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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 1. Die 4-Schritt-Methode

Cordula Schah-Sedi, Michel Schah-Sedi
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Rz. 106

Der Zeitaufwand im Haushalt wird durch Befragung des hinterbliebenen Partners ermittelt: Welcher Anteil ist von jedem Partner in der Haushaltsführung vor dem Schadensfall übernommen worden? Mit anderen Worten: Wie sah konkret die Einvernehmensregelung aus? Hilfsweise, wenn es keine Informationen zu den tatsächlichen Verhältnissen gibt – kann auf die Tabelle 1 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 4 Rn 1 ff.) zurückgegriffen werden.

 

Hinweis

Es ist wichtig, für jeden Partner den Zeitaufwand konkret zu ermitteln, denn für den überlebenden Partner entspricht der Zeitaufwand im nicht reduzierten Haushalt seiner Mithilfepflicht im Tötungsfall. Wenn Kinder im Haushalt leben, auch volljährige, die sich jedoch noch in der Ausbildung befinden, so ist deren Betreuungsaufwand zu schätzen und der Betreuungsaufwand für Minderjährige aus der Tabelle 4 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 7 Rn 6 ff.) anteilig unter den Ehepartnern zu verteilen und dem Wert aus der Tabelle 1 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 4 Rn 1 ff.) hinzuzufügen.

a)1. Schritt: Berechnung des Arbeitszeitbedarfs im reduzierten Haushalt

 

Rz. 107

Der Arbeitszeitbedarf im reduzierten Haushalt wird aus Tabelle 2 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 5 Rn 1 ff.) abgelesen. Der 2-Personenhaushalt vor dem Tötungsfall ist jetzt der reduzierte 2-Personenhaushalt usw. Man verwendet entweder die Tages-, die Wochen- oder die Monatstabelle. Es ist darauf zu achten, dass die Zeitbedarfstabelle und die Zeitaufwandstabelle nicht vermischt in dem Sinne Anwendung finden, dass einmal z.B. mit der Wochentabelle aus Tabelle 1 und einmal mit der Monatstabelle aus Tabelle 2 gearbeitet wird. Bei der parallelen Anwendung der Tabelle 1 und der Tabelle 2 ist auch darauf zu achten, dass die Haushaltstypen nicht versehentlich vermischt werden. Der Haushaltstyp 1 bleibt in der Tabelle 1 eben auch der Haushaltstyp 1 in der Tabelle 2 usw. Kinderzuschläg...

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