Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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Ausbildung / 2.4.3.1 Mitteilungspflicht in Bezug auf die Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis

In der betrieblichen Praxis ist die Übernahme des Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis die Regel, zumal meistens auch nur für den eigenen Bedarf ausgebildet wird. Allerdings kann sich eine im Zeitpunkt der Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses erstellte Prognose des Arbeitgebers, im Zeitpunkt des erfolgreichen Absc... mehr

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Ausbildung / 2.4.2.3 Kündigung nach der Probezeit

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden von beiden Seiten aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, nur vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund Die rechtlichen Voraus... mehr

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Ausbildung / 2.3.1 Ausbildungsdauer

§ 2 Abs. 1 Buchstabe b TVAöD sieht vor, dass im Ausbildungsvertrag Angaben über Beginn und Dauer der Ausbildung enthalten sein müssen. Im Normalfall sind diese Pflichtangaben problemlos möglich: Der Ausbildungsbeginn kann grundsätzlich an jedem Tag im Jahr erfolgen, i. d. R. beginnt die Ausbildung aber am 1.8. oder 1.9. eines Jahres. Die Ausbildungsdauer ergibt sich aus der j... mehr

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Ausbildung / 2.3.1.3 Teilzeitberufsausbildung

§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG regelte in seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung, dass Ausbildende und Auszubildende auch die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit beantragen können, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse der/des Auszubildenden nachgewiesen wurde. Durch ihre Positionierung in § 8 Abs. 1 stellte die Ausbildung in Teilzeit einen Unterfall der... mehr

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Ausbildung / 2.4.2.4 Schadensersatz

Gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG können bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit Ausbildender oder Auszubildender Schadensersatz verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Die Auflösung setzt lediglich die tatsächliche Beendigung, nicht aber eine wirksame Kündigung voraus.[1] Löst der Auszubildende das Berufsausbildungsverhältni... mehr

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Ausbildung / 2.3.1.1.2 Verlängerung der Ausbildungsdauer

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern. Voraussetzung hierfür ist nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BBiG, dass die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Die zuständige Stelle hat vor ihrer Entscheidung den Ausbildenden anzuhören (§ 8 Abs. 2 Satz 2 BBiG). Zur Beschleunigung des Verfahrens em... mehr

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Ausbildung / 2.4.2.3.2 Berufsaufgabe- bzw. Berufswechselkündigung

Die Aufgabe der Berufsausbildung bzw. Aufnahme einer neuen Berufsausbildung ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG ein die Kündigung des Auszubildenden rechtfertigender Grund. Dies dürfte gleichermaßen für die Kündigung nach § 16 Abs. 4 Buchstabe b TVAöD gelten, wobei die tarifliche Regelung andere Kündigungsgründe nicht ausschließt. Die 4-wöchige Kündigungsfrist des § 22 Abs. 2 Nr.... mehr

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Ausbildung / 2.2.1.1 Vertragsparteien

Das Berufsausbildungsverhältnis kommt durch einen Berufsausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden zustande. Ausbildender ist nach der Legaldefinition des § 10 Abs. 1 BBiG derjenige, der andere Personen zur Berufsausbildung einstellt. Die Tarifvertragsparteien haben diese Definition in eine Niederschriftserklärung zu § 1 TVAöD übernommen. Die Berechtig... mehr

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Ausbildung / 3.2.3 Praktische Ausbildung an Tagen eines theoretischen betrieblichen Unterrichts

§ 7 Abs. 3 TVAöD enthält ein Beschäftigungsverbot für die Tage, an denen der Auszubildende an einem theoretischen betrieblichen Unterricht von mindestens 270 tatsächlichen Unterrichtsminuten teilnimmt. Wird die Grenze von 270 Minuten überschritten, darf der Auszubildende an diesem Tag nicht mehr zur praktischen Ausbildung herangezogen werden. Bei der Feststellung, ob die Gre... mehr

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Ausbildung / 2.3.2.2 Freistellung gem. § 12a TVAöD

2.3.2.2.1 Vorbereitung auf die Abschlussprüfung § 12a Abs. 1 TVAöD sieht einen Freistellungsanspruch für insgesamt 5 Ausbildungstage vor, damit sich der Auszubildende vor den in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorbereiten kann. Der Freistellungsanspruch erhöht sich auf 6 Ausbildungstage bei... mehr

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Ausbildung / 2.3.2.2.2 Arbeitsbefreiung

Über § 12a Abs. 3 TVAöD finden die für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Regelungen zur Arbeitsbefreiung entsprechende Anwendung, z. B. § 29 TVöD. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (z. B. Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes, § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD) steht dem Auszubildenden ein Anspruch auf Freistellung in ents... mehr

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Ausbildung / 2.4.4 Abschlussprämie

Einen Anreiz, die Ausbildung im öffentlichen Dienst erfolgreich zu Ende zu bringen, bietet die Regelung des § 17 TVAöD. Nach § 17 Abs. 1 TVAöD erhalten Auszubildende bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung bzw. staatlicher Prüfung eine Abschlussprämie als Einmalzahlung i. H. v. 400 EUR. Diese Abschlussprämie stellt kei... mehr

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Ausbildung / 2.2.1.3.2 Ausbildungsvertrag, § 2 Abs. 1 TVAöD

An die gesetzliche Regelung in § 11 BBiG a. F. anknüpfend, sieht § 2 Abs. 1 Satz 1 TVAöD vor, dass vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zu schließen ist. Ob die Tarifvertragsparteien die Änderung des § 11 BBiG durch Art. 1 Ziff. 9 des BVaDiG (siehe vorstehend Ziffer 2.2.1.3.1) bei nächster Gelegenheit zum Anlass nehmen, § 2 Abs. 1 TVAö... mehr

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Ausbildung / 3.9.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Ausbildungsverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Auszubildenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVAöD dann, wenn der Auszubildende im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen worden ist, das am 1.12. noch besteht. In diesem Fall erhält der Auszubildende zusamm... mehr

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Ausbildung / 2.4.3 Weiterarbeit

2.4.3.1 Mitteilungspflicht in Bezug auf die Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis In der betrieblichen Praxis ist die Übernahme des Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis die Regel, zumal meistens auch nur für den eigenen Bedarf ausgebildet wird. Allerdings kann sich eine im Zeitpunkt der Begründung des Berufsausbildungsver... mehr

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Ausbildung / 2.4.1.2 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungsverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrags empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht entgegen, insb... mehr

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Ausbildung / 2.6.3 Sonstiger Anspruch auf Übernahme

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, Berufseinsteigern nicht nur eine Ausbildungsstelle, sondern auch eine langfristige Perspektive zu bieten. Dementsprechend gehen Arbeitgeber mittlerweile dazu über, Auszubildenden schon bei Beginn der Ausbildung die Übernahme zu garantieren. Diese Zusage kann grundsätzlich mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder stillschweigend... mehr

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Ausbildung / 2.4.3.2 Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Weiterbeschäftigung

Gem. § 24 BBiG, § 16 Abs. 5 TVAöD gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt wird, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist. Bei der Weiterbeschäftigung handelt es sich um einen Tatbestand schlüssigen Verhaltens kraft gesetzlicher Fiktion. Diese Fiktion tr... mehr

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Ausbildung / 2.6.2.2.4 Geltendmachung des Anspruchs

§ 16a Abs. 2 TVAöD enthält keinen Hinweis darauf, ob und in welcher Weise der Auszubildende den Anspruch geltend machen muss. Allerdings empfiehlt es sich für den Auszubildenden schon aus Beweisgründen (und zur Wahrung der Ausschlussfrist), einen schriftlichen Antrag auf Übernahme zu stellen. Die Geltendmachung des Anspruchs muss unverzüglich nach Beendigung des Ausbildungsv... mehr

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Ausbildung / 2.4.1.1 Durch Zeitablauf oder Bestehen der Abschlussprüfung

§ 16 Abs. 1 TVAöD regelt übereinstimmend mit § 21 Abs. 1 BBiG, dass das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer[1] endet. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Abschlussprüfung erst nach diesem Zeitpunkt bestanden wird.[2] Ist die Ausbildungsdauer gem. § 8 Abs. 1, 2 BBiG zulässig verlängert oder verkürzt worden, gilt § 16 Abs. 1 TVAöD entsprec... mehr

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Ausbildung / 2.4.2.1 Kündigung vor der Probezeit

Ein Berufsausbildungsverhältnis, kann – so das Bundesarbeitsgericht[1] – bereits vor Beginn der Probezeit gem. § 22 Abs. 1 BBiG gekündigt werden, es sei denn, ein Kündigungsausschluss ist im Ausbildungsvertrag geregelt oder ergibt sich aus konkreten Umständen (z. B. Abrede oder dem ersichtlichen gemeinsamen Interesse, die Ausbildung jedenfalls für einen bestimmten Teil der P... mehr

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Ausbildung / 2.3.13 Fortzahlung des Ausbildungsentgelts

Der Auszubildende hat einen Anspruch auf Fortzahlung des Ausbildungsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit, für die Zeit der Freistellung, bei Verhinderung oder Ausfall der Berufsausbildung sowie während der Arbeitsbefreiung. 2.3.13.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 12 § 12 Abs. 1 TVAöD sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG v... mehr

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Ausbildung / 2.6.2.1.2 Auswahlentscheidung

Sofern mehr Auszubildende die Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote "Befriedigend" abgeschlossen haben als nach den Feststellungen des Arbeitgebers Dauerarbeitsplätze zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung zur Verfügung stehen, muss der Arbeitgeber eine Auswahlentscheidung treffen. Hierbei sind die Ergebnisse der Abschlussprüfung und die persönliche Eignung zu berück... mehr

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Ausbildung / 3.6.4 Abordnungen und Zuweisungen

Bei Abordnungen und Zuweisungen werden die Kosten nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 erstattet (siehe hierzu Ziffer 3.6.2). Die Tarifvertragsparteien haben die Begriffe "Abordnung" und "Zuweisung" im TVAöD nicht näher erläutert. Allerdings ist davon auszugehen, dass sie die Begriffe i. S. d. § 4 TVöD verstanden wissen wollen, wo sie dem Begriff der "Abordnung" in der Protokollerkl... mehr

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Ausbildung / 2.2.2 Nichtige Vereinbarungen

§ 12 Abs. 1 Satz 1 BBiG bestimmt, dass eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, nichtig ist. Praxis-Beispiel Vereinbarung, dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit entsteht, wenn ein Auszubildender nicht spätestens 11 Wochen vor Ablauf des Ausbildungsvert... mehr

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Ausbildung / 3.8.2 Ausbildungsmittel

§ 11 Abs. 2 regelt zudem wortgleich mit § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG, dass der Ausbildende den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen hat, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln gehören insbesondere Werkstoffe und Werkzeuge. Aus dem System der dualen Berufsausbildun... mehr

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Ausbildung / 1 Allgemeines

1.1 Das duale System der Berufsausbildung In Deutschland erfolgt die Berufsausbildung überwiegend im dualen System. Darunter ist die Ausbildung an 2 Lernorten, nämlich in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, zu verstehen. Die Berufsausbildung ist darauf ausgelegt, Fachkräfte für spez... mehr

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Ausbildung / 3.8.3 Lernmittelzuschuss

Im Gegensatz zu Ausbildungsmitteln, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind und die der Ausbildende dem Auszubildenden gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG kostenlos zur Verfügung zu stellen hat, sind Lernmittel, die in den Bereich der Berufsschule fallen (z. B. Schulbücher, Arbeitshefte, Taschenrechner etc.), grundsätzlich nich... mehr

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Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei... mehr

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Ausbildung / 2.3.13.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 12

§ 12 Abs. 1 TVAöD sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholu... mehr

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Ausbildung / 2.4.2.2 Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Ausbildenden als auch für den Auszubildenden. Hinweis Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist – ungeachtet des Inhalts und der Zielsetzung des Praktikums – nicht auf die Probezeit in einem ... mehr

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Ausbildung / 2.6.2.2.3 Inhalt des Anspruchs

Die Übernahmeverpflichtung ist auf eine dauerhafte Weiterbeschäftigung ausgerichtet. Allerdings handelt es sich um keine echte unbefristete Übernahme, da sie zunächst auf die Dauer von 12 Monaten begrenzt ist und erst dann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führt, wenn die/der Auszubildende sich in den 12 Monaten nach der Ausbildung bewährt hat. Gleichwohl ist es dem A... mehr

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Ausbildung / 3.9.1 Anspruchsvoraussetzungen

Einzige Voraussetzung für die Jahressonderzahlung ist das rechtliche Bestehen des Ausbildungsverhältnisses am 1.12. Demzufolge haben das Ruhen des Ausbildungsverhältnisses (z. B. wegen Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) oder auch Beurlaubungen/Freistellungen keine Auswirkungen auf das Entstehen des Anspruchs. Andererseits entfällt... mehr

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Ausbildung / 2.6.2.2.5 Umsetzung des Anspruchs

Die Umsetzung des tarifvertraglichen Anspruchs auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erfolgt in 2 Schritten: Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses für 12 Monate Bei Bewährung Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung Im Einzelnen: Zunächst wird für die Dauer von 12 Monaten ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Bei der Befristung des Arbeitsvertrags sind ... mehr

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Ausbildung / 3.6 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Die Vorschrift des § 10 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – regelt die Kostentragungspflicht bei Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Begriff der Ausbildungsstätte ist einer der zentralen Begriffe des BBiG. Er umfasst alle Einrichtungen, in denen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BBiG Berufsausbildung stattfinden kann, also insbesondere Betriebe der Wirtschaft und v... mehr

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Ausbildung / 2.3.2.2.1 Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

§ 12a Abs. 1 TVAöD sieht einen Freistellungsanspruch für insgesamt 5 Ausbildungstage vor, damit sich der Auszubildende vor den in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorbereiten kann. Der Freistellungsanspruch erhöht sich auf 6 Ausbildungstage bei einer 6-Tage-Woche. Die Tarifnorm meint mit der... mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1.3 Zu § 1 Abs. 1 Buchst. c TVAöD

In der weiteren Umsetzung des Einigungspapiers vom 18.4.2018 haben sich die Tarifvertragsparteien zudem am 30.10.2018 auf die Einbeziehung der Auszubildenden in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen in den TVAöD-Pflege verständigt. Nachdem als gesichert gelten konnte, dass eine gesetzlich geregelte Refinanzierung der Ausbildungsvergütungen stattfindet,[1] ist aufgrund v... mehr

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Ausbildung / 2.5 Ausschlussfrist

§ 19 TVAöD bestimmt, dass Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit von dem Auszubildenden oder vom Ausbildenden schriftlich geltend gemacht werden. Erfasst werden nicht nur die tariflichen Ansprüche, sondern alle in Zusammenhang mit dem Ausbildungsverhältnis stehenden Ansprüche. mehr

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Ausbildung / 2.6.2.1.4 Geltendmachung des Anspruchs

Die Geltendmachung des Anspruchs muss unverzüglich nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erfolgen, da die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis in unmittelbarem Anschluss an das Ausbildungsverhältnis erfolgen soll. Es empfiehlt sich für den Auszubildenden schon aus Beweisgründen (und zur Wahrung der Ausschlussfrist), einen schriftlichen Antrag auf Übernahme zu stellen (s... mehr

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Ausbildung / 2.4.5 Zeugnis

Der Zeugnisanspruch des Auszubildenden ist in § 18 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – geregelt (siehe Ziffer 3.10). mehr

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Ausbildung / 2.3.5 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit

Die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit ist in § 7 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – geregelt (siehe nachfolgend Ziffer 3.2). mehr

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Ausbildung / 2.3.9 Urlaub, § 9 TVAöD

Der Urlaub ist mit Wirkung vom 1.3.2012 in § 9 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – geregelt (siehe nachfolgend Ziffer 3.5). mehr

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Ausbildung / 2.3.11 Familienheimfahrten

Für Familienheimfahrten findet sich die einschlägige Regelung in § 10a TVAöD – Besonderer Teil BBiG – (siehe nachfolgend Ziffer 3.7). mehr

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Ausbildung / 2.3.3 Allgemeine Rechte und Pflichten des Auszubildenden nach dem TVAöD

2.3.3.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4 TVAöD § 4 Abs. 1 Satz 1 TVAöD sieht vor, dass die Auszubildenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes[1] oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf eine andere Ärztin/einen anderen Arzt geeini... mehr

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Ausbildung / 2.3.4 Probezeit

Die Probezeit ist in § 3 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – geregelt (siehe nachfolgend Ziffer 3.1). mehr

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Ausbildung / 2.3.6 Ausbildungsentgelt

Das Ausbildungsentgelt ist in § 8 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – geregelt (siehe nachfolgend Ziffer 3.3). mehr

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Ausbildung / 2.3.8 Sonstige Entgeltregelungen, § 8b TVAöD

Sonstige Entgeltregelungen sind mit Wirkung vom 1.7.2008 in § 8b TVAöD – Besonderer Teil BBiG – (siehe nachfolgend Ziffer 3.4) vereinbart. mehr

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Ausbildung / 2.3.10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Eine Regelung zu Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte enthält § 10 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – (siehe nachfolgend Ziffer 3.6). mehr

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Ausbildung / 2.3.12 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel, Lernmittelzuschuss

In Bezug auf das Tragen von Schutzkleidung, die Zurverfügungstellung von Ausbildungsmitteln und die Gewährung eines Lernmittelzuschusses ist § 11 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – (siehe nachfolgend Ziffer 3.8) zu beachten. mehr

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Ausbildung / 2.3.14 Vermögenswirksame Leistungen

§ 13 Abs. 1 TVAöD regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Die Unterscheidung nach Tarifgebiet West (13,29 EUR) und Tarifgebiet Ost (6,65 EUR) besteht im TVAöD mit Wirkung vom 1.1.2008 nicht mehr. Hinweis Für die Auszubildenden der Sparkassen gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 TVAöD die Vorschrift des... mehr