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Abwehrender Brandschutz: Einführung und Rechtsgrundlagen / 2 Zentrale Aufgabe der Feuerwehr

Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dipl.-Ing. Michael Haug
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Der abwehrende Brandschutz ist vor allem eine Aufgabe der Feuerwehr und bildet das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz. Unter abwehrendem Brandschutz versteht man alle Aufgaben der Feuerwehr im Brandfall, um den Brand zu löschen und die Schäden zu minimieren. Dabei kommt der Reduktion der Folgeschäden eine steigende Bedeutung zu, da diese oft ein Vielfaches des Primärschadens ausmachen.

Abwehrender Brandschutz umfasst demnach feuerwehrtaktische und feuerwehrtechnische Maßnahmen, die zur Rettung von Menschen, Tieren sowie Sachwerten, der Brandbekämpfung und der Abwendung von Umweltgefahren erforderlich sind. Dabei kann der Unternehmer durch die gezielte Ausbildung von Beschäftigten für besondere Aufgaben im abwehrenden Brandschutz effektiv in die Schadensausbreitung eingreifen, bis professionelle externe Kräfte die weitere Brandbekämpfung übernehmen. Dies wird z. B. durch die Ausbildung von Brandschutzhelfern erreicht.

Allerdings muss immer darauf geachtet werden, dass diese betrieblichen Mitarbeiter i. d. R. keine Ausbildung als Feuerwehrmann gemäß den Ausbildungsvorschriften der Feuerwehren aufweisen. Sie werden daher üblicherweise als betriebliche "Brandschutzhelfer" (kurz BSH) bezeichnet.

2.1 Feuerwehrrecht

Die Organisation und Aufstellung von Feuerwehren wird in Deutschland durch die Feuerwehrgesetze der Bundesländer geregelt. Diese können, je nach Bundesland, sehr unterschiedliche Namen haben. So wird z. B. das "Gesetz zur Regelung der Aufgaben und der Organisation von Feuerwehren" in Baden-Württemberg "Feuerwehrgesetz" und in Nordrhein-Westfalen "Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)" genannt.

Die Feuerwehrgesetze verpflichten die Kommunen, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, zu unterhalten und auszurüsten, die an die örtlichen Bed...

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