Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 488 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Status des Arbeitnehmers

Rz. 27 Die Zuordnung eines Arbeitnehmers im Zuordnungsverfahren nach § 18a BetrVG legt für die eingeleiteten Wahlen zum Betriebsrat und Sprecherausschuss bindend fest, ob der Arbeitnehmer für die Betriebsratswahl oder für die Wahl des Sprecherausschusses wahlberechtigt und wählbar ist. Darüber hinausgehende Bindungswirkung entfaltet die Zuordnung allerdings nicht. Sie bindet...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Verstoß gegen Vorschriften der Wählbarkeit

Rz. 6 Gegen die Vorschriften über die Wählbarkeit wird verstoßen, wenn jemand in den Betriebsrat gewählt wird, der nicht wählbar ist. Die Wählbarkeit richtet sich nach § 8 BetrVG. Ein Verstoß liegt also vor, wenn der Gewählte überhaupt noch nicht wahlberechtigt ist, noch nicht sechs Monate dem Betrieb angehört oder nicht die Fähigkeit besitzt, Rechte aus öffentlichen Wahlen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Feststellung der Zahl der Betriebsratsmitglieder

Rz. 4 Der Wahlvorstand stellt vor jeder Betriebsratswahl die Größe des Betriebsrats fest. Maßgeblicher Zeitpunkt dafür ist der Zeitpunkt der Wahl, also der Erlass des Wahlausschreibens. Entscheidend ist die Zahl der in diesem Zeitpunkt "in der Regel" tätigen Arbeitnehmer, und zwar so, wie sie vom Wahlvorstand beim Erlass des Wahlausschreibens nach pflichtgemäßem Ermessen ein...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Arbeitnehmer

Rz. 3 Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Betriebs. Dazu zählen grundsätzlich nicht die Leiharbeitnehmer, für die in § 7 Satz 2 BetrVG durch die Betriebsverfassungsgesetznovelle von 2001 eine Sonderregelung getroffen wurde. An dieser Sonderregelung in § 7 Satz 2 BetrVG hat sich durch die Änderungen aufgrund Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Betriebszugehörigkeit

Rz. 13 Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer dem betreffenden Betrieb zugehört. Er muss zu der im Betrieb beschäftigten Belegschaft zählen. Das BAG stellt darauf ab, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Betriebs ein Arbeitsvertrag vorliegt und dem Arbeitnehmer innerhalb der betrieblichen Organisation ein Arbeitsbereich zugewiesen ist, an dem er a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Grundsatz

Rz. 9 Erforderlich ist grundsätzlich eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitglieder des Betriebsrats ihren Betrieb und die besonderen Verhältnisse und Arbeitsbedingungen hinreichend kennen (BAG, Urteil v. 26.09.1996 – 2 AZR 528/95; LAG Hamm, Beschluss v. 12.01.2009 – 10 TaBV 17/07). Der Arbeitnehmer muss späteste...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Leiharbeitnehmer

Rz. 9 Seit der Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2001 mit der Satz 2 neu in § 7 BetrVG aufgenommen wurde, sind auch Leiharbeitnehmer wahlberechtigt, wenn sie länger als 3 Monate zur Arbeitsleistung eingesetzt werden. Entscheidend ist die Eingliederung im Einsatzbetrieb, die dazu führt, dass sie dem Direktionsrecht des dortigen Arbeitgebers unterliegen (BAG, Bes...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wahlberechtigte Arbeitnehmer

Rz. 5 Wählbar sind nur wahlberechtigte Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zunächst einmal muss die Person sämtliche Voraussetzungen für die Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG erfüllen (siehe dazu die gesamte Kommentierung zu § 7 BetrVG). Es muss sich folglich vor allem um einen Arbeitnehmer oder einen Heimarbeiter, der in der Hauptsache für den Betrieb gearb...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Ausdrückliche synallagmatische Verknüpfung im Zeitpunkt der Zuwendung am Beispiel des entgeltlichen Pflegvertrags unter Angehörigen

Rz. 49 In der Praxis sind Zuwendungen zwischen tatsächlich oder potentiell Pflegebedürftigen und Pflegenden nicht selten, synallagmatische Vereinbarungen aber schon. Häufig handelt es sich um Angehörigenpflege, die besonders streitanfällig ist, wenn sie im Kontext mit Zuwendungen des Pflegebedürftigen stehen. Im Hinblick auf einen pflege- oder versorgungsbedingten Vermögenst...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / III. Gestaltungsfragen und -probleme

Rz. 198 Fallbeispiel 92: Der Sohn in prekären Arbeitsverhältnissen Der Erblasser hat einen Sohn, der 55 Jahre ist und immer einmal wieder in "prekären" Arbeitsverhältnissen tätig ist, auf Dauer aber wohl ein Fall für das Arbeitslosengeld II werden wird. Welche Fragen stellen sich? 1. Der Wegfall der Bedürftigkeit und die lebzeitige Gestaltung Rz. 199 Die Ur-Version des Behinde...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 5. Lohnsteuer

Rz. 190 Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG handelt es sich insbesondere um Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile (z.B. Witwen- und Waisengelder) für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst. Die Einkommensteuer wird bei diesen Einkünften durch die Lohnsteuer – d.h. eine Vorauszahlung auf die ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 67 Abs. 3 PersVG M-V schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündig...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 58 Abs. 3 MBG SH schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn, Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündigung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 74 Abs. 3 LPVG-BB schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn, Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündigun...mehr

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§ 14 Die Wohnleihe / D. Einkommensteuer

Rz. 6 Die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum ist einkommensteuerliche unbeachtlich, insbesondere stellt diese kein Einkommen i.S.d. EStG dar. Anderes gilt, wenn Wohnraum im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (Synallagma) an einen Arbeitnehmer überlassen wird.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9.1 Das Gesetz gibt dazu keine Vorgabe

Aus dem Zweck und dem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Personalrats ist klar, dass es sich um alle Angelegenheiten des einzelnen Beschäftigten handeln kann, die einen Bezug zum Arbeitsverhältnis besitzen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9.2 Beispiele

Das können innerdienstliche Anweisungen, durchgeführte oder beabsichtigte organisatorische den Einzelnen oder die Abteilung betreffende Angelegenheiten ebenso sein, wie sehr persönliche Probleme von Beschäftigten[1], die auf das Arbeitsverhältnis Einfluss haben können. (gesundheitliche Probleme, Suchtproblematik, Stress und Überforderung, Mobbingbefürchtungen). Auch die Frage...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Telefon- und Internetkosten / 4 Übernahme der Telefonkosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber

Wenn der Unternehmer für seine Arbeitnehmer Telefonkosten übernimmt, muss er wie folgt unterscheiden: Darf der Arbeitnehmer die Telekommunikationseinrichtungen seines Arbeitgebers kostenlos auch privat nutzen, ist der geldwerte Vorteil gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei.[1] Erstattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Aufwendungen für betriebliche Gespräche, die dieser von seine...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 3. "Unentgeltlich" heißt rechtlich unabhängig von einer ausgleichenden Gegenleistung

Rz. 46 "Unentgeltlich" meint im Schenkungstatbestand weder "ohne Geld"[100] noch kostenlos,[101] sondern meint, dass die Vermögensverschiebung rechtlich unabhängig von einer den Erwerb ausgleichenden "Gegenleistung" des Erwerbers[102] ist und auch sonst nicht zur Erfüllung einer Verbindlichkeit erfolgt.[103] Darüber – nämlich über den Rechtsgrund – müssen sich die Beteiligte...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Sonderfall? Eine Forderung, aus der regelmäßige Zuflüsse generiert werden

Rz. 54 Fallbeispiel 56: Die betriebliche Sterbegeldversicherung E war lebensgefährlich erkrankt und wollte nun nach 30 Jahren nichtehelichen Zusammenlebens mit seiner Lebensgefährtin F endlich "ordentliche Verhältnisse schaffen". Drei Monate nach Eheschließung verstarb E. F beantragte Hinterbliebenenrente, die versagt wurde. Da sie keine eigenen Mittel zur Verfügung hatte, m...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / C. Form und Inhalt der Anzeige

Rz. 4 Die Anzeige muss schriftlich erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Möglich ist diese auch elektronisch mit qualifizierter Signatur (§ 87a AO), wenn das Finanzamt einen entsprechenden Zugang geschaffen hat.[5] Rz. 5 Die Anzeige soll gem. § 30 Abs. 4 ErbStG folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / IV. Pflegeleistungen gegen Entgelt

Rz. 124 Werden Pflegeleistungen von nahen Angehörigen (teilweise) gegen Entgelt erbracht, wird regelmäßig ein Dienstverhältnis i.S.d. § 611 BGB anzunehmen sein mit der Folge, dass die Einnahmen grundsätzlich einkommensteuerpflichtig sind. Daher ist es oftmals nicht sinnvoll, die Entstehung der Erbschaftsteuer dem Grunde nach dadurch zu vermeiden, dass die letztwillige Zuwend...mehr

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FoVo 09/2021, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat einen vorläufigen Erfolg Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie im vollstreckungsrechtlichen Rechtszug nach §§ 567 Abs. 1, 793 ZPO; § 36 Abs. 4 S. 1 InsO zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). Dem Schuldner war Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / c) Berechnung des Mindestbehalts eines Beamten nach der BBhV

Rz. 33 Für die vollstationäre Unterbringung hat ein nach SGB XI versicherter Pflegebedürftiger einen Anspruch auf Pflegegeld nach § 43 SGB XI: Rz. 34 Für einen privat versicherten Pflegebedürftigen gilt I § 4 D MB/PPV. Aus der privaten Pflegeversicherung werden für die Pflegekosten einer stationären ...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 4. Das weitergeleitete Pflegegeld nach § 37 SGB XI als "Anerkennung für geleistete Pflege"

Rz. 30 Das gesetzliche Pflegeversicherungsrecht kennt als eine Leistung das Pflegegeld nach § 37 SGB XI, das an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird und auf die die Pflegperson (§ 19 SGB XI) keinen rechtlichen Anspruch hat. Der Pflegebedürftige kann damit seine Pflege selbst sicherstellen und es auch an seine Pflegperson weiterleiten. Dann bezeichnet der Gesetzgeber d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Besondere Arbeitsverhältnisse

Rz. 14 Die soeben gegebene allgemeine Definition des Arbeitnehmerbegriffs wurde in einer Zeit entwickelt, in welcher die meisten Arbeitnehmer eine Vollzeitbeschäftigung für einen Arbeitgeber ausübten. Die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt hat jedoch dazu geführt, dass neben diesem traditionellen Arbeitnehmerbild zahlreiche Sonderformen von Arbeitsverhältnissen ents...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Befristete Arbeitsverhältnisse

Rz. 15 Nach der Grundregel des § 620 BGB kann ein Arbeitsverhältnis befristet oder für unbestimmte Dauer begründet werden. Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 TzBfG mit einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TzBfG liegt ein befristeter Arbeitsvertrag vor, wenn seine Dauer kalendermäßig bestimmt ist (kale...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 Ein zentraler Begriff des Betriebsverfassungsrechts ist der Begriff des "Arbeitnehmers", den das Betriebsverfassungsgesetz jedoch nicht selbstständig definiert. § 5 Abs. 1 enthält keine eigenständige Definition.[1] Mit der Einführung des neuen § 611a BGB wird seit dem 1. April 2017 jedoch erstmals gesetzlich definiert, wer Arbeitnehmer im zivilrechtlichen Sinne, bzw. w...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Leiharbeiter

Rz. 18 Die gewerbsmäßige Leiharbeit ist im Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG v. 7.8.1972[1]) geregelt. Die nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, das sogenannte Leiharbeitsverhältnis, wird dagegen nur durch einige gesetzliche Vorschriften, wie etwa § 1 Abs. 1 AÜG, § 28a Abs. 4 SGB IV, § 28e Abs. 2 SGB IV erfasst. Diese Vorschriften gelt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Flexible Teilzeitarbeitsverhältnisse

Rz. 17 Nichts anderes als bei den Teilzeitarbeitsverhältnissen[1] gilt bei sogenannten flexiblen Teilzeitarbeitsverhältnissen, und zwar unabhängig davon, ob diese als Arbeitsverhältnisse nach Arbeitsanfall, sogenannte "KAPOVAZ" (= kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit[2]) oder als Jobsharing-Modelle (Arbeitsplatzteilung[3]) ausgestaltet sind[4]. Nähere Regelungen zur in...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.7 Telearbeitsverhältnisse

Rz. 30 § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bestimmt, dass es auf die Arbeitnehmerstellung keinen Einfluss hat, ob jemand im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt ist. Von Telearbeit spricht man, wenn Arbeiten mit einer gewissen Regelmäßigkeit außerhalb des Betriebs mithilfe neuer Informations- und Kommunikationstechniken erbracht werden. Dadurch die Neufassung soll im...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Berufsausbildungsverhältnisse

Rz. 23 Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 zählen zu den Arbeitnehmern i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. § 5 Abs. 1 Satz 1 ist weiter gefasst als § 10 BBiG n. F., früher § 3 BBiG a. F. Er umfasst Berufsausbildungsverträge i. S. d. § 10 BBiG n. F., ist aber nicht auf Verträge dieser Art beschränkt (ständige Rechtsprechung seit BAG, Besc...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.10.3 Hinweispflichten des Arbeitgebers?

Rz. 35 In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden k...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1.3 Persönlicher Geltungsbereich des TV-L und des TV-H

Rz. 3 Der TV-L gilt nach § 1 Abs. 1 TV-L für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedsverbands der TdL ist. Ausnahme, d. h. vom Geltungsbereich ausgenommene Beschäftigtengruppen, sind im Katalog des § 1 Abs. 2 TV-L aufgeführt. Für die Tarifbeschäftigten des La...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Rz. 16 Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers (§ 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG). Nach § 2 Abs. 2 TzBfG ist teilzeitbeschäftigt auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausübt. Betriebsverfassungsrechtlich sind Teilzeitbesc...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich des TVöD

Rz. 2 Der TVöD gilt nach § 1 Abs. 1 TVöD grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ("Beschäftigte"), die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Ausnahmen, d. h. vom Geltungsbereich ausgenommene Beschäftigtengruppen, sind im Katalog des ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Heimarbeit

Rz. 29 Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 gelten als Arbeitnehmer auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. Damit wird der Arbeitnehmerbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes über den allgemeinen Arbeitnehmerbegriff (Rz. 8 ff.) hinaus erweitert. Wer Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibender ist, bestimmen § 2 Abs. 1 HAG und § 2 Abs. 2 HAG (BAG, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.8 Nicht-Arbeitnehmer

Rz. 32 Keine Arbeitnehmer i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes sind Beamte und Beamtenanwärter (für die das Bundespersonalvertretungsgesetz bzw. die entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetze gelten; vgl. aber Rz. 33), Soldaten, Zivildienstleistende[1], Personen, die kraft eines öffentlich-rechtlichen Zwangs beschäftigt werden, wie Strafgefangene (BAG, Beschluss v. 3.10...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Andere Vertretungsstrukturen

Rz. 9 § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG eröffnet die Möglichkeit, über die in den Nr. 1 und 2 genannten Fälle hinaus eine wirksame und zweckmäßige Interessenvertretung der Arbeitnehmer zu errichten, wo aufgrund von Sonderformen der Organisation der Unternehmen oder der Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht, der sachgerechten Wahrnehmung vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.9 Beamte in Privatbetrieben

Rz. 33 Soweit Beamte aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags, etwa im Rahmen einer Nebentätigkeit, in einem privatrechtlichen Unternehmen tätig werden, sind sie Arbeitnehmer i. S. d. § 5 Abs. 1. Problematisch sind die Fälle, in denen Beamte im Wege der Abordnung oder Zuweisung durch ihren Dienstherrn in einen Betrieb eingegliedert werden. Nach der früheren Entsprech...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Rz. 9 Die betriebsverfassungsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Wirtschaftsausschuss, Einigungsstelle und Vertretungen nach § 3 BetrVG) werden vom Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit in besonderem Maße geprägt.[1] Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit bildet ...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.1 Verhältnis zu §§ 8, 9a TzBfG

Rz. 6 Das am 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) enthält neben der Begriffsdefinition der Teilzeitarbeit und dem Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften (erstmals) auch einen gesetzlichen Anspruch für alle Arbeitnehmer auf Reduzierung ihrer persönlichen Arbeitszeit.[1] Mit dem am 1.1.2019 in Kraft getretenen...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.9 Berücksichtigung der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigen bei der Gestaltung der Arbeitszeit

Rz. 29 Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber nach § 11 Abs. 1 Satz 4 TVöD/TV-L/TV-H "im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten (...) Rechnung zu tragen." Diese Verpflichtung des Arbeitgebers wurde neu in den TVöD/TV-L/TV-H aufgenommen, bringt allerdings keine wesentliche Änderung d...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.10.1 Unbefristete oder befristete Reduzierung

Rz. 30 Grundsätzlich wird die Teilzeitbeschäftigung unbefristet vereinbart. Auf Antrag des Beschäftigten kann sie nach § 11 Abs. 1 Satz 2 TVöD/TV-L/TV-H jedoch auf bis zu 5 Jahre befristet werden. Abweichend von § 8 Abs. 4 TzBfG ermöglicht die Tarifvorschrift dem Beschäftigten, die Arbeitszeit (lediglich) befristet herabzusetzen. Der in § 8 Abs. 4 TzBfG geregelte Anspruch au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften über den organisatorischen Teil der Betriebsverfassung, d. h. die organisatorische Ausgestaltung der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, sind grundsätzlich zwingend und einer Abänderung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nicht zugänglich, es sei denn das Gesetz eröffnet ausdrücklich eine solche Möglichkeit (BAG, Beschluss v. 10.11.2004, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Beschäftigung aus medizinischen oder erzieherischen Gründen (Nr. 4)

Rz. 39 § 5 Abs. 2 Nr. 4 nimmt Personen aus, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden. Gemeint sind damit Kranke, Körperbehinderte, Alkoholiker, Rauschgiftsüchtige, Nichtsesshafte oder Strafgefangene (soweit sie nicht nach § 39 StVollzG in einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / 1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit setzen ein Dienstverhältnis i.S.d. § 1 Abs. 2 LStDV voraus, bei dem der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet, weisungsgebunden ist und in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers eingegliedert ist. Ausschluss eines Dienstverhältnisses bei echten Stipendien: Die Annahme eines Dienstverhältnisses zwischen Fördero...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / d) Uneigennützigkeit

Schließlich setzt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 S. 3 Buchst. b EStG eine "uneigennützige" Vergabe voraus. Dies setzt eine Entscheidungsfreiheit des Stipendiaten innerhalb des Forschungsthemas voraus. Allerdings darf das Stipendium themengebunden vergeben werden. Keine offene oder verdeckte Vergütung für eine Arbeitsleistung: Der Empfänger darf im Zusammenhang mit dem St...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.1.3 Anrechnung von Nettoarbeitsentgelt (nicht Brutto-Arbeitsentgelt)

Rz. 12 Da die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Arbeitnehmern auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt ist (vgl. § 66), wird auf das Übergangsgeld auch nur das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt (Nettoarbeitsentgelt) angerechnet. Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, die Arbeitnehmeranteile aufgrund von Pflichtbeiträgen z...mehr