Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2.1 Erleichterte Befristung ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 oder Abs. 2a TzBfG

Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen ist der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags bis zur Maximaldauer von 2 Jahren möglich, ohne dass die Befristung eines sachlichen Grundes oder der Erfüllung sonstiger besonderer Voraussetzungen bedurfte. Gemäß § 14 Abs. 2 Sätze 1 und 2 TzBfG ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur D...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 3. Vergütung

Rz. 77 Der Zwangsverwalter hat für seine Tätigkeit Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Dabei ist die Höhe der Vergütung an der Art und dem Umfang der Aufgabe sowie an der Leistung des Zwangsverwalters auszurichten, wobei Mindest- und Höchstsätze vorgesehen sind (§ 152a ZVG). Die Zwangsverwalterverordnung unterscheidet zwischen der Regelvergütung auf Basis der Mieteinnah...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Begriff des zertifizierten Verwalters; Prüfung (Abs. 1)

Rz. 5 Zunächst ist der zertifizierte Verwalter vom gewerblichen Verwalter i.S.d. § 34c GewO zu unterscheiden, wenngleich ein Auseinanderfallen in vielen Fällen eher theoretischer, denn rechtspraktischer Natur sein dürfte. Rz. 6 Gem. § 26a Abs. 1 WEG darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat, dass er über die...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Anwendungsbeispiele

Rz. 8 Die nachfolgenden Beispiele aus der Rechtsprechung betreffen Konstellationen, in denen die Eigentümer keine Gebrauchsregelung durch Vereinbarung oder Beschluss nach § 10 Abs. 1 S. 2, § 19 Abs. 1 getroffen haben: Rz. 9 Balkone und Terrassen dienen ihrer natürlichen Zweckbestimmung nach dem erholsamen Aufenthalt im Freien. Mit dieser Zweckbestimmung ist es vereinbar, auf ...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.2.1 Ermittlung der Zuschläge

Bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen müsste genau ermittelt werden, welche Zuschläge dem Mitarbeiter aufgrund welcher Schicht zustanden. Dies ist in der Praxis ebenfalls kaum mehr nachvollziehbar. Der Urlaubsgeldanspruch aus den Durchschnittswerten der letzten 13 Wochen kann evtl. noch berechnet werden, führt aber – z. B. bei tageweise genommenem Urlaub – ggf. zu einem erhebl...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / aa) Hilfspersonen des Verwalters

Rz. 18 Fraglich ist, ob neben den Eigentümern im Einzelfall noch weitere Personen zur Versammlung zugelassen werden können. Ohne Weiteres nur kraft Genehmigung des Verwalters soll die Anwesenheit seiner Mitarbeiter oder Hilfskräfte, etwa eines Protokollanten, zulässig sein. Dies dürfte aber wohl nur bei zumindest stillschweigender Zustimmung der Eigentümerversammlung der Fal...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Personengebundenheit und Delegationsmöglichkeiten

Rz. 196 Die Ausübung des Verwalteramtes wird in der Rechtsprechung immer wieder als personengebundene Angelegenheit bezeichnet.[163] Rz. 197 Die mit der Amtsstellung verbundenen Aufgaben sind im Wesentlichen vom bestellten Verwalter selbst auszuüben, sofern es sich bei diesem um eine natürliche Person handelt. Rz. 198 Die Bindung betrifft den jeweiligen Rechtsträger, sodass se...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Einschränkung der Bevollmächtigung durch die Gemeinschaftsordnung

Rz. 14 Allerdings kann die Gemeinschaftsordnung die Möglichkeit des Auftretens von Bevollmächtigten erheblich beschneiden. Dies kann zum einen im Hinblick auf die Form der Vollmacht geschehen, indem etwa eine schriftliche Urkunde vorzulegen ist.[33] Dies hat nicht die Unwirksamkeit der formlosen Vollmacht zur Folge, sondern nur die Möglichkeit, einen formlos bevollmächtigten...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Anspruchsgrundlagen

Rz. 372 Der Verwalter, der rechtswidrig und schuldhaft das Gemeinschaftseigentum schädigt oder das Recht der GdWE auf deren Besitz verletzt, haftet dieser grundsätzlich nach § 823 Abs. 1 BGB . Eine Haftung wegen Verletzungen des Gemeinschaftsvermögens – z.B. infolge fehlerhafter Vermögensverwaltung – scheidet hiernach aber aus, da § 823 Abs. 1 BGB nicht das Vermögen schützt.[...mehr

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Entgeltersatzleistung / 6 Legalzession

§ 115 SGB X regelt den Übergang von Ansprüchen auf Sozialleistungsträger. Dabei handelt es sich um einen gesetzlichen Forderungsübergang. Der wichtigste Zweck der Legalzession in § 115 SGB X ist der Schutz des Sozialversicherungssystems vor finanziellen Belastungen durch Schadensfälle, die auf Dritte zurückzuführen sind. Wenn ein Sozialleistungsträger Leistungen (z. B. Kranke...mehr

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Entgeltersatzleistung / 3.2 Struktur des Leistungsverhältnisses

Anspruchsinhaber des Kurzarbeitergeldes ist der Arbeitnehmer. Er ist Leistungsberechtigter i. S. v. §§ 95, 98 SGB III. Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht anzeige- und antragsberechtigt. Er ist somit nicht am Verfahren der Geltendmachung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld beteiligt. Ausschließlich Arbeitgeber oder der Betriebsrat können den Kurzarbeitergeldanspruch aufgrund de...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.1.2 Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung

Grundsätzlich ist zwischen der Arbeitssuchendmeldung [1] und der Arbeitslosmeldung [2] zu unterscheiden. Die Arbeitssuchendmeldung i. S. v. § 38 SGB III dient dem Zweck, frühzeitig eine neue Beschäftigung zu finden und Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden. Die Agentur für Arbeit soll hierbei durch Vermittlungsangebote (frühzeitig) unterstützen (können). Sie erfolgt, wenn ein ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch eines Arbeitnehmers auf Kurzarbeitergeld setzt gemäß § 95 SGB III voraus, dass in dem Betrieb ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, die betrieblichen und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt wurden. § 96 SGB III normiert, was unter einem erheblichen Arbeitsausfall zu verstehen ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 3.4.1 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 %, für die übrigen Arbeitnehmer 60 % der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum.[1]mehr

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Entgeltersatzleistung / 3 Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld dient primär der Beschäftigungssicherung im Falle eines erheblichen Arbeitsfalls innerhalb eines Betriebs. Sinn und Zweck besteht darin, einen vorübergehenden erheblichen und unvermeidbaren Arbeitsausfall innerhalb eines Betriebs durch die Leistung von Kurzarbeitergeld an die Mitarbeiter abzufangen und Personalabbaumaßnahmen durch die temporäre Übernahme der...mehr

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Entgeltersatzleistung / 3.4.2 Arbeitsrechtliche Grundlage

Die Einführung von Kurzarbeit bedarf stets einer vertraglichen oder normativen Grundlage, da sie die Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien betrifft und zu modifizieren beabsichtigt. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht hierfür nicht aus.[1] Normative Grundlage für die Anordnung von Kurzarbeit kann bspw. § 19 KSchG bilden. Ist ein Arbeitgeber im Falle eine...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2 Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung

Werden steuerfreie Entgeltersatzleistungen von anderen Stellen und nicht vom Arbeitgeber gezahlt, ist dieser mittelbar nur dann betroffen, wenn er für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer solch steuerfreie Leistungen erhält (z. B. Krankengeld) keinen Arbeitslohn zahlt. Damit das Finanzamt Kenntnis von solchen Zeiten erhält, in denen der Arbeitnehmer unter Umständen steuerfreie ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4 Meldungen

Beträgt die Unterbrechung der Beschäftigung durch die Entgeltersatzleistung nicht mehr als einen Kalendermonat, ist keine Meldung erforderlich. Ansonsten muss der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung abgeben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen, insbesondere Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld, erforderlichen Entgeltbesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 3.3 Geltendmachung des Anspruchs

Es handelt sich um ein 2-stufiges Verfahren: Der Arbeitsausfall muss durch den Arbeitgeber oder den Betriebsrat gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt und die betrieblichen Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes (v.a. Ursache und Umfang des Arbeitsausfalls) glaubhaft gemacht werden.[1] Anschließend muss die konkrete Gewährung des Kurzarbeitergeldes für die einzelnen Arbeit...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.1.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslos i. S. v. § 137 SGB III sind Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen ("Beschäftigungslosigkeit"), sich aktiv darum bemühen, wieder eine Beschäftigung zu finden ("Eigenbemühungen") und Vermittlungsangeboten der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen ("Verfügbarkeit"). Eine ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, sofer...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.5 Krankengeldzuschuss

Um den Einkommensverlust auszugleichen, den der Arbeitnehmer neben dem bereits unglücklichen Umstand der Krankheit oder Behandlung erfährt, können Arbeitgeber einen sog. Krankengeldzuschuss leisten. Häufig sehen kollektivrechtliche Vereinbarungen (Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge) Krankengeldzuschüsse vor.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / Zusammenfassung

Begriff Arbeits- und sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Entgeltersatzleistungen um Sozialleistungen, die von staatlichen oder sozialen Sicherungssystemen (z. B. Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit) erbracht werden. Sie bezwecken einen Ausgleich für den Umstand, dass der Arbeitslohn aus unterschiedlichen Gründen ganz oder teilweise nicht geleistet wird oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 3.4 Bezugsdauer

Kurzarbeitergeld wird für den Arbeitsausfall für eine Dauer von längstens 12 Monaten von der Agentur für Arbeit geleistet. Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Die Bezugsdauer kann unter bestimmten Umständen, wie etwa durch Verordnungen, verlängert werden. Beispielsweise wurde sie während der Corona-Pandemie auf bis zu 28 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 2 Beitragsrechtliche Regelungen

Während des Bezugs einer Entgeltersatzleistung wird in der Regel kein Entgelt gezahlt. Daher sind vom Arbeitgeber keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu entrichten, solange ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen besteht. Zuschüsse[1], die Arbeitnehmer während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen erhalten, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 1.4 Sperrfrist

Eine Sperrfrist nach §§ 159 ff. SGB III tritt ein, wenn der Arbeitslose ohne wichtigen Grund versicherungswidrig handelt, z. B. durch: Eigenkündigung oder Mitwirkung an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ablehnung oder Abbruch zumutbarer Beschäftigungen, Maßnahmen oder Angebote Verspätete Arbeitssuchendmeldung[1] Eine Sperrfrist bezeichnet den Zeitraum, in dem der Anspruch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 5.2 Anspruchshöhe und Bezugsdauer

Das Elterngeld liegt bei 67 % des Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1800 EUR monatlich.[1] Aufgrund der unterschiedlichen Bezugs(höchst)zeiten ist zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus zu unterscheiden. Basiselterngeld kann bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung des 32...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 2 Das Konformitätsgebot des Art. 3 EUDR

Kern der Verordnung ist das in Art. 3 statuierte Konformitätsgebot. Achtung Voraussetzungen für den Handel mit relevanten Rohstoffen und Erzeugnissen Relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse dürfen nur dann in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn sie drei (kumulative) Voraussetzungen erfüllen, nämlich entwaldungsfrei sind, im Einklang ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 5 Checkliste zu Steuerfolgen bei Festen

Die Kernvorgabe: Es fängt mit der korrekten Erfassung und Verbuchung von Einnahmen aus dem eigenen gastronomischen Vereinsengagement an. Egal bei welcher Gelegenheit bzw. bei welchem Anlass, ob nun Wein oder Bier oder sonstige Getränke vom Verein verkauft werden, dies fällt auf jeden Fall in den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Ebenso läuft es mit der Speise...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2.1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

Einige der Regelungen betreffen ausschließlich unbeschränkt Steuerpflichtige. Dies sind Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.[1] Dabei kann es sich um Arbeitnehmer handeln, die von Deutschland aus in das Vereinigte Königreich entsendet werden und ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Es kann sich aber auch um Arbeitnehmer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2.2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich

Andere Regelungen betreffen ausschließlich beschränkt Steuerpflichtige. Dies sind Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, die aber inländische Einkünfte haben.[1] Dabei kann es sich insbesondere um Arbeitnehmer handeln, die vom Vereinigten Königreich aus nach Deutschland entsendet werden und hier keinen Wohnsitz und auch ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2.3 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland oder im Vereinigten Königreich

Wieder andere Regelungen betreffen sowohl unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Diese Regelungen können also in allen Entsendungsfällen, egal in welche Richtung, relevant werden. 2.3.1 Steuerfreiheit bestimmter Leistungen Bestimmte Lohnersatz- und Sozialleistungen sind steuerfrei, z. B. Leistungen aus einer Krankenversicherung, einer Pflegeversicherung oder aus de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.5 Anwendbare Rechtsvorschriften

Ist ein Arbeitnehmer u. a. in seinem Wohnstaat tätig und übt dort den wesentlichen Teil seiner Beschäftigung aus, so gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften des Wohnstaates. Übt ein gewöhnlich in 2 oder mehreren Mitgliedsstaaten beschäftigter Arbeitnehmer nicht den wesentlichen Teil seiner Tätigkeit im Wohnstaat aus, gelten folgende Zuständigkeitsregelungen: Übt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 3.1 Grenzzone durch Verwaltungsanweisung geregelt

Die Grenzgängerregelung mit Frankreich ist nach Art. 13 Abs. 5a DBA-Frankreich auf Arbeitnehmer anzuwenden, die in der Grenzzone des einen Staates ihre Tätigkeit ausüben und in der Grenzzone des anderen Staates ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Danach steht das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zu.[1] Für deutsche Grenzgäng...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aushilfskräfte / 1 Einführung

Vom Probearbeitsverhältnis unterscheidet sich das Aushilfsarbeitsverhältnis dadurch, dass beim Arbeitsverhältnis auf Probe regelmäßig ein vollwertiges Dauerverhältnis angestrebt wird, beim Aushilfsarbeitsverhältnis dagegen nicht. Aushilfstätigkeiten werden häufig von Studenten oder Praktikanten ausgeführt. Entgegen dem beschriebenen Begriffsverständnis als Arbeitnehmer wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2.2.1 Antragsveranlagung

Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich Abgeltungswirkung.[1] Eine Veranlagung kommt nur in 2 Fällen in Betracht. So besteht eine Pflicht zur Veranlagung, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist[2] und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn die Pflichtveranlagungsgrenze ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 4.2 Nichtrückkehr zum Wohnort

Die Grenzgängereigenschaft bleibt erhalten, wenn ein ganzjährig beschäftigter Arbeitnehmer an höchstens 45 Tagen nicht an seinen Wohnort zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone arbeitet. Besteht die Grenzgängereigenschaft nicht das ganze Kalenderjahr, berechnet sich die Unschädlichkeitsgrenze bei dem nicht ganzjährig als Grenzgänger beschäftigten Arbeitnehmer mit 20 % der ta...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 5.6 Betriebsverfassungsrecht

Das Recht des Europäischen Betriebsrats auf Grundlage der Richtlinie 2009/38/EG gilt seit dem 1.1.2021 im Vereinigten Königreich nicht mehr. Damit ist die Neubildung von Europäischen Betriebsräten unter Beteiligung von im Vereinigten Königreich bestehenden Unternehmen nicht mehr möglich. Zahlreiche internationale Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU haben das britische Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aushilfskräfte / 2 Gestaltungsformen

Regelmäßig wird das Aushilfsarbeitsverhältnis als befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen, oftmals handelt es sich um Gestaltungen als geringfügig entlohnte Beschäftigte. Die Befristungsabrede bedarf zu ihrer Wirksamkeit gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG der Schriftform. Möglich ist die Vereinbarung der Befristung als Höchstdauer. In diesem Fall ist die ordentliche Kündigung auch vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 5.2 Aufgabe der Grenzzone

Entscheidendes Merkmal für die Grenzgängereigenschaft ist die regelmäßige Rückkehr an den Wohnort im Wohnsitzstaat. Pendelt z. B. ein deutscher Grenzgänger arbeitstäglich an seinen in der Schweiz gelegenen Beschäftigungsort, fällt er unabhängig von der Entfernung seines Wohnorts in der Bundesrepublik Deutschland unter die Grenzgängerbesteuerung. Arbeitstägliches Pendeln Eine r...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 5.1.1 Beschäftigung eines Unionsbürgers im Vereinigten Königreich

Mit dem Brexit gilt auch die Freizügigkeit als eine der elementaren Grundfreiheiten der EU im Verhältnis zum Vereinigten Königreich nicht mehr. Grundsätzlich endete die Arbeitnehmerfreizügigkeit für britische Staatsbürger in Deutschland und für Deutsche im Vereinigten Königreich bereits mit Ablauf der Frist des Artikel 50 Abs. 3 EUV, also zum 29.3.2019. Jedoch haben alle Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Incentive / 1 Formen von Incentives

Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind ein HR-Tool in Form von variablen Vergütungsbestandteilen, um die Mitarbeiter zur Erreichung der Ziele zu motivieren. In erster Linie wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 1 Feststellung des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Rechts

Ist vertraglich nichts vereinbart, gilt für Grenzgänger das Arbeitsrecht des Arbeitsorts. Grundsätzlich ist es arbeitsrechtlich unbeachtlich, wo der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. Dies gilt auch, wenn der Wohnort in einem anderen Staat als der Arbeitsort liegt. Arbeitsort ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbring...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / 2 Bezahlung

Der Arbeitnehmer erhält i.d.R. während der Eingliederungsphase kein reguläres Arbeitsentgelt, sondern die vorgesehenen Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld). Dafür kommt je nach Sachlage der jeweilige Rehabilitationsträger auf: Kranken- oder Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft, abhängig davon, ob die bestehende Einschränkung durch Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2.1.1 Zusammenveranlagung von Ehegatten

Die Zusammenveranlagung von Ehegatten[1] führt häufig zu einer niedrigeren Besteuerung, da insbesondere der Splittingtarif anzuwenden ist.[2] Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind.[3] Ist dies beim Ehegatten des Arbeitnehmers nicht der Fall, kann der Ehegatte aber als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn der Arbeitnehmer sel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Incentive / 3.1 Reisen mit Entlohnungscharakter

Neben der kostenlosen Gewährung von Eintrittskarten sind Incentivereisen eine häufig vorkommende Form der Mitarbeitermotivation. Werden Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Von einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil ist immer dann auszugehen, wenn das Reiseprogramm einen touristischen Charakter hat. Geldwerte Vortei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.2 Unbedeutende Tätigkeiten

Bei der Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften werden Tätigkeiten nicht berücksichtigt, die als unbedeutende Tätigkeiten angesehen werden. Dies sind Tätigkeiten die weniger als 5 % der Vergütung oder weniger als 5 % der Arbeitszeit umfassen. Praxis-Beispiel Unbedeutende Tätigkeiten Ein Arbeitnehmer arbeitet für ein französisches Unternehmen in Deutschland. Jede Woch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.10 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 51 Satz 1 Nr. 4 begründet letztlich einen Pflichtversicherungstatbestand für Bezieher von Vorruhestandsgeld. Vorruhestandsgeld setzt begrifflich das Einigsein der Vertragspartner über das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben voraus (BSG, Urteil v. 26.11.1992, 7 RAr 46/92; BSG, SozR 3-2600 § 3 Nr. 2); es ist unerheblich, ob die Leistung auch als Vorruhestand...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 5.1.1 Nachweis des Wohnsitzes durch Ansässigkeitsbescheinigung

Voraussetzung für diese ermäßigte Besteuerung ist, dass der Arbeitnehmer dem inländischen Arbeitgeber seinen Wohnsitz in der Schweiz durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung [1] des jeweiligen kantonalen Steueramts nachweist.[2] Wird dem Arbeitgeber keine Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt, ist die Lohnsteuer für den schweizerischen Grenzgänger – auch wenn er tatsächli...mehr