Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.8 Soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Abs. 7)

Rz. 102 Leistungen nach Abs. 7 können nur minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten. Darin wird keine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung gesehen. Die leistungsberechtigten Personen und nicht nur Schüler sollen damit stärker in das Gemeinschaftsleben integriert werden, insbesondere auch in das Vereinsleben. Dadurch werden auch die sozialen Kontakte von in etwa gleich...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.1 "Zwischen"-Übergangsgeld (ohne andere "Zwischen"-Entgeltersatzleistungen; Abs. 1 und 2)

Rz. 5 Nach § 71 Abs. 1 erhält der Rehabilitand weiterhin Übergangsgeld, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§ 42) einschließlich onkologischer Nachsorgeleistungen i. S.d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich werden (vgl. Rz. 7 ff.) und di...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.2 Benachteiligungsverbot

Rz. 15 Abs. 2 enthält in Satz 1 die Bestimmung, dass Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen dürfen. In Satz 2 waren seit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 auch Einzelregelungen, um die Benachteiligung schwerbehinderter (und diesen gleichgestellter behinderter) Menschen im Arbeitsleben zu verhindern, sowie über einen Ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ein-Euro-Job / 5 Zumutbarkeitsregelung

Für die Verpflichtung zur Annahme und Fortsetzung der Arbeitsgelegenheiten gilt die normale Zumutbarkeitsregelung in § 10 SGB II wie für andere Beschäftigungen auch. Damit ist an sich jede Arbeitsgelegenheit zumutbar, zu der die leistungsberechtigte Person körperlich, geistig und seelisch in der Lage ist. Nur die eng geregelten Ausnahmen dieser Vorschrift schließen die Zumut...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ein-Euro-Job / 12.2 Kooperationsplan

In dem mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person abzuschließenden Kooperationsplan ist bei Eignung die Möglichkeit der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten konkret aufzunehmen. Das Angebot wird dort von der Arbeitsvermittlung bzw. dem Fallmanager unterbreitet. Teilnehmer werden nach individuellen Gesichtspunkten ausgewählt. Dazu gehören die Eignung, die Lebenssituatio...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / 3.6.2 Einkommensanrechnung

Halb- und Vollwaisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Auch wenn ein waisenrentenberechtigtes Kind eigenes Einkommen bezieht, erhält die Waise die Hinterbliebenenrente in voller Höhe. Das gilt auch für Rentenbescheide, die vor dem 1.7.2015 ergangen sind. Zudem besteht ein Anspruch auf Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Erbfall

Rz. 314 Die Unternehmereigenschaft kann grundsätzlich nicht durch Erbfall übergehen. Der oder die Erben müssen aus eigenem Recht die Unternehmereigenschaft erwerben. In aller Regel werden die Erben zu Unternehmern, wenn sie das Unternehmen des Verstorbenen in gleichem Umfang fortsetzen, selbst wenn das Unternehmen nicht langfristig fortgeführt wird, sondern nur abgewickelt w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.2.3 Die Branchengliederung (sachliche Zuständigkeit)

Die nachstehenden Informationen zur sachlichen Zuständigkeit beruhen auf eigenen Angaben der einzelnen Berufsgenossenschaften. Sie bezeichnen sich für die aufgeführten Branchen/Unternehmen durch Erwähnung in ihren Satzungen (dort in der Regel § 3) oder durch Nennung in ihren Gefahrtarifen als zuständig. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Sowohl die Satzung als auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Beginn der Unternehmereigenschaft natürlicher Personen und Personengemeinschaften

Rz. 276 Die Unternehmereigenschaft beginnt nicht erst mit der Erbringung von Ausgangsleistungen, sondern schon mit den Vorbereitungshandlungen, die in direktem Zusammenhang mit einer geplanten unternehmerischen Betätigung stehen. Solche Vorbereitungshandlungen liegen ab dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden des Unternehmers ...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 2 Abgrenzung zu ähnlichen Rechtsverhältnissen

Infographic Abzugrenzen ist das Probearbeitsverhältnis vom sog. Einfühlungsverhältnis. Während das Probearbeitsverhältnis von Anfang an als echtes Arbeitsverhältnis auf den Austausch von (Arbeits-)Leistung gegen Entgelt ausgerichtet ist, existiert eine vergleichbare Verpflichtung beim Einfühlungsverhältnis (noch) nicht. Bei diesem wird dem Arbeitnehmer vielmehr nur die Gelege...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 3 Rechtsgrundlagen

Obgleich ein Erprobungsbedürfnis bei Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses regelmäßig vorhanden sein dürfte, enthält das Gesetz (bisher) keine generellen Vorgaben über eine Probezeit im Arbeitsverhältnis. Eine Ausnahme gilt lediglich für das Berufsausbildungsverhältnis. Für dieses schreibt § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Probezeit von mindestens einem und höchsten...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Überblick Probearbeitsverhältnis und Probezeitvereinbarung dienen dem wechselseitigen näheren Kennenlernen der Arbeitsvertragsparteien. Im Zentrum der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen über eine Probezeit stehen deshalb die Möglichkeiten einer möglichst einfachen und schnellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall, dass die eine oder andere Partei mit dem Ergebn...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.2 Dauer der vereinbarten Probezeit/Verlängerungsmöglichkeiten

Gemäß § 622 Abs. 3 BGB kann das Privileg der abgekürzten Kündigungsfrist während der Probezeit für maximal 6 Monate in Anspruch genommen werden. Damit ist nicht etwa gesagt, dass die Vereinbarung einer längeren Probezeit unzulässig wäre. In Anbetracht der eindeutigen Regelung des § 622 Abs. 3 BGB kann sie aber ihre Wirkung nur für maximal 6 Monate entfalten. Wird eine längere...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.1.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslos i. S. v. § 137 SGB III sind Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen ("Beschäftigungslosigkeit"), sich aktiv darum bemühen, wieder eine Beschäftigung zu finden ("Eigenbemühungen") und Vermittlungsangeboten der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen ("Verfügbarkeit"). Eine ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, sofer...mehr

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Geringverdiener / 1 Geringverdienergrenze

Als Geringverdiener gelten Auszubildende mit einem geringen Entgelt bis zu 325 EUR. Die Geringverdienergrenze gilt bundeseinheitlich in allen Sozialversicherungszweigen. Seit dem Jahr 2020 wurde für alle neu abgeschlossenen Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt. Für diese neuen Berufsausbildungsverhältnisse kommt die Geringverdiener...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.2.3 Wissen des Arbeitgebers

Rz. 74 Die Fortsetzung der Tätigkeit muss mit Wissen des Arbeitgebers erfolgen. Zuzurechnen ist dem Arbeitgeber das Wissen der zum Abschluss von Verträgen berechtigten Vertreter. [1] Das Wissen eines Kollegen oder eines Fachvorgesetzten ohne entsprechende personalrechtliche Befugnisse genügt daher nicht. So hat das BAG die Kenntnis des Schulleiters dem Arbeitgeber genauso wen...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 86 Macht ein Arbeitnehmer den Fortbestand nach § 15 Abs. 6 TzBfG geltend, so muss er darlegen und beweisen, dass er nach dem Vertragsende die Tätigkeit mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt hat.[1] Steht dies fest, hat der Arbeitgeber den unverzüglichen Widerspruch oder die Mitteilung der Zweckerreichung zu beweisen.[2]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.1 Anwendungsbereich

Rz. 64 In dem Bestreben, zur Erhöhung der Rechtssicherheit die allgemeinen Vorschriften zu befristeten Arbeitsverhältnissen zusammenhängend zu regeln[1] wurde § 625 BGB für befristete Arbeitsverhältnisse durch § 15 Abs. 6 TzBfG ersetzt. § 625 BGB gilt weiterhin bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach sonstigen Beendigungssachverhalten wie Kündigung, Anfechtung oder ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Technisches Regelwerk

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Beitrag aus Personal Office Premium
Das EFQM Modell 2025 im Per... / 6 Führungsleitsätze und Führungsinstrumente

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.2 Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach § 1 BUrlG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts während des Erholungsurlaubs (Urlaubsentgelt).[1] Gemäß § 11 Abs. 1 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Dazu gehören auch unregelmäßige Verdienstbestandteile ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 4.2 Zur Berufsausbildung Beschäftigte

Zur Berufsausbildung Beschäftigte, die kein Arbeitsentgelt erhalten, werden versicherungsrechtlich den Praktikanten gleichgestellt und unterliegen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V. Wird hingegen eine Ausbildungsvergütung gezahlt, besteht Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Der Unterschied ist insbesondere für die daraus resultieren Regelunge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 4 Praktikanten und zur Berufsausbildung Beschäftigte

4.1 Praktikanten Praktikanten sind versicherungspflichtig, wenn sie kein Arbeitsentgelt beziehen und das Praktikum außerhalb des Studiums ausüben. Diese Versicherungspflicht tritt aber nur ein, wenn es sich um eine berufspraktische Tätigkeit handelt, die in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Die Versicherungspflicht besteht allerdings längstens bis zur Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 1 Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt

Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind krankenversicherungspflichtig, vorausgesetzt, sie werden gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Dies gilt auch für Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden. Teilnehmer an dualen Studiengängen stehen den Beschäftigten zur Berufsausbild...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 4.1 Praktikanten

Praktikanten sind versicherungspflichtig, wenn sie kein Arbeitsentgelt beziehen und das Praktikum außerhalb des Studiums ausüben. Diese Versicherungspflicht tritt aber nur ein, wenn es sich um eine berufspraktische Tätigkeit handelt, die in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Die Versicherungspflicht besteht allerdings längstens bis zur Vollendung des 30....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 3 Studenten

An staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschriebene Studenten sind versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht ist jedoch auf das Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, begrenzt. Zu den Hochschulen gehören u. a. Universitäten und Fachhochschulen. Hinweis Versicherungspflicht in allen dualen Studiengängen Teilnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einsatzwechseltätigkeit / 1.2 Begünstigter Personenkreis

Die Definition der ersten Tätigkeitsstätte lässt die Wesensmerkmale der zur beruflichen Auswärtstätigkeit zählenden Reisekostenart "Einsatzwechseltätigkeit" weitgehend unverändert. Die frühere Rechtsprechung zur Einsatzwechseltätigkeit kann für die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises weiterhin herangezogen werden. Typische Beispiele sind Bau- oder Montagearbeiter[1] Mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, THC und Gefahr... / 2. BOStrab

Weiterhin soll an dieser Stelle ein Hinweis auf die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab) erfolgen. § 1 BOStrab stellt den Anwendungsbereich dar. Diese Verordnung gilt für den Bau und Betrieb der Straßenbahnen im Sinne des § 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Der dritte Abschnitt wendet sich an Betriebsbe...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.1.3 Berufsintegriertes und berufsbegleitende duales Studium

Bei einem berufsintegrierenden oder berufsbegleitenden dualen Studium handelt es sich um duale Studiengänge im weiteren Sinne, da es hier zu keiner inhaltlichen Verbindung zwischen Studium und praktischer Ausbildung kommt.[1] Hier hat der Student bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und arbeitet. Im Fall des berufsintegrierten dualen Studiums wird die bisherige Tätigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freie Kost und Logis / 1 Vertragliche Verpflichtung

Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer unentgeltlich eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen sowie ebenfalls unentgeltlich Mahlzeiten zu gewähren, kann sich nur aus einer entsprechenden vertraglichen Verpflichtung ergeben. Kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, schuldet er neben der Barvergütung dem Arbeitnehmer auch evtl. vereinbarte Sachbezüge wie Kost ...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2 Dualer Student

Der Begriff "duales Studium" bezeichnet Studiengänge, bei denen sich Phasen des Universitätsstudiums und vergleichbar lange Etappen der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen abwechseln. Diese Struktur ist durch einen Vertrag zwischen dem Studenten und dem Ausbildungsinstitut sowie dem beteiligten Unternehmen festgelegt. 2.1 Vertragsverhältnis Bei der Einstellung eines du...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.2 Befristung

Praxisintegrierte duale Studiengänge fallen nicht unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG) [1], was bedeutet, dass eine vertragliche Befristung frei nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln vereinbart werden kann, sofern dies gewünscht ist. Es ist wichtig zu beachten, dass solche Studiengänge weder als Ausbildungsverhältnis noch als Arbeitsverhältnis klassifiziert werden.[2]...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.1.1 Ausbildungsintegriertes duales Studium

Im ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben die Studenten neben einem Hochschulabschluss auch einen Berufsabschluss. Dieses Studienmodell unterliegt den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) [1], was spezielle Vorschriften mit sich bringt: Die Probezeit muss laut § 20 BBiG mindestens 1 Monat und darf maximal 4 Monate betragen. Nach der Probezeit ist eine außerorde...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 2.3.1 Facharbeiterzulage

Mitarbeiter mit einer besonderen Qualifikation oder fachlichen Ausbildung können unter bestimmten Umständen eine Facharbeiterzulage erhalten. Da die Facharbeiterzulage im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gewährt wird, handelt es sich hierbei um steuerpflichtigen Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Da sie typischerweise...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1 Werkstudent

Werden Studenten neben dem Studium in einer weisungsgebundenen Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit tätig, sind sie Arbeitnehmer i. S. d. allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs.[1] Nimmt das Studium jedoch überwiegend die Zeit und Arbeitskraft des Studenten in Anspruch – in der Regel bei einer Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden pro Woche – so kann der studierende Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.1.2 Praxisintegriertes duales Studium

Im praxisintegrierten dualen Studium stehen Praxisanteile und theoretische Ausbildung gleichwertig nebeneinander, mit dem Ziel, einen Hochschulabschluss zu erlangen.[1] Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG findet das BBiG keine Anwendung auf diese Art der Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen durchgeführt wird, basierend auf dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des 5. Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) erstreckt sich auf Arbeitnehmer, auf die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und auf die in Heimarbeit Beschäftigten.[1] Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland (Grenzgänger), ausländische Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland, Kommanditisten mit einem Arbeitsvertrag zur...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Ein Wegfall der Versicherungsfreiheit stellt keinen personenbedingten Kündigungsgrund gemäß § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) dar.[1] Kann jedoch bei einer Exmatrikulation der Verlust des Studentenstatus als vertraglich vorausgeset...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.1 Berechnung der Wartezeit

Rz. 227 Der Arbeitnehmer hat die Wartezeit erfüllt, wenn sein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens bestanden hat. Rz. 228 Die Frist wird anhand der §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 BGB berechnet. Demnach wird der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses entsprechend der allgemeinen Verkehrsan...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie viel Dokumentationsaufw... / 1.3 Informationsbedarf

Dokumentation bedeutet immer, dass Informationen festgehalten oder weitergegeben werden. Doch nicht in jedem Fall ist dabei der Informationsgehalt der Dokumentation tatsächlich sachlich relevant. Gründe dafür können sein, dass Vorgaben von einer sich ändernden Arbeitswelt überholt wurden und nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen, bestimmte Routinen und Sichtweisen,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.2.3 Sicherung der Beschäftigungsstruktur

Rz. 891 Allgemeines: Eine ausgewogene Personalstruktur besteht in einer Belegschaft, in der nicht nur jede Altersstufe angemessen vertreten ist, sondern in der sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwache Arbeitnehmer zu finden sind, in der der Anteil der Geschlechter ausgeglichen ist, in der eine angemessene Quote an Ausländern und Schwerbehinderten im Betrieb arbeitet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.3.4 Horizontale und vertikale Vergleichbarkeit

Rz. 825 Vergleichbar sind lediglich solche Arbeitnehmer, die untereinander austauschbar sind. [1] Die Vergleichbarkeit der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer richtet sich in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen und somit nach der ausgeübten Tätigkeit. Es ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist, die Funktion eines ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.3.2 Eingeschränkte Überprüfung der Sozialauswahl (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 974 Weitere Rechtsfolge des § 1 Abs. 5 KSchG ist, dass die soziale Auswahl der Arbeitnehmer, auf der die Namensliste beruht, in einem Kündigungsschutzverfahren nur auf "grobe Fehlerhaftigkeit" überprüft wird. Im Gegensatz zu § 1 Abs. 4 KSchG bezieht sich der eingeschränkte Prüfungsmaßstab allerdings nicht nur auf die Gewichtung der sozialen Gesichtspunkte, sondern auch a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.13 Qualifikationsmängel

Rz. 636 Qualifizierung ist im Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer unabdingbar, um den Entwicklungen seines Arbeitsbereiches gewachsen zu sein. Gesetzliche Fortbildungspflichten sind dabei jedoch eher die Ausnahme.[1] Im Rahmen der regelmäßigen Weiterentwicklung des Arbeitsumfeldes besteht jedoch eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitnehmers, sich fortzubilden, u...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.1.2 Abreden zum Vorteil des Arbeitnehmers

Rz. 180 Der Arbeitgeber, der zur Kündigung berechtigt ist, ist nicht gezwungen, eine Kündigung auszusprechen. Aus der Vertragsfreiheit folgt, dass er auf die außerordentliche Kündigung verzichten und nur eine ordentliche Kündigung aussprechen kann. Ebenso kann er von einer Kündigung ganz absehen und es bei einer Abmahnung belassen.[1] Rz. 181 Darüber hinaus kann der Schutz de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.5 Auswahl der Arbeitnehmer im Rahmen der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Rz. 756 Der Arbeitgeber kann, wenn von der Reduzierung des Beschäftigungsbedarfs mehrere Arbeitnehmer betroffen sind, vor dem Problem stehen, welchem Arbeitnehmer ein freier Arbeitsplatz im Hinblick auf eine etwaige Weiterbeschäftigungsmöglichkeit anzubieten ist. Stehen bei einem betriebsbedingten Wegfall von Arbeitsplätzen nicht hinreichend viele andere Weiterbeschäftigungs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.3.1 Allgemeines

Rz. 817 Nur objektiv miteinander vergleichbare Arbeitnehmer sind in die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG einzubeziehen, d. h. die Arbeitnehmer müssen – bezogen auf die Merkmale des Arbeitsplatzes – grds. gegeneinander austauschbar sein, sog. horizontale Vergleichbarkeit.[1] Nach Rspr. des BAG wird die Abgrenzung danach vorgenommen, ob dem Arbeitnehmer, der für die Soziala...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.1 Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags (z. B. nach §§ 105, 117, 118, 134, 138 BGB) kann sich jede Partei jederzeit berufen. Wurde der fehlerhafte Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt, führt die Berufung auf die Nichtigkeit dazu, dass das Arbeitsverhältnis ex nunc (d. h. ab jetzt und nicht ex tunc, d. h. rückwirkend) als nichtig angesehen wird, für die Vergangenh...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.1.2 Betriebliche Interessen

Rz. 873 Nicht jedes betriebliche Interesse kann die Herausnahme eines Arbeitnehmers aus der Sozialauswahl rechtfertigen. Anhaltspunkte für die Bestimmung der berücksichtigungsfähigen Interessen bietet § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG. Grundvoraussetzung für die Herausnahme einzelner Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl ist die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer untereinander (vgl. hierz...mehr