Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.5 Ausbildungsgeld, Unterhaltsbeihilfe (Abs. 5)

Rz. 30 In der Praxis gibt es junge Menschen, die seit ihrer Geburt behindert sind oder in der Kindheit eine Behinderung erlitten haben. Sie können wegen der Behinderung nicht einfach eine Ausbildung/Erwerbstätigkeit aufnehmen, sondern müssen erst für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden – und zwar für den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt. Sie erhalten zum Zweck der Qualifiz...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.3 Leistungen an Arbeitgeber

Rz. 19 Für die Leistungen an Arbeitgeber gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen – § 26 SchwbAV, für Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener Jugendlicher und junger Erwachsener – § 26 a SchwbAV, für Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung be...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.4 Mehrbedarf für behinderte Menschen (Abs. 4)

Rz. 39 Abs. 4 sieht einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % der nach § 20 maßgebenden Leistung für den Regelbedarf vor, wenn erwerbsfähige behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX erhalten, soweit diese nicht zur Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung oder zur beruflichen Ausbildung, auch sow...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2 Leistungen der begleitenden Hilfe

Rz. 13 Abs. 3 zählt die Geldleistungen auf, die die Integrationsämter im Rahmen der Zuständigkeit für die begleitende Hilfe erbringen können, Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1), Leistungen an Arbeitgeber (Nr. 2) und Leistungen an Träger bestimmter übertragener Aufgaben (Nr. 3). Die in diesem Absatz aufgezählten Geldleistungen werden als Ermessensleistungen aus d...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 65 bezieht sich auf die Leistungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit bzw. einer medizinischen Rehabilitationsleistung (vgl. Abs. 1) oder mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Abs. 2) stehen. Die konkreten Rechtsansprüche auf die Entgeltersatzleistungen ergeben sich unmittelbar aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger ge...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.5 Wahlberechtigung

Rz. 13 Abs. 2 bestimmt die Wahlberechtigung. Das aktive Wahlrecht kommt nur schwerbehinderten Menschen zu, nicht auch den nichtbehinderten Beschäftigten (zur Wählbarkeit vgl. Abs. 3). Es kommt nicht darauf an, dass die wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen auf Arbeitsplätzen i. S.d. § 156 Abs. 1 beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind auch die schwerbehinderten Menschen,...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in ersten Initiativen und Gesetzesvorhaben zur Unterstützung kriegsgeschädigter und hinterbleibender Personen nach dem Ersten Weltkrieg. Die Reichsregierung schuf im Wege einer Verordnung vom 8.2.1919 die Grundlagen für die Schaffung der ersten sog. Hauptfürsorgestellen der Kriegsgeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge (vgl. RG...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.1.1 Aufgaben nach Abs. 1

Rz. 4 Die Aufgaben der Berufsberatung, der Ausbildungsvermittlung und der Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen ist der Bundesagentur bereits im SGB III übertragen. Besonders herausgehoben wird die Vermittlung von behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter i. S. d. § 60 beschäftigt sind, aber für den Über...mehr

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Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 2.2 Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 10 Abs. 2 führt in einer beispielhaften, nicht abschließenden Aufzählung ("insbesondere") die Sachverhalte auf, die Gegenstand einer Inklusionsvereinbarung sein müssen. Bei der Personalplanung müssen besondere Regelungen zur Beschäftigung eines angemessenen Teils schwerbehinderter Frauen vorgesehen werden. Dies können besondere Teilzeitregelungen (zum Anspruch auf Teilze...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Neufassung des 2. Abschnittes des Dritten Kapitels des SGB II zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) neu in das SGB II eingefügt worden und wurde seitdem mehrfach geändert. Für die Regelbedarfe ab 1.1.2026 gilt die Regelbedarf...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.5 Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55

Rz. 22a Der mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) zum 30.12.2008 neu eingefügte Abs. 3a (ab 1.1.2018 Abs. 4) regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen (und gleichgestellter behinderter Menschen, § 151 Abs. 3) auf Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55. Wie der in Abs. 5 bestimmte Anspruch auf Übernahme d...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.3 Beratung der Arbeitgeber

Rz. 18 Abs. 5 konkretisiert die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitgeberberatung bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen nach § 187 Abs. 1 Nr. 2. Hierzu werden den Arbeitgebern geeignete arbeitssuchende Personen mit Schwerbehinderung mit einer Beschreibung der individuellen Leistungsfähigkeit und der Auswirkungen der konkreten Behinderung auf ...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.1 Heranziehung des stellvertretenden Mitglieds

Rz. 13 Abs. 1 Satz 4 ermöglicht es der Schwerbehindertenvertretung, deren Amt ja nicht von einem mehrköpfigen Organ, sondern allein von einer Person wahrgenommen wird (§ 177 Abs. 1 Satz 1), das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranzuziehen. Voraussetzung dafür ist, dass in dem Betrieb oder in der Dienststelle mehr als 10...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.4 Teilnahme an Betriebs- und Personalversammlungen

Rz. 37 Abs. 8 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 angefügt worden. Es handelt sich um eine Klarstellung des Rechts der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Betriebs- und Personalversammlungen in den Betrieben und Dienststellen, in denen die Vertretungen zwar die Interessen der dort beschäftigten ...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung v. 1.5.2004 in Abs. 1 ergänzt worden, Abs. 8 wurde angefügt. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Art. 9 des Gesetzes) v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden in Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 S...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954), wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 eine redaktionelle Anpassung an die neue Bezeichnung der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirk...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.5 Vorleistung

Rz. 35 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist durch Ergänzung des Abs. 7 die mit der Einordnung des Schwerbehindertengesetzes zum 1.7.2001 in das SGB IX gestrichene Möglichkeit der Vorleistung durch das Integrationsamt – einem Anliegen der Praxis entsprechend – wieder eingeführt worden. Eine Vorleistung durch das Integrat...mehr

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Schell, SGB IX § 180 Konzer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze v. 27.4.2002 (BGBl. I S. 1467) in Abs. 4 und 5 redaktionell geändert worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) ist Abs. 6 Satz 1 mit Wirkung v. 1.5.2004 um eine zusätzliche Aufga...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Art. 1 des Gesetzes) v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird Abs. 2 neu gefasst und Abs. 4 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Durch Art. 8 Nr. 3a des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) erfo...mehr

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Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2.1 Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Aufgabe der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ist es, Betriebe, die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder beschäftigen, zu informieren, zu beraten und bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen. Der Kernauftrag besteht also darin, Arbeitgeber bei allen Fragen der "Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung u...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) ist in Abs. 2 und 3 mit Wirkung zum 1.1.2003 eine redaktionelle Änderung aufgrund des Neuzuschnitts von Bundesministerien vorgenommen worden. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12....mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 1 Allgemeines

Rz. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) ist in Abs. 1 Nr. 2 eine redaktionelle Folgeänderung zu § 73 Abs. 2 Nr. 6 vorgenommen worden, die am 1.1.2005 wirksam wurde. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirkung...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.4 Leistungen an Einrichtungen und Organisationen

Rz. 22 Für die Leistungen nach Abs. 3 Nr. 3 gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: an freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen zu den Kosten einer psychosozialen Betreuung § 28 SchwbAV, an Integrationsfachdienste § 27 a SchwbAV, an Inklusionsbetriebe § 28 a SchwbAV, Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen § 29 SchwbAV. A...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.6 Persönliches Budget

Rz. 36 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist Abs. 7 (ab 1.1.2018 Abs. 8) angefügt worden. Danach kann das Integrationsamt seine Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch als persönliches Budget ausführen. Satz 2 bestimmt die entsprechende Anwendung des § 29. Im Kontext von persönlichen Budgets, mit denen Lei...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 redaktionelle Anpassungen in Abs. 1 und 4 an die neuen Bezeichnungen der Arbeitsämter vorgenommen. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirkung z...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Berücksichtigung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe verfolgt das Ziel, eine finanzielle, materielle Basis zu schaffen, die als Grundlage zur Herstellung von Chancengleichheit dienen kann. Anspruchsgrundlage ist § 19 Abs. 2 Satz 1. Die Leistungen sind bedarfsauslösend. Das bedeutet, dass ein eigenständiger Anspruch auf alle oder einzelne Leistungen zur Deckung de...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.5 Unterbrechung wegen Erkrankung eines Kindes

Rz. 21 § 71 Abs. 3 wirkt nicht, wenn ein Versicherter während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen der Erkrankung eines Kindes von dieser freigestellt wird. Da jedoch bei Rehabilitanden ein Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen des fehlenden Beschäftigungsverhältnisses nicht besteht (sie können nicht der Arbeit fern bleiben; vgl. § 45 SGB V), würde eine finanziel...mehr

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Schell, SGB IX § 180 Konzer... / 2.6 Aufgaben der Stufenvertretungen

Rz. 14 Abs. 6 beschreibt die Aufgaben der Gesamtschwerbehindertenvertretung (Satz 1) sowie der Konzern-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung der obersten Dienstbehörde, wenn bei einer mehrstufigen Verwaltung Stufenvertretungen nicht gewählt sind (Satz 2 i. V. m. Satz 1). Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigu...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4 "Anschluss"-Übergangsgeld/"Anschluss"-Unterhaltsbeihilfe (Abs. 4)

Rz. 22 Die Regelung des § 71 Abs. 4 wurde notwendig, weil Rehabilitanden nach dem Abschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht stets gleich einen Arbeitsplatz finden. In dieser Situation soll der Rehabilitand, der nach den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. "Umschulung") noch keine Beschäftigung hat, nicht sofort einem Arbeitslosen gleichgestellt w...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.5 Verpflichtende Entscheidungsfrist und Zustimmungsfiktion

Rz. 16 Abs. 5 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit Wirkung zum 1.5.2004 (s. Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes) angefügt worden. Satz 1 verpflichtet die Integrationsämter in den Fällen der Kündigung wegen nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung des (privaten) Betriebes oder der Dienststelle öffentlicher Arbeit...mehr

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Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 2.1 Frühzeitiges Erkennen eines Bedarfs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen Menschen mit eingetretenen oder drohenden Behinderungen, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2, §§ 49 ff.). Eine Behinderung liegt vor bzw. droht, wenn körperliche, geistige, seelische Einschränkungen (einschl. Sinnesbeeinträchtigungen) den Erwerbstätigen für eine Dauer von minde...mehr

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Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 2.2 Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 9 Zur Frage, ob der Kündigungsschutz auch dann besteht, wenn dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft des beschäftigten schwerbehinderten Menschen nicht bekannt ist, hat die Rechtsprechung Grundsätze aufgestellt. Rz. 10 Ist die Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Kündigung festgestellt oder wenigstens ein Antrag gestellt, besteht der Kündigungsschutz au...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.1.1 Beteiligung der Agenturen für Arbeit

Rz. 3 Bei dieser Prüfung hat der Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit zu beteiligen; Abs. 1 Satz 2 schreibt nämlich vor, dass der Arbeitgeber hierzu frühzeitig mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen hat. Frühzeitig heißt, dass der Arbeitgeber nicht erst dann Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen soll, wenn eine Stelle zur Besetzung ausgeschrieben ist. Die Pfli...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.6 Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 17 Mit der Regelung des Abs. 2a (ab 1.1.2018 Abs. 3) ist eine weitere Ausnahme von der Anwendung der Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz eingefügt worden. Der Bundesrat sah es für erforderlich an, zunehmendem Missbrauch des Kündigungsschutzes entgegenzuwirken, der sich darin zeigte, dass Arbeitnehmer ein von vornherein aussichtsloses Feststellungs- oder Glei...mehr

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Schell, SGB IX § 180 Konzer... / 2.7 Geltung von Vorschriften

Rz. 20 Abs. 7 ordnet die entsprechende Geltung von Vorschriften über die Wahl und Amtszeit (§ 177), die Aufgaben (§ 178) und die persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung auch für die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung an. Es sind dies die folgenden Vorschriften: Rz. 21 § 177 Abs. 3 bis 8: Wählbarkeit (Abs. 3), Wählbarkeit von Sol...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.1.2 Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen und der Schwerbehindertenvertretungen

Rz. 5 Abs. 1 Satz 4 verpflichtet die Arbeitgeber, sowohl über eingegangene Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes als auch über Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, die sich ohne Beteiligung des Arbeitsamtes beworben haben, die Schwerbehindertenvertretung (§ 177) als auch die betrieblichen Interessenvertretungen (§ 176) unverzügl...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Sauer, SGB IX § 175 Erweite... / 2.1 Bedeutung

Rz. 3 Die Vorschrift hat nur Bedeutung in den Fällen, in denen eine teilweise Erwerbsminderung, eine Erwerbsminderung auf Zeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit auf Zeit eintritt. In den Fällen des Eintritts einer vollen Erwerbsminderung ist § 175 nicht anzuwenden. Rz. 4 Das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 18...mehr

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Sauer, SGB IX § 100 Einglie... / 2.1 Leistungen an Ausländer (Abs. 1)

Rz. 3 Im Gegensatz zu der Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, nach der Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten (vgl. BSG, Urteil v. 25.4.2018, B 8 SO 20/16 R), Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege zu leisten ist, diese Personengruppe hierauf also einen Rechtsanspruch hat, steht die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) als § 14 b in das Schwerbehindertengesetz (SchwbG, seit dem 1.7.2001 außer Kraft) übernommen. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wird mit Wirkung zum 1.1.2004 in Abs. 1 die Bezeichnung ...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.2 Leistungen an schwerbehinderte Menschen

Rz. 15 Die in Abs. 3 genannten Leistungen sind in der Ausgleichsabgabeverordnung aufgeführt. Für die Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1) sind dies die folgenden Vorschriften: für technische Arbeitshilfen (Beschaffung, Wartung, Instandsetzung und Ausbildung des schwerbehinderten Menschen im Gebrauch: § 19 SchwbAV), zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV), zur...mehr

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Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Je früher ein Teilhabebedarf wegen einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung erkannt wird, desto größer sind die Chancen, effektiv und effizient den Eintritt einer Behinderung oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden oder die Auswirkungen einer Behinderung im Lebensalltag des Betroffenen abzufedern. Die Vorschrift des § 9 fußt auf diesen Erkenntnissen. Deshalb ...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.6 Wählbarkeit

Rz. 14 Abs. 3 regelt die Wählbarkeit. Anders als nach Abs. 2, wonach das aktive Wahlrecht nur schwerbehinderten Menschen zukommt, sind zur Schwerbehindertenvertretung alle Beschäftigten wählbar, also auch nichtbehinderte Beschäftigte. Sie dürfen aber nicht nur vorübergehend beschäftigt sein. Weiter ist Voraussetzung, dass sie am Wahltage dem Betrieb oder der Dienststelle seit...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 2.1 Verpflichtung der Arbeitgeber

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet den Arbeitgeber, bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktio...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.2.1 Versicherungspflichtige nach § 5

Rz. 25 Unter die Versicherungspflichtigen nach § 5 fallen daher insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II (§ 5 Abs. 1 Nr. 3) u. a.mehr