Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.3 Dauer der Vergütungsfortzahlung

Rz. 18 Der Vergütungsfortzahlungsanspruch aus § 19 Abs. 1 Nr. 2a und b BBiG wird für die Maximaldauer von 6 Wochen gewährt. Anders als § 3 Abs. 3 EFZG sieht das BBiG keine Wartefrist vor, von deren Ablauf die Geltendmachung des Anspruchs abhängen würde. Der Fortzahlungsanspruch kann daher mit dem vereinbarten Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht werden u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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zfs 04/2026, Haushaltsführu... / 1 Aus den Gründen:

II. Den Klägern stehen die aus dem Tenor ersichtlichen Ansprüche zu, im Übrigen sind die noch streitgegenständlichen Zahlungsanträge unbegründet. (wird ausgeführt) 2. Naturalunterhalts-/Haushaltsführungsschaden a) Rückstände bis von Januar 2016 bis Oktober 2018 Auszugehen ist von einer seitens des Verstorbenen geleisteten Hausarbeit von 21,08 Stunden pro Woche. Die Kläger trage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 75 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Auch AgB können bei der Ermittlung des Freibetrags berücksichtigt werden. Sie werden aber nur berücksichtigt, wenn die Aufwendungen und abziehbaren Beträge zusammen mit WK (> Rz 65 ff), SA (> Rz 70 ff) und dem > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Verwitweten oder > Dauernd getrennt lebende Ehegatten, die nicht in Steuerklasse II gehö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cni) Die von § 3 Nr 2 Buchst d EStG nF steuerbefreiten Leistungen nach SGB II – Überblick

Rn. 119 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Überblick § 3 Nr 2 Buchst d EStG nF stellt steuerfrei: 1 § 35 SGB II wurde mit Wirkung ab 01.08.2016 aufgehoben durch Art 1 Nr 31 Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Auss...mehr

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Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.2.1 Verhinderungsgrund

Rz. 12 Ein Verhinderungsgrund i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG muss subjektiv in der Person des Auszubildenden liegen.[1] Es muss ein subjektiver, in der Person des Auszubildenden liegender Grund vorliegen, der dem Auszubildenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben die Berufsausbildung unzumutbar macht. Im Rahmen der Abwägung ist zu berücksichtig...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Überblick über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Schule

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 In Deutschland besteht grundsätzlich Schulgeldfreiheit für öffentliche Schulen. Insoweit entstehen den Eltern keine Aufwendungen. Ein Schulgeld wird aber regelmäßig von Privatschulen gefordert. Es ist allerdings verfassungsrechtlich nicht geboten, den Besuch von Privatschulen zu fördern. Dem Gesetzgeber steht insoweit ein weiter Entscheidungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnd) Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 1 SGB II)

Rn. 118s Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 1 SGB II enthält die "programmatischen Kernaussagen" (so BT-Drucks 15/1516, 50) des SGB II zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist es, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG

Rn. 5 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es gibt keinen allein verantwortlichen Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG. Beim Katalog der steuerfreien Einnahmen lässt sich der Gesetzgeber in erster Linie nicht von steuersystematischen, sondern von außerhalb des Steuerrechts liegenden Motiven leiten. Im Einzelnen sind folgende Beweggründe zu nennen, die sich im Einzelfall jedoch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebc) Ausbilder oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Ausbilder" sind danach Personen, die die geistigen und leiblichen Fähigkeiten anderer Menschen durch Ausbildung vorhandener Anlagen entwickeln, zB durch eine unterrichtende Tätigkeit. Für die Frage der "Vergleichbarkeit" reichen die sozialen Ergebnisse der Tätigkeit nicht aus, es entscheidet die Art der Tätigkeit, hier der pädagogischen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Beitragserstattung an Versicherte nach § 207 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 5)

Rn. 173 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 207 SGB VI können Versicherte für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen, sofern diese Zeiten nicht bereits mit Beiträgen belegt sind. Der Antrag kann nur bis zum vollendeten 45. Lebensjahr gestellt werd...mehr

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Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.2.2 Kausalität

Rz. 14 In Anlehnung an die Regelungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall muss im Rahmen des § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG ein monokausaler Zusammenhang zwischen subjektiver Verhinderung und Ausfall der Ausbildung bestehen. Soweit der Auszubildende bereits aus anderen Gründen, wie z.B. wegen Urlaub, nicht gearbeitet hätte, ist ein Fortzahlungsanspruch aus § 19 Abs. 1 Nr. 2b B...mehr

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Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.4 Vergütungshöhe

Rz. 20 Da § 19 BBiG keine besonderen Vorgaben zur Vergütungshöhe im Fortzahlungszeitraum macht, kommen die Grundsätze des Lohnausfallprinzips aus §§ 17, 18 BBiG zur Anwendung. Danach bemessen sich Höhe und Fälligkeit des Fortzahlungsanspruchs nach den gesetzlichen Mindestbedingungen, sofern im Ausbildungs- oder Tarifvertrag keine vorrangigen Regelungen getroffen sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begrifflichkeiten

Rn. 373 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Oberbegriff in § 3 Nr 11 EStG sind die "Bezüge". Eine Unterform der Bezüge sind Beihilfen (s Wortlaut "als Beihilfe"), nämlich dann, wenn sie zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. Der Begriff der "Bezüge" wird zB auch verwendet in § 3 Nr 12, 29 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cne) Die Subsidiarität der Grundsicherung und Leistungsgrundsätze (§§ 2, 3 SGB II)

Rn. 118v Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Grundsatz des Forderns findet sich in § 2 SGB II, dh die Subsidiarität der Grundsicherung gegenüber der Eigenverantwortung. § 3 SGB II stellt die Leistungsgrundsätze auf, und zwar differenziert zwischen:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schwangerschaft

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Entbindungskosten, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schwangerschaftsabbruch, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schwangerschaftsverhütung, > Krankheitskosten Rz 10 Schwangerschaft. Zur steuerlichen Behandlung von > Einnahmen > Krankenversicherung Rz 46, > M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Übersicht über die Vorschrift

Rn. 379 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 1 EStG betrifft folgende Gründe für die Bewilligung der Bezüge wegen Hilfsbedürftigkeit als Beihilfe zum Zweck, die Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweden

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das Königreich Schweden (Hauptstadt: Stockholm; Amtssprache [vornehmlich]: Schwedisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der skandinavischen Halbinsel mit Landgrenzen zu > Norwegen im Westen und > Finnland im Nordosten. Außerdem besteht eine direkte Landverbindung zu > Dänemark. Schweden gehört zur > Europäische Union, verwendet jedoch nicht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Entwicklungshilfe/Entwicklungszusammenarbeit

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Förderung der Entwicklungshilfe/Entwicklungszusammenarbeit gilt als besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck. Für den steuerbegünstigten Zweck "Förderung der Entwicklungszusammenarbeit" ist die gesetzliche Vorschrift des § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO (Anhang 1b) anzuwenden. Unter Entwicklungshilfe versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 141. Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung u weiterer Gesetze v 21.07.2004, BGBl I 2004, 1753

Rn. 161 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Der wesentliche Inhalt des Gesetzes – die ESt betreffend – sind Neuregelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Aus- u Fortbildungskosten sowie Änderungen bei der Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b EStG. § 10 Abs 1 Nr 7, § 12 Nr 5 EStG Das Gesetz ist eine Reaktion auf die neuere Rspr d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 370 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift gliedert sich wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zur Bildung der Merkmale

Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bestimmte LSt-Abzugsmerkmale werden vom BZSt in der ELStAM-Datenbank automatisiert gebildet. Das betrifft die Basismerkmale "Steuerklasse" und "Zahl der Kinderfreibeträge" für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (vgl § 39e Abs 1 Satz 1 und Abs 3 EStG). Die dem zugrunde liegenden Daten werden dem BZSt von der > Kommunale Meldebehör...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 164. Gesetz zur Förderung von Familien u haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955

Rn. 184 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Eltern erhalten mehr Kindergeld – ab 2009 für das erste und zweite Kind plus je 10 EUR u ab dem dritten Kind je 16 EUR monatlich – gem § 66 Abs 1 S 1 EStG u § 6 BundeskindergeldG (= Art 2 dieses Gesetzes). Es gibt einen Zuschuss zum Schulbeginn, u haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich besser absetzen. Im Gegenzug werden Zahlungen an Tag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierzuchtvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Da die Förderung der Tierzucht ein steuerbegünstigter Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b) ist, können Tierzuchtvereine als steuerbegünstigte (gemeinnützigen) Einrichtungen anerkannt werden, wenn sowohl die Satzung als auch die tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Die Förderung der Tier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der sonstigen immateriellen Wirtschaftsgüter

Rn. 775 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann teilweise AK seines anteiligen Geschäftswertes sein; s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Ackerprämienberechtigung s BFH v 30.09.2010, IV R 28/08, BStBl II 2011, 406; BFH v 09.08.2011, VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875; idR unselbstständiger wertbildender Faktor des G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Rn. 383 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 R 3.11 Abs 1 LStR 2023 "Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln" zählt abschließend und nach Ansicht des FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr zutreffend auf, welche Beihilfen aus öffentlichen Mitteln unter § 3 Nr 11 EStG fallen und damit steuerfrei sind:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung ab 2000, DB 2000, 108; Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Jochum, Privilegierung der Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung und Prüfung, NJW 2002, 1983; Hutter, Ist die nebenberufliche Lehrtätigkeit an Auslandsuniversitäten steuerbegünstigt?, NWB F 6, 335...mehr

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ZErb 04/2026, Literaturkritik

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Güttler Gerichtliche Genehmigungen im Familienrecht 2025 Mohr Siebeck, ISBN 978-3-16-164056-8, 94 EUR Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erfasste Tierarten

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach den allgemeinen Regelungen betrifft die Vorschrift des § 241 BewG nur Tiere die überhaupt zur Landwirtschaft gehören. Dazu gehören nicht nur pflanzenfressende Tiere. Für die Landwirtschaft nicht typische Tierarten werden aber von § 241 BewG nicht erfasst, denn sie sind bereits auf Grund allgemeiner Abgrenzungskriterien aus der Landwirtschaft auszusc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 62. Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14.07.1987, BStBl I 87, 523

Rn. 70 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auf der Währungskonferenz von Paris (Louvre-Abkommen) am 22.02.1987 sowie auf dem Wirtschaftgipfel in Venedig am 09.06.1987 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die wirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter zu stärken und zu einer Verstetigung der insgesamt nach oben gerichteten wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Daraufhin hat die B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Vereinfachtes Antragsverfahren

Rz. 87 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Will der ArbN lediglich die Zahl der Kinderfreibeträge als LSt-Abzugsmerkmal feststellen oder in anderen Fällen des § 32 Abs 1 – 6 EStG ändern lassen, kann er dies beim FA in einem vereinfachten Verfahren beantragen (§ 38b Abs 2 EStG); zu den in Betracht kommenden Feststellungen > Kinderfreibeträge Rz 122 ff sowie BMF vom 13.12.2024, Rz 28 f...mehr

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Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 2 Fortzahlung während der Freistellung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG)

Rz. 3 Korrespondierend zur Freistellungspflicht gem. § 15 BBiG verpflichtet § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG den Ausbildenden zur Fortzahlung der Vergütung für diesen Zeitraum. Dies umfasst Zeiten für Wege zwischen Betrieb und Berufsschule, Unterricht und den notwendigen Verbleib des Auszubildenden an der Berufsschule.[1] Die Vorschriften der §§ 15, 19 BBiG führen hingegen nicht zu ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schul(förder)vereine

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 "Elternspenden" zur Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) an öffentlichen Schulen können an einen entsprechenden Schulverein (oder Schulförderverein) oder unmittelbar an die Schule als juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet werden (dazu OFD Frankfurt, Verfügung vom 29.01.2018, S 2223 A – 34 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcb) Unterstützungen und Erholungsbeihilfen an ArbN im privaten Dienst

Rn. 385 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach R 3.11 Abs 2 LStR 2023 "Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst" müssen Unterstützungen dem Anlass nach gerechtfertigt sein, zB in Krankheits- und Unglücksfällen. Weitere Voraussetzungen für die Steuerfreiheit für Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst sind – falls der Betrieb mehr als 5 ArbN beschäftigt – (kumulativ): die Unters...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / daa) Kein Übersteigen der für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrags (§ 3 Nr 44 S 3 Buchst a EStG Voraussetzung 1)

Rn. 1645 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Stipendien dürfen nicht einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts (vgl § 1610 BGB) und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag übersteigen. Daraus folgt, dass somit auch die zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienenden Zuwendungen davon erfasst sind (BFH BStBl II 2004...mehr

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Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.2 Unverschuldete Verhinderung des Auszubildenden (Abs. 1 Nr. 2 b)

Rz. 11 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG hat der Auszubildende einen Anspruch auf Fortzahlung seiner Vergütung, wenn er aus einem in seiner Person liegenden Grund seine Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis nicht erfüllen kann, ohne dass ihn ein Verschulden trifft.[1] Der Regelungsgehalt der Vorschrift deckt sich im Grundsatz mit § 616 BGB.[2] Im Gegensatz zu dieser allgemeinen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cfb) Übergangsgelder nach §§ 118 S 1 Nr 1, 119–121 SGB III

Rn. 117l Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder nach §§ 118 S 1 Nr 1, 119–121 SGB III erhalten Menschen mit Behinderungen, wenn (§ 119 S 1 Nr 1 SGB III) – kumulativ die Voraussetzungen der Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld erfüllt ist (§§ 120, 121 SGB III) sie an einer Maßnahme der Berufsausbildung, der Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Postulant / 1.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Postulanten gelten als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und werden als Personen definiert, die als nicht satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften oder ähnlicher religiöser Gemeinschaften für den Dienst in einer solchen Genossenschaft oder ähnlichen religiösen Gemeinschaft außerschulisch ausgebildet werden.[1] Sie werden Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 222. Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v 01.12.2020, BGBl I 2020, 2616 (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)

Rn. 242 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Folgende Änderungen des EStG treten 2021 (bzw später, s nachfolgend) in Kraft: § 32 Abs 6 S 1 EStG: Der Kinderfreibetrag wird von 3 906 EUR auf 4 194 EUR jährlich erhöht (Verdoppelung bei Zusammenveranlagung). § 32a EStG: Der Grundfreibetrag wird für den VZ 2021 von 9 408 EUR auf 9 744 EUR und für den VZ 2022 nochmal auf 9 984 EUR erhöht (jewei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Pflichtversicherte

Rn. 2001 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 1 KSVG versichert sind selbstständige Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung), wenn sie (kumulativ)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bsp für steuerbefreite Leistungen

Rn. 265 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Steuerfrei sind daher: die Entschädigungen für Schäden am Eigentum und am Vermögen nach §§ 142, 146 BEG (BFH BStBl II 1978, 267); die Entschädigungsleistungen nach § 38ff BEG (vgl FM NW BStBl II 1955, 110); der Härteausgleich durch Beihilfen zum Lebensunterhalt zur Durchführung eines Heilverfahrens, zum Existenzaufbau und zur Berufsausbildung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 19. Erstes Steueränderungsgesetz 1968 vom 20.02.1969, BStBl I 69, 116

Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Erstmalig wird der Abzug von Berufsausbildungskosten des Steuerpflichtigen selbst sowie seines Ehegatten als Sonderausgaben (§ 10 Abs 1 Nr 9) zugelassen. Der Abzug ist nach oben begrenzt (900 DM bzw bei auswärtiger Berufsausbildung 1 200 DM). Begünstigt sind auch Weiterbildungsaufwendungen in einem nicht ausgeübten Beruf (zB verheirateter Fra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr