Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.2.4 Rechtsverfolgungskosten

Rechtsverfolgungskosten im Hinblick auf die Geltendmachung konkret feststehender und anstehender oder zu erwartender Verfahren[1] sind zu berücksichtigen und darzustellen. Im Zusammenhang mit den Kosten der Rechtsverfolgung ist zu beachten, dass Beschlussklagen gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten sind. Da es sich also um sog....mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.5 Zuführungen zur Erhaltungsrücklage

Da die Zuführungen zur Erhaltungsrücklage keine Ausgaben oder sonstige Kosten, sondern Einnahmen der Gemeinschaft darstellen, sind diese auch nicht als Kostenposition im Wirtschaftsplan aufzuführen.[1] Allerdings kann eine Darstellung als Kostenposition eine Anfechtungsklage nicht mehr begründen. Gerade derartige Klagen, die allein wegen formeller Mängel des Wirtschaftsplans...mehr

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Steuerliche Geltendmachung ... / a) Bekleidung bestimmter Berufsgruppen

Auch wenn eine gewisse beruflich bedingte – ggf. vom Arbeitgeber auch klar artikulierte – Erwartung besteht, wie z.B. ein Steuerfachangestellter [13] oder ein Rechtsanwalt [14] sich kleiden sollte, sind die Aufwendungen für Businesskleidung nicht als typische Berufskleidung absetzbar[15]. Entsprechend wurde beim schwarzen Anzug eines Croupiers entschieden – auch wenn dieser nur...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.1.3 Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln

Rz. 49 Werden öffentliche Verkehrsmittel für Auswärtstätigkeiten genutzt, so sind die nachgewiesenen Aufwendungen, d. h. der entrichtete Fahrpreis nebst Zuschlägen, als Betriebsausgaben abzugsfähig. Hinsichtlich der Wahl des Verkehrsmittels – etwa Bahn, Flugzeug, Mietwagen oder Taxi – bestehen keine Einschränkungen.mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.2.1 Betriebskosten

Die Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums stellen in aller Regel den größten Ausgabenposten der Gemeinschaft dar. Abhängig vom konkreten Einzelfall handelt es sich i. d. R. um Versicherungsbeiträge (Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, ggf. Gewässerschadenhaftpflicht), Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Schmutzwassergebühren, Fris...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.2.7 Darlehensverbindlichkeiten

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Kredit bzw. ein Darlehen aufgenommen, sind die entsprechenden Zinsaufwendungen und die Tilgungsraten zu berücksichtigen und darzustellen. Darstellung der Zinsaufwendungen und Tilgungsraten Im Anschluss an das Beispiel Kreditaufnahme bei den Einnahmen[1] ist auf Ausgabenseite wie folgt darzustellen: Wirtschaftsplan 2025 I Einnahmen / ...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 3.2 Muster-Wirtschaftsplan

Muster: Wirtschaftsplan Jahresgesamt- und Jahreseinzelwirtschaftsplan 2024 (Planungszeitraum: 1.1.2024 bis 31.12.2024) – Wohnung 5 Erläuterung des Verteilungsschlüsselsmehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 5.2 Ausweis von Reisekosten in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 89 Reisekosten werden üblicherweise getrennt für Unternehmer und Arbeitnehmer verbucht, wobei jeweils zwischen Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten unterschieden wird. In der Gewinn- und Verlustrechnung[1] rechnen Reisekosten damit zu den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen". Die Erfassung als Teil des Materialaufwands[2] oder der Löhne und Gehälter[3] wird ab...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) § 4f EStG bei nachträglicher Entgeltanpassung für einen im Jahr 2012 erfolgten Schuldbeitritt

Aufwendungen aus der nachträglichen Anpassung des für einen Schuldbeitritt in Pensionsverpflichtungen gezahlten Entgelts stellen nach Auffassung des FG Münster sofort abziehbare Betriebsausgaben dar, sofern der Schuldbeitritt in einem vor dem 28.11.2013 endenden Wirtschaftsjahr erfolgte. FG Münster v. 19.9.2022 – 11 K 2928/19 F, EFG 2022, 1898, EFG 2022, 1898, Rev. eingelegt,...mehr

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Steuerliche Geltendmachung ... / d) Ausgehuniform

Fraglich ist, wie es mit der Aufgehuniform des Militärs bzw. der Sicherheitskräfte steht. Hier könnte man argumentieren, dass diese Kleidungsstücke ja gerade außerhalb des eigentlichen Dienstes getragen werden. Indes kann man ihnen aber einerseits den Charakter der Uniform deshalb nicht absprechen und es ist andererseits sogar ein die private Mitveranlassung überlagernder dien...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.2.5 Erhaltungsmaßnahmen

Maßnahmen laufender Erhaltung und Kleinreparaturen werden in aller Regel zur Schonung der Erhaltungsrücklage aus den monatlichen Hausgeldern der Wohnungseigentümer finanziert. Soweit eine beschlossene größere Erhaltungsmaßnahme aus den laufenden Hausgeldern finanziert werden soll, sind die voraussichtlichen Kosten ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen. Entsprechendes...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 3.1 Grundsätze

Das WEG enthält keinerlei Vorgaben hinsichtlich der Form des Wirtschaftsplans. Auch wenn der Gesetzgeber der Auffassung ist, dass gerade formelle Mängel oder gar die Nichtexistenz eines Wirtschaftsplans allein eine Anfechtungsklage nicht begründen kann, dürfte dem die Rechtsprechung allerdings nicht folgen.[1] So jedenfalls zwar Beitragsvorschüsse beschlossen werden, es alle...mehr

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Das Jahressteuergesetz 2022... / 3. Einheitliche Verzichtsoption bei Rechnungsabgrenzungsposten

BFH-Rechtsprechung: Mit Urteil vom 16.3.2021 hielt der BFH ausdrücklich fest, dass aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden sind. Denn weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lasse sich eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung auf wesentliche Fälle entnehmen.[12] Diese Entscheidung war auch auf ...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.4.1 Grundsätze

Nach dem dualen System des § 28 Abs. 1 WEG sind die Einzelwirtschaftspläne von erheblicher Bedeutung für die Finanzverfassung der Gemeinschaft. Letztlich nämlich ergeben sich die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu beschließenden Vorschüsse gerade aus den Einzelwirtschaftsplänen. Vermag man einen Verzicht auf die Erstellung von Einzelwirtschaftsplänen ausnahmsweise dann toleriere...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.2.3 Entgelte für Verwaltungsbeirat

Soweit der Verwaltungsbeirat einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung hat, ist der voraussichtlich entstehende Kostenaufwand auf Grundlage des Durchschnitts der letzten 3 Jahre zu schätzen. Hat der Verwaltungsbeirat (zusätzlich) Anspruch auf ein Honorar, ist dieses freilich ebenfalls zu berücksichtigen. Aus Transparenzgründen dürfen Aufwandsentschädigung und/oder Beiratshono...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2 Der Wirtschaftsplan

Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 28 Abs. 1 WEG muss der Wirtschaftsplan die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Kostentragung, die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG vorgesehenen Erhaltungsrücklage und ggf. die Beitragsleistungen zu weiter gebildeten Rücklagen enthalten. 2.1 ...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 2.3 Studien- und Sprachreisen

Rz. 10 Sprachreisen können Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben darstellen, sofern diese beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist dabei gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf vorliegt, beispielsweise die Notwendigkeit der Sprache für die berufliche Tätigkeit (u. a. aufgrund häufiger Dienstreisen ins Ausland, Auslandskorrespondenz), wobei a...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.2.2 Inlandsreisen

Rz. 52 Verpflegungspauschalen Für Verpflegungsmehraufwand anlässlich einer Auswärtstätigkeit im Inland gelten einheitliche Pauschbeträge, bis zu deren Höhe der Arbeitgeber grundsätzlich steuerfreien Werbungskostenersatz nach § 3 Nr. 16 EStG leisten, der Unternehmer eine Einlage ansetzen kann. Der Abzug höherer, auch nachgewiesener Verpflegungsmehraufwendungen als Betriebsausg...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.4.2 Mehrhausanlagen

Zunächst gilt oben Ausgeführtes auch bei Mehrhausanlagen. Hier können ggf. aber die Maßgaben des Einzelfalls Abweichungen begründen. Regelt etwa die Gemeinschaftsordnung eine unterschiedliche Kostenverteilung im Hinblick auf die einzelnen Häuser, so muss der Verwalter dies bei Erstellung der Einzelwirtschaftspläne berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei einer Beschlussfassu...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 6.3.1 Tilgungsbestimmung

Die monatlichen Hausgelder werden einschließlich der Beiträge zur Erhaltungsrücklage und ggf. sonstiger gebildeter Rücklagen von den einzelnen Wohnungseigentümern in aller Regel in einer Summe gezahlt. Diese sind dann vom Verwalter entsprechend der Beiträge zum Ausgleich der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie der Beiträge zur Erhaltungsrücklage aufzuteilen. Für den...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.3 Kostenprognose

Der Wirtschaftsplan stellt das wichtigste Element der Mittelbeschaffung innerhalb der Gemeinschaft dar. Er beinhaltet die in der Gemeinschaft in der laufenden Wirtschaftsperiode voraussichtlich anfallenden Kosten. Der Wirtschaftsplan ist eine in die Zukunft gerichtete Prognose – in aller Regel gestützt auf Erfahrungswerte der Vergangenheit. Welche Kosten tatsächlich in der W...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.1.4 Nutzungsentgelte

Bei Nutzungsentgelten bzw. Einnahmen aus der Benutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen, wie insbesondere Waschmarken, ist stets zu prüfen, ob diese der Erhaltungsrücklage zuzuführen sind, um die Betriebsbereitschaft der Einrichtungen finanzieren zu können. Sie sind dann nicht im Einnahmen-/Ausgabenteil des Wirtschaftsplans zu berücksichtigen, da sie gerade nicht ausgeschütt...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.1.5 Zinseinnahmen

Zinseinnahmen sind stets als Einnahmen auszuweisen. Erzielt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer etwa Einnahmen aus der Verzinsung des gemeinschaftlichen Girokontos, sind diese entsprechend im Einnahmen/Ausgabenteil des Wirtschaftsplans zu berücksichtigen und darzustellen. Entstammen sie aus der verzinslichen Anlage der Erhaltungsrücklage, ist zu differenzieren, ob eine A...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 8 Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses

Im Hinblick auf die Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses der gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans festgesetzen Vorschüsse, muss man sich zunächst vor Augen führen, dass der Wirtschaftsplan das elementare Instrument der (Geld-)Mittelbeschaffung der Wohnungseigentümergemeinschaft darstellt. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Wohnungseige...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 1.3 Erstellungs-/Vorlagefrist

Hauptzweck des Wirtschaftsplans ist es, die Hausgeldvorschüsse für das laufende Kalenderjahr oder die konkrete anderweitig vereinbarte Wirtschaftsperiode festzulegen. Aus diesem Grund hat der Verwalter den Wirtschaftsplan vor oder jedenfalls zu Beginn der betreffenden Wirtschaftsperiode zu erstellen.[1] Da die Kosten der Vorwirtschaftsperiode aufschlussreich für den Planungszei...mehr

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Steuerliche Geltendmachung ... / IV. Resümee

Die aktuelle Entscheidung des BFH, die im Wesentlichen die Rechtsauffassung der Verwaltung bestätigt – insofern wurde sie auch inzwischen im BStBl. II veröffentlicht –, wird in der Praxis regelmäßig dazu führen, dass AK für Kleidungsstücke, die kein Element der Uniformierung oder des Arbeitsschutzes aufweisen, respektive keine speziellen Beschaffenheiten für die konkrete ber...mehr

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Steuerliche Geltendmachung ... / b) Mögliches Tragen der Kleidung auch im Privatbereich = nicht abziehbar

Betrachtet man diese Entscheidungen, so kann nach der aktuellen Rechtsprechung weder der Oberkellner noch der Geistliche oder natürlich der Leichenbestatter Kosten für die Anschaffung eines Anzugs geltend machen, denn diese Kleidungsstücke sind nicht aufgrund ihrer Beschaffenheit objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche/betriebliche Nutzung bestimmt und geeignet und ...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 6.1 Beschluss über die Festsetzung der Vorschüsse

Über die auf Grundlage des Gesamtwirtschaftsplans sowie der entsprechenden Einzelwirtschaftspläne festzusetzenden Vorschüsse beschließen die Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 25 Abs. 2 WEG mit einfacher Mehrheit. Da gesetzlich für die Beschlussfassung kein bestimmtes Stimmprinzip vorgesehen ist, richtet sich dieses nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des §...mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 2 Buchung der Aufwendungen und Auszahlungsbeträge

Der DATEV-Kontenrahmen hat für die Buchung der steuerfreien Sozialleistungen folgende Konten vorgesehen: Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei (SKR 03 4140; SKR 04 6130): Dieses Konto ist in der GuV der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung" zugeordnet. Freiwillige Sozialleistungen (SKR 03 4946; SKR 04 6822): Dieses Konto zähl...mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige soziale Leistungen: Buchung der Aufwendungen und Auszahlungsbeträge

Zusammenfassung Überblick Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Diese können sowohl lohnsteuerpflichtig als auch lohnsteuerfrei sein. An die lohnsteuerliche Behandlung dieser Leistungen ist auch deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung gebunden. Gesetze, Vorschriften und R...mehr

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Sozialleistungen / 1 Gesetzliche soziale Abgaben und Aufwendungen

Dies sind: Arbeitgeberanteil der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherung). Beitrag zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Die Zahlung trägt allein der Arbeitgeber. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[1] Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).mehr

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Sozialleistungen / 2 Vertragliche und freiwillige soziale Aufwendungen

Diese können steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Sämtliche Regelungen zur Steuerfreiheit von Einnahmen finden sich in § 3 und § 3b EStG. Dies sind: Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse). Förderung der Vermögensbildung (Vermögenswirksame Leistungen). Rehabilitation und Gesundheitsp...mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

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Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit nicht ...mehr

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Sozialleistungen / 3 Wie Sozialleistungen zu buchen sind

Sozialleistungen sind betriebliche Aufwendungen und als solche über die Gewinn- und Verlustrechnung abzuschließen. Gebucht werden sie unter "Löhne und Gehälter" (z. B. Krankengeldzuschüsse, Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen), "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung" (z. B. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) oder unter "sonsti...mehr

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Sozialleistungen / 2.5 Jubiläumszuwendungen

Geldzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich bestimmter Arbeitnehmer- oder Geschäftsjubiläen unterliegen in jedem Fall dem Lohnsteuerabzug.mehr

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Sozialleistungen / 2.6 Überlassung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte

Die Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung steuerfrei.[1]mehr

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Sozialleistungen / 2.2 Entlassungsabfindungen

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind in jedem Fall steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ggf. ist eine ermäßigte Besteuerung (sog. Fünftelregelung) zulässig. Abfindungen sind beitragsfrei in der Sozialversicherung.mehr

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Sozialleistungen / 2.7 Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs

Die Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen sowie die vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Elektrohybridfahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn sind steuerfrei.[1]mehr

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Sozialleistungen / 2.8 Fahrradüberlassung

Die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads an den Arbeitnehmer als zusätzliche Leistung zum geschuldeten Arbeitslohn ist steuerfrei, unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer.[1]mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 1 Was zählt zu den freiwilligen sozialen Leistungen?

Zu den freiwilligen sozialen Leistungen zählen einerseits Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse, die nicht zum Arbeitslohn gehören und damit gar nicht steuerbar sind, z. B.: Leistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen (z. B. Duschen, Waschräume, Einrichtung von Erholungsräumen),[1] Aufmerksamkeiten sowie Zuwendungen aus persönli...mehr

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Sozialleistungen / 2.3 Jobtickets

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Sachbezug eine Monatsfahrkarte (sog. Jobticket) zur Verfügung stellen. Dieser Sachbezug ist steuerfreier Arbeitslohn.mehr

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Sozialleistungen / 2.4 Steuerfreie Zahlungen

Außerdem können vom Arbeitgeber steuerfrei an den Arbeitnehmer gezahlt werden: Zuschüsse für den Kauf einer Fahrkarte im Linienverkehr für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte,[1] Kindergartenzuschuss für nichtschulpflichtige Kinder,[2] Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von typischer Berufskleidung an den Arbeitnehmer,[3] Werkzeuggeld,[4] Zuwendungen...mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / Zusammenfassung

Überblick Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Diese können sowohl lohnsteuerpflichtig als auch lohnsteuerfrei sein. An die lohnsteuerliche Behandlung dieser Leistungen ist auch deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung gebunden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § ...mehr

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Sozialleistungen / Zusammenfassung

Begriff Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 EStG sowie R 3 LStR; § 8 Abs. 2 und 3 und 4 EStG sowie R 8.1 und R 8.2 LStR; § 19 EStG, insbesondere § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG sowie R 19.3, R 19.6 und R 19.7 LStR; Mutterschutzgesetz (MuSchG)...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.1.3 Nicht erhebliche Verpflichtung

Bezüglich des Kriteriums der "nicht erheblichen Verpflichtung" dürfte in erster Linie auf die Größe der Gemeinschaft abzustellen sein. Soweit der Gesetzgeber insoweit auf die unmittelbare Teil- bzw. Außenhaftung der Wohnungseigentümer des § 9a Abs. 4 WEG rekurriert, ist dies in der juristischen Literatur zurecht auf Kritik gestoßen. Denn der Verwalter darf die Eigentümer dur...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.3 Bewirtungsbelege: Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist die elektronische Erstellung

Finden in der Gaststätte regelmäßig Geschäftsessen oder beruflich veranlasste Besprechungen statt, so werden meistens Rechnungen hierüber verlangt, um diese Ausgaben im eigenen Unternehmen steuerlich absetzen zu können. Bewirtungskosten dürfen jedoch nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Bewirtungsbeleg elektronisch erstellt wurde. Um nicht Gefahr zu laufe...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.4 Besonderheit bei Gastrogeräten – Wirteprovisionen

Unterlagen und Belege über Abrechnungen und Zahlungen an die Betreiber von Gaststätten, in denen Geldspielautomaten aufgestellt werden, sind aufbewahrungspflichtig. Die Herstellung der Kassensturzfähigkeit verlangt, dass die aus dem Gerät entnommenen Münzen und Scheine unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen u. a. zunächst in voller Höhe als Bareinnahmen und die wei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.5 Das verschärfte Kassenrecht: Da geht aber noch mehr!

Nicht alle sind der Meinung, dass das neue verschärfte Kassenrecht in der Lage ist, dem Steuerbetrug entscheidend entgegenzuwirken. Da geht doch noch einiges mehr. Noch immer ist der Ehrliche der Dumme. Das befürchtete ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee,[1] gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau, wov...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.5 Jede Kasse muss "kassensturzfähig" sein

Egal welche Kassenform gewählt wird und unabhängig davon, welche Kombination von Systemen bei Verwendung mehrerer Kassen im Unternehmen zum Einsatz kommt, die Herstellung der sog. Kassensturzfähigkeit ist oberstes Gebot. Kassensturzfähig ist eine Kasse, wenn sich das rechnerische Soll jederzeit mit dem tatsächlichen Ist abgleichen lässt. Das Soll, welches sich aus den Eintra...mehr