Zum Organisieren des Brandschutzes sind insbesondere folgende Fragen zu klären:
- Gibt es ausreichend Handfeuerlöscher? (s. hierzu Anhang 2.2 Arbeitsstättenverordnung; ASR A2.2 "Brandschutz")
- Welche Brandschutzeinrichtungen gibt es noch? Werden diese Einrichtungen in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf Funktionsfähigkeit geprüft? (s. hierzu § 4 Abs. 3 ArbStättV)
- Sind die Feuerlöscher gut zugänglich? Sind die Brandschutzeinrichtungen durch Kennzeichnung gut sichtbar? (s. hierzu ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kennzeichnung)
- Sind die Mitarbeiter im Umgang mit den Feuerlöschern geschult (unterschiedliche Einsatzgebiete, praktische Handhabung)? (s. hierzu § 22 DGUV-V 1, Abschn. 7.3 ASR A 2.2)
- Werden brennbare Materialien/Stoffe ordnungsgemäß gelagert? Gibt es hierzu klare Anweisungen? (s. hierzu TRGS 509 bzw. TRGS 510)
- Gibt es eine Regelung für heiß- und funkenbringende Arbeiten (z. B. mit Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennarbeiten)?
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