichtige Vereinbarungen

§ 12 Abs. 1 Satz 1 BBiG bestimmt, dass eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, nichtig ist. Praxis-Beispiel Vereinbarung, dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit entsteht, wenn ein Auszubildender nicht spätestens 11 Wochen vor Ablauf des Ausbildungsvert...mehr

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Ausbildung / 2.2.1.3.1 Vertragsniederschrift, § 11 BBiG

Gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 BBiG haben Ausbildende unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gem. Satz 2 schriftlich niederzulegen. Als Niederschrift kann das von der zuständigen Stelle vorgesehene Muster des Berufsausbildungsvertrags dienen. In den Ausbildungsvertrag muss seit 1.1...mehr

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Ausbildung / 3.8.2 Ausbildungsmittel

§ 11 Abs. 2 regelt zudem wortgleich mit § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG, dass der Ausbildende den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen hat, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln gehören insbesondere Werkstoffe und Werkzeuge. Aus dem System der dualen Berufsausbildun...mehr

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Ausbildung / 3.8.3 Lernmittelzuschuss

Im Gegensatz zu Ausbildungsmitteln, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind und die der Ausbildende dem Auszubildenden gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG kostenlos zur Verfügung zu stellen hat, sind Lernmittel, die in den Bereich der Berufsschule fallen (z. B. Schulbücher, Arbeitshefte, Taschenrechner etc.), grundsätzlich nich...mehr

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Ausbildung / 3.3.1.1 Mindestausbildungsvergütung nach dem BBiG

Der Gesetzgeber hat die Mindestvergütung unmittelbar im BBiG, und zwar in § 17 verankert. Diese gilt für Auszubildende, die in einem nach dem BBiG oder der Handwerksordnung (HwO) geregelten Beruf ausgebildet werden, nicht jedoch für landesrechtlich geregelte Berufe wie z. B. Erzieher. Die Mindestausbildungsvergütung gilt erstmals für Berufsausbildungsverträge, die ab dem 1.1....mehr

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Ausbildung / 3.9.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Ausbildungsverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Auszubildenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVAöD dann, wenn der Auszubildende im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen worden ist, das am 1.12. noch besteht. In diesem Fall erhält der Auszubildende zusamm...mehr

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Ausbildung / 3.6 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Die Vorschrift des § 10 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – regelt die Kostentragungspflicht bei Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Begriff der Ausbildungsstätte ist einer der zentralen Begriffe des BBiG. Er umfasst alle Einrichtungen, in denen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BBiG Berufsausbildung stattfinden kann, also insbesondere Betriebe der Wirtschaft und v...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.2 Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Ausbildenden als auch für den Auszubildenden. Hinweis Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist – ungeachtet des Inhalts und der Zielsetzung des Praktikums – nicht auf die Probezeit in einem ...mehr

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Ausbildung / 3.9.1 Anspruchsvoraussetzungen

Einzige Voraussetzung für die Jahressonderzahlung ist das rechtliche Bestehen des Ausbildungsverhältnisses am 1.12. Demzufolge haben das Ruhen des Ausbildungsverhältnisses (z. B. wegen Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) oder auch Beurlaubungen/Freistellungen keine Auswirkungen auf das Entstehen des Anspruchs. Andererseits entfällt...mehr

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Ausbildung / 2.4.1.2 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungsverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrags empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht entgegen, insb...mehr

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Ausbildung / 2.3.13.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 12

§ 12 Abs. 1 TVAöD sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholu...mehr

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Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.3 Inhalt des Anspruchs

Die Übernahmeverpflichtung ist auf eine dauerhafte Weiterbeschäftigung ausgerichtet. Allerdings handelt es sich um keine echte unbefristete Übernahme, da sie zunächst auf die Dauer von 12 Monaten begrenzt ist und erst dann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führt, wenn die/der Auszubildende sich in den 12 Monaten nach der Ausbildung bewährt hat. Gleichwohl ist es dem A...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.2 Auswahlentscheidung

Für den Fall, dass eine über einen vom Arbeitgeber festgestellten dienstlichen bzw. betrieblichen Dauerbedarf hinausgehende Anzahl von Auszubildenden die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat, muss der Arbeitgeber eine Auswahlentscheidung treffen. Da i. d. R. nicht alle Auszubildenden eines Ausbildungsjahrgangs ihre Ausbildung am selben Tag beenden, gibt es nicht einen k...mehr

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Ausbildung / 2.5 Ausschlussfrist

§ 19 TVAöD bestimmt, dass Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit von dem Auszubildenden oder vom Ausbildenden schriftlich geltend gemacht werden. Erfasst werden nicht nur die tariflichen Ansprüche, sondern alle in Zusammenhang mit dem Ausbildungsverhältnis stehenden Ansprüche.mehr

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Ausbildung / 2.3.2.2.1 Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

§ 12a Abs. 1 TVAöD sieht einen Freistellungsanspruch für insgesamt 5 Ausbildungstage vor, damit sich der Auszubildende vor den in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorbereiten kann. Der Freistellungsanspruch erhöht sich auf 6 Ausbildungstage bei einer 6-Tage-Woche. Die Tarifnorm meint mit der...mehr

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Ausbildung / 2.2.1.1 Vertragsparteien

Das Berufsausbildungsverhältnis kommt durch einen Berufsausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden zustande. Ausbildender ist nach der Legaldefinition des § 10 Abs. 1 BBiG derjenige, der andere Personen zur Berufsausbildung einstellt. Die Tarifvertragsparteien haben diese Definition in eine Niederschriftserklärung zu § 1 TVAöD übernommen. Die Berechtig...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1.3 Zu § 1 Abs. 1 Buchst. c TVAöD

In der weiteren Umsetzung des Einigungspapiers vom 18.4.2018 haben sich die Tarifvertragsparteien zudem am 30.10.2018 auf die Einbeziehung der Auszubildenden in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen in den TVAöD-Pflege verständigt. Nachdem als gesichert gelten konnte, dass eine gesetzlich geregelte Refinanzierung der Ausbildungsvergütungen stattfindet[1], ist aufgrund v...mehr

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Ausbildung / 2.4.5 Zeugnis

Der Zeugnisanspruch des Auszubildenden ist in § 18 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – geregelt (siehe Ziffer 3.10).mehr

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Ausbildung / 2.3.6 Ausbildungsentgelt

Das Ausbildungsentgelt ist in § 8 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – geregelt (siehe nachfolgend Ziffer 3.3).mehr

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Ausbildung / 2.3.12 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel, Lernmittelzuschuss

In Bezug auf das Tragen von Schutzkleidung, die Zurverfügungstellung von Ausbildungsmitteln und die Gewährung eines Lernmittelzuschusses ist § 11 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – (siehe nachfolgend Ziffer 3.8) zu beachten.mehr

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Ausbildung / 2.3.15 Jahressonderzahlung

Zuwendung und Urlaubsgeld sind im TVAöD durch eine eigene Regelung über eine Jahressonderzahlung ersetzt worden; die Regelung war zunächst in § 14 TVAöD – Allgemeiner Teil – enthalten. Sie ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 1.8.2006 zum TVAöD – Besonderer Teil BBiG – unverändert in den TVAöD – Besonderer Teil BBiG – übernommen und zuletzt aufgrund von § 1 des Ände...mehr

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Ausbildung / 2.3.4 Probezeit

Die Probezeit ist in § 3 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – geregelt (siehe nachfolgend Ziffer 3.1).mehr

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Ausbildung / 2.3.5 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit

Die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit ist in § 7 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – geregelt (siehe nachfolgend Ziffer 3.2).mehr

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Ausbildung / 2.3.8 Sonstige Entgeltregelungen, § 8b TVAöD

Sonstige Entgeltregelungen sind mit Wirkung vom 1.7.2008 in § 8b TVAöD – Besonderer Teil BBiG – (siehe nachfolgend Ziffer 3.4) vereinbart.mehr

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Ausbildung / 2.3.9 Urlaub, § 9 TVAöD

Der Urlaub ist mit Wirkung vom 1.3.2012 in § 9 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – geregelt (siehe nachfolgend Ziffer 3.5).mehr

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Ausbildung / 2.3.10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Eine Regelung zu Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte enthält § 10 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – (siehe nachfolgend Ziffer 3.6).mehr

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Ausbildung / 2.3.3 Allgemeine Rechte und Pflichten des Auszubildenden nach dem TVAöD

2.3.3.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4 TVAöD § 4 Abs. 1 Satz 1 TVAöD sieht vor, dass die Auszubildenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes[1] oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf eine andere Ärztin/einen anderen Arzt geeini...mehr

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Ausbildung / 3.6.2 Reisen zur Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen

Wird die Ausbildung am betrieblichen Arbeitsplatz durch überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen ergänzt, hat der Ausbildende die Aufwendungen für solche Ausbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen außerhalb der Ausbildungsstätte zu tragen.[1] Unter den Begriff der überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen fallen nur Maßnahmen, die in einer Ausbildungsordnung oder aufgrund vertragli...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.3 Nebentätigkeiten, § 5 Abs. 2 TVAöD

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Ausbildung / 2.2.1.2 Anzuwendende Vorschriften

Auf den Berufsausbildungsvertrag sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und aus dem BBiG nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden (§ 10 Abs. 2 BBiG). Demzufolge gelten insbesondere die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wie z. B. das Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeld- und Elt...mehr

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Ausbildung / 2.2.1 Vertrag

2.2.1.1 Vertragsparteien Das Berufsausbildungsverhältnis kommt durch einen Berufsausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden zustande. Ausbildender ist nach der Legaldefinition des § 10 Abs. 1 BBiG derjenige, der andere Personen zur Berufsausbildung einstellt. Die Tarifvertragsparteien haben diese Definition in eine Niederschriftserklärung zu § 1 TVAöD ...mehr

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Ausbildung / 2.2.1.3 Form/Vertragsniederschrift/Inhalt

2.2.1.3.1 Vertragsniederschrift, § 11 BBiG Gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 BBiG haben Ausbildende unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gem. Satz 2 schriftlich niederzulegen. Als Niederschrift kann das von der zuständigen Stelle vorgesehene Muster des Berufsausbildungsvertrags diene...mehr

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Ausbildung / 2 TVAöD – Allgemeiner Teil

2.1 Gegenstand des Ausbildungsverhältnisses 2.1.1 Berufsausbildung Die grundlegenden Pflichten Ausbildender gegenüber Auszubildenden sind in § 14 BBiG niedergelegt. Abs. 1 Nr. 1 stellt klar, dass Auszubildenden grundsätzlich die volle berufliche Handlungsfähigkeit in Bezug auf den jeweiligen Ausbildungsberuf zu vermitteln ist. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG hat der Ausbildende en...mehr

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Ausbildung / 1.2 Rechtsgrundlagen

1.2.1 Gesetze, Verordnungen Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System ist in erster Linie das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.3.2005 (BGBl I S. 931).[1] Das Berufsbildungsgesetz enthält in Teil 2 (Berufsbildung) u. a. die vertragsrechtlichen Bestimmungen der Berufsausbildung (§§ 10–26 BBiG). Sie können weder durch arbeits- noch durch kollektivvertrag...mehr