Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Auszubildende

Rz. 6 Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im Betrieb zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Darauf, ob sie das 25. Lebensjahr vollendet haben oder nicht, kommt es seit Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vom 14.6.2021 (s. o. § 1, Rz. 1) nicht mehr an. Auch derjenige, der das 25. Lebensjahr bereits vollendet hat, bleibt sowohl wahlberechtigt als auch w...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Personelle Voraussetzung

Rz. 9 Voraussetzung für die Wahl der JAV ist, dass i. d. R. mindestens 5 jugendliche oder auszubildende Arbeitnehmer beschäftigt werden. Jugendlicher Arbeitnehmer ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wer "Arbeitnehmer" ist, bestimmt sich nach der allgemeinen Regelung des § 5 BetrVG. Darüber hinaus sind alle zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb Beschäftigten zu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufbau-, Struktur und allge... / 2.6 "entsprechende Tätigkeit"

Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Für eine Vielzahl von Eingruppierungen wird neben der subjektiven Tätigkeit zusätzlich eine "entsprechende Tätigkeit" gefordert. Praxis-Beispiel Beispiele für Tätigkeitsmerkmale, die neben subjektiven Voraussetzungen eine entsprechende Tätigkeit fordern Teil I EntgO, EG 13 bis EG 15: neben der wissenschaftlichen Hochschulbi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Aufgaben

Rz. 17 Aufgabe der JAV ist es, die besonderen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sowohl gegenüber dem Betriebsrat als auch – gemeinsam mit dem Betriebsrat – gegenüber dem Arbeitgeber wahrzunehmen.[1] Sie kann sich aller Angelegenheiten annehmen, die für die jugendlichen und zur Ausbildung Beschäftigten des Betriebs von Be...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufbau-, Struktur und allge... / 2.8 Der "sonstige Beschäftigte"

Viele Tätigkeitsmerkmale enthalten das Tatbestandsmerkmal "sonstige Beschäftigte", die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Der Begriff des "sonstigen Beschäftigten" wurde im Vergleich zur Vergütungsordnung materiell nicht verändert, daher sind die hierzu von der Rechtsprechung in Jahrzehnten entwickelten (strengen) Maß...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Betriebszugehörigkeit

Rz. 4 Um eine JAV zu wählen, müssen mindestens 5 Jugendliche unter 18 Jahren oder Auszubildende in einem Betrieb beschäftigt sein. Der Begriff "Betrieb" ist in demselben Sinne zu verstehen wie bei der Bildung des Betriebsrats. Auf die Kommentierung zu §§ 1 und 4 BetrVG, wird verwiesen. Anders als beim Betriebsrat kommt es jedoch für die JAV auf die Dauer der Betriebszugehöri...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Arbeitnehmer unter 18 Jahren

Rz. 3 Nach § 61 Abs. 1 i.V.m. § 60 BetrVG sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren (aktiv) wahlberechtigt. Entscheidend ist das Alter am Tag der Wahl, bei einer sich über mehrere Tage hinziehenden Wahl kommt es auf das Alter am letzten Wahltag an. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A vollendet am 10.10.2026 sein 18. Lebensjahr. Die Wahl zur JAV findet am 10.10.2026 statt...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Amtszeit

Rz. 8 Gem. § 64 Abs. 2 beträgt die regelmäßige Amtszeit der JAV 2 Jahre und ist damit nur halb so lang wie die Amtszeit des BR. Die kurze Amtszeit soll sicherstellen, dass die Jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb Beschäftigten wenigstens einmal vor Abschluss ihrer Ausbildung Gelegenheit haben, sich an einer Wahl zur JAV zu beteiligen. Rz. 9 Für Beginn und End...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmerecht der gesamten JAV

Rz. 9 § 67 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gibt der JAV ein besonderes Teilnahmerecht. Unter den dort genannten Voraussetzungen ist die gesamte JAV berechtigt, an den Sitzungen des BR teilzunehmen. Das gilt auch für solche, die virtuell als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Präsenzsitzungen sind allerdings grundsätzlich vorrangig, § 31 BetrVG. Der BR hat gegenüber dem A...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Dritte Teil des BetrVG enthält in den §§ 60–73b BetrVG Regelungen über die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Bereits im BetrVG 1952 fanden sich Regelungen über die Jugendvertretung, allerdings nur in Grundzügen und unsystematisch. Das BetrVG 1972 hat diese Regelungen in einem eigenen Teil zusammengefasst und erweitert. Gleichzeitig sind die Rechte und Aufg...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 61 BetrVG regelt das aktive und passive Wahlrecht zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Entsprechend der Wahlberechtigung, die gem. § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 BetrVG neben Jugendlichen unter 18 Jahren den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigen zusteht, ist grundsätzlich auch die Wählbarkeit ausgestaltet. Beschäftigte, die das 25. Lebensjahr überschritten hab...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Altersgrenze

Rz. 9 Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer eines Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden, zur JAV wählbar. Eine untere Altersgrenze gibt es nicht, sodass auch 16-jährige Arbeitnehmer oder Auszubildende gewählt werden können.[1] Minderjährige Arbeitnehmer benötigen für ihre Kandidatur keine Zustimmung i...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Fortbestand der Mitgliedschaft

Rz. 10 § 64 Abs. 3 regelt, dass ein Mitglied der JAV, das im Laufe der Amtszeit sein 25. Lebensjahr vollendet, nicht wegen Verlustes der Wählbarkeit aus der JAV ausscheiden muss. Es bleibt vielmehr bis zum Ende der Amtszeit im Amt. Gleiches gilt aufgrund der Ergänzung des § 64 Abs. 3 durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz jetzt auch für den Fall der Beendigung der Beruf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Dem Gesetzestext in Abs. 1 ist die Zahl der Mitglieder der JAV unmittelbar zu entnehmen. Sie hängt ab von der Zahl der Beschäftigten eines Betriebs, wobei nur jugendliche Arbeitnehmer, also solche unter 18 Jahren, und die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten zu berücksichtigen sind. Sofern sich nicht genügend Arbeitnehmer zur Übernahme des Amtes eines JAV bereit erk...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Aussetzungsantrag

Rz. 3 Voraussetzung für die Aussetzung eines BR-Beschlusses ist ein entsprechender Antrag. Antragsberechtigt ist die JAV. Rz. 4 Dem Aussetzungsantrag der JAV vorausgehen muss ein entsprechender Beschluss dieses Gremiums, einen Aussetzungsantrag zu stellen. Dieser Beschluss muss mit absoluter Mehrheit der Stimmen der JAV gefasst werden.[1] Rz. 5 Im Aussetzungsantrag ist eine er...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Wählbarkeit

Rz. 8 Für die Wählbarkeit in die JAV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zugehörigkeit zum Betrieb 25. Lebensjahr noch nicht vollendet oder zur Berufsausbildung beschäftigt und kein Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, infolge strafrechtlicher Verurteilung und keine Mitgliedschaft im Betriebsrat und Eintragung in die Wählerliste, soweit der...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 62 BetrVG regelt Größe und Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die Vorschrift ist durch das BetrVerf-ReformG vom 23.7.2001[1], in Kraft getreten am 28.7.2001, grundlegend geändert worden. Dies gilt zum einen für die Grenzzahlen, die für die Größe der JAV maßgeblich sind. Sie wurden zum Teil nicht unerheblich herabgesetzt mit der Folge, das...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufbau-, Struktur und allge... / 1.2 Tätigkeitsmerkmale

Die weitere Gliederung erfolgt nach Entgeltgruppen, die die sog. Tätigkeitsmerkmale enthalten. Einige Entgeltgruppen werden in 2 oder mehr Fallgruppen unterteilt. Bei den Fallgruppen handelt es sich innerhalb einer Entgeltgruppe um eine Binnendifferenzierung; die jeweiligen Fallgruppen zu einer Entgeltgruppe sind gleichwertig. In der EntgO zum TV-L sind die Tätigkeitsmerkmale...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufbau-, Struktur und allge... / 2.1 Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung

Wie schon der Vergütungsordnung sind auch der Entgeltordnung "Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung" vorangestellt. Übersicht zum Regelungsinhalt der Vorbemerkung zu allen Teilen der Entgeltordnung Vorbemerkung Nr. 1 Die Vorbemerkung Nr. 1 regelt das Verhältnis der Teile I und II zueinander. Danach stehen die beiden Teile grundsätzlich selbstständig nebeneinander. S...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Überwiegende Betroffenheit

Rz. 17 Eine "überwiegende Betroffenheit" der jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten ist dann gegeben, wenn zahlenmäßig mehr jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer von einem Beschluss betroffen werden als andere Arbeitnehmer. "Überwiegend" ist also rein quantitativ zu verstehen. Rz. 18 Darüber hinaus muss der zu fassende Beschluss einen kollektiven Charak...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Da die JAV kein selbstständiges und gleichberechtigt neben dem BR stehendes Organ der Betriebsverfassung ist[1], obliegt auch die Wahrnehmung der Interessen der jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber nicht der JAV, sondern dem BR. Die Regelung in § 67 BetrVG soll sicherstellen, dass die JAV auf unterschiedliche Weise an den E...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 § 67 Abs. 2 BetrVG gewährt den Mitgliedern der JAV dann ein Stimmrecht im BR, wenn die von ihm zu fassenden Beschlüsse "überwiegend" jugendliche oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte betreffen. Dies gilt auch dann, wenn die JAV mehr Mitglieder hat als der BR.[1]mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Gem. § 60 Abs. 1 BetrVG n. F. (= neue Fassung seit dem 18.6.2021 mit Inkrafttreten des BRModG, s. o.) ist eine JAV zu wählen, wenn in einem Betrieb i.d.R. mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. Entscheidend ist, dass im Betrieb üblicherweise 5 oder mehr jugendl...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Voraussetzung

Rz. 11 Voraussetzung für die Anwendung des § 62 Abs. 3 ist, dass es unter den in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmern eines Betriebs ein Geschlecht gibt, das in der Minderheit ist. Ist die Zahl der jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Männer und Frauen gleich, ist der Minderheitenschutz nicht einschlägig. Maßgeblich ist die Zahl der tatsächlich beschäftigt...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 64 bestimmt zum einen den Zeitpunkt der Wahlen zur JAV (vgl. Abs. 1), zum anderen legt sie die Amtszeit fest (vgl. Abs. 2) und bestimmt, dass die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in der JAV fortbesteht, auch wenn er während der laufenden Amtszeit das 25. Lebensjahr vollendet oder seine Berufsausbildung, unabhängig von seinem Alter, beendet und dami...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 1 Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis

1.1 Versicherungsrechtliche Beurteilung Bei einer Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ist der Rechtsreferendar als zur Berufsausbildung Beschäftigter sozialversicherungspflichtig. Die Einnahmen aus dem Vorbereitungsdienst sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Da es sich um eine Berufsausbildung handelt, spielt die Höhe des Entgelts ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 2 Andere Ausbildungsstelle

Wird der Vorbereitungsdienst in einer anderen Ausbildungsstelle (z. B. in einer anderen Behörde oder einem privaten Unternehmen) durchgeführt, bleibt es dennoch bei der Arbeitgebereigenschaft des Dienstherrn. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die andere Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung zahlt. Zusätzliche Vergütung durch die andere Ausbildungsstelle Dabei sind aller...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Volontär / 2.1 Volontäre und Mindestlohn

Da Volontäre grundsätzlich als "andere Auszubildende" nach § 26 BBiG eingestuft werden, gilt für Sie der gesetzliche Mindestlohn nicht. Ein Volontariat kann nach Ansicht des BAG grundsätzlich auch nicht als mindestlohnpflichtiges Praktikum i. S. d. § 22 Abs. 1 Satz 3 MiLoG eingestuft werden. In der Entwurfsbegründung zu § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG heißt es, "der Praktikant müss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 1.1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Bei einer Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ist der Rechtsreferendar als zur Berufsausbildung Beschäftigter sozialversicherungspflichtig. Die Einnahmen aus dem Vorbereitungsdienst sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Da es sich um eine Berufsausbildung handelt, spielt die Höhe des Entgelts keine Rolle für die Beurteilung der Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 1 Vorbereitungsdienst ist weitgehend von den Ländern geregelt

Es gibt nur wenige bundeseinheitliche Vorgaben für die Ausbildung und Prüfung von Rechtsreferendaren. Die Regelung des Vorbereitungsdienstes findet sich in § 5b des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Die näheren Einzelheiten der Organisation, des Ablaufs und der Inhalte des Vorbereitungsdienstes regeln die Bundesländer. Die Details des juristischen Vorbereitungsdienstes sind i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 3 Unfallversicherung

Bei einem Arbeits- oder Dienstunfall stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallkasse, oder der Dienstherr im Rahmen der staatlichen Unfallfürsorge zuständig ist. Das richtet sich immer danach, ob es sich – nach dem jeweiligen Landesrecht – um ein Ausbildungsverhältnis im Rahmen des Beamtenverhältnisses (Beamte ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.1 Allgemeines

§ 78a BetrVG enthält eine Sonderregelung zum Schutz von Auszubildenden. Sie macht zugunsten des Auszubildenden, der Mitglied der JAV ist, eine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz des § 21 Bundesbildungsgesetz (BBiG), wonach das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Anders als nach § 21 BBiG muss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hospitant / 1 Ziel

Der Hospitant "läuft" quasi mit und erhält einen Einblick in Unternehmensabläufe und Arbeitsweisen.[1] Zweck des freiwilligen Hospitierens kann damit zwar auch sein, für das Gastgeberunternehmen eine neue Arbeitskraft zu rekrutieren. In erster Linie dient der Aufenthalt im Betrieb aber vor allem dem Hospitanten selbst. Dieser soll neue Impulse gewinnen und besser abschätzen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.4 Weiterbeschäftigungsanspruch des Auszubildenden

Verlangt der Auszubildende innerhalb der letzten 3 Monate des Ausbildungsverhältnisses schriftlich seine Weiterbeschäftigung, kommt nach § 78a Abs. 2 BetrVG grundsätzlich kraft Gesetzes ein unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag zustande. Dies gilt auch dann, wenn die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Das Verlangen auf Weiterbeschäftigung muss innerhalb der 3-monatigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 2.1 Beendigung des Referendariats

Regulär endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung im zweiten Staatsexamen. Kündigungsmöglichkeiten und vorzeitige Beendigung sind ebenfalls in den entsprechenden Länderregelungen verankert. In Nordrhein-Westfalen gilt z. B. Folgendes: Ein Referendar kann sich nach § 31 Abs. 2 JAG NRW entlassen lassen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Eine Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.5.2 Betriebliche Gründe

Aus betrieblichen Gründen ist die Fortsetzung des nach § 78a Abs. 2 BetrVG begründeten Arbeitsverhältnisses dann unzumutbar, wenn im Betrieb kein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der Auszubildende mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation dauerhaft beschäftigt werden kann. Entscheidend ist die Situation im Ausbildungsbetrieb.[1] Nach der Rechtsprechun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 3 Vergütung und Nebentätigkeit

Referendare beziehen eine Unterhaltsbeihilfe vom Land. Diese Leistung stellt grundsätzlich keine Gegenleistung für erbrachte Arbeit dar, sondern soll gewährleisten, dass sich Rechtsreferendare während der Ausbildung keine Zusatztätigkeit suchen müssen. Es besteht vom ersten Tag der Ausbildung an ein Rechtsanspruch auf die Leistung. Wie hoch die Unterhaltsbeihilfe ausfällt, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 2 Rechtsstellung der Rechtsreferendare

Rechtsreferendare gelten grundsätzlich als Auszubildende im öffentlichen Dienst. In Mecklenburg-Vorpommern und Hessen sind Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst Beamte auf Widerruf. Rechtsreferendare haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf bezahlten Erholungsurlaub. Wer als Arbeitgeber gilt, ist ebenfalls je nach Bundesland unterschiedlich. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Volontär / 1 Begriff des Volontärs

Volontäre werden – grundsätzlich befristet – bei einem Arbeitgeber tätig, um einen Einblick in ein bestimmtes Fachgebiet zu erhalten und darin ausgebildet zu werden. Hauptsächlich Unternehmen im karitativen und kaufmännischen Bereich sowie die öffentliche Verwaltung bieten Volontariate an. Im Bereich der Presse gibt es ein Volontariat im herkömmlichen Sinne seit rund 200 Jah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 1.2 Vorbereitungsdienst gilt als Hauptbeschäftigung

Der Vorbereitungsdienst gilt i. S. d. Sozialversicherung als Hauptbeschäftigung – schon aufgrund der zeitlichen Inanspruchnahme. Wegen der Einordnung als Berufsausbildung hat die Höhe des Entgelts keine Auswirkung auf die versicherungsrechtliche Beurteilung. Werden nebenher weitere Beschäftigungen ausgeübt, ist die übliche Beurteilung vorzunehmen. Das bedeutet, dass die erst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.5 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Nach § 78a Abs. 4 BetrVG kann der Arbeitgeber unter den dort genannten Voraussetzungen von seiner Pflicht zur Weiterbeschäftigung entbunden werden. So kann er bereits vor Ende des Ausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen festzustellen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht besteht. Darüber hinaus kann er innerhalb einer Frist von maximal 2 Wochen nach Ende des Ausb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Volontär / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Volontäre gelten als zur Berufsausbildung beschäftigt.[1] Während des Volontariats liegt demnach eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vor. Volontäre unterliegen als zur Berufsausbildung Beschäftigte der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslose...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 1.1 Aufgabenkatalog

§ 70 Abs. 1 BetrVG enthält einen Katalog an allgemeinen Aufgaben, die der Gesetzgeber der JAV übertragen hat und die denen des Betriebsrats[1] entsprechen: Nr. 1: Beantragung aller Maßnahmen beim Betriebsrat, die den Jugendlichen und Auszubildenden des Betriebs dienen (z. B. Maßnahmen betreffend die Arbeitszeit, die Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Festlegung der Dauer d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Volontär / Zusammenfassung

Begriff Das Volontariat ist kein feststehender Begriff und gesetzlich nicht geregelt. Volontäre sind Arbeitnehmer, welche i. d. R. für einen befristeten Zeitraum einen Einblick in ein bestimmtes Fachgebiet erhalten und darin ausgebildet werden. Eine überholte Definition für kaufmännische Volontäre befindet sich in § 82a HGB: Personen, die, ohne als Lehrlinge angenommen zu sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / Zusammenfassung

Begriff Die 2-stufige Juristenausbildung beginnt mit dem Jurastudium, das mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen ist. Anschließend folgt der juristische Vorbereitungsdienst als Referendar in Form eines Nachpraktikums. Arbeitgeber ist das jeweilige Bundesland. Der Vorbereitungsdienst gilt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Hauptbeschäftigung. Die Vergütung des Ref...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Volontär / 2.2 Unbefristete Beschäftigung im Anschluss

Hat der Volontär sein Volontariat abgeschlossen, kann der Arbeitgeber ihn unbefristet oder befristet einstellen. Die Befristung ist für bis zu 2 Jahre ohne Sachgrund möglich. Der Ausschluss einer befristeten Einstellung ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG für den Fall, dass mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.3 Pflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss, wenn er den Auszubildenden nach Ende der Ausbildungszeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen will, dem Auszubildenden dies schriftlich mitteilen. Diese Mitteilung muss spätestens 3 Monate vor dem Ende der Ausbildungszeit erfolgen, eine frühere Mitteilung ist zulässig. Verletzt der Arbeitgeber diese Mitteilungspflicht, führt dies nich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 2.1.2 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen die Mitglieder der JAV wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Dieses Verbot gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Die Mitglieder der JAV dürfen damit nicht anders behandelt werden als andere Arbeitnehmer. Insbesondere darf ihre berufliche Entwicklung nicht aufgrund ihrer Tätigkeit in der JAV behindert werden (z. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Volontär / 2 Grundsätzlich gelten die Vorschriften des BBiG

Regelmäßig handelt es sich bei einem Volontariat nicht um ein Arbeitsverhältnis. Dementsprechend zählen Volontäre zu den Auszubildenden im besonderen Ausbildungsverhältnis des § 26 BBiG. Als Folge gelten für das Volontariat die §§ 10–16 und 17 Abs. 1, 6 und 7 BBiG sowie die §§ 18–23 und 25 BBiG mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die Vertragsabfass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 1.3 Besonderheit in der Rentenversicherung

In der Rentenversicherung besteht ggf. Versicherungsfreiheit[1], wenn den Rechtsreferendaren nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung gewährleistet und die Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist. Die Gewährleistung von Anwartschaften führt von Beginn...mehr