Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.1 Bestehen der (Abschluss-)Prüfung

Ein vorzeitiges Ende des Vertragsverhältnisses tritt ein, wenn der Studierende vor Ablauf der vereinbarten Dauer des Ausbildungs- und Studienverhältnisses sowohl die integrierte Ausbildung als auch den Studienteil erfolgreich abgeschlossen hat. Die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfungen ergeben sich aus den jeweils geltende...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.1 Bindungsdauer, Abs. 1

Die Verpflichtung, beim Ausbildenden nach Beendigung des ausbildungsintegrierten dualen Studiums für die Dauer von 5 Jahren beruflich tätig zu sein, greift nur ein, wenn die Beschäftigung diejenige Qualifikation erfordert, die der Studierende durch seine Ausbildung erworben hat. Diese Voraussetzung fordert einen Vergleich zwischen der Ausbildung des Studierenden und den Arbe...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.5.3 Führen von Berichtsheften (Ausbildungsnachweisen)

Für den Fall, dass gesetzlich das Führen von Ausbildungsnachweisen verlangt wird (z. B. § 13 Abs. 2 Nr. 7 BBiG), regelt § 7 Abs. 2 TVSöD, dass dem Studierenden hierfür Gelegenheit während der Ausbildungs- und Studienzeit zu geben ist.mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.15 Vermögenswirksame Leistungen (§ 13 TVSöD)

§ 13 Abs. 1 TVSöD regelt einen Rechtsanspruch des Studierenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Dieser Anspruch besteht für die gesamte Dauer des ausbildungsintegrierten dualen Studiums. Die vermögenswirksame Leistung steht den Studierenden ungekürzt auch in Monaten zu, in denen ihnen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungs- und Studienverhä...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.8 Unständige Entgeltbestandteile (§ 8a TVSöD)

Für die berufspraktischen Abschnitte des Studienteils einschließlich der praktischen Ausbildung des Ausbildungsteils an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 8a TVSöD auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen. Die vorgenannten So...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.4.1.1 Auswärtige Berufsschule

Der Kostenerstattungsanspruch setzt den Besuch einer "auswärtigen Berufsschule" voraus. Eine Berufsschule ist "auswärtig", wenn sie außerhalb der politischen Gemeindegrenze der Ausbildungsstätte liegt. Ausbildungsstätte ist die Gesamtheit des Betriebs oder Betriebsteils, in dem die Ausbildung stattfindet. Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist Ausbildungsstätte grundsätzli...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.1 Entfall der Rückzahlungspflicht

In § 18 Abs. 5 Satz 1 TVSöD haben die Tarifvertragsparteien bestimmt, dass die Rückzahlungspflicht entfällt, wenn die Studierenden nach endgültigem Nichtbestehen der notwendigen Studienprüfung oder nach Kündigung infolge des Abbruchs des Studiums in ein Beschäftigungsverhältnis entsprechend der im Ausbildungsverhältnis erworbenen Qualifikation übernommen werden und dieses fü...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.6.4 Mehrarbeit und Akkordarbeit

§ 7 Abs. 6 Satz 1 TVSöD bestimmt, dass Studierende, und zwar unabhängig davon, ob sie unter das JArbSchG fallen oder nicht, grundsätzlich nicht über die nach Abs. 1 geregelte Ausbildungs- und Studienzeit herangezogen werden dürfen. Ferner gilt ein Verbot für Akkordarbeit. Die §§ 21, 23 JArbSchG, § 17 Abs. 7 BBiG und § 19 Abs. 3 PflBG bleiben gem. § 7 Abs. 6 Satz 2 unberührt. ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.2 Reisen zur Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen

Nach der Rechtsprechung des BAG hat der Ausbildende die Kosten zu tragen, die aus den im Rahmen der Berufsausbildung notwendigen außerbetrieblichen Lehrgängen erwachsen.[1] Dieser Kostentragungspflicht des Ausbildenden haben die Tarifvertragsparteien mit § 10 Abs. 2 TVSöD Rechnung getragen, wonach die Studierenden mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. a, d oder e...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.3 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Ansprüche auf Entgeltfortzahlung können sich nicht nur aus den §§ 12, 12a TVSöD ergeben, sondern auch aus gesetzlichen Vorschriften. Das Berufsbildungsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz sehen eine Fortzahlung des Entgelts in folgenden Fällen vor: Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für d...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.4 Besuch einer auswärtigen Berufsschule

Für ausbildungsintegrierte duale Studiengänge besteht oftmals keine Berufsschulpflicht. Soweit die Landesschulgesetze den Besuch der Berufsschule vorsehen, hat der Ausbildende die Kosten, die im Zusammenhang mit der schulischen Berufsausbildung des Studierenden entstehen, grundsätzlich nicht zu tragen. Abweichend hiervon bestimmt § 10 Abs. 4 TVSöD, dass dem Studierenden mit ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.2.2 Exmatrikulation

Von § 16 Abs. 2 Buchst. b TVSöD werden sämtliche Fälle erfasst, in denen die/der Studierende durch die Hochschule exmatrikuliert wird. In Betracht kommen die Fälle, in denen die Exmatrikulation auf Antrag der/des Studierenden erfolgt, wenn diese z. B. die Hochschule wechseln wollen oder weil sie ihr Studium nicht weiter fortsetzen können, da sie eine notwendige Prüfung endgü...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.6 Ausbildungsentgelt nach beendeter Ausbildungszeit (§ 8 Abs. 7 TVSöD)

Die Regelung ist § 8 Abs. 6 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – nachgebildet. Sie sieht vor, dass Studierende, die bei einem ausbildungsintegrierten dualen Studiengang mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. a, d oder e TVAöD – Allgemeiner Teil – die Abschlussprüfung ohne eigenes Verschulden erst nach beendeter Ausbildungszeit ablegen können, bis zur Ablegung der Abschl...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.1.5 Keine Anwendung des TVAöD auf den Ausbildungsteil

Auch wenn für die Anwendung des TVSöD maßgebend ist, dass die integrierte Ausbildung eine solche sein muss, die als bloße Ausbildung unter den Geltungsbereich des TVAöD fallen würde (siehe Ziffer 2.1.3), findet für den Ausbildungsteil der TVAöD keine Anwendung. Dies haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, indem sie im Zuge der Tarifierung des TVSöD den Geltungsbereich ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.2 Zusammenhängende Gewährung (§ 9 Abs. 2 TVSöD)

Um den Studienerfolg nicht zu gefährden, sind die Studierenden gem. § 9 Abs. 2 TVSöD gehalten, den Erholungsurlaub in der vorlesungs- und unterrichtsfreien Zeit zu nehmen. Hierauf sollte im Ausbildungs- und Studienvertrag ausdrücklich hingewiesen werden (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f TVSöD). Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.3 Vereinbarung über die Gewährung einer Personalunterkunft

§ 2 Abs. 3 Satz 1 TVSöD sieht für den Fall, dass im Bereich der Mitgliedverbände der VKA im Rahmen des Ausbildungs- und Studienvertrages eine Vereinbarung über die Gewährung einer Personalunterkunft getroffen wird, vor, dies in einer Nebenabrede festzulegen. Die Nebenabrede über die Personalunterkunft muss gesondert kündbar sein. Der Wert der Personalunterkunft wird im Bereic...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.3 Nebentätigkeiten (§ 5 Abs. 2 TVSöD)

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.2 Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen (§ 12a TVSöD)

Neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sieht der TVSöD auch eine Entgeltfortzahlung in folgenden Fällen vor: Freistellung vor Prüfungen, § 12a Abs. 1, 2 TVSöD: § 12a Abs. 1 sieht einen Freistellungsanspruch für insgesamt 5 Ausbildungstage vor, damit sich der Studierende vor den in den Ausbildungsordnungen für den Ausbildungsteil vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohn...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.3 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungs- und Studienverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrages empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.2 Erschwerniszuschläge

Werden Studierende im Bereich des Bundes im Rahmen ihrer Ausbildung in erheblichem Umfang mit Arbeiten beschäftigt, für die Beschäftigten, die vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätten (vgl.§ 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD), nach Maßgabe des § 19 Abs. 5 TVöD Erschwerniszuschläge zustehen, kann ihnen auf der Grundlage des § 8b Abs. 3 TVSöD im 2. bis 4. Aus...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.4 Inflationsausgleich

Bestandteil der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 22.4.2023 ist u. a. der "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)". Dieser Tarifvertrag sieht für die unter seinen Geltungsbereich fallenden Personen Inflationsausgleichszahlungen vor, bestehend aus einer ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.3 Berechnung des Rückzahlungsbetrages

Im Hinblick auf die Berechnung des zurückzuerstattenden Betrages gelten die Regelungen wie im Regelfall (siehe hierzu Ziffer 2.21.2.2.2). Der zurückzuerstattende Gesamtbetrag wird daher auf 75 % gekürzt, wenn berufspraktische Studienabschnitte beim Ausbildenden absolviert wurden. Außerdem wird er um jeden vollen Monat, in dem nach Abbruch des Studienteils ein Beschäftigungsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.19.2 Übernahme

Einen § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – entsprechenden Übernahmeanspruch haben die Tarifvertragsparteien für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im TVSöD nicht vorgesehen. Dies dürfte zum einen auf den hohen Ressourceneinsatz des Ausbildenden zurückzuführen sein, der grundsätzlich perspektivisch auf eine Übernahme ausgerichtet ist, zum anderen an dem b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.1 Ärztliche Untersuchungen (§ 4 TVSöD)

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVSöD sieht vor, dass die Studierenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Studierende, die unter das Jugendarbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.2.3 Nichtbestehen der Abschlussprüfung des Ausbildungsteils

Gem. § 16 Abs. 2 Buchst. c 1. Halbsatz endet das Ausbildungs- und Studienverhältnis bei endgültigem Nichtbestehen einer notwendigen Ausbildungsprüfung des Ausbildungsteils. Das endgültige Nichtbestehen stellt eine auflösende Bedingung dar, die zur Folge hat, dass das Vertragsverhältnis automatisch zu diesem Zeitpunkt endet. Vor einem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.2 Nebenabreden

Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 TVSöD sind Nebenabreden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Im Gegensatz zum Abschluss des Ausbildungs- und Studienvertrages selbst nach § 2 Abs. 1 Satz 1 TVSöD handelt es sich bei dieser Formvorschrift um ein konstitutives Schriftformerfordernis, auf das § 126 BGB anwendbar ist. Schriftform heißt: Unterschrift beider Vertragspartner u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.5 Nachweispflichten (§ 6 Abs. 1 TVSöD)

Sofern im Ausbildungsteil eine Ausbildung nach dem BBiG oder dem PflBG absolviert wird, sind Studierende dazu verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen. Das PflBG sieht hierfür die Schriftform vor (vgl. § 17 Satz 2 Nr. 3 PflBG), das BBiG lässt alternativ dazu auch die Führung des Ausbildungsnachweises in elektronischer Form zu (§ 13 Abs. 2 Nr. 7 BBiG). In der Folge i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 2 Ziel

Als Ziele der Aktivierungsmaßnahmen nennt das Gesetz die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme.mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.3 Studiengebühren (§ 8 Abs. 4 TVSöD)

Sofern der Studierende als Voraussetzung für die Aufnahme und Weiterführung eines Hochschulstudiums Studiengebühren entrichten muss, werden diese gem. § 8 Abs. 4 TVSöD vom Ausbildenden übernommen. Von den Studiengebühren zu unterscheiden sind normalerweise die regulären Semesterbeiträge, mit denen Studierende universitäre Angebote unterstützen (z. B. Semesterticket), und Prüf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 12 TVSöD)

§ 12 Abs. 1 TVSöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungs- und Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.5.2 Studienteil

Der Studienteil beinhaltet gem. § 1 Abs. 3 Satz 3 TVSöD fachtheoretische Studienabschnitte an der Hochschule (Lehrveranstaltungen) und berufspraktische Studienabschnitte beim Ausbildenden oder einem von dem Ausbildenden zu bestimmenden Dritten. Ob und inwieweit die einzelnen Abschnitte in einer Teilzeitvariante möglich sind, richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen R...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.4.1 Fahrtkosten

Den Studierenden werden die für den Besuch einer auswärtigen Berufsschule notwendigen Fahrtkosten erstattet, soweit sie monatlich 6 % des Studienentgelts nach § 8 Abs. 1 für das 1. Studienjahr übersteigen (§ 10 Abs. 4 Satz 1 TVSöD). 2.11.4.1.1 Auswärtige Berufsschule Der Kostenerstattungsanspruch setzt den Besuch einer "auswärtigen Berufsschule" voraus. Eine Berufsschule ist "...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.6 Außerschulische Maßnahmen

Der Ausbildende ist nicht verpflichtet, Ausflüge und Besuche von Einrichtungen, die die Berufsschule organisiert, zu finanzieren, wenn es sich um ein freiwilliges Angebot der Schule handelt, das nicht von vornherein absehbar war.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.5 Abordnungen und Zuweisungen

Bei Abordnungen und Zuweisungen von Studierenden mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. a, d oder e TVAöD – Allgemeiner Teil –, die im Rahmen des Ausbildungsteils erfolgen, werden die Kosten nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 TVSöD erstattet (siehe hierzu Ziffer 2.11.2).mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10 Urlaub (§ 9 TVSöD)

Der Ausbildungs- und Studienvertrag muss gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f TVSöD eine Angabe über die Dauer des Urlaubs enthalten. 2.10.1 Urlaubsdauer (§ 9 Abs. 1 TVSöD) § 9 Abs. 1 TVSöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Studierenden bei Verteilung der wöchentlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 1.4.1 Versicherungspflicht in der Sozialversicherung

Als Reaktion auf die Entscheidung des BSG vom 1.12.2009 (siehe Ziffer 1.2) hat der Gesetzgeber die Versicherungspflicht der dual Studierenden in allen Zweigen der Sozialversicherung eingeführt[1] (vgl. § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III, § 5 Abs. 4a Satz 1 Nr. 2 SGB V, § 1 Satz 5 Nr. 2 SGB VI). Die ab dem 1.1.2012 geltende Neuregelung führt dazu, dass einheitlich alle Teilnehm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.3 Fälligkeit

Eine Rückzahlungspflicht nach Abs. 2 bzw. nach Abs. 5 Satz 2 entsteht jeweils mit Ablauf des Kalendertages, an dem das Vertragsverhältnis (Ausbildungs- und Studienverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis) endet. Aus diesem Grund sind in den Beendigungsfällen nach § 18 Abs. 2 Buchstaben a bis c alle auf der Grundlage des TVSöD geleisteten Zahlungen unverzüglich einzustellen. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 1.5.2 Tarifverhandlungen

In Umsetzung der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung vom 18.4.2018 haben die Tarifvertragsparteien Verhandlungen zu möglichen Ausbildungs- und Studienbedingungen für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen aufgenommen und sich hierbei an der Richtlinie des Bundes für ausbildungsintegrierte duale Studiengänge vom 1.1.2018 orientiert. Zu der von den Ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.1.2 Studienzulage nach § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD

Neben dem monatlichen Studienentgelt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 erhält der Studierende bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsteils erfolgreich abgelegt wurde, eine Zulage i. H. v. 150 EUR. Den Anspruch auf die Zulage haben die Tarifvertragsparteien von keinerlei Voraussetzungen abhängig gemacht. Vielmehr sind die Tarifvertragsparteien davo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.4.1.2 Notwendige Kosten

Der Kostenerstattungsanspruch umfasst die notwendigen Kosten. Der Begriff der "notwendigen" Fahrtkosten wird in erster Linie durch die Entfernung der Ausbildungsstätte zum Ort der Berufsschule bestimmt. Der Wohnort der/des Studierenden spielt eine Rolle, wenn dieser näher zu der auswärtigen Berufsschule gelegen ist als die Ausbildungsstätte und die/der Studierende die Fahrt ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.2.1 Wirksame Kündigung

§ 16 Abs. 2 Buchst. a TVSöD setzt eine Kündigung voraus, die sämtliche sich aus § 3 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 3 TVSöD ergebenden formellen und materiellen Anforderungen erfüllt. Grund der Kündigung kann z. B. der Abbruch des dualen Studiums durch den Studierenden sein. Solange die Rechtswirksamkeit der Kündigung noch nicht feststeht und ein Rechtsstreit hierüber anhängig ist, best...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.4 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Ausbildungs- und Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 1 Förderungsberechtigter Personenkreis

Förderberechtigt sind Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose, deren Chancen auf eine Eingliederung in eine Beschäftigung durch die Maßnahmen deutlich verbessert werden. Hinweis Förderung von Ausländern mit Aufenthaltsgestattung möglich Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem AsylG besitzen und zunächst noch keine Erwerbstätigkei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.1 Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen

Für Dienstreisen, die Studierende im Rahmen des Ausbildungsteils oder der berufspraktischen Studienabschnitte zu unternehmen haben, hat der Ausbildende ihnen gem. § 10 Abs. 1 TVSöD eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Reisekostenbestimmungen in der jeweiligen Fassung zu zahlen. Eine solche Entschädigung erhalten ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.3 Verkürzung des Studienteils (§ 16 Abs. 3 TVSöD)

Der Studierende kann gem. § 16 Abs. 3 Satz 1 TVSöD in Abstimmung mit dem Ausbildenden eine Verkürzung des Studienteils beantragen, wenn die Studien- und Prüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten Studiengang eine solche Möglichkeit vorsieht. Der Ausbildende wird i. d. R. nur dann den Antrag des Studierenden unterstützen, wenn die Verkürzung mit dem gleichzeitig zu absol...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.2 Schweigepflicht (§ 5 Abs. 1 TVSöD)

Der Studierende hat nach § 5 Abs. 1 TVSöD in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Ausbildenden. Dies führt bei Geltung des TVöD dazu, dass der Studierende über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Ausbildenden angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren hat; an die Schweigepflicht bleibt ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1 Die Rückzahlungsgrundsätze im Einzelnen

Die Rückzahlungsgrundsätze betreffen – wie von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] für Rückzahlungsklauseln gefordert – sämtlich Fallkonstellationen, bei denen der Auslösungsgrund der Rückzahlungspflicht ein Ereignis ist, welches in die Risikosphäre der Studierenden fällt: Endgültiges Nichtbestehen einer notwendigen Ausbildungs- oder Studienprüfung, wenn die Erfol...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9 Sonstige Entgeltregelungen (§ 8b TVSöD)

Angesichts teilweise unterschiedlicher tarifvertraglicher Ausgangsregelungen für den Bereich der Auszubildenden sind für Studierende im Bereich des Bundes mit den Absätzen 1, 3 und 5 sowie für Studierende im Bereich der Mitgliedsverbände der VKA mit den Absätzen 2, 4 und 6 jeweils eigenständige Regelungen vereinbart worden. Dabei betreffen die Absätze 1 bis 4 Studierende mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.22 Zeugnis (§ 19 TVSöD)

Der Ausbildende hat dem Studierenden bei Beendigung eines integrierten Ausbildungsberufs, der von § 1 Abs. 1 Buchst. a, d oder e TVAöD – Allgemeiner Teil – erfasst wird, ein Zeugnis auszustellen. Die Regelung setzt keinen entsprechenden Antrag des Studierenden voraus. Vielmehr muss das Zeugnis auch erteilt werden, wenn der Studierende es nicht beantragt oder ausdrücklich dar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.1 Zusammensetzung des Rückzahlungsbetrages

Der gemäß den in Abs. 2 genannten Fallkonstellationen zurückzuzahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der monatlichen Studienzulage in Höhe von 150 EUR gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD, dem Studienentgelt gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 TVSöD und den übernommenen Studiengebühren gem. § 8 Abs. 4 TVSöD. Die für die Berechnung des Rückzahlung...mehr