Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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Meldungen / 3 Meldetatbestände/-fristen

Meldepflichtig sind u. a. folgende Tatbestände: Beginn und Ende einer Beschäftigung, Änderung der Beitragspflicht, Wechsel der Krankenkasse, Unterbrechung der Entgeltzahlung, Beginn und Ende der Elternzeit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Jahresentgelt für jeden über den Jahreswechsel beschäftigten Arbeitnehmer, Einmalzahlungen, beitragspflichtige Einnahmen im Rahmen des Rentenan...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung / 3 Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft in den einzelnen Zweigen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. I. d. R. werden die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Es gibt allerdings diverse Ausnahmen, z. B. Geringverdiener (zur Berufsausbildung Beschäftigte mit bis zu 325 EUR A...mehr

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Waisenrente / 3.1 Beitragsfreiheit bis zum 25. Lebensjahr

Für Waisen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres besteht Beitragsfreiheit, d. h. es fällt auf die Waisenrente nur der Beitragsanteil des Rentenversicherungsträgers an. Besteht für eine Waise vorrangig Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung, so besteht keine Beitragsfreiheit für die Waisenrente. In diesem Fall wird auch die Waise mit Beiträgen aus ihrer Waisenrent...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

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Schüler / 3 Kurzfristige Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei, wenn sie von vornherein zeitlich befristet und nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Die Beschäftigung der Schüler darf auf nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage bzw. 15 Wochen oder 90 Arbeitstage in einem landwirtschaftlichen Betrieb befristet sein.[1] Werden kurzfristige Beschäftigungen zwischen dem Ende der Schulausbi...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.6 Besonderheiten im Bergbau

Nach § 24 Abs. 1 und 2 JArbSchG ist die Arbeit unter Tage für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr untersagt. Das Verbot gilt nicht, soweit die Untertagetätigkeit zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist, wenn eine Berufsausbildung für die Beschäftigung Untertage abgeschlossen ist oder wenn der Jugendliche an einer von der Bergbaubehörde genehmigten Aus...mehr

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Arbeitnehmerkammern / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmerkammern bzw. Arbeitskammern gibt es in Deutschland nur in Bremen und im Saarland. Sie haben die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer wahrzunehmen und zu fördern. Sie sollen insbesondere die Behörden und Gerichte in Fachfragen durch Gutachten und Berichte unterstützen, die Berufsausbildung fördern und Rechtsberatung betreiben. Die Aufgaben der Kammern w...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.2.8 Teilnehmer an dualen Studiengängen

Teilnehmer an dualen Studiengängen gelten als zur Berufsausbildung Beschäftigte. Die Insolvenzgeldumlage ist für diesen Personenkreis aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen. Sofern in einzelnen Phasen des dualen Studiums keine Vergütung gezahlt wird, besteht auch keine Insolvenzgeldumlagepflicht. Achtung Keine Umlagepflicht von fiktiven Arbeitsentgelten Für Menschen mit Behinderu...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 3 Saarland

Im Saarland[1] gibt es eine für Arbeiter und Angestellte einheitliche Arbeitskammer. Die Kammer ist die öffentlich-rechtliche Vertretung der Arbeitnehmer, die deren Interessen wahrzunehmen sowie Behörden und Körperschaften des Saarlands zu unterstützen und zu beraten hat. Mitglieder der Kammer sind die im Saarland beschäftigten Arbeitnehmer einschl. der zu ihrer Berufsausbildu...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.6.1 Allgemeine Wartezeit und 3/5-Belegung

Die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sein (sog. 3/5-Belegu...mehr

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Sonderausgaben / 2 Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR

Zur Abgeltung der nicht als Vorsorgeaufwendungen abziehbaren Sonderausgaben wird ein Pauschbetrag von 36 EUR pro Arbeitnehmer angesetzt. Er ist nur in die Lohnsteuertabellen der Steuerklassen I–V eingearbeitet. Was zu den "anderen" Sonderausgaben zählt Durch den Sonderausgaben-Pauschbetrag sind folgende Aufwendungen des Arbeitnehmers abgegolten: Unterhaltsleistungen an den im I...mehr

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Ausbildungsbeihilfen / 1.4 Förderungsberechtigter Personenkreis

Auszubildende in einer Berufsausbildung sind förderungsberechtigt, wenn sie außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnen und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht in angemessener Fahrtzeit erreichen können. Zumutbar sind bis zu 2 Stunden für Hin- und Rückweg. Die Zeitvorgabe zur Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte...mehr

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Waisenrente / 2 Unfallversicherung

Bei Tod durch Arbeitsunfall oder einer zum Tode führenden Berufskrankheit steht den Kindern des Versicherten vom Todestag an Waisenrente zu. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist mit dem der Rentenversicherung identisch. Die Waisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus bis grundsätzlich längstens zum 27. Lebensjahr bei Schul- oder Berufsausbildung. Die ...mehr

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Ausbildungsbeihilfen / 1.5 Förderung von ausländischen jungen Menschen/"Flüchtlingen"

Kernvoraussetzung für den Zugang ausländischer junger Menschen zu den Instrumenten und Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem SGB III ist, dass die Betroffenen eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen, oder dass ihnen eine Erwerbstätigkeit erlaubt werden kann. Die Förderung steht damit grundsätzlich allen ausländischen jungen Menschen mit einem allgemeinen Zugang zum Arbei...mehr

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Flüchtling / 6.2.1 Integrationskurse

Am Beginn des Integrationsprozesses steht vielfach ein Integrationskurs,[1] der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Umfang von bis zu 700 Unterrichtseinheiten gefördert wird. Kernelemente sind ein Deutschsprachkurs und ein erster Orientierungskurs. Auf die Teilnahme an einem Integrationskurs besteht grundsätzlich ein Anspruch für Ausländer, die sich dauerhaf...mehr

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Transferleistungen / 2 Transfermaßnahmen

Gefördert werden können alle Maßnahmen zur Eingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich der Arbeitgeber angemessen beteiligt. In Betracht kommen Maßnahmen zur Feststellung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Eignung, der Arbeitsmarktchancen und des Qualifikationsbedarfs der Arbeitnehmer (sog. Profiling), ggf. ergänzt durch ein Bewerbertraining, In...mehr

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Praktikant / 2.2 Vor- oder Nachpraktikum

Leistet der Student vor Aufnahme des Studiums oder im Anschluss daran ein in der Studien- oder Prüfungsordnung nicht vorgeschriebenes Praktikum, gilt er als abhängig Beschäftigter, sofern Arbeitsentgelt gezahlt wird. Er ist in allen Zweigen sozialversicherungspflichtig. Versicherungsfreiheit liegt vor, wenn der Praktikant eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt. Da e...mehr

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Ausbildungsbeihilfen / 1.6 Höhe der Leistung

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt und nach dem Bedarfsprinzip berechnet. Zur Festsetzung der Leistungshöhe wird zunächst ein Gesamtbedarf für den Lebensunterhalt, für Fahrtkosten und für sonstige Aufwendungen ermittelt. Auf diesen Gesamtbedarf ist – unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge – das Einkommen des Auszubildenden, seines Ehegatten oder Le...mehr

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Rentner / 3 Krankenversicherung der Rentner

Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des Rentenbezugs aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert.[1] Allerdings müssen sie dafür eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. In dieser Krankenversicherung der Rentner ("KVdR") wird jedoch nicht versicherungspflichtig, wer hauptberufli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausbildungsbeihilfen / 1.6.1 Bedarf für den Lebensunterhalt

Bei Auszubildenden in Berufsausbildung mit eigener Wohnung ist als Bedarf ein Pauschalbetrag von 822 EUR anzusetzen.[1] Bei Personen, die während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme im Haushalt der Eltern wohnen, ist ein Bedarf in Höhe von 276 EUR anzusetzen; bei Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern werden als Bedarf für den Lebensunterhalt 666 EUR zugrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Waisenrente / 1.5 Einkommensanrechnung

Auf eine Waisenrente wird kein Einkommen angerechnet. Nach dem bis zum 30.6.2015 geltenden Recht, konnten Waisen nur bis zu dem Monat der Vollendung des 18. Lebensjahres unbegrenzt zu einer Waisenrente hinzuverdienen. Bestand auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Waisenrente, z. B. weil sich die Waise in einer Berufsausbildung befand, wurden die Einkünfte...mehr

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§ 14 Personalwesen / E. Arbeitsvertrag

Rz. 25 Das Erstellen von Arbeitsverträgen gehört grds. nicht zu den Aufgaben einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Die Arbeitsverträge werden von den RA selbst entworfen. Einige Grundlagen sollten dennoch allen Rechtsanwaltsfachangestellten bekannt sein. Rz. 26 Der Abschluss eines Arbeitsvertrags unterliegt keinerlei Formvorschrift. Somit ist auch der mündliche, formfreie Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwohnung / Zusammenfassung

Begriff Eine Dienstwohnung, auch Werkwohnung genannt, ist eine Wohnung, die nur an Mitarbeiter eines Arbeitgebers vermietet wird. Grundlage für den Abschluss des Mietvertrags ist das Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Dienstwohnungen können Werkmietwohnungen oder Werkdienstwohnungen sein. Für beide Arten gelten unterschiedliche arbeitsrechtliche Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuertabelle / 4 Allgemeine und besondere Lohnsteuertabelle

Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Dabei sind folgende Grundsätze maßgebend: Allgemeine Tabelle für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist zu verwenden für Arbeitnehmer, die in allen Sozialversicherungszweigen versichert sind (also Beiträge zur geset...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 1.2 Entgelt und Aufwendungsersatz

Kennzeichnend für den Freiwilligendienst ist dessen Unentgeltlichkeit.[1] So gilt auch das Mindestlohngesetz nicht, der Freiwillige hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Freiwillige erhält lediglich ein angemessenes "Taschengeld" als Gegenleistung, schon aus diesem Grund fehlt es am Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses. Die Angemessenheit ist gemäß § 2 Satz 2 BFDG zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 2 Persönlicher Anwendungsbereich des BetrAVG

In den persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes fallen zunächst Arbeitnehmer[1] und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Eingeschränkt wird der Anwendungsbereich für die Möglichkeit des gesetzlichen Anspruchs auf die Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG, die nur Arbeitnehmern offensteht, die gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind. Die Insolvenzsicherung der §§ 7 f...mehr

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Handwerker / 1 Anwendung des Arbeitsrechts

Selbstständige Handwerker, die Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen grundsätzlich denselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie andere Arbeitgeber. Über ihre Eigenschaft als Arbeitgeber entscheiden die herkömmlichen arbeitsrechtlichen Abgrenzungskriterien (vgl. § 611a BGB). Nicht maßgebend ist der eigenständige handwerksordnungsrechtliche Begriff der Selbstständigkeit in §...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Mindestlohn bezeichnet die durch (allgemeinverbindliche) Tarifverträge oder gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (Mindestlohngesetz – MiLoG) begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns. Seit dem 1.1.2025 gilt ein Mindestlohn in Höhe von ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.5 Leistungsabhängige Entlohnung

Zum Schutz vor (gesundheitsschädlicher) Überforderung und Leistungsdruck dürfen Jugendliche nach § 23 Abs. 1 JArbSchG nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die leistungsabhängig vergütet werden, unabhängig von der Art der Tätigkeit. In der Regel ist dies Stückakkord, bei dem sich die Vergütung nach den fertig gestellten Stücken richtet, oder aber Zeitakkord, bei dem sich di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / 1.1 Der Freiwillige

Freiwillige im Sinne des BFDG sind Personen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht und außerhalb einer Berufsausbildung leisten wollen.[1] Grundlage ist gemäß § 8 BFDG eine Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und dem Bund, in der sich der Freiwillige zur Tätigkeit in einer anerkannten Einsatzstelle verpflichtet, die e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 2 Bremen

In Bremen[1] gilt Folgendes: Den beiden Kammern gehören kraft Gesetzes alle im Lande Bremen tätigen Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten an. Zur Deckung des Finanzbedarfs erheben die Arbeitnehmerkammern von allen Mitgliedern Beiträge, deren Höhe die Vollversammlung der Kammer festsetzt. Beitragspflicht besteht nicht bei weniger als 250 EUR monatlich....mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Pflegeassistenzeinführungsg... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenz-Ausbildung: Eine generalistische Pflegeassistenzausbildung wird auf Bundesebene eingeführt, um die Durchlässigkeit zur Ausbildung als Pflegefachkraft zu gewährleisten. Sie eröffnet den Absolventen Zugang zu allen Versorgungsbereichen in der Pflege. Optimierung des Qualifikation...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Pflegeassistenzeinführungsg... / 1 Ziel

Das Ziel des Gesetzes ist die Schaffung eines eigenständigen und einheitlichen Berufsprofils für die Pflegefachassistenz, das die bisherigen 27 unterschiedlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen soll. Dadurch will die Bundesregierung die Attraktivität des Pflegeberufs steigern und mehr Menschen für diese Ausbildung gewinnen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.5 § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD – Auszubildende, Schüler, Volontäre und Praktikanten

Auszubildender ist, wer aufgrund eines Ausbildungsvertrags für eine Tätigkeit im Bereich des TVöD ausgebildet wird (vgl. nähere Darlegungen hierzu Ausbildung). Die Herausnahme der Auszubildenden und Schüler beruht darauf, dass dieser Bereich im TVAöD eigenständig tariflich geregelt ist. Mit diesem Tarifvertrag ist das Tarifrecht für die Auszubildenden erheblich verschlankt w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.6.3 Lektorinnen/Lektoren

Die Legaldefinition des Lektors hat sich aus dem HRG [1] ergeben. Diese Definition hat nach wie vor Gültigkeit. Lektoren unterscheiden sich von anderem wissenschaftlichen Personal dadurch, dass sie überwiegend praktische Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln haben. Die Verpflichtung zur Dienstleistung steht bei ihnen ganz im Vordergrund. Das BAG[2] hat zum Begriff des Lekt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.6.2 Verwalterinnen/Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistentinnen/Assistenten

Hier stellt sich die Frage, was eigentlich unter "Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten" zu verstehen ist. Der Begriff war in der Reichsassistentenverordnung vom 1.1.1940 festgelegt. Er fand sich auch in der Reichsassistentenordnung. Zum wissenschaftlichen Assistenten konnte ernannt werden, wer die allgemeinen Voraussetzungen zur Ernennung zum Beamten erfüllte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.1 Überblick

Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) einen rahmenrechtlichen[1] Typenzwang für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen auferlegt. Dieser Typenzwang gilt jedoch nicht für das nebenberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal. Nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches P...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.3 Hilfskräfte

Schon die Reichsassistentenordnung vom 1.1.1940 sah in § 15 f wissenschaftliche Hilfskräfte vor. Sie sollten zur "Wahrnehmung solcher wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten bestellt (werden), für die eine abgeschlossene Hochschulausbildung nicht erforderlich ist". Herkömmlicherweise wurden demgemäß als wissenschaftliche Hilfskräfte einmal Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochsch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Diese Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers findet ihre Grenzen in den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und des BDSG sowie in den grundrechtlichen Wertentscheidungen. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.1 Typische Unterhaltsaufwendungen

Abziehbar sind die üblichen für den laufenden Unterhalt bestimmten Leistungen sowie Aufwendungen für eine Berufsausbildung. Dazu können auch gelegentliche oder nur einmalige Leistungen gehören. Diese dürfen aber regelmäßig nicht als Unterhaltsleistungen für Vormonate und auch nicht zur Deckung des Unterhaltsbedarfs für das Folgejahr bestimmt sein.[1] Der Begriff Unterhalt i. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.5 Erwerbsobliegenheit

Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen.[2] Hierzu hat die unterhaltene Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung stehende Quelle in ausreichendem Maße auszuschöpfen (sog. Erwerbsobliegenheit). Für Personen im erwerbsfähigen Alter sind daher – mange...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 124. Zweites Gesetz zur Familienförderung v 16.08.2001, BGBl I 2001, 2074

Rn. 144 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das zum 01.01.2002 in Kraft tretende Gesetz geht auf Beschlüsse des BVerfG v 10.10.1998 zurück, in dem dieser den Gesetzgeber dazu aufgefordert hatte, bei allen Eltern den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von Kindern angemessen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber hatte demzufolge bereits zum 01.01.2000 das Kindergeld für das erste und zweite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 141. Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung u weiterer Gesetze v 21.07.2004, BGBl I 2004, 1753

Rn. 161 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Der wesentliche Inhalt des Gesetzes – die ESt betreffend – sind Neuregelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Aus- u Fortbildungskosten sowie Änderungen bei der Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b EStG. § 10 Abs 1 Nr 7, § 12 Nr 5 EStG Das Gesetz ist eine Reaktion auf die neuere Rspr d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 164. Gesetz zur Förderung von Familien u haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955

Rn. 184 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Eltern erhalten mehr Kindergeld – ab 2009 für das erste und zweite Kind plus je 10 EUR u ab dem dritten Kind je 16 EUR monatlich – gem § 66 Abs 1 S 1 EStG u § 6 BundeskindergeldG (= Art 2 dieses Gesetzes). Es gibt einen Zuschuss zum Schulbeginn, u haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich besser absetzen. Im Gegenzug werden Zahlungen an Tag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr