"Ordentlicher Studierender" ist, wer
- an einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule immatrikuliert ist und
- das Studium seine Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt.
Ausländische Studierende gehören nicht zu den ordentlichen Studierenden, wenn sie neben dem Besuch eines Studienkollegs zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Vorbereitung auf das Studium eine Beschäftigung ausüben.
Werkstudentenprinzip gilt nur für ordentlich Studierende
Die Anwendung des Werkstudentenprivilegs setzt immer voraus, dass die betreffende Person zu den ordentlich Studierenden gehört.
Immatrikulation
Die Immatrikulation, also die Einschreibung in das Mitgliederverzeichnis der Hochschule, ist Voraussetzung der Krankenversicherung der Studierenden. Eine Immatrikulation ist im Regelfall nur an einer Hochschule möglich und führt neben der Eintragung in das Studentenverzeichnis zur Aushändigung des Studentenausweises und des Studienbuchs.
Die Rücknahme der Immatrikulation bzw. deren Annullierung beseitigen den Status des ordentlich Studierenden. Dasselbe gilt für den Widerruf der Einschreibung (z. B. bei Gewaltanwendung, Widerstand der Studierenden) und natürlich bei Exmatrikulation.
Urlaubssemester
Studierende, die für ein oder mehrere Semester vom Studium beurlaubt werden, sind zwar weiterhin eingeschrieben, nehmen aber in dieser Zeit nicht am Studienbetrieb teil; sie erfüllen grundsätzlich nicht das Erscheinungsbild als Student. Ihr Krankenversicherungsschutz bleibt in dieser Zeit jedoch weiterhin über die KVdS sichergestellt, ohne dass ein versicherungsrechtlicher Statuswechsel zu erfolgen hat. Denn die Krankenversicherungspflicht für Studierende erfordert die Einschreibung an einer Hochschule als maßgebliche Versicher...