Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerkstätten beschäftigt oder in Heimarbeit für diese Einrichtungen tätig sind, Mensc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Freistellungsstaffel, § 38 BetrVG

Rz. 52 Schließlich fehlt auch ein Verweis auf § 38 BetrVG mit der Folge, dass die dort geregelte Freistellungsstaffel, wonach ab einer bestimmten Betriebsgröße jeweils eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern des BR von ihrer beruflichen Tätigkeit insgesamt freizustellen ist, für die JAV nicht greift. Infolgedessen kommt eine völlige Freistellung von Mitgliedern der JAV unabhän...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2.3 2.1.2.3 Folgen

Rz. 18 Die Ersatzmitglieder werden mit ihrem Nachrücken "vollwertige" Mitglieder der JAV. Sie genießen denselben Schutz wie die ordentlichen Mitglieder. So fallen sie u.a. in den Schutzbereich des § 78a Abs. 2 und 3 BetrVG.[1] Das gilt nach §§ 65 Abs. 1, 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht nur im Fall eines endgültigen Nachrückens für ein ausgeschiedenes ordentliches JAV-Mitglied,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.5.2 Rechte im Einzelnen

Rz. 37 Im Einzelnen genießen die Mitglieder der JAV folgende Rechte: Arbeitsbefreiung und Entgeltschutz Die Mitglieder werden unter Fortzahlung ihrer Vergütung von der Arbeitspflicht befreit, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der JAV erforderlich ist. Gewährung von Freizeit-, ggf. auch Entgeltausgleich Sind zur Aufgabenerfüllung Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit des Mitg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.1.1 Aufstellung der Wählerliste

Rz. 38 Zu den wichtigsten wahlvorbereitenden Handlungen des Wahlvorstands gehört die Aufstellung der Wählerliste. Auf dieser sind – für jede Wahl der JAV neu – die (aktuellen) Wahlberechtigten getrennt nach Geschlechtern aufzulisten (§§ 38 i.V.m. 2 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG 2001). Der Wahlvorstand muss hierbei besonders sorgfältig vorgehen, denn die Wählerliste ist formelle Gr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4.2 Zusammensetzung

Rz. 29 Zum Mitglied des Wahlvorstands können sowohl jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer als auch sonstige Arbeitnehmer des Betriebes bestellt werden.[1] Allerdings muss mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands das passive Wahlrecht zum Betriebsrat besitzen (vgl. § 38 Satz 2 WO). Auch potenzielle Wahlbewerber und Unterzeichner von Wahlvorschlägen können Mitglied des W...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Anfechtungsberechtigung

Rz. 110 Neben dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind nur jugendliche und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer des Betriebs anfechtungsberechtigt. Dies folgt aus § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, der nur auf Wahlberechtigte abstellt. Die Einschränkungen der Anfechtbarkeit, die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in § 19 BetrVG n. F....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Vorschlagsberechtigung

Rz. 12 Vorschlagsberechtigt sind nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, mithin diejenigen, die gem. § 61 BetrVG wahlberechtigt zur JAV sind.[1] Rz. 13 Darüber hinaus sind auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften gem. § 63 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 und 5 BetrVG berechtigt, einen Wahlvorschlag einzureichen. Dieser mus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4.1 Allgemeines

Rz. 34 Seit der Reform des BetrVG durch das BetrVerf-ReformG 2001 verweist § 65 Abs. 1 auf § 28 Abs. 1 BetrVG. Damit besteht nun die Möglichkeit, dass in Betrieben mit mehr als 100 jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten Ausschüsse gebildet werden. Dadurch soll eine größere Effektivität der Arbeit insbesondere von großen JAV erreicht werden.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 86 Gem. § 63 Abs. 4 in der Fassung, die diese Regelung durch Art. 1 Nr. 12 a) BRModG erhalten hat, ist in Betrieben mit 5 – 100 (bisher: 5 – 50) der gem. § 61 zur JAV Wahlberechtigten die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren gem. § 14a BetrVG durchzuführen. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass die Bildung einer Interessenvertretung für die jugendlichen und zu ihre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.3 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste

Rz. 97 Grundsätzlich gelten für den Einspruch gegen die Wählerliste im vereinfachten Wahlverfahren die gleichen Regelungen wie für das reguläre Wahlverfahren.[1] Zu beachten ist allerdings, dass Einsprüche im vereinfachten Wahlverfahren nur vor Ablauf von 3 Tagen ab Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden können (§§ 40, 36 Abs. 1 Satz 3, 3...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.2 Auflösung der JAV

Rz. 5 Die JAV kann wegen grober Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten auf Antrag vom Arbeitsgericht aufgelöst werden. Erforderlich ist, dass die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAG, Beschluss v. 22.6.1993, 1 ABR 62/92 [1]). Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Eine grobe Pflichtverle...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.3.1 Durch Ausschluss

Rz. 10 Hat ein Mitglied der JAV grob die aus seinem Amt folgenden Pflichten verletzt, kann es auf Antrag vom Arbeitsgericht aus der JAV ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur wegen grober Verletzung der aus dem Amt als Mitglied der JAV folgenden Pflichten möglich, nicht dagegen wegen Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die grobe Pflichtverletzung muss ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.2 Wahlausschreiben

Rz. 94 Besondere Bedeutung kommt im vereinfachten Verfahren dem Erlass des Wahlausschreibens zu. Mit ihm gilt die Wahl der JAV als eingeleitet. Aufgrund der Verkürzung der Fristen gem. § 63 Abs. 4 ist der Zeitdruck im vereinfachten Verfahren viel höher als im regulären Verfahren. Das Wahlausschreiben ist vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.1 Bestellung durch den Betriebsrat

Rz. 17 Gem. § 63 Abs. 2 Satz 1 obliegt die Bestellung des Wahlvorstands grundsätzlich dem Betriebsrat des Betriebs, in dem die JAV zu wählen ist (s. dazu die Kommentierung zu § 60 BetrVG). Weder die noch amtierende JAV noch die JugAzubi-Versammlung können den Wahlvorstand bestellen.[1] Allerdings hat die JAV bei der Bestellung des Wahlvorstands gem. § 67 Abs. 2 BetrVG Stimmr...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.4 Befristung ohne Sachgrund im Anschluss an die Ausbildung

Es ist zulässig, einen befristeten Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund im Anschluss an die Berufsausbildung abzuschließen. Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.[1] Die Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung im Anschluss an die Berufsausbildung wurde vom BAG ausdrücklich bestätigt.[2] Wichtig Soll der Auszubildende ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.3 Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 TzBfG ist es zulässig, im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium ein befristetes Arbeitsverhältnis zu vereinbaren, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Ob es dieses Sachgrunds überhaupt bedarf, ist zweifelhaft. Im Anschluss an ein Berufsausbildungsverhältnis kann nämlich ohne sachlichen Grund gemäß § 14...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.1 Sozialer Überbrückungszweck

Die Befristung erfolgt hier aus sozialen Gründen, zugunsten des Arbeitnehmers kann ausnahmsweise befristet werden. Unter Einbeziehung der Rechtsprechung ist es zulässig, dem Arbeitnehmer nach Abschluss seiner Ausbildung oder seines Studiums durch einen befristeten Arbeitsvertrag den Eintritt in das Berufsleben als soziale Überbrückungsmaßnahme zu erleichtern[1] (näher oben 5.2...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.1.1 Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung

Eine unzulässige Gesetzesumgehung liegt vor, wenn durch den befristeten Vertrag zum einen zwingende Kündigungsschutzvorschriften unterlaufen werden und damit dem Arbeitnehmer der Bestandsschutz seines Arbeitsverhältnisses entzogen wird[1] und zum anderen für die Befristung als solche sowie grundsätzlich für deren Dauer[2] (näher Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung) kei...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.4 Vertretung von Lehrkräften

Für Lehrer gelten zunächst die unter Ziffer 5.2.4 entwickelten Grundsätze, es bestehen jedoch folgende Besonderheiten: Der Sachgrund der Vertretung kommt nach der Rechtsprechung des BAG sowohl in Fällen unmittelbarer als auch mittelbarer Vertretung in Betracht.[1] Teil des Sachgrunds der Vertretung ist die Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertr...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.2 Eigener Wunsch des Arbeitnehmers

Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers kann das Arbeitsverhältnis befristet werden. Allein aus der Annahme eines Arbeitgeberangebots auf Abschluss eines Zeitvertrags kann noch nicht geschlossen werden, dieser beruhe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers.[1] Der Arbeitnehmer kann faktisch gezwungen sein, das Befristungsangebot des Arbeitgebers zu akzeptieren. Vielmehr müssen z...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.2 Vorübergehender Bedarf, Projektbefristung

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG liegt ein Befristungsgrund vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Zulässig sind Befristungen, wenn nur vorübergehende, zeitlich abgegrenzte Aufgaben wahrgenommen werden sollen.[1] Praxis-Tipp Das Abdecken von Arbeitsspitzen, die mehrfach auftreten, durch befristet eingestellte Aushilfen ist damit nicht m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.1.1 Zurückstellung wegen Schul- und Berufsausbildung

Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG liegt eine besondere Härte in der Regel vor, wenn die Einberufung des Wehrpflichtigenmehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.1 Maßnahmen, die den in § 60 Abs. 1 BetrVG Genannten dienen

Rz. 10 Die Regelung in § 70 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gewährt der JAV ein allgemeines Initiativrecht. Danach kann sie beim BR alle Maßnahmen beantragen, die den Jugendlichen und Auszubildenden des Betriebs dienen. Beispiele für derartige Maßnahmen: Fragen der Arbeitszeit der Jugendlichen und Auszubildenden Fragen besonderer Sozialleistungen für Jugendliche und Auszubildende (z.B. Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung ist für alle Arten der dualen Studiengänge identisch: Obwohl die betriebliche Ausbildung sehr eng in den Studiengang integriert ist, sind die Teilnehmer als zur Berufsausbildung Beschäftigte anzusehen und demzufolge versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Die besonderen versicherungsrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 1.1 Ausbildungsintegriertes duales Studium

Im Rahmen des ausbildungsintegrierten dualen Studiums absolviert der Student eine vollwertige Ausbildung. Häufig wird ein Bachelorstudium mit einer staatlich anerkannten Ausbildung kombiniert. Im Hinblick auf den Ausbildungsteil, der in einem Unternehmen stattfindet, gilt uneingeschränkt das BBiG. Daraus resultieren für das Beschäftigungsverhältnis einige Sondervorschriften....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 3.2 Rückzahlungsklauseln

Bleibeverpflichtungen werden grundsätzlich mit der Verpflichtung verbunden, die Ausbildungskosten ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn die vereinbarte Bleibezeit nicht eingehalten wird. Achtung Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen Rückzahlungsvereinbarungen für die Ausbildungskosten sind nur bei praxisintegrierten dualen Studiengängen zulässig. Für ausbildungsinteg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 2 Reisekosten zur dualen Hochschule

Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch den Besuch einer auswärtigen Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte entstehen, sind nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen, wenn die Bildungsmaßnahme Ausfluss des bestehenden Dienstverhältnisses ist. Hierunter fällt insbesondere der Besuch einer dualen Hochschule (z. B. Berufsakademie). Bei einer Ausbildung an einer dualen Hochsc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 70 BetrVG, der sich an § 80 BetrVG betreffend die allgemeinen Aufgaben des BR anlehnt, weist der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) bestimmte, allgemeine Aufgaben zu. Der Kreis dieser Aufgaben ist für die JAV – ebenso wie für den BR – durch das BetrVerf-ReformG 2001 erweitert worden. So sind insbesondere Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 3.3 Orientierungsphase

Denkbar ist schließlich außerdem, dass ein dualer Student seine Ausbildung bereits wenige Monate nach Beginn beenden will. Auch für solche Fälle sind Rückzahlungsklauseln grundsätzlich denkbar. Der Arbeitgeber muss dem Studenten aber eine Orientierungsphase einräumen, innerhalb derer die Ausbildung bzw. das Studium ohne Rückzahlungspflicht beendet werden kann. Hier gilt ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.1.2 Unzumutbare Härte der Wehrdienstleistung

Vom Gesetzestext nicht abgedeckt, jedoch von der Rechtsprechung zusätzlich berücksichtigt, ist das Kriterium der "unzumutbaren" Härte. Eine unzumutbare Härte kann z. B. darin liegen, dass der Wehrpflichtige einen Zeitverlust von mehreren Monaten bei einer mehrjährigen Ausbildung durch die Wartezeit zwischen Beendigung des Wehrdienstes und der Wiederaufnahme einer unterbroche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 2 Pflichten des Arbeitgebers

Ein Unternehmen darf einen dualen Studienplatz anbieten, wenn im Betrieb die inhaltlichen und personellen Voraussetzungen für die adäquate praktische Ausbildung gegeben sind. Achtung Qualifizierung als Ausbildungsbetrieb Arbeitgeber, die ein ausbildungsintegriertes duales Studium offerieren möchten, müssen als Ausbildungsbetrieb qualifiziert sein. Im Übrigen gelten für ein prax...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 2.1 Kooperationsvertrag mit einer Hochschule

In Zusammenarbeit und Absprache mit der Hochschule werden Theorie und Praxis im Unternehmen sinnvoll miteinander verzahnt. Die Hochschule betreut das Unternehmen bei der Umsetzung der Inhalte und trägt damit zur Qualität der praktischen Ausbildung bei. Welche Studienrichtungen für das Unternehmen konkret in Frage kommen, kann in Absprache mit der Hochschule geklärt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 1 Übernahme der Studiengebühren

Vom Arbeitgeber getragene Studiengebühren rechnen als Leistung im ganz überwiegend betrieblichen Interesse nicht zum Arbeitslohn, wenn die Ausbildung Gegenstand des Dienstverhältnisses ist (sog. Ausbildungsdienstverhältnis). Steuerrechtlich liegt kein Vorteil mit Arbeitslohncharakter vor. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers wird auch unterstellt, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.2.2.2 Ausländer aus Drittstaaten

Für ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die zudem auch der Europäischen Sozialcharta nicht beigetreten sind, gilt das ArbPlSchG nicht. Wenn sie zum Wehrdienst in ihrem Heimatland eingezogen werden, können sie jedoch ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 616 BGB analog gegenüber ihrem deutschen Arbeitgeber haben, da sie sich in einer unverschuldeten Pflichtenkoll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.2.3 Anrechnung bei einem neuen Arbeitgeber

Wird ein entlassener Wehrdienstleistender im Anschluss an den freiwilligen Wehrdienst als Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber neu eingestellt, so ist nach § 12 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1–3 ArbPlSchG die Zeit des freiwilligen Dienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit anzurechnen, nachdem er dem Betrieb des neuen Arbeitgebers 6 Monate angehört hat. Die Anrechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 1 Duale Studenten als Auszubildende oder Arbeitnehmer

In der Praxis existieren vor allem drei Formen des dualen Studiums mit unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Auswirkungen: Im ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben die Studenten neben einem Hochschulabschluss einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf. Für die Beschäftigung gelten damit die Regeln des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Studenten eines praxisintegrierten du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / Zusammenfassung

Begriff Duale Studiengänge werden in der Regel von Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen bzw. Betrieben angeboten. Sie beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis. Die Studiengänge vereinigen im Grundsatz die Ausbildung an einer Fachhochschule mit einem Fachhochschulabsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.2.1 Probe- und Ausbildungszeiten

Eine Anrechnung des freiwilligen Wehrdienstes auf Probe- und Ausbildungszeiten findet nicht statt.[1] Allerdings wird nach Abschluss der Ausbildung und bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses bei dem ausbildenden Arbeitgeber die freiwillig absolvierte Wehrdienstzeit auf die Berufszugehörigkeit angerechnet. Im Fall einer Probezeitbefristung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.4 Benachteiligungsverbot

§ 5 ArbPlSchG regelt ein Benachteiligungsverbot zugunsten des Arbeitnehmers. Diesem darf aufgrund des freiwilligen Wehrdienstes in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen. Unter Nachteil wird dabei jede Art von schlechterer Behandlung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verstanden, die ohne den Antritt zum freiwilligen Wehrdienst nicht eingetrete...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Zusammensetzung der Versammlung

Rz. 4 Die JA-Versammlung setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der JAV sowie allen übrigen jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten des Betriebs. Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus der Arbeitgeber, der Vorsitzende des BR oder ein anderes, insoweit beauftragtes Mitglied des BR sowie Beauftragte der Verbände gem. § 46 BetrVG. Sind der Vorsitzende der JAV...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 2 Beiträge

Da die Teilnehmer an dualen Studiengängen versicherungsrechtlich den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleichgestellt sind, bemessen sich ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nach dem Arbeitsentgelt aus ihrer Beschäftigung.[1] Die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen für Beschäftigungen im Übergangsbereich[2] sind nicht anzuwenden. Di...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Beispiele für Normen

Rz. 15 Normen, die vom Überwachungsrecht erfasst werden, können sein: Regelungen des BBiG Regelungen der Handwerksordnung betreffend die Berufsausbildung Regelungen des JArbSchG Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften betreffend Jugendliche und Auszubildendemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.13 Kündigungen – Räumungsklage – Muster

Rz. 64 Muster Eigenbedarfskündigungen Per Bote Frau/Herrn (Mieter) Anschrift Betreff: Ihre Wohnung in der … Straße, … Wohnort Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, ich sehe mich leider veranlasst, Ihr Mietverhältnis fristgemäß zum … zu kündigen. Rechtsgrundlage für die Kündigung ist § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB. Ich mache Eigenbedarf für meine Kinder, die zur Zeit in...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt, dass in größeren Betrieben mit mehr als 50 Jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) eigene Sprechstunden neben denen des Betriebsrats abhalten kann. Tut sie dies nicht, kann ein Mitglied der JAV gem. § 39 Abs. 2 BetrVG an den Sprechstunden des Betriebsrats teilnehmen. Rz. 2 Die Vorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neurodiversität am Arbeitsp... / 2.6 Rechtliche Aspekte

Es gibt weder ein nationales Neurodiversitätsgesetz noch eine vergleichbare rechtliche Vorgabe, welche die Belange neurodivergenter Personen in der Arbeitswelt regelt. Doch einige nationale wie internationale Bestimmungen umfassen im weitesten Sinne auch die Erscheinungsformen von Neurodivergenz. Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – in Deutschland 2009 seit in ...mehr

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Neurodiversität am Arbeitsp... / 3.4 Weitere Maßnahmen

Es gibt einige Grundsätze, die neurodivergenten Mitarbeitenden das Arbeiten in aller Regel erleichtern: Reizüberflutung vermeiden, überflüssige Umgebungsreize entfernen individuelles Arbeiten ermöglichen (Vorgehensweise, Arbeitsumgebung, Arbeitszeiten usw.) psychologische Sicherheit geben durch Akzeptanz, Respekt und Rückzugsmöglichkeiten "unsichtbare" Hindernisse abbauen, bevor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 9 Fortzahlung der Vergütung

In jeden Anstellungsvertrag gehört eine Regelung zur Fortzahlung der Vergütung, denn das Gesetz hält hier keine Regelung bereit, welche die Details regelt. Zwar gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz als typisches Arbeitnehmerschutzgesetz für den Geschäftsführer nicht unmittelbar, jedoch kann auch der Geschäftsführer im Krankheitsfall Fortzahlung seiner Vergütung verlangen. Anwe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Betriebsübergreifende Ausbildung

Rz. 10 Werden Auszubildende in reinen Ausbildungsbetrieben beschäftigt, sind sie nach der Rechtsprechung des BAG keine Arbeitnehmer i. S. d. BetrVG. [1] Die Bildung einer JAV ist daher in solchen Betrieben, auch, wenn die erforderliche Zahl von 5 Auszubildenden weit überschritten wird, nicht möglich. Gleiches gilt für Einrichtungen der betrieblichen Rehabilitation. Das BAG ha...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufbau-, Struktur und allge... / 2.7 Erfordernis einer Vorbildung oder Ausbildung, Minus-Eins-Regelung

Die Tarifvertragsparteien können die Eingruppierung von einem bestimmten Ausbildungserfordernis abhängig machen. Das kann zur Folge haben, dass Arbeitnehmer, die die geforderte Ausbildung nicht besitzen, bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung erhalten. Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigk...mehr