Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind; Personen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildung, auch wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerk...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3 Katalog der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 3)

Rz. 37 Abs. 3 listet die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf, die für eine (dauerhafte) Teilhabe am Arbeitsleben je nach Sachverhaltslage im Einzelfall die Voraussetzungen schaffen, etwa durch Ausbildung, Fortbildung, Vermittlung von Arbeit oder Förderung selbständiger Tätigkeit sowie durch sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit B...mehr

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Schell, SGB IX § 194 Beauft... / 2.6 Einrichtung von Integrationsfachdiensten

Rz. 16 Der bisherige Abs. 5, der die Bundesanstalt für Arbeit verpflichtete, darauf hinzuwirken, dass Integrationsfachdienste in ausreichender Zahl eingerichtet werden, wurde durch Art. 1 Nr. 28d, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit Wirkung zum 1.5.2004 neu gefasst. Die Aufhebung des ursprünglichen Abs. 5 t...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i. d. R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der ...mehr

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Schell, SGB IX § 200 Entzie... / 2.1 Entziehung der besonderen Hilfen

Rz. 2 Die Regelung gibt dem Integrationsamt die Befugnis, schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen (Abs. 1 Satz 2), die durch ihr Verhalten ihre Teilhabe am Arbeitsleben schuldhaft vereiteln, die besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen (bis 30.6.2001 in § 39 des Schwerbehindertengesetzes: "die Vorteile dieses Gesetzes") zeitweilig zu entzi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.3.1 Vorzeitige Kündigung beim Tod des Mieters

Beim Tod des Mieters ist zu unterscheiden, ob der Mietvertrag nur mit dem Verstorbenen oder mit mehreren Personen abgeschlossen war. War ein Wohnungsmietvertrag mit mehreren Personen abgeschlossen (z. B. wenn der Mietvertrag vom Ehegatten oder Lebensgefährten mitunterzeichnet war), wird das Mietverhältnis mit dem Überlebenden fortgesetzt (§ 563a Abs. 1 BGB). Ein außerordentlic...mehr

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Schell, SGB IX § 194 Beauft... / 2.1 Beauftragung

Rz. 2 Die Vorschrift stellt klar, dass die Integrationsfachdienste im Auftrag tätig werden, und benennt die Auftraggeber. Auftraggeber sind die Integrationsämter als die für die Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zuständigen Behörden der Länder, ferner auch die Rehabilitationsträger. Durch Art. 1 Nr. 28a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderu...mehr

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Schell, SGB IX § 194 Beauft... / 2.4 Zusammenarbeit

Rz. 7 Die Vorschrift verpflichtet den Integrationsfachdienst zur Zusammenarbeit. Er muss, das ergibt sich bereits aus der Beauftragung, mit dem jeweiligen Auftraggeber zusammenarbeiten, also entweder dem Integrationsamt oder dem Rehabilitationsträger. Daneben muss er auch unabhängig von der jeweils konkreten Beauftragung mit den anderen in Nr. 1 bis 3 genannten Stellen zusam...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 2.2 Anforderungen an die Einrichtungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Abs. 1 Satz 2 listet unter 4 Punkten die Voraussetzungen auf, die von den Einrichtungen zu erfüllen sind. Der Gesetzgeber hat dabei eine Formulierung gewählt, nach der die Voraussetzungen der 4 Punkte kumulativ erfüllt sein müssen. Ist das nicht der Fall, müsste eine Förderung durch die Rehabilitationsträger jedenfalls in eindeutigen Fällen ausgeschlossen sein. Rz. 11...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.4 Rückkehrrecht

Rz. 9 Mit dem Bundesteilhabegesetz ist Abs. 3 angefügt worden, der ein Rückkehrrecht bestimmt. Im Grunde handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Klarstellung, ein Rückkehrrecht bestand bereits auch vor dem 1.1.2018. Dieses ergab sich einer Regelung im Rentenrecht. Dort ist nämlich bestimmt, dass bei Versicherten, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll e...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.4 Arbeitsassistenz (Abs. 8 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 135 Unter Arbeitsassistenz wird die regelmäßig wiederkehrende Unterstützung schwerbehinderter Menschen bei der Ausübung ihres Berufs verstanden. Die Unterstützung geht über einzelne bedarfsbezogene Hilfestellungen hinaus, die Arbeitsassistenz fungiert mit Einverständnis des Arbeitgebers als eine von dem schwerbehinderten Menschen beauftragte Arbeitskraft oder wird aus de...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.2 Einkommensfreibeträge der Eltern, des verwitweten Elternteils und des getrennt lebenden Elternteils

Rz. 18 Generell gilt, dass eine Anrechnung von Elterneinkommen (oder Einkommen eines Elternteils) während einer Berufsausbildung nur dann erfolgen darf, wenn der behinderte Mensch während der besonderen Leistung (§ 117) mit Anspruch auf Ausbildungsgeld dort tatsächlich lebt (vgl. BSG, Urteil v. 18.5.2010, B 7 AL 36/08 R, und Urteile v. 14.5.2014, B 11 AL 3/13R, B 11 AL 20/13...mehr

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Schell, SGB IX § 208 Zusatz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606, Art. 1 des Gesetzes) ist mit Wirkung zum 1.5.2004 Abs. 2 und 3 angefügt worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. ...mehr

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Schell, SGB IX § 217 Finanz... / 2.7 Sonstige Vergünstigungen

Rz. 14 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist ein für viele Inklusionsbetriebe existenzielles Problem gelöst worden. Zunehmend hatten bestehende Inklusionsbetriebe über Probleme bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit geklagt. Mit dem o. a. Gesetz wurde (Art. 1a) die Abgabenordnung in § 68 dahingehend ergänzt, dass Integ...mehr

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Schell, SGB IX § 194 Beauft... / 2.5 Vertragliche Regelung

Rz. 11 Abs. 4 bestimmt, dass Näheres zur Beauftragung und Zusammenarbeit sowie zur fachlichen Leitung und Aufsicht zwischen dem Integrationsfachdienst und dem Auftraggeber vertraglich zu regeln ist. Das gleiche gilt für die Qualitätssicherung und die Ergebnisbeobachtung (vgl. hierzu § 197). Bis zum 31.12.2004 war geregelt, welchen Grundsätzen diese Vereinbarungen zu folgen ha...mehr

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Schell, SGB IX § 195 Fachli... / 2.1 Anforderungen

Rz. 2 Die Integrationsfachdienste müssen nach ihrer personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung in der Lage sein, ihre gesetzlichen Aufgaben gegenüber schwerbehinderten Menschen und den Arbeitgebern, wie sie in § 193 und der dort durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) erweiterten Aufgabe...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.5 Rechtsweg

Rz. 23 Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wertmarken gilt § 51 Abs. 4 SGG entsprechend (seit 1.1.2002 aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 17.8.2001, BGBl. I S. 2144 § 51 Abs. 1 Nr. 7 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist die Verweisung nunmehr richtiggestellt). ...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 2.4.2 Zuschlag von 20 %

Rz. 15 Die Erhöhung der Zahl der Wertmarken um einen Zuschlag von 20 % ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zum 1.5.2004 gestrichen worden (Art. 1 Nr. 33a, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes). Dieser Zuschlag wurde eingeführt, weil man davon ausgegangen war, dass schwerbehinderte Menschen öffentliche Verkehrsmittel bei unentge...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2.3 Grundsatz des Abs. 2 Satz 1

Rz. 12 Abs. 2 enthält eine Grenze für die Dauer von Leistungen bei Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben von 2 Jahren. Im Unterschied zu Abs. 1 gilt diese Begrenzung der Dauer der Förderung nur für Leistungen der beruflichen Weiterbildung. Dazu gehören die Fördermaßnahmen zur Fortbildung und Umschulung (Erlernen eines neuen Berufes). Dagegen gilt für die (Erst-)Ausbildung A...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.7.1 Unterkunft und Verpflegung (Abs. 7 Nr. 1)

Rz. 107 Grundsätzlich werden bei überbetrieblichen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auch die erforderlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten vom zuständigen Rehabilitationsträger übernommen. Das setzt allerdings voraus, dass für die Ausführung einer Leistung eine Unterbringung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts wegen Art oder Schwere ...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2.1 Grundsatz des Abs. 1

Rz. 6 Abs. 1 richtet die Dauer von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an der Dauer aus, die für eine Aus- bzw. Weiterbildung zu ihrem Abschluss vorgeschrieben oder sonst allgemein üblich ist. Damit wird betont, dass sich die Dauer der Leistungen grundsätzlich in dem Rahmen bewegt, der für die Zielerreichung der Teilhabe notwendig ist. Dies entspricht einer wirtschaftlic...mehr

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Schell, SGB IX § 192 Begrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 26a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Abs. 4 wurde durch Art. 1 Nr. 26b, Art. 7 Abs. 1 des o. a. Gesetzes bereits mit Wirkung zum 1.5.2004 um Satz 2 ergänzt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärku...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.1 Erhaltung/Erlangung eines Arbeitsplatzes

Rz. 39 Die Leistungen nach Abs. 3 Nr. 1 zielen auf Hilfen zunächst zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes. Das Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben ist erreicht, wenn der behinderte Mensch seine berufliche Tätigkeit am bisherigen Arbeitsplatz (ungekündigt und unbefristet) fortsetzen kann. Für die Erhaltung des Arbeitsplatzes können die arbeitsmarktpolitischen Leistungen nach dem SG...mehr

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Schell, SGB IX § 194 Beauft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 28a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Abs. 3 wurde durch Art. 1 Nr. 28b, Art. 7 Abs. 1 dieses Gesetzes mit Wirkung zum 1.5.2004 um Nr. 5a ergänzt. Abs. 4 Satz 1 wurde durch Art. 1 Nr. 28c, Art. 7 Abs. 4 des o. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.5 Notwendige Praktika

Rz. 62 Abs. 5 verpflichtet die Rehabilitationsträger, die (bewilligten) Leistungen nach § 49 auch für die Zeiten notwendiger Praktika zu übernehmen. Notwendig sind Praktika, die in einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehen sind. Weitere Voraussetzung für die Weitergewährung der Leistungen ist aber, dass den Ausbilder keine Obliegenheit trifft, die Kost...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 4 Satz 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 geändert. Durch Art. 8 Nr. 4, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurden Abs. 4 Satz 2 und A...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.2.1.1 Eingangsverfahren

Rz. 6 Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben ist, sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzenden Leistungen oder Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betrach...mehr

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Schell, SGB IX § 192 Begrif... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelungen zur Beauftragung von Integrationsfachdiensten zur Unterstützung der Aufgabenträger der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben wurden durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) in das Schwerbehindertengesetz eingefügt. Die Abs. 1 und 4 wurden durch das Gesetz zur Förderung d...mehr

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Schell, SGB IX § 192 Begrif... / 2.3.2 Sonstige behinderte Menschen

Rz. 14 Nach dieser Vorschrift können Integrationsfachdienste auch zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen tätig werden, die weder schwerbehindert noch schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Diese Regelung hat insbesondere Bedeutung für die Begleitung und Betreuung seelisch behinderter Menschen, die nicht offensichtlich schwerbehindert sind (die Schwer...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.7.2 Annexkosten (Abs. 7 Nr. 2)

Rz. 109 Abs. 7 Nr. 2 regelt die Kostenübernahme von Aufwendungen, die mit der Ausführung einer Leistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Der Gesetzgeber benennt in der Vorschrift beispielhaft Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lernmittel sowie Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Wie nach Abs. 7 Nr. 1 müssen die Kosten erforderlich sein, es darf als...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 Satz 1 die Verweisung an die Einordnung des Sozialhilferechts in das Zwölfte Buch angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundeste...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 35 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirkung zu...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.3 Jobassistenz (Abs. 8 Satz 1 Nr. 2a)

Rz. 129 Das Jobcoaching nach Abs. 8 Satz 1 Nr. 2a war bereits aus der Praxis des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums der Arbeitsförderung bzw. der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II bekannt. Aus der Sicht des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist das Jobcoaching eine flexible und an den individuellen Bedarfen orientierte, somit zeitlich befristete,...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.3 Eigenschaften/Gestaltung des Rehabilitationssports

Rz. 24 Der Rehabilitationssport i. S. d. § 64 ist ein Training mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele in der Gruppe. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen. Unabhängig von der Art der Behinderung weisen behinderte oder chronisch kranke Menschen...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.2.2 Hinwirkungspflicht

Rz. 22 Die KVen sind einerseits berechtigt andererseits verpflichtet (vgl. die Formulierung "haben zu ergreifen" in Abs. 1 Satz 1), alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einzusetzen. Die KBV hat dabei die notwendige Unterstützung zu leisten. Zur KBV-Unterstützung gehört z. B. auch, dass sie gemeinsam mit den...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.4 Verwendungszweck

Rz. 25 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen haben zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds zu entrichten. Ein Mitbestimmungsrecht/Anhörungsrecht über die Höhe der Mittel für den Strukturfonds der KV hat die Krankenkassenseite nicht; sie muss betragsmäßig nachvollziehen, was die KV zur Höhe ihres Anteils am Strukturfonds beschlossen h...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.2 Wesen und Ziel des Funktionstrainings

Rz. 59 Das Funktionstraining wirkt insbesondere bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane. Funktionstraining wird speziell für Menschen mit einer rheumatischen oder muskuloskelettalen Erkrankung ärztlich verordnet. Dazu gehören entzündliche und degenerative Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule und chronische Schmerzzustände. Hier w...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.9 Beteiligung von Integrationsfachdiensten

Rz. 97 Die Möglichkeit der Beteiligung von Integrationsfachdiensten richtet sich nach § 193. Dort sind die Aufgaben der Integrationsfachdienste geregelt. Nur in diesem Rahmen sind Beauftragungen durch die Rehabilitationsträger zugelassen. Die Beteiligung der Integrationsfachdienste ist auf die Unterstützung schwerbehinderter Leistungsberechtigter zu deren Teilhabe am Arbeits...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.5 Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb

Rz. 33 Nach dem Recht der Arbeitsförderung sind Arbeitshilfen nach § 46 Abs. 2 SGB III möglich. Arbeitgeber können danach Zuschüsse für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erhalten, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern und eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgeber...mehr

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Schell, SGB IX § 192 Begrif... / 2.2 Auftraggeber

Rz. 5 Die in Abs. 1 getroffene Regelung ermöglicht, Integrationsfachdienste bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu beteiligen. Rz. 6 In der durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 mit Wirkung zum 1.10.2000 geschaffenen und zum 1.7.2001 in das SGB IX übernommenen Vorgängervorschr...mehr

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Schell, SGB IX § 208 Zusatz... / 2.3 Entstehen des Anspruchs im Urlaubsjahr

Rz. 9 Bedingung für das Entstehen des Zusatzurlaubsanspruchs in dem in § 208 genannten Umfang ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung. Durch die Änderung des damaligen § 125 mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kommt es für den Umfang des Anspruchs auf Zusatzurlaub nunmehr auch darauf an, ob die Schwerbehinderung in dem v...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 redaktionell an den Sprachgebrauch des SGB II angepasst. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 un...mehr

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Schell, SGB IX § 227 Verord... / 2.1 Ermächtigung zum Erlass einer Werkstättenverordnung

Rz. 2 Abs. 1 hat in erweiterter Form die früher in § 57 Abs. 2 SchwbG enthaltene Ermächtigungsvorschrift übernommen, weitere genannte Einzelheiten zu den Vorschriften der §§ 219 bis 221 durch Verordnung zu regeln. Rz. 3 Die auf der Grundlage der seinerzeitigen Ermächtigungsvorschrift des Schwerbehindertengesetzes erlassene Verordnung ist die Werkstättenverordnung v. 13.8.1980...mehr

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Schell, SGB IX § 217 Finanz... / 2.1 Projektförderung

Rz. 3 Bei den finanziellen Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe handelt es sich um eine Projektförderung. Die Integrationsämter erbringen die Leistungen aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe (§ 185 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX, § 17 Abs. 1 Nr. 3, § 28 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – SchwbAV). Die bei der Schaffung des Instrumentariu...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sollte die Regelungen, die zur Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber vorsehen, zusammenfassen und verallgemeinern. Diese Leistungen hatten ihre Vorgänger in den Leistungsgesetzen der jeweiligen Rehabilitationsträger. Die Leistungen sollten entsprechend dem Einleitungssatz von Abs. 1 nur in ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.3 Anforderungen an die Durchführung des Funktionstrainings

Rz. 61 Das Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in a) regelmäßig stattfindenden Trainingsgruppen und b) unter Leitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters. Diese Kriterien sind wesentliche Merkmale des in § 63 Abs. 1 Nr. 4 aufgelisteten Funktionstrainings. zu a) Eine feste Gruppe wird dadurch charakterisiert, dass alle Teilnehmenden sich zu einer bestim...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.2 Kostenfreie Wertmarke

Rz. 16 Nach Abs. 4 Satz 1 wird eine Wertmarke zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung kostenfrei, also ohne Eigenbeteiligung an schwerbehinderte Menschen, die blind oder hilflos i. S. d. § 33 b EStG sind (Abs. 1 Nr. 1), ausgegeben. Die Zugehörigkeit zu diesen Personenkreisen wird im Ausweis mit dem Merkzeichen "Bl" (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 der Schwerbehinderten-Ausweisv...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2.4 Ausnahmen von der begrenzten Leistungsdauer nach Abs. 2 Satz 1

Rz. 13 Abs. 2 ermöglicht eine längere Leistungsdauer als 2 Jahre, wenn das Teilhabeziel sonst nicht erreicht werden kann (Alt. 1) oder die Eingliederungsaussichten nur dadurch wesentlich verbessert werden (Alt. 2). Rz. 14 Das BSG hat entschieden, dass die Ausnahmeregelung unter Berücksichtigung der Bedeutung der Berufswahlfreiheit auch für Fälle gilt, in denen ein behinderter...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.3 Einkommensfreibeträge des Ehegatten oder Lebenspartners

Rz. 22 § 126 Abs. 2 Nr. 3 regelt die Freibeträge abweichend von den Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 122 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 2 HS 2 BAföG), wenn der Mensch mit Behinderungen verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Dabei ist es nach dem Gesetzeswortlaut unerheblich, ob die Personen zusammen ode...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.2 Einkommensanrechnung während berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen und vergleichbarer Maßnahmen

Rz. 7 Für das Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (§ 124) nach § 122 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 4 Satz 1 gilt ein vollständiger Verzicht auf jegliche Einkommensanrechnung des Teilnehmenden, der Eltern/eines Elternteils oder des Ehegatten/Lebenspartners (Ausnahme: Praktikumsvergütung). Rz. 8 Eine Anrechnung findet hingegen nach § 67 Abs. 4 Satz 2 bei der ...mehr