Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.6.3 Qualifikation, Aufgaben und Befugnisse

Hinsichtlich der geforderten Qualifikation benennt die GefStoffV ausdrücklich die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt als fachkundige Personen.[1] Die allgemeine Definition für Fachkunde findet sich in § 2 Abs. 16 GefStoffV. Fachkundig ist danach, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jewe... mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.2.2 Qualifikation

Fachkundig ist nach § 2 Abs. 13 ArbStättV, wer über die zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Täti... mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.7.2 Qualifikation, Aufgaben und Befugnisse

Der Laserschutzbeauftragte hat den Arbeitgeber bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 7 OStrV zu unterstützen und den sicheren Betrieb von Lasern nach § 5 Abs. 2 Satz 1 OStrV zu überwachen. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen. Zu den An... mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.8.3 Qualifikation, Aufgaben und Befugnisse

Gefordert ist die Fachkunde des Beauftragten und auch der beratenden Person.[1] Die Fachkunde ist in § 2 Abs. 7 LärmVibrationsArbSchV geregelt. Fachkundig ist, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen ... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand, der zwischenzeitlich auf 4 Mitglieder erhöht wurde, verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sicher... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1998 mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert und zuletzt durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) mit Wirkung zum 1.1.2009 neu gefasst. Rz. 2 Die Vorschrift enthält die grundlegenden Ziel... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein... mehr

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Sauer, SGB III § 28b Umfass... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.8.2027 in das SGB III eingefügt worden. Rz. 2 Grundlage der Vorschrift ist die Beobachtung, dass sich im SGB II die ganzheitliche Betreuung und Beratung bei der Integrationsarbeit mit jungen Menschen bewährt... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.3 Gleichstellung von Frauen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 58 Abs. 1 Satz 3 folgt dem Recht und der Politik der Europäischen Union und zielt damit zugleich auf die Beschäftigungsstruktur. Frauen sollen auf dem Arbeitsmarkt so chancenreich sein wie Männer. Darauf sind die Aktivitäten durchweg auszurichten (Gender-Mainstreaming). Im idealtypischen Zustand können Frauen die Leistungen der Arbeitsförderung ebenso annehmen und umsetz... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.6 Ausrichtung der Leistungen der Arbeitsförderung (Abs. 2)

Rz. 79 Abs. 2 greift die Grundsätze des Abs. 1 auf und konkretisiert, worauf die Leistungen der Arbeitsförderung auszurichten sind: Transparenz erhöhen und offene Stellen zügig besetzen, Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität der Arbeitnehmer erhöhen sowie die berufliche Situation der Frauen verbessern. Aus der Fülle der Möglichkeiten zur Erfüllung der Grundforderungen aus Ab... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 46 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi... mehr

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Sauer, SGB III § 31a Inform... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 in das SGB III eingefügt. Seither wurde sie durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung ... mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB III eingefügt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107).... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.5 Ausrichtung der Arbeitsförderung auf die Ziele der Politik (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 77 Abs. 1 Satz 5 ordnet das SGB III in die Ziele der Beschäftigungspolitik aus sozialer, wirtschaftlicher und finanzieller Perspektive ein. Seit jeher ist dieses "Magische Viereck" mit den Zielen Preisniveaustabilität, stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum und ausgeglichene Zahlungsbilanz neben der Vollbeschäftigung nach dem Gesetz zur Förderung der Stabilität un... mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 7.3 Schulung der Beurteiler

Die Durchführung von Mitarbeiterbeurteilungen ist eine anspruchsvolle Führungsaufgabe. Das Ergebnis hat in der Regel weitreichende Konsequenzen für die berufliche und persönliche Entwicklung des beurteilten Mitarbeiters. Daher sollten die Führungskräfte intensiv und regelmäßig in der Anwendung des Beurteilungsverfahrens geschult werden. Die Bedeutung des Beurteilertrainings ... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Entwicklung der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Das GrEStG v. 12.9.1919 – GrEStG 1919 – (RGBl 1919, 1617) vereinheitlichte die Grundwechselabgabe in der Hand des Reiches und knüpfte hinsichtlich des Besteuerungsgrundes nicht mehr an die "Urkunde", sondern primär an den Übergang des Eigentums am Grundstück an. Das den Anspruch auf Übereignung begründende Rechtsgeschäft wurde nur als Besteuerungstatbestand herangezoge... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.1 Einordnung und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 36 Das Erste Kapitel enthält die Grundsätze zur Arbeitsförderung, definiert den Kreis der Berechtigten und ordnet die Leistungen der Arbeitsförderung nach Prioritäten. Ziel des Gesetzgebers war insbesondere, die Rolle der Bundesagentur für Arbeit näher zu beschreiben und die Verantwortlichkeiten der an den Geschehnissen auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar Beteiligten heraus... mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.5 IT-System zur Unterstützung der örtlichen rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zur Integration junger Menschen

Rz. 12f Abs. 2a schafft eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mehrerer Träger, z. B. in den Jugendberufsagenturen. Damit sollen insbesondere Bedenken in Bezug auf die zulässige Datenübermittlung ausgeräumt werden. Die in der Gesetzesbegründung genannten Jugendberufsagenturen stellen keine abschließende Benennung dar, es ist vielmehr davon auszugehen, dass alle Bündniss... mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.6 Weiterbildungsportal

Rz. 12s Nach Abs. 2b prüft die Bundesagentur für Arbeit den Aufbau und den Betrieb eines Weiterbildungsportals als Ausbau ihres derzeitigen Informationsangebotes. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit insbesondere den Anforderungen einer zunehmenden Digitalisierung gerecht. Rz. 12t Der Gesetzesbegründung zufolge verändert der Wandel der Arbeitswelt und des Arbeitsmarktes di... mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.8 Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung

Rz. 13c Die Möglichkeit der Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung regelt Abs. 3 Satz 1. Sie setzt voraus, dass die jeweilige Aufgabe im Zusammenhang mit den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III steht. Gefordert wird ein Sachzusammenhang, der ohne weiteres an den in § 1 aufgeführten Zielen des SGB III gemessen werden kann. Rz. 14 Die Vorschrift... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 9 Weitere Änderungen des SGB III in den Jahren 2011 und 2012

Rz. 52 Mit Wirkung zum 3.5.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolge des Zivildienstes durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) den Tatbeständen hinzugefügt, deren Zeiten bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes außer Betracht bleiben. Rz. 53 Durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 13 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2026

Rz. 108i Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) wurde § 421d geändert. Die Sonderregelung über Krankentage von Kindern (je 15 Tage, insgesamt 35 Tage, für Alleinerziehende doppelte Anzahl) wurde für 2026 fortgeschrieben. Betroffene Vorschrift: § 421d. Rz. 108j Ab dem 1.1.2026 beträgt der gesetzliche Mindes... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 8 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Rz. 46 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ziel verfolgt, die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel, nämlich das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden, insbesondere aber von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dafür soll die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeit... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Erneute Verpflichtung (Abs. 2)

Rz. 13 Gemäß § 26 S. 1 BNotO hat der Notar die Verpflichtung der bei ihm beschäftigten Personen bei der Einstellung vorzunehmen. § 26 S. 1 BNotO verknüpft unmittelbar die Begründung eines Anstellungsverhältnisses mit der Notwendigkeit der Verpflichtung des Mitarbeiters. § 26a Abs. 3 BNotO stellt entsprechend auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem beauftragten Dienst... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.3 Bedingte Aufhebungsverträge

Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass auch bedingte Aufhebungsverträge abgeschlossen werden können. Einschränkungen ergeben sich dabei jedoch aus dem arbeitsrechtlichen Schutzprinzip. Die Vereinbarung der Bedingung darf also nicht dazu führen, dass zwingende Arbeitnehmerschutznormen umgangen werden. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Kündigungsschutzgesetz, ... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 3 Aufhebungsverträge mit besonderen Personengruppen

Minderjährige können Aufhebungsverträge grundsätzlich nur mit Einwilligung bzw. Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter wirksam abschließen.[1] Hatte der gesetzliche Vertreter jedoch den Minderjährigen ermächtigt, das Arbeitsverhältnis zu begründen, kann er auch einen Aufhebungsvertrag ohne Zustimmung abschließen.[2] Nach allgemeiner Meinung umfasst die wirksame Ermächtigun... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 2 Aufklärungs- und Hinweispflichten

Hinweispflicht auf Sperrzeit Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich nach § 38 SGB III schon vor der Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur für Arbeit frühzeitig nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts arbeitsuchend melden. Die Verletzung der Pflicht führt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9, Abs. 6 SGB III zu einer Sperrzeit von ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 26 S. 1 BNotO bestimmt, dass der Notar die bei ihm beschäftigten Personen mit Ausnahme der Notarassessoren und der ihm zur Ausbildung zugewiesenen Referendare bei der Einstellung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes [1] (VerpflG) förmlich zu verpflichten hat. Nach § 26a Abs. 3 S. 1 BNotO sind auch Dienstleister zur Verschwiegenheit zu verpflichten, dem der Notar zur In... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Der zu verpflichtende Personenkreis

Rz. 4 "Beschäftigte Personen" sind grundsätzlich alle für den Notar tätigen und in die Büroorganisation eingegliederten Personen.[5] Die Pflicht ist allgemein weit zu verstehen, denn § 26 S. 1 BNotO stellt nicht auf die "von (dem Notar) beschäftigten", sondern auf die "bei ihm beschäftigten Personen" ab. Auf die Dauer und den Umfang des Beschäftigungsverhältnisses kommt es n... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die neu eingeführte Regelung soll den Gegenstand der regelmäßigen Amtsführung, wie er in § 93 Abs. 2 BNotO dargestellt ist, vereinheitlichen und konkretisieren. Zu diesem Zweck soll ausweislich der nichtamtlichen Begründung eine "best practice" für eine kooperative Prüfung festgelegt werden, die gründlich und umfassend sein soll. Dieses Ansinnen ist einerseits nachvoll... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 6. Wandlungsfähigkeit der Auslegung des "berechtigten Sicherungsinteresses"

Rz. 46 Zukünftige rechtliche oder faktische Entwicklungen sollten bei der Frage der Zulässigkeit der Verwahrung auf Notaranderkonto und der Auslegung des "berechtigten Sicherungsinteresses" im Blick behalten werden, insbesondere da die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe einem zeitlichen Wandel unterliegen kann. Bei der Auslegung können daher grundsätzlich auch anderweitig... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Ständiges Dienstverhältnis (Nr. 1)

Rz. 10 Die Ausschließungsgründe des Abs. 2 gelten nur für Zeugen. Nach Abs. 2 Nr. 1 (ständiges Dienstverhältnis) sind nicht nur Bürovorsteher und sonstige Büromitarbeiter (auch Schreibhilfen, Boten) des Notars ausgeschlossen, sondern auch seine Hausangestellten und alle Personen, die ihm sonst wirtschaftliche oder persönliche Dienste aufgrund eines ständigen Dienstverhältnis... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 78 Familie, Kinder, Unterhalt [Rdn 863]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 864 Literaturhinweise: S. die Hi... mehr

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Teil C: Vollzug / 71 Strafvollzug, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 760]

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Teil F: Medien / 2 Medien, Einfluss auf das Strafverfahren [Rdn 9]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 53 Sicherungsverwahrung, Vollzug, Vollzugsplankonferenz [Rdn 672]

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Teil E: Register / 15 Bundeszentralregister, Führungszeugnis, erweitertes [Rdn 238]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 23 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel [Rdn 195]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.) mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 16 Bewährung, Weisungen [Rdn 249]

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Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.5 Melde- und Berichtswesen

Jedes Payroll-System mit entsprechender Zertifizierung der informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) ist autorisiert, die im Rahmen der Entgeltabrechnung erforderlichen Meldungen zu erstellen und an die entsprechenden Stellen zu übermitteln. Insofern haben die Payroll-Sachbearbeiter mit dem Meldewesen keinen sonderlichen Aufwand. Doch ... mehr

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Teil C: Vollzug / 40 Strafvollzug, Erwachsene, Bildung [Rdn 421]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 47 Sicherungsverwahrung, Vollzug, Entlassungsvorbereitung [Rdn 646]

Rdn 647 Die Anstalt ist jederzeit verpflichtet, sich um Ausbildung, Arbeit und Unterkunft des Untergebrachten zu kümmern (z.B. § 16 HSVVollzG). Die Führungsaufsicht, forensische Ambulanzen und Einrichtungen der Entlassenenhilfe sowie Ämter und Behörden sind zu beteiligen. Bislang nicht abgeschlossene Behandlungsmaßnahmen sind fortzusetzen sowie nachsorgende Maßnahmen zu verm... mehr

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Teil E: Register / 5 Bundeszentralregister, Eintragungen, Allgemeines [Rdn 51]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 5 Ansprüche, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 96]

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