Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.2 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit

3.2.1 Dauer der Ausbildungszeit Bei der wöchentlichen und täglichen Ausbildungszeit unterscheidet § 7 Abs. 1 zwischen den Auszubildenden, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, und den Auszubildenden, die als Jugendliche unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen. Für Letztere sind hinsichtlich der Dauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit insbesond... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.6.3.2.2 Blockunterricht

Weiterhin setzt der Erstattungsanspruch voraus, dass es sich an der vom Auszubildenden besuchten Berufsschule um Blockunterricht handelt, d. h. um Unterricht, der nicht an einzelnen Schultagen einer Woche, sondern in zusammenhängenden Abschnitten von mehreren Tagen bis Wochen durchgeführt wird. mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.9.5 Anspruch bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

3.9.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung Besteht das Ausbildungsverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Auszubildenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVAöD dann, wenn der Auszubildende im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen worden ist, das am 1.12. noch besteht. In diesem... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 2.3.3.5 Personalakten, § 6 TVAöD

Die Auszubildenden haben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 TVAöD ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. Hierzu zählen auch die sogenannten Personalbeiakten oder Personalnebenakten, nicht dagegen die Prozessakten, die Rechtsstreitigkeiten des Auszubildenden mit dem Ausbildenden betreffen. Die Einsichtnahme kann der Auszubildende formlos beantragen, d. h. er braucht ... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 2.3.3.4 Schadenshaftung, § 5 Abs. 3 TVAöD

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31.3.2008 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil – vom 13.9.2005 ist § 5 TVAöD um einen Abs. 3 erweitert worden. Dieser regelte bis zum 28.2.2017 die Schadenshaftung der Auszubildenden dahingehend, dass für die Schadenshaftung der Auszubildenden die für die Beschäftigten des Ausbildend... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 2.3.15 Jahressonderzahlung

Zuwendung und Urlaubsgeld sind im TVAöD durch eine eigene Regelung über eine Jahressonderzahlung ersetzt worden; die Regelung war zunächst in § 14 TVAöD – Allgemeiner Teil – enthalten. Sie ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 1.8.2006 zum TVAöD – Besonderer Teil BBiG – unverändert in den TVAöD – Besonderer Teil BBiG – übernommen und zuletzt aufgrund von § 1 des Ände... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 2.2.1.5 Nebenabreden

Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 TVAöD sind Nebenabreden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Im Gegensatz zum Abschluss des Berufsausbildungsvertrages selbst nach § 2 Abs. 1 Satz 1 TVAöD handelt es sich bei dieser Formvorschrift um ein konstitutives Schriftformerfordernis, auf das § 126 BGB anwendbar ist. Schriftform heißt: Unterschrift beider Vertragspartner unter de... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 2.3.3.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4 TVAöD

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVAöD sieht vor, dass die Auszubildenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes[1] oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf eine andere Ärztin/einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Auszubildende, ... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 1.2.2 Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

Für die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst ist im Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) neben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) vom 13.9.2005 maßgebend, der aus einem Allgemeinen Teil und 2 Besonderen Teilen – Besonderer Teil BBiG, Besonderer Teil Pfl... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.6.3 Besuch einer auswärtigen Berufsschule

Kosten, die im Zusammenhang mit der schulischen Berufsausbildung des Auszubildenden entstehen, hat der Ausbildende grundsätzlich nicht zu tragen (siehe hierzu Ziffer 3.6). Abweichend hiervon bestimmt § 10 Abs. 3 TVAöD – Besonderer Teil BBiG –, dass dem Auszubildenden bei Besuch einer auswärtigen Berufsschule die notwendigen Fahrtkosten (siehe hierzu Ziffer 3.6.3.1) sowie die... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 2.3.3.3 Nebentätigkeiten, § 5 Abs. 2 TVAöD

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 2.6.2.2.6 Befristete Weiterbeschäftigung – Protokollerklärung zu § 16a TVAöD

Sofern die vom Tarifvertrag grundsätzlich erstrebte unbefristete Übernahme des Auszubildenden ausgeschlossen ist, weil zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung kein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine dauerhafte Weiterbeschäftigung gegeben ist und eine freie und besetzbare Stelle bzw. ein freier und zu besetzender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, stellt sich ... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.2.1 Dauer der Ausbildungszeit

Bei der wöchentlichen und täglichen Ausbildungszeit unterscheidet § 7 Abs. 1 zwischen den Auszubildenden, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, und den Auszubildenden, die als Jugendliche unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen. Für Letztere sind hinsichtlich der Dauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit insbesondere die §§ 4 und 8 JArbSchG maß... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.6.3.1.2 Notwendige Kosten

Der Kostenerstattungsanspruch umfasst die notwendigen Kosten nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 Satz 1. Der Begriff der "notwendigen" Fahrtkosten wird in erster Linie durch die Entfernung der Ausbildungsstätte zum Ort der Berufsschule bestimmt. Der Wohnort der/des Auszubildenden spielt eine Rolle, wenn dieser näher zu der auswärtigen Berufsschule gelegen ist als die Ausbildungsstä... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.6.3.2.1 Reguläre auswärtige Berufsschule

Während der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach § 10 Abs. 3 Sätze 1 und 2 "nur" an den Besuch einer "auswärtigen Berufsschule" geknüpft ist, setzt der Anspruch auf Erstattung von Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei Berufsschulblockunterricht auch voraus, dass die auswärtige Berufsschule zugleich die "reguläre" auswärtige Berufsschule ist. Dies bedeutet, dass Auszubil... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.9 Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung nach § 14 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – hat Vergütungscharakter und stellt eine Gegenleistung für die vom Auszubildenden erbrachte Arbeitsleistung dar. Bei der Umsetzung der Jahressonderzahlung waren zunächst gemäß § 14 Abs. 1 TVAöD Differenzierungen hinsichtlich der Höhe der Jahressonderzahlung dergestalt zu beachten, als dass im Tarifgebiet Ost ein... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.6.3.2.3 Umfang des Erstattungsanspruchs

Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, gelten für Auszubildende des Bundes gem. § 10 (Bund) Abs. 3 Satz 3 die Regelungen des § 10 (Bund) Abs. 2 Sätze 3 bis 6: Notwendige Übernachtungskosten (z. B. für eine Internatsunterbringung) werden gegen Nachweis erstattet, sofern keine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung steht. Für jeden vollen Kalendertag am auswärtigen Ausb... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.3.3 Fälligkeit des Ausbildungsentgelts

Gemäß § 8 Abs. 2 TVAöD ist das Ausbildungsentgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt. Soweit auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ausbildenden der TVöD Anwendung findet, ist das Ausbildungsentgelt somit fällig am letzten Tag eines jeden Monats (§ 24 Abs. 1 TVöD), wobei unter dem letzten Tag eines Monats der ... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.4 Sonstige Entgeltregelungen

§ 8b ist durch § 2 des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 31.3.2008 zum Tarifvertrag für Auszubildende (TVAöD) – Besonderer Teil BBiG – vom 13.9.2008 in den TVAöD – Besonderer Teil BBiG – eingefügt worden. Angesichts teilweise unterschiedlicher tarifvertraglicher Ausgangsregelungen sind für Auszubildende im Bereich des Bundes mit den Abs. 1a und 2a sowie für Auszubildende im B... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 2.6.2.1.1 Voraussetzungen

Den Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Bestehen der Abschlussprüfung mit mindestens der Gesamtnote “Befriedigend” haben die Tarifvertragsparteien i.Ü. an dieselben Voraussetzungen geknüpft, wie sie schon für den bisherigen Anspruch nach § 16a galten, so dass insoweit auf die Ausführungen unter Ziffer 2.6.2.2.1 verwiesen wird. Neu ist die Erforde... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.3.5 Ausbildungsentgelt bei verlängerter Ausbildungszeit

Für den Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung wird während des Zeitraums der Verlängerung das Ausbildungsentgelt des letzten regelmäßigen Ausbildungsabschnitts gezahlt (§ 8 Abs. 5 Buchst. a). Die erhöhte Vergütung für das 4. Ausbildungsjahr ist nur für Ausbildungsberufe vorgesehen, die grundsätzlich eine längere als eine 3-jährige Ausbildungszeit vorschreiben. Das Ausb... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 1.2.2.1.1 Zu § 1 Abs. 1 Buchst. a, d und e TVAöD

Vom Geltungsbereich des Besonderen Teil BBiG erfasst sind zum einen die Personen, die in Verwaltungen und Betrieben, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf[1] ausgebildet werden (Buchst. a). Ferner gilt der TVAöD-BBiG für die Auszubildenden in Betrieben oder Betriebsteilen, auf der... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.6.2.3.1 Verpflegungszuschuss Bund

Auszubildende des Bundes erhalten für volle Kalendertage der Anwesenheit am auswärtigen Ausbildungsort einen Verpflegungszuschuss. Die Formulierung “für volle Kalendertage der Anwesenheit am auswärtigen Ausbildungsort“ bedeutet, dass der Zuschuss nur für die Tage gewährt wird, an denen der Auszubildende den gesamten Kalendertag (0–24 Uhr) wegen der auswärtigen Unterbringung ... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.6.3.2 Auslagen für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand

Im Rahmen der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst vom 29.4.2016 haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, dass Auszubildenden, für die der TVAöD – Besonderer Teil BBiG – gilt, bei Besuch der regulären auswärtigen Berufsschule im Blockunterricht die notwendigen Auslagen für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand nach den insoweit für überbetriebliche Ausbildun... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.6.2.3 Verpflegungsmehraufwand / Verpflegungszuschuss

Ist die auswärtige Unterbringung notwendig für das Gelingen der überbetrieblichen Bildungsmaßnahme, wird zu den Auslagen des entstehenden Verpflegungsmehraufwands ein Verpflegungszuschuss gewährt. Dieser ist seit dem 1.7.2025 in den Regelungen des § 10 (Bund) und des § 10 (VKA) TVAöD – BT BBiG unterschiedlich ausgestaltet (siehe nachfolgend Ziffer 3.6.2.3.1 und Ziffer 3.6.2.... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.7.3 Ausschluss der Fahrtkostenerstattung

Die Erstattungspflicht nach § 10a Sätze 1 und 2 besteht nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als 4 Wochen beträgt (§ 10a Satz 3). Für die Beurteilung der Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr kommt es entscheidend auf die D... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.2.2 Führen von Berichtsheften (Ausbildungsnachweisen)

Auszubildende sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 7 BBiG dazu verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen. Die Form des Ausbildungsnachweises ist in die Vertragsabfassung aufzunehmen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 BBiG; siehe hierzu auch Ziffer 2.2.1.3.1). Nach § 14 Abs. 2 BBiG hat der Ausbildende den Auszubildenden zum Führen der Ausbildungsnachwei... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.8.1 Schutzkleidung

Soweit das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet ist, hat der Ausbildende sie gem. § 11 Abs. 1 dem Auszubildenden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen; dabei bleibt die Schutzkleidung Eigentum des Ausbildenden. Vom Begriff der Schutzkleidung sind Kleidungsstücke umfasst, die dem Auszubildenden Schutz vor körperlicher Beeinträchtigung bieten (z.... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.3.1 Höhe des Ausbildungsentgelts

Die Höhe des Ausbildungsentgelts muss angemessen sein. Der im Zuge der BBiG-Novelle neu gefasste § 17 BBiG konkretisiert die Mindestvoraussetzungen für eine Angemessenheit der Vergütung. Danach ist die Angemessenheit der Vergütung ausgeschlossen, wenn sie eine bestimmte monatliche Mindestvergütung unterschreitet. Die Mindestvergütung setzt dort an, wo es keine Tarifbindung g... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.6.3.2.4 Anrechnungen Leistungen Dritter

Gem. § 10 (Bund) Abs. 3 Satz 4 bzw. § 10 (VKA) Abs. 3 Satz 7 sind Leistungen Dritter auf den Erstattungsanspruch anzurechnen. Bei den Leistungen handelt es sich in erster Linie um von den Bundesländern an Berufsschülerinnen/Berufsschüler im Blockunterricht gewährte Zuschüsse zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Beteiligen sich Dritte an den Kosten für Unterkunft und/o... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.3.2.3 Berechnung des Ausbildungsentgelts für einzelne Stunden

Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils ist das monatliche Ausbildungsentgelt durch das 4,348-fache[1] der regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit (§ 7 TVAöD) zu teilen. Sonach ergeben sich pro Ausbildungsstunde folgende Beträge: bei einer wöchentlichen Ausbildungszeit von 39 Stunden (§ 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD; mit Ausnahme des Geltu... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.3.4 Ausbildungsentgelt bei verkürzter Ausbildungszeit

Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, ob und in welchem Umfang der Besuch eines Bildungsgangs einer berufsbildenden Schule oder die Berufsbildung einer sonstigen Einrichtung auf die Ausbildungszeit einer betrieblichen Erstausbildung angerechnet wird (§ 7 Abs. 1 BBiG). Solche Rechtsverordnungen findet man z. B. in Bayern[1] und auch in Sachsen.[2] Ist... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.4.1 Zulagen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten

Gem. § 8b Abs. 1a und 1b erhalten Auszubildende bei Vorliegen der Voraussetzungen Zulagen nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O. Hinweis § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O gilt für Beschäftigte i. S. d. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD im Bereich der VKA gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 3. bzw. 4. Spiegelstrich TVÜ-VKA bis zur Regelung in einem landesbezirklichen Tarifvertrag... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 1.2.2.1 Geltungsbereich

Der Allgemeine Teil enthält einheitliche Regelungen für alle Auszubildenden, die von § 1 Abs. 1 TVAöD erfasst werden. Im Besonderen Teil BBiG ist das ausfüllende und spezifische Tarifrecht für die Auszubildenden geregelt, die in § 1 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil – unter den Buchstaben a, d und e aufgeführt sind (siehe nachfolgend Ziffer 1.2.2.1.1). Im Besonderen Teil Pfleg... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.4.3 Berücksichtigung monatlich zu zahlender Zulagen in Urlaubs- und Krankheitsfällen

Gemäß § 9 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 TVAöD sind bei der Berechnung des Ausbildungsentgelts in Urlaubs- und Krankheitsfällen unständige Entgeltbestandteile nicht zu berücksichtigen, da sich der Klammerzusatz "(§ 8)" jeweils ausdrücklich nur auf das Ausbildungsentgelt nach § 8 TVAöD und nicht auch auf die unständigen Entgeltbestandteile gem. § 8a TVAöD bezieht. Entsprechendes gilt... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 2.6.1 Gesetzlicher Anspruch auf Übernahme

Einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis haben nur die Mitglieder der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsorgane (§§ 78a BetrVG, 56 BPersVG [1] und die vergleichbaren Regelungen der LPersVG). Die gesetzlichen Regelungen wirken zwingend und unabdingbar innerhalb ihres Anwendungsbereichs; daneben können tarifliche Übernahmerechte eigenständig b... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.6.2.2 Unterbringungskosten

§ 10 Abs. 2 Satz 3 TVAöD – BT BBiG regelt, dass die nachgewiesenen notwendigen Kosten einer Unterkunft am auswärtigen Ort dem Auszubildenden zu erstatten sind, soweit nicht eine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung steht. Erstattungsfähig sind nur die notwendigen Kosten einer Unterkunft. Dies setzt voraus, dass die auswärtige Unterbringung selbst auch notwendig ist. Als no... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.7.2 Feststellung der notwendigen Fahrtkosten

Für die Feststellung der notwendigen Fahrtkosten bedarf es grundsätzlich eines Nachweises in Form einer Bus- oder Bahnfahrkarte. Zum einen kann der Arbeitgeber in der Regel nur anhand eines solchen Nachweises feststellen, ob es sich tatsächlich um eine Familienheimfahrt handelt und damit notwendige Fahrtkosten angefallen sind. Zum anderen sind bei der Kostenerstattung Fahrpre... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.5.1 Urlaubsregelung, § 9 TVAöD

§ 9 Abs. 1 TVAöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Auszubildenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30[1] Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ausbild... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.2.6 Mehrarbeit und Akkordarbeit

§ 7 Abs. 6 Satz 1 TVAöD bestimmt, dass Auszubildende, und zwar unabhängig davon, ob sie unter das JArbSchG fallen oder nicht, grundsätzlich nicht zur Mehrarbeit herangezogen werden dürfen. Der Begriff "Mehrarbeit" wird im TVAöD nicht näher erläutert. Nachdem jedoch in § 7 Abs. 6 Satz 2 u. a. auf § 17 Abs. 7 BBiG Bezug genommen wird, ist davon auszugehen, dass Mehrarbeit i. S... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.6.2.3.2 Verpflegungszuschuss (VKA)

Auszubildende im Bereich der VKA erhalten für volle Kalendertage der Anwesenheit am auswärtigen Ausbildungsort sowie für den An- und Abreisetag einen Verpflegungszuschuss. Der Zuschuss wird somit zum einen für die Tage gewährt, an denen der Auszubildende den gesamten Kalendertag (0–24 Uhr) wegen der auswärtigen Unterbringung am Ausbildungsort verbringt, darüber hinaus aber a... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 1.2.2.2 Änderungen des TVAöD

Der TVAöD mit seinem Allgemeinen Teil und seinen beiden Besonderen Teilen (BBiG und Pflege) ist am 1.10.2005 in Kraft getreten und seitdem mehrfach geändert und ergänzt worden. Im Jahr 2022 haben die Tarifvertragsparteien folgende Änderungen/Anpassungen vorgenommen: Geltungsbereich des TVAöD – Allgemeiner Teil -[1] Einheitliche Bemessung der Jahressonderzahlung[2] Ausbildungsent... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.6.2.1 Fahrtkosten

Der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung wird durch mehrere Aspekte eingeschänkt: Entstehung Es sind nur solche Fahrtkosten zu erstatten, die tatsächlich angefallen sind; fiktive oder nicht real verauslagte Kosten werden nicht ersetzt. Erforderlichkeit Erstattet werden nur Kosten für Fahrten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme notwen... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.6.3.1.3 Eigenbeteiligung

Die Regelung in § 10 Abs. 3 Satz 1 schafft zudem die Rechtsgrundlage für eine Kostenbeteiligung des Auszubildenden an den Fahrten zur auswärtigen Berufsschule. Danach greift die Erstattungspflicht des Ausbildenden erst ein, soweit die notwendigen Fahrtkosten monatlich 6 % des Ausbildungsentgelts für das 1. Ausbildungsjahr übersteigen. Die tarifliche Regelung differenziert ni... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 3.9.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich um 1/12 für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Auszubildende keinen Anspruch auf Ausbildungsentgelt (§ 8), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 9) oder im Krankheitsfall (§ 12) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TVAöD genannten Bezüge, kann für den ... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildung / 2.6.2.3 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers nach § 78a BetrVG bzw. § 56 BPersVG, bei der von vornherein kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw. des Personalrats in Bezug auf die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht,[1] erfüllt die in § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelte Übernahme von ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Bildungsurlaub Hessen / 4 Wartezeit (§ 4 HBUG)

Rz. 14 Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erworben. Der Anspruch muss nicht neu erworben werden, wenn bei derselben Beschäftigungsstelle innerhalb einer Frist von vier Monaten ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis oder an ein anderes Arbeitsverhältnis begründet wird. ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Bildungsurlaub Hessen / 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs (§ 5 HBUG)

Rz. 16 (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in Textform mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen. (2) Bei... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Bildungsurlaub Hessen / 12 Voraussetzungen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (§ 12 HBUG)

Rz. 44 (1) Eine Veranstaltung kann als Bildungsveranstaltung anerkannt werden, wenn sie den Grundsätzen in § 1 Abs. 2 bis 5 entspricht, in den Grundsätzen nach Nr. 1 genannte Ziele vermittelt und dies aus der konkreten Ausgestaltung des zur Anerkennung vorgelegten Veranstaltungsprogramms und dem zugrunde liegenden Lernkonzepts zeitlich und inhaltlich ersichtlich ist, jeder Pers... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Bildungsurlaub Hessen / 1 Grundsätze (§ 1 HBUG)

Rz. 1 (1) Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen U... mehr