Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Menschengerechte Gestaltung der Arbeit als Aufgabe des Arbeitsschutzes

Rz. 557 Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Gesundheitsschutz ist der Oberbegriff.[1523] Der Begriff Arbeitsunfall ist in § 8 Abs. 1 SGB VII definiert, der Begriff Berufskrankheiten ergibt sich aus der Berufskrankheitenverordnung, § 9 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Rz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Checkliste: Vorbereitung der Verhandlung über eine Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung und deren Durchführung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Zwingende gesetzliche Vorgaben im ASiG

Rz. 581 Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Verpflichtung enthält keinen Handlungsspielraum des Arbeitgebers. Rz. 582 Gemäß § 11 ASiG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Dieser setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeber ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Arbeitsschutz/Arbeitszeiterfassung

Rz. 1038 Wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz, gelten auch bei einer Home-Office-Tätigkeit. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, auch die Arbeitsstättenverordnung, eingehalten werden. § 2 Abs. 7 ArbStättV definiert die Telearbeit als Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsst...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Zulassung von Kündigungen in besonderen Fällen

Rz. 97 In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle für zulässig erklärt werden, obwohl grundsätzlich ein Kündigungsschutz nach § 18 BEEG besteht, § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 BEEG. Rz. 98 Ob ein besonderer Fall vorliegt, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Mitbestimmungspflichtig ist die Auswahl kollektivbezogener Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Rz. 632 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Mitbestimmung Die betriebliche Art Umsetzung der aus § 3 Abs. 1 ArbSchG folgenden Handlungspflicht des Arbeitgebers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 Abs. 1 ArbSchG ist das Kernbereich [1640] der Mitbestimmung des Betriebsrates im Gesundheitsschutz. Rz. 633 Auch im Geltungsbereich de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeiner Teil des Arbeitsschutzes: ArbSchG

Rz. 562 Das ArbSchG ist als allgemeiner Teil der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Gesundheitsschutz konzipiert (§ 1 Abs. 3 ArbSchG). Die §§ 3, 5, 6, 12 ArbSchG sind maßgebliche Rahmenvorschriften, die eine Handlungspflicht des Arbeitgebers begründen, aber betrieblich im Mitbestimmungsprozess konkretisiert werden müssen.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Besonderer Teil des Arbeitsschutzes: Verordnungen gem. §§ 18, 19 ArbSchG

Rz. 563 Die §§ 18, 19 ArbSchG ermächtigen die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen[1531] zu erlassen, die die jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben für Arbeitgeber und Beschäftigte konkretisieren oder der Durchführung von europarechtlichen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen dienen. Es sind diemehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) § 3 Abs. 2 ArbSchG

Rz. 575 Grundlegende Norm der Organisationspflicht des Arbeitgebers im betrieblichen Gesundheitsschutz ist § 3 Abs. 2 ArbSchG. Hiernach hat der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigtenmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Unfallverhütungsvorschriften gem. § 15 SGB VII

Rz. 573 Die Unfallversicherungsträger können als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen. Die Zahl der UVV hat sich deutlic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Dokumentation

Rz. 649 Der § 6 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zur Führung einer Dokumentation. Er muss über die je nach Art der Tätigkeit und Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Prüfung ersichtlich sind. Angesichts des Umstandes, dass...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Adressliste

Rz. 209 Adressliste mit Internetadressen der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Behörde für den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit nach § 18 Abs. 1 S. 2 BEEG (Stand 31.7.2020):mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitsvertrag über mobiles Arbeiten im Ausland (EU-Binnenland)

Rz. 328 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.22: Arbeitsvertrag über mobile Arbeit im Ausland (EU-Binnenland) zwischen _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – und Frau/Herrn _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer(in) – § 1 Vertragsgegenstand und Aufgaben (Vgl. hierzu den Arbeitsvertrag über mobile Arbeit[869]) § 2 Arbeitsort, mo...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Arbeitsvertrag über mobiles Arbeiten

Rz. 457 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.39: Arbeitsvertrag mit Regelungen zur mobilen Arbeit zwischen _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – und Frau/Herrn _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer(in) – § 1 Vertragsgegenstand und Aufgaben (1) Der Arbeitnehmer wird für die Tätigkeit eines _________________________ bei dem Ar...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 571 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.46: Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung § 1 Gegenstand des Vertrags (1) Dieser Vertrag dient der Regelung der Geschäftsbedingungen und zur Auftragsabwicklung zwischen dem Entleiher und dem Verleiher auf dem Gebiet der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (A...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Checkliste: Erstattung von Schulungskosten

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzliche Verbote

Rz. 1323 Eine Erstattung von Ausbildungskosten ist in Berufsausbildungsverhältnissen ausgeschlossen (§ 12 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BBiG), sofern es um Maßnahmen geht, die dem betrieblichen Bereich – im Gegensatz zum schulischen Bereich – zuzurechnen sind.[2986] Ebenfalls unzulässig wäre eine Erstattungsregelung für Fortbildungsmaßnahmen, zu deren Durchführung der Arbeitgebe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Typische Regelungsinhalte

Rz. 477 Ethikrichtlinien sind naturgemäß unternehmensspezifisch. In besonders regulierten Wirtschaftsbereichen werden häufig die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in Ethikrichtlinien aufgenommen.[1368] Im Übrigen gibt es (branchenunabhängig) eine große Bandbreite möglicher Regelungsgegenständen. Diese reichen vom Verbot der Annahme von Geschenken, dem Verbot von Al...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Verhältnismäßigkeit

Rz. 308 Neben der Erforderlichkeit ist bei Schulungsmaßnahmen auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.[744] Das bedeutet, dass auch die Anzahl der zu der Schulung zu entsendenden Mitglieder als auch die Dauer sowie die Kosten der Schulung an sich verhältnismäßig sein müssen.[745] Eine bloße Nützlichkeit oder Zweckmäßigkeit genügt nicht.[746] Rz. 309 In Bezug au...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Ärztliche Untersuchung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Rz. 563 Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses, so ist er nach § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen (§ 121 Abs. 1 BGB). Unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Bes...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Arbeitsvertrag Heimarbeit

Rz. 440 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.38: Arbeitsvertrag Heimarbeit § 1 Art und Umfang der Tätigkeit (1) Herr _________________________ wird vom Auftraggeber als Heimarbeiter beschäftigt. (2) Der Auftraggeber überträgt dem Heimarbeiter die nachfolgenden Tätigkeiten:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Klauselvariante

Rz. 1032 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.63: Home-Office (1) Der Arbeitnehmer erbringt bis zu _________________________ % seiner Arbeitszeit in einem Home-Office nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die Tage, an denen der Arbeitnehmer im Home-Office arbeitet, werden wie folgt festgelegt: _________________________. Oder (1) Der Arbeitnehmer k...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Datenschutz- und betriebsverfassungsrechtliche Konsequenzen

Rz. 1721 § 10 HinSchG befugt die internen und externen Meldestellen zur Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Bei internen Meldestellen eingehende Meldungen sind nach § 11 HinSchG durch die für die Entgegennahme zuständigen Personen in dauerhaf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gem. §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.8: Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG Rechtsanwalt _________________________ (Name, Anschrift) An die X-GmbH (Firmenbezeichnung, Anschrift) (Ort, Datum) Schulungsteilnahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsmitglied __________________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 570 Klausel bei Vorliegen von Untersuchungspflichten aufgrund von Gesetz bzw. Tarifvertrag Dem/Der Arbeitnehmer/in ist bekannt, dass er/sie sich aufgrund von § (…) (gesetzliche/tarifvertragliche Regelung) einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung/regelmäßigen ärztlichen Pflichtuntersuchungen unterziehen muss. Das Arbeitsverhältnis steht unter der aufschiebenden Bedingung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Geschäftsordnung des Betriebsrats

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.3: Geschäftsordnung des Betriebsrats Geschäftsordnung des Betriebsrats Der Betriebsrat der _________________________ (Unternehmensbezeichnung) hat in seiner Sitzung vom _________________________ (Datum) gemäß § 36 BetrVG folgende Geschäftsordnung beschlossen, welche die in §§ 26–41 BetrVG enthaltenen Vorschrift...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung

Rz. 306 Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist.[7...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Struktur des Mitbestimmungstatbestands in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 543 Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bestimmt der Betriebsrat mit über Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Die unter Rdn 542 genannten Sachverhalte zeigen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrates na...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 792 Der Arbeitgeber kann aus unterschiedlichen Gründen ein Interesse daran haben, den Arbeitnehmer zum Tragen von Dienstkleidung zu verpflichten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Dienstkleidung diejenige Kleidung, die im betrieblichen Interesse anstelle der individuellen Zivilkleidung zur besonderen Kenntlichmachung zu tragen ist.[1860] Dies kann zum einen ein Interes...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Kostentragung

Rz. 800 Hinsichtlich der Kosten der Arbeitskleidung ist danach zu differenzieren, ob die Arbeitskleidung aus zwingenden Gründen des Arbeitsschutzes zu tragen ist und ob nur allgemeine Vorgaben zur Angemessenheit gemacht oder das Tragen ganz konkreter (meist gebrandeter) Kleidung angeordnet wird. Rz. 801 Handelt es sich um eine dem Gesundheitsschutz dienende und aus Gründen de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Normadressat ist der Arbeitgeber

Rz. 550 Verantwortlich für die betriebliche Gesundheitspolitik ist der Arbeitgeber. Die Mitbestimmung des Betriebsrates ändert nichts an der verwaltungsrechtlichen und privatrechtlichen alleinigen Verantwortung des Arbeitgebers. Er ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, innerbetrieblich die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Le...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Bewertung

Rz. 615 Zur Bewertung der hiernach ermittelten Gefährdungspotenziale ist ein Vergleich des Ist- mit dem angestrebten Soll-Zustand vorzunehmen.[1599] Hierzu sind vorhandene normative Standards heranzuziehen: Rz. 616 Zielstellung ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeit (siehe oben Rdn 559). Rz. 617 Zum Teil werden konkrete Maßnahmen angeordnet (z.B. §§ 4 Abs. 5 oder Nr. 3...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Zutrittsrechte

Rz. 1040 Der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers im Home-Office liegt regelmäßig an einem durch Art. 13 GG geschütztem Ort. Insofern sind die Ausführungen zur Vereinbarung eines Zutrittsrechts zu grundrechtlich geschützten Räumen zu beachten (§ 1b Rdn 461). Ein Zutrittsrecht sollte aufgrund der Pflicht des Arbeitgebers zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes (ee) stets vereinbart ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Behördliche Zulässigkeitserklärung der Kündigung auf Antrag

Rz. 177 Ausnahmsweise kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle "in besonderen Fällen" eine Kündigung für zulässig erklären, § 17 Abs. 2 S. 1 MuSchG. Die Zulässigkeitserklärung bedarf eines Antrags des Arbeitgebers (Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt).[315] Die Kündigung darf dabei nicht im Zusammenhang mit dem Zus...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Sonderkündigungsschutz

Rz. 66 Der Beschäftigte genießt Sonderkündigungsschutz nach § 5 Abs. 1 PflegeZG für die gesamte Zeit der Pflegezeit bzw. Pflegeteilzeit. Der Schutz setzt bereits mit dem Zugang der Ankündigung ein, frühestens aber 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn der Pflegezeit.[46] Rz. 67 Der Sonderkündigungsschutz besteht auch dann, wenn im Kleinunternehmen eine Pflegezeitvereinbarung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Eilfälle

Rz. 650 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht in Eilfällen (s.o. Rdn 184). Im Arbeitsschutzrecht ist die Besonderheit zu beachten, dass der Arbeitgeber aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, erforderliche Maßnahmen einzuleiten und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Hieraus folgt die Initiativlast des Arb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Regelungen zugunsten besonderer Gruppen von Arbeitnehmern

Rz. 566 Bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist der allgemeine Grundsatz zu beachten, dass spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen berücksichtigt werden (§ 4 Nr. 6 ArbSchG). Hierzu zählen schwangere und stillende Frauen, jüngere Beschäftigte, ältere Beschäftigte, Menschen mit Behinderungen sowie Leiharbeitnehmer.[1539] Zum Teil ergeben sich konkr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) – § 20a ArbSchG

Rz. 574 Die Leitlinien der (GDA) zu richten sich an die Aufsichtsbehörden. Sie sind aber für die betriebliche Praxis wichtige Hilfsmittel, um eine wirkungsvolle Arbeitsschutzorganisation aufzubauen und ...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Umfang des Kündigungsschutzes

Rz. 54 Das Kündigungsverbot erfasst alle Kündigungen: ordentliche, außerordentliche und Änderungskündigungen. Rz. 55 § 9 KSchG ist ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB. Dies bedeutet, dass eine trotz Bestehens des Sonderkündigungsschutzes erklärte Kündigung rechtswidrig und unbeachtlich ist. Rz. 56 Holt der Arbeitgeber die ausnahmsweise zu erteilende Erlaubnis der für den Ar...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Elternzeit und Pflegezeit

Rz. 1132 Auch Arbeitnehmern in Elternzeit (§ 15 BEEG) darf in der Insolvenz nach § 18 Abs. 1 BEEG während der Elternzeit nicht gekündigt werden.[2989] Bei Arbeitnehmern in Pflegezeit (§§ 2 und 3 PflegeZG) darf in der Insolvenz das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung der Pflegezeit, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zu deren Beendigung nicht ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beurteilung des Handlungsbedarfs

Rz. 620 Entsprechen sich Ist- und Sollzustand liegt keine Gefährdung vor. Dies wird in den wenigsten Fällen so sein. In der Regel bestehen Verbesserungsmöglichkeiten. Die Gefährdungsbeurteilung soll mit der Beurteilung des Handlungsbedarfes die Voraussetzung schaffen, dass erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes gemäß § 3 ArbSchG bestimmt werden können. Hierzu soll sie "...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Sinn und Zweck des § 18 BEEG

Rz. 195 Während der Elternzeit besteht gemäß § 18 BEEG Sonderkündigungsschutz. Erfasst sind alle Arbeitnehmer und die zur Berufsbildung und Heimarbeit Beschäftigten sowie die ihnen Gleichgestellten, § 20 Abs. 1 und 2 BEEG. Eine einschränkende Regelung für Heimarbeiter vergleichbar § 8 Abs. 1 MuSchG fehlt. Hintergrund ist, dass es zumindest einem Elternteil ermöglicht werden ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Jugendliche – §§ 28, 28a, 29 JArbSchG

Rz. 569 Gemäß § 28a JArbSchG ist die Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf besondere Gefährdungen Jugendlicher zu präzisieren. § 28 JArbSchG enthält Vorgaben zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit Jugendlicher. Eine spezielle Unterweisungspflicht ergibt sich aus § 29 JArbSchG...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / VI. Sonderkündigungsschutz

Rz. 45 Gem. § 17 Abs. 1 MuSchG genießt eine Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sowie bei Fehlgeburten bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche Sonderkündigungsschutz. Gem. § 9 Abs. 3 MuSchG besteht die Möglichkeit, dass die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Lande...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Schwangerschaft und Mutterschutz

Rz. 1131 In der Insolvenz gilt auch nach § 17 Abs. 1 MuSchG [2986] das Kündigungsverbot gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Voraussetzung dafür ist, dass dem Insolvenzverwalter als Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt war bzw. innerhalb von zwei Wochen nach...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Regelungen zur Beschaffung von Dienstkleidung

Rz. 797 Dienstkleidung muss nicht unbedingt durch den Arbeitgeber beschafft werden. Zwar ist dies insbesondere bei stark individualisierter Dienstkleidung, die z.B. mit Logos, etc. bestickt ist, üblich. Denkbar sind aber auch Regelungen, wonach die Arbeitnehmer lediglich eine Vorgabe hinsichtlich Farbe und Schnitt erhalten und im Übrigen die Dienstkleidung selber beschaffen ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Beginn des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 196 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt nach § 18 Abs. 2 BEEG entsprechend für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber Teilzei...mehr