Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitsschutz: Unternehmer und Führungskräfte

Zusammenfassung Überblick Verantwortung im Arbeitsschutz bedeutet in erster Linie immer: Verantwortung für Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit anderer Menschen, v. a. der Beschäftigten des Betriebs. Sie wiegt also besonders schwer und so trägt am Ende jeder, der im Berufsleben steht, Verantwortung im Arbeitsschutz für seine Mitmenschen. Von daher besteht Anlass, ...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 3 Unternehmerpflichten

Wie schon allein der Begriff erkennen lässt, ist ein "Unternehmen" i. d. R. keine Ein-Mann-Veranstaltung, obwohl das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und das Arbeitsschutzrecht mit seinen Nachfolge-Verordnungen durchaus auch Regelungen für den selbstständigen Unternehmer ohne eigene Mitarbeiter kennt. Der Normalfall des Unternehmens dürfte also auf arbeitsteiliges W...mehr

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Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Zusammenfassung Überblick Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten (1) für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie (2) Vorkehrungen zu treffen, das...mehr

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Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 2.5 Übertragung der Aufgaben

Die Übertragung der in § 3 ASiG genannten Aufgaben auf den Betriebsarzt muss im Zusammenhang mit der Bestellung zum Betriebsarzt gesehen werden. Im Interesse eindeutiger Rechtsbeziehungen ist es unerlässlich, in dem Vertrag über die Bestellung zum Betriebsarzt auch die Aufgaben des Betriebsarztes konkret zu beschreiben. Der Bestellvertrag sollte daher die Tätigkeit des Betri...mehr

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Organisation des betrieblic... / 3.15 Gefahrstoffmanagement

Werden im Betrieb Gefahrstoffe eingesetzt, so sind hierfür – entsprechend der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – geeignete Regelungen zu treffen. Man nennt dies auch Gefahrstoffmanagement. Hierbei sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gibt es ein Gefahrstoffverzeichnis (vgl. auch § 6 Abs. 12 GefStoffV)? Ist dies aktuell? Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt (...mehr

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Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 2.4 Einsatzzeit

Über die Zeit, die der Betriebsarzt benötigt, um seine Aufgaben erfüllen zu können, enthält das Arbeitssicherheitsgesetz keine Angaben. Hier konkretisiert die DGUV V2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" das ASiG. § 2 Abs. 1 DGUV V2 bestimmt, dass der Unternehmer Betriebsärzte zur Wahrnehmung der in § 3 ASiG bezeichneten Aufgaben schriftlich bestellen muss. I...mehr

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Warum ist eine Pflichtenübe... / Zusammenfassung

Überblick Eine schriftliche Pflichtenübertragung ist ein rechtlich akzeptierter Weg, mit dem der Arbeitgeber dokumentieren kann, dass der seinen Organisationsverpflichtungen im Arbeitsschutz nachkommt. Die Pflichtenübertragung trägt erheblich dazu bei, dass Vorgesetzte aller Hierarchieebenen Arbeitsschutz als ihr Anliegen betrachten. Das kann die Entwicklung eines hohen Arbei...mehr

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Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 6.1 Unfallverhütungsvorschriften, Rechtsverordnungen

Die dem Arbeitgeber nach §§ 2, 5 ASiG obliegenden Pflichten sind allgemein formuliert und müssen präzisiert werden. Dies soll in erster Linie durch spezielle Unfallverhütungsvorschriften des zuständigen Unfallversicherungsträgers erfolgen. Er kennt den einzelnen Gewerbezweig genau. Infolgedessen hat er einen besonderen Einblick in die jeweiligen technischen Schwierigkeiten u...mehr

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Organisation des betrieblic... / 3.21 Schulungsbedarf

Welcher Schulungsbedarf besteht bei welchen Personen/-gruppen in Bezug auf Arbeitsschutz und wie kann er realisiert werden (interne Schulungen, externe Schulungen beim Unfallversicherungsträger oder bei externen Schulungsanbietern)? Hier sollte ein Zeit- und Prioritätenplan erstellt werden (s. hierzu Qualifizierung von Mitarbeitern).mehr

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Organisation des betrieblic... / 3.1 Übersicht: Arbeitsschutzaufgaben, die zu organisieren sind

Um den betrieblichen Arbeitsschutz organisieren zu können, ist es zunächst einmal wichtig zu wissen, was organisiert und geregelt werden muss sowie welche Personen/Funktionsträger und Einrichtungen beteiligt werden müssen. Ebenfalls müssen rechtliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften bekannt, beachtet und erfüllt werden. Die Abb. 2 gibt einen Überblick über zu organ...mehr

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Warum ist eine Pflichtenübe... / 1.2 Hintergrund

Wie weit eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz tatsächlich verbindlich erforderlich ist, wird in Fachkreisen mit unterschiedlicher Tendenz diskutiert: Ein Standpunkt, der zwar selten offiziell formuliert, aber häufig im betrieblichen Alltag vertreten wird, ist: Die Führungsaufgaben im Arbeitsschutz können und sollen von den übrigen Pflichten eines Vorgesetzten gar nicht ...mehr

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Warum ist eine Pflichtenübe... / 1.4 Folgen von Verstößen

Ohne eine schriftliche Pflichtenübertragung auf die Führungskräfte sind dem Arbeitsschutz im Betrieb in aller Regel enge Grenzen gesetzt. Arbeitsschutz muss an der Basis gelebt werden – dort scheitert die Umsetzung typischerweise aber immer wieder: Mitarbeiter und ihre Führungskräfte gehen davon aus, dass im Grunde niemand im Betrieb wirklich ein Interesse daran hat, Schutzm...mehr

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Organisation des betrieblic... / 3.4.2 Zuständige Aufsichtsbehörde

Welches ist die für den Arbeitsschutz zuständige Aufsichtsbehörde? Die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes und der Länder sowie eine entsprechende Beratung erfolgen i. d. R. durch die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter. In einigen Bundesländern heißen diese auch Staatliches Amt für Arbeitsschutz (und Sicherheitstechnik) o. ä. Gewerbeaufsichtsämte...mehr

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Organisation des betrieblic... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten (1) für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie (2) Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen...mehr

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Organisation des betrieblic... / 3.3 Übertragung von Unternehmerpflichten

Der Unternehmer kann nach § 13 DGUV-V 1 ihm obliegende Pflichten bzgl. des Arbeitsschutzes auf Führungskräfte übertragen. Führungskräfte sind Beschäftigte des Unternehmens mit Weisungsbefugnis gegenüber den ihnen unterstellten Mitarbeitern. Dies ergibt sich sowohl aus dem Arbeitsvertrag, der Stellung im Betrieb und der damit übertragenen Befugnisse und Zuständigkeiten. Die Ü...mehr

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Organisation des betrieblic... / 3.6 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

§ 22 SGB VII schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung des Betriebsrats oder Personalrats ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte(r) bestellt werden muss (müssen). Die DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" enthält keine starren Regelungen. Der Unternehmer muss gem. § 20 Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung bestehenden ...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / Zusammenfassung

Überblick Verantwortung im Arbeitsschutz bedeutet in erster Linie immer: Verantwortung für Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit anderer Menschen, v. a. der Beschäftigten des Betriebs. Sie wiegt also besonders schwer und so trägt am Ende jeder, der im Berufsleben steht, Verantwortung im Arbeitsschutz für seine Mitmenschen. Von daher besteht Anlass, sich mit den ve...mehr

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Warum ist eine Pflichtenübe... / 1.5 Kosten und Nutzen der Schutzmaßnahme

Die Pflichtenübertragung verursacht keine unmittelbaren Kosten. Allerdings können die Führungskräfte durch ihre bloße Unterschrift ihre Pflichten weder überschauen noch gezielt umsetzen. Daher gehört zu einer ernst gemeinten Pflichtenübertragung immer auch eine Schulung für die Betroffenen, was durchaus mit einem gewissen Kosten- und vor allem Zeitaufwand verbunden ist. Läss...mehr

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Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 3.1.3 Fachkräfte ohne sicherheitstechnische Fachkunde

Die zuständige Behörde kann dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Mitarbeiter als Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Arbeitgeber muss sich dann verpflichten, diese Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Frist ausbilden zu lassen (§ 18 ASiG).mehr

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Organisation des betrieblic... / 3 Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation

3.1 Übersicht: Arbeitsschutzaufgaben, die zu organisieren sind Um den betrieblichen Arbeitsschutz organisieren zu können, ist es zunächst einmal wichtig zu wissen, was organisiert und geregelt werden muss sowie welche Personen/Funktionsträger und Einrichtungen beteiligt werden müssen. Ebenfalls müssen rechtliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften bekannt, beachtet und...mehr

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Organisation des betrieblic... / 1 Ablaufdiagramm

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Verantwortung im Arbeitssch... / 2.3 Arbeitgeber oder Unternehmer – 2 Seiten einer Medaille

Während beim Wirtschafts- und v. a. auch Steuerrecht der Begriff des Unternehmers oder des Unternehmens eine herausragende Rolle spielt, dominiert im Arbeitsschutzrecht der "Arbeitgeber". Dies tut der Tatsache, dass Arbeitgeber und Unternehmer über weite Strecken ein und dieselbe Rechtsfigur sind, keinen Abbruch. Wie eng und oftmals synonym die Begriffe beieinander liegen, v...mehr

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Organisation des betrieblic... / 3.4.1 Unfallversicherungsträger des Unternehmens

Welches ist der zuständige Unfallversicherungsträger? Dies ergibt sich aus dem primären Branchenschwerpunkt des Unternehmens. Unfallversicherungsträger eines Gewerbebetriebes kann z. B. eine der Berufsgenossenschaften (BG) sein. Der zuständige Unfallversicherungsträger ist den Mitarbeitern bekannt zu geben. Praxis-Tipp Information der Mitarbeiter Teilen Sie den Mitarbeitern du...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 2.1 Der Unternehmerbegriff im Arbeitsschutzrecht

In der Diskussion um Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz ist gelegentlich eine Vermischung und Vermengung von Begriffen zu beobachten, die zwar umgangssprachlich deckungsgleich verwendet werden (so wie im normalen Sprachgebrauch nicht zwischen Besitz und Eigentum oder zwischen Leihe und Miete differenziert wird), die aber unterschiedliche Hintergründe und Auswirkungen habe...mehr

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Warum ist eine Pflichtenübe... / 2 Praxis

Vor allem dort, wo Hierarchiestrukturen unübersichtlich und Haftungsfragen drängend sind, trifft die Pflichtenübertragung auf ein hohes Interesses. Dies trifft z. B. auf Krankenhäuser zu. Die Zwei-Säulen-Struktur, bei der ärztliche Leitung und Verwaltungsleitung weitgehend nebeneinander Führungsverantwortung tragen, führt häufig dazu, dass Themen wie Sicherheit und Gesundhei...mehr

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Organisation des betrieblic... / 4 Vorhandene Daten/Informationsquellen

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes bedeutet auch Regelung des Informationsaustauschs, der Zusammenarbeit und der Dokumentation. Praxis-Tipp Übersicht vorhandener Dokumente Machen Sie sich eine Auflistung über Daten, die bereits vorliegen. Dies können im Idealfall z. B. Folgende sein: Liste der inner- und außerbetrieblichen Ansprechpartner, Liste der Ersthelfer, Liste ...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 2.2 Ursprung der Unternehmerverantwortung

Dabei kommt auch dem Ursprung der Unternehmerverantwortung besondere Bedeutung zu. Der Unternehmer bestimmt die Unternehmensziele und die Geschäftspolitik, trifft grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen, setzt Maßstäbe für die Organisation und den Betriebsablauf und verfügt über die finanziellen Mittel und betrieblichen Einrichtungen. Der Unternehmer hat bei der Führung s...mehr

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Warum ist eine Pflichtenübe... / 1.1 Definition

Nahezu das gesamte deutsche Arbeitsschutzsystem wendet sich in allen wesentlichen Bereichen an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer als Adressaten für Schutz- und Fürsorgepflichten. Praktisch kein Arbeitgeber kann aber in Person alle anfallenden Aufsichts-, Organisations- und Informationsaufgaben wahrnehmen. Daher verweist § 13 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich auf weitere...mehr

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Warum ist eine Pflichtenübe... / 1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Wenn der Arbeitgeber eine Pflichtenübertragung vorbereitet, die bei größeren Betrieben u. U. über mehrere Hierarchieebenen geht, muss er sich darüber im Klaren sein, dass nur Pflichten wirksam übertragen werden können, die der Empfänger aufgrund seiner Kompetenzen übernehmen kann. Das betrifft nicht nur die persönliche Qualifikation (z. B. Führungsqualitäten), sondern auch d...mehr

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Warum ist eine Pflichtenübe... / 3 FAQs

1) Die Pflichtenübertragung bringt eine Menge Unruhe unter den Führungskräften, die befürchten, dass sich ihre rechtliche Position verändert. Warum sollte sich der Arbeitgeber das antun? Letztlich bringt eine verbindliche und für alle transparente Regelung der Verantwortung allen im Betrieb mehr Sicherheit und Gelassenheit im Umgang mit solchen Fragen. Machen Sie deutlich, da...mehr

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Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 9 Mitteilungen, Auskunfts- und Besichtigungsrechte

Die zuständigen Überwachungsbehörden müssen in der Lage sein, sich über die Verhältnisse im Betrieb allgemein zu informieren bzw. sich im Einzelfall über die konkrete Situation eines Unternehmens zu unterrichten. Der Arbeitgeber muss der zuständigen Behörde und dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung daher innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Kalenderja...mehr

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Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 5 Arbeitsschutzausschuss

§ 11 ASiG verpflichtet das Unternehmen, einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden, wenn es mehr als 20 Beschäftigte hat. Bei der Festlegung der Beschäftigtenzahl sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dem Arbeitsschutzausschuss gehören an: der Arbei...mehr

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Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 8 Anwendungsbereich

Das ASiG wird nicht angewendet: auf Haushaltungen; auf Seeschifffahrtsunternehmen, soweit diese Kapitäne, Besatzungsmitglieder und sonstige im Rahmen des Schiffsbetriebes an Bord tätige Personen auf Seeschiffen, auch Fischereifahrzeugen und Küstenschiffen, beschäftigen. Für diesen Personenkreis bestehen besondere Vorschriften (Seediensttauglichkeitsverordnung, Krankenfürsorgev...mehr

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Warum ist eine Pflichtenübe... / 1 Details

1.1 Definition Nahezu das gesamte deutsche Arbeitsschutzsystem wendet sich in allen wesentlichen Bereichen an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer als Adressaten für Schutz- und Fürsorgepflichten. Praktisch kein Arbeitgeber kann aber in Person alle anfallenden Aufsichts-, Organisations- und Informationsaufgaben wahrnehmen. Daher verweist § 13 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz ausdrückli...mehr

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Organisation des betrieblic... / 3.19 Notfallplanung

Gibt es Regelungen, was im Gefahrenfall (z. B. Unfall, Störfall, Chemieunfall, Brand/Explosion) zu tun ist? (s. u. a. § 22 DGUV-V 1). Praxis-Tipp Zuständigkeiten regeln Legen Sie fest, welche Maßnahmen ggf. von wem wie zu treffen sind und wer bei Veränderungen diese Maßnahmen anpasst. Prüfen Sie, ob ein Notfallmanagement erforderlich ist.mehr

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Organisation des betrieblic... / 3.4 Klären, welche externen Arbeitsschutzinstitutionen für das Unternehmen zuständig sind

3.4.1 Unfallversicherungsträger des Unternehmens Welches ist der zuständige Unfallversicherungsträger? Dies ergibt sich aus dem primären Branchenschwerpunkt des Unternehmens. Unfallversicherungsträger eines Gewerbebetriebes kann z. B. eine der Berufsgenossenschaften (BG) sein. Der zuständige Unfallversicherungsträger ist den Mitarbeitern bekannt zu geben. Praxis-Tipp Informati...mehr

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Organisation des betrieblic... / 3.8 Organisieren der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Der Unternehmer muss den Beschäftigten eine kostenfreie arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten, die vom bestellten Betriebsarzt durchgeführt wird. Arbeitsmedizinische Vorsorge muss z. B. gem. Anhang ArbMedVV bei Überschreiten von Arbeitsplatzgrenzwerten beim Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen oder bei gefährdenden Tätigkeiten, wie z. B. Hitzearbeitsplätze oder Benutzung von ...mehr

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Organisation des betrieblic... / 3.10 Aufstellen von Hautschutzplänen

Aus der Gefährdungsbeurteilung oder medizinischen Untersuchungen ergibt sich, ob ein Unternehmen einen oder mehrere nach Hautgefährdungen gegliederte(n) Hautschutzplan(pläne) aufstellen muss.mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 5 Begriff der Führungskraft

Anders als für den "Arbeitgeber" und für den "Unternehmer" (§ 2 Abs. 3 ArbSchG, § 191 SGB VII) gibt es für den Begriff der "Führungskraft" keine gesetzliche Verankerung oder gar Legaldefinition. Ein Satz mit dem Inhalt "Führungskraft i. S. von § … ist, wer …" gibt es in keinem Gesetz. § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG benennt als arbeitsschutzverantwortliche Personen neben dem Arbeit...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 5.2 Unternehmensleiter

Auch für Führungskräfte in der Funktion der Unternehmensleitung kommt es letztlich nicht auf die konkrete Bezeichnung an, sondern, wie auch aus der Wortwahl des § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG ersichtlich, darauf, ob sie mit der Leitung des Unternehmens beauftragt wurden. Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen zum Betriebsleiter ist auch eine Teilunternehmensleitung de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 6 Pflichten der Führungskraft

Losgelöst von der Frage, ob es sich um eine Führungskraft nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 oder aber nach Nr. 5 ArbSchG handelt, gelten einheitliche Pflichten. Eine Führungskraft ist für die ihr unterstellten Mitarbeiter zuständig und verantwortlich. Sie ist damit verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich alle nach den Arbeitsschutzvorschriften erforderlichen Anordnungen und Maßnahm...mehr

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Organisation des betrieblic... / 3.22 Fremdfirmen

In fast allen Betrieben werden heute Fremdfirmen eingesetzt. Dies können Kundendienstmonteure, Elektriker, Installateure, Reinigungsfirmen etc. sein. Hier müssen verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und zum Schutz der Mitarbeiter der Fremdfirmen getroffen werden (s. hierzu Fremdfirmeneinsatz).mehr

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Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 3.2 Bestellung

3.2.1 Kriterien Die Pflicht des Arbeitgebers, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, hängt von bestimmten Kriterien ab. § 5 Abs. 1 ASiG nennt hier: die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, die Zahl der Arbeitnehmer und ihre Zusammensetzung, die Betriebsorganisation, besonders hinsichtlich der Zahl und Art der für den...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss eine Gefährdungs... / 1.2.2 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung bieten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte. Zur Beratung kann aber auch der zuständige Unfallversicherungsträger oder die staatliche Arbeitsschutzbehörde hinzugezogen werden.mehr

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Organisation des betrieblic... / 3.9 Organisieren der Ersten Hilfe

Nach §§ 1, 24–28 DGUV-V 1"Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit die erforderlichen Einrichtungen, insbesondere Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Raum, Mittel zur Ersten Hilfe, Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel und das erforderliche Personal, insbesondere Ersthelfer und ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 4 Pflichtenübertragung

Im Rahmen der Betriebsorganisation wird dem Unternehmer/Arbeitgeber vielfach nichts anderes übrig bleiben, als eine Pflichtenübertragung auf Führungskräfte vorzunehmen. Dabei ist dieses Begriffspaar dem Grund nach ein "weißer Schimmel". Wer keine Führungskraft ist, scheidet auch für die Übertragung von Arbeitsschutzaufgaben aus. Pflichtenübertragung auf Personen, die keine Fü...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Organisation des betrieblic... / 3.11 Festlegen der Flucht- und Rettungswege

Zu klären ist hier insbesondere: Gibt es ausreichend Flucht- und Rettungswege?[1] Sind die Flucht- und Rettungswege frei und sind Türen im Verlauf dieser Wege jederzeit zu öffnen? Sind diese Wege ausreichend gekennzeichnet?[2] Gibt es Flucht- und Rettungswegepläne (die an den Zugängen zu Gebäuden/Etagen aushängen)?[3] Einen beispielhaften Fluchtwegplan zeigt Abb. 5. Praxis-T...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 7 Grenzen der Verantwortung einer Führungskraft

Die Grenzen der Verantwortung können naturgemäß nicht über das hinausgehen, was dem Arbeitgeber als vorrangig Verantwortlichen abzuverlangen ist. Ausmaß und Grenzen der Verantwortung ergeben sich mithin aus den Rahmenbedingungen, die § 2 Abs. 1 ArbSchG für den Arbeitgeber vorgibt. Zudem reicht die Verantwortung auch nur soweit, wie die übertragenen Befugnisse reichen. Die Erk...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5.3 Dienststellenleiter

Der Begriff des "Dienststellenleiters" taucht in § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG nicht auf, jedenfalls nicht im Klartext. Gleichwohl fallen die Dienststellenleiter über die Gleichstellung der Dienststelle mit dem Betrieb gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 ArbSchG unter die Gruppe der Führungskräfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG. Die Frage, wer Leiter einer Dienststelle ist, ergibt sich aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Organisation des betrieblic... / 3.12 Organisieren des Brandschutzes

Zum Organisieren des Brandschutzes sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gibt es ausreichend Handfeuerlöscher? (s. hierzu Anhang 2.2 Arbeitsstättenverordnung; ASR A2.2 "Brandschutz") Welche Brandschutzeinrichtungen gibt es noch? Werden diese Einrichtungen in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf Funktionsfähigkeit geprüft? (s. hierzu § 4 Abs. 3 ArbStättV) S...mehr