Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.1 Auswahlermessen des Finanzamts

Verbindliche Grundsätze, wer im Einzelfall vom Finanzamt in Anspruch zu nehmen ist, ob eine Rangfolge bei der Inanspruchnahme einzuhalten ist oder ob die Inanspruchnahme des einen oder des anderen Beteiligten gänzlich ausgeschlossen sein kann, lassen sich nicht festlegen. Die Frage, ob der Arbeitgeber vor dem Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden darf, hängt wesentlich vo...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.4 Wahlrecht zwischen den Bewertungsmethoden

Dem Arbeitgeber steht es frei, die Bewertung nach der Rabattfreibetragsregelung durchzuführen, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zulässig ist jedoch auch eine Bewertung mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bzw. dem günstigsten Angebot am Markt[1] (Wahlrecht). Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den günstigsten Prei...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 9 Sonderfall: Umgekehrtes Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Darlehen, z. B. zur Arbeitsplatzsicherung, treten verschiedene Rechtsfolgen ein. Zinsen aus Darlehen an Arbeitgeber Zinsen aus einem Darlehen, das ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber gewährt, gehören regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1] und nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch dann, wenn das Darleh...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / Zusammenfassung

Überblick Zinsvorteile aus Darlehen, die der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer gewährt, gehören als Sachbezug grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Eine Freigrenze gilt für kleinere Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR, die lohnsteuerlich und daher auch beitragsrechtlich ohne Bedeutung sind. Für den Arbeit...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 3.4 Wahlrecht zwischen den Bewertungsmethoden

Grundsätzlich führt die Rabattfreibetragsregelung in den meisten Fällen für den Arbeitnehmer zu einem vorteilhafteren Ergebnis als die allgemeine Bewertungsvorschrift unter Berücksichtigung des günstigsten Preises am Markt.[1] Dennoch kann es vorkommen, insbesondere wenn der Rabattfreibetrag bereits durch andere Sachbezüge ausgeschöpft ist, dass der Bewertung nach der allgem...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.4 EU-Entsenderichtlinie

Jeder in das EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die im Zielstaat geltenden zwingenden gesetzlichen und u. U. tarifvertraglichen Ansprüche der einheimischen Arbeitnehmer (z. B. Mindestlohn, Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc.). Damit gelten die entsprechenden Regelungen des Beschäftigungsstaates, insbesondere zum Mindestlohn, auch für A...mehr

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Praxis-Beispiele: Benefits ... / 2 Benefitspaket: Kinderbetreuung, Internet und Gutschein

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist Vater von 2 Kindern und arbeitet häufig im Homeoffice. Sein Arbeitgeber wendet ihm Mitarbeiterbenefits i. H. v. monatlich 305 EUR zu: Kindergartenzuschuss (200 EUR) Diensthandy inkl. privater Nutzung (45 EUR) "Zuschuss" Telefon/Internet (10 EUR) Gutschein Drogeriekette (50 EUR) Die Gewährung der Benefits erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.3.2 Anrufungsauskunft

Ebenso scheidet die Haftung aus, wenn der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft eingeholt hat und er danach verfahren ist. Das Betriebsstättenfinanzamt ist im Lohnsteuer-Abzugsverfahren an seine Auskunft gebunden, soweit der Arbeitgeber den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffend dargestellt hat. Eine Nacherhebung der Lohnsteuer ist in diesem Fall auch dann nicht zulässig, wenn ...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2.5 Kündigungsvoraussetzungen

Soll die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrags eingeräumt werden, muss dies ausdrücklich vereinbart werden. Grundsätzlich sind die Fristen für eine Kündigung des Darlehensvertrags frei vereinbar, eine Frist von weniger als einem Monat dürfte aber unwirksam sein. Ist die Frist nicht vereinbart, gilt die gesetzliche Regelung von 3 Monaten.[1] Ohne besondere...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.3 Nachforderungs- statt Haftungsbescheid

Steuerübernahme nach betriebsindividuellem Pauschsteuersatz Die in einer größeren Zahl von Fällen nachzuerhebende Lohnsteuer kann auch mit einem betriebsindividuellen Pauschsteuersatz berechnet werden.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber dies beantragt. In diesem Fall ergeht kein Haftungsbescheid, sondern ein Nachforderungsbescheid (= Steuerbescheid gemäß § 155...mehr

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Berufskrankheit / 1 Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis bleibt bei bestehender Berufskrankheit grundsätzlich bestehen. Wird ein Arbeitnehmer durch eine Berufskrankheit[1] arbeitsunfähig, so hat er zunächst Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG). Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung besteht auch dann, wenn der Arbeitnehm...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.4 Fehlende Angaben bei Schwarzlohnzahlungen

Sind keine Angaben im Lohnkonto vorhanden, z. B. bei Schwarzlohnzahlungen, ist die Feststellung der Höhe der nachzuversteuernden Beträge und ihre individuelle Zuordnung auf die einzelnen Arbeitnehmer nicht möglich. In diesen Fällen wird die nachzuerhebende Lohnsteuer nach § 162 AO geschätzt. Eine solche Schätzung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Höhe und die Empfänge...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1 Verschuldensunabhängige Haftung

Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Finanzamt für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Für die lohnsteuerliche Haftung ist ein Verschulden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht Voraussetzung; es genügt eine objektive Pflichtverletzung.[1] Er haftet jedoch nur, soweit einer der gesetzlichen Haftungsfälle vorliegt[2] und ...mehr

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Wegeunfall / Arbeitsrecht

Für das Arbeitsrecht ist der Wegeunfall eines Arbeitnehmers insoweit von Bedeutung, als es um die Haftung des Arbeitgebers und von Arbeitskollegen für Personenschäden eines verletzten Arbeitnehmers geht.[1] Zu den Schäden am eigenen Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers bei Dienstfahrt s. Auslagenersatz.mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.1 Nachträgliche Berücksichtigung von Werbungskosten nur in Ausnahmefällen

Irrten Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zugehörigkeit von Bezügen zum Arbeitslohn und damit auch über die Notwendigkeit der Beantragung und Berücksichtigung der mit diesen Bezügen zusammenhängenden Werbungskosten als individuelle Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Lohnsteuerabzug – mit der Folge eines geringeren Lohnsteuerabzugs –, können insoweit bei der Ermittlung des für ...mehr

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Unfallversicherung / 3.3 Verletztengeld

Ist der Verletzte arbeitsunfähig, gewährt der Unfallversicherungsträger Verletztengeld. Es beträgt 80 % des Brutto-Arbeitsentgelts, darf jedoch das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Steuerfreie Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Einmalzahlungen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Kann der Arbeitnehmer keine Entgeltfortzahlung beanspruchen, weil die Arbe...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 3.1 Steuerpflicht der Zinsvorteile

Übersteigt die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums die Freigrenze von 2.600 EUR, gehören Zinsvorteile als Sachbezüge zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zinsvorteile liegen jedoch nicht vor, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz (sog. Maßstabszinssatz) gewährt.[1] Wichtig Zinszuschüsse Steuerpflichtig ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.7 Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers

Ist der Arbeitgeber für Lohnsteuer im Haftungswege in Anspruch genommen worden, so hat er gegenüber dem Arbeitnehmer als dem Steuerschuldner regelmäßig einen Rückgriffsanspruch, sofern dieser nicht im Einzelfall (z. B. bei einer Nettolohnvereinbarung) ausgeschlossen ist. Dieser Anspruch ist ein arbeitsrechtlicher und kein öffentlich-rechtlicher Anspruch. Steuerpflichtiger gel...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2.2 Verzinsung

Arbeitgeberdarlehen werden regelmäßig zu günstigeren Zinskonditionen als übliche Bankdarlehen angeboten. Achtung Keine Zinsen ohne Vereinbarung Der Arbeitnehmer muss allerdings nur dann Zinsen an den Arbeitgeber zahlen, wenn dies im Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Fehlt eine Vereinbarung, muss das Darlehen nur zinslos zurückgezahlt werden. Es kann in gewiss...mehr

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Wegeunfall / 4 Sonderfälle

Tanken vor oder bei Antritt des Wegs zur Arbeitsstelle ist grundsätzlich eigenwirtschaftlich und vom Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen, auch dann, wenn der Weg ohne Auftanken nicht beendet werden könnte. In seinem Urteil vom 30.1.2020 stellt das BSG klar, dass der technische Fortschritt ein vorbeugendes Tanken ermögliche und die Notwendigkeit des Tankens planbar sei. ...mehr

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Praxis-Beispiele: Benefits ... / 1 Benefitspaket: Mobilität und Unfallschutz

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält folgende Benefits: Deutschlandticket (58 EUR) Parkplatz auf dem Betriebsgelände (50 EUR) Lademöglichkeit für E-Autos beim Arbeitgeber (100 EUR) Unfallversicherung (monatlicher Beitrag: 49 EUR) Ergebnis Daraus ergeben sich gewährte Mitarbeiterbenefits i. H. v. 257 EUR. Diese sind nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen. Deutschlandticket: Die Übernahm...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.1 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht

Der Arbeitgeber haftet für die zutreffende Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Dies bedeutet insbesondere, dass der Arbeitgeber für sämtliche steuerpflichtigen Leistungen den Lohnsteuerabzug durchzuführen, die Lohnsteuer vorschriftsmäßig zu berechnen und sie fristgemäß einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer dann vorschriftsmäß...mehr

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Praxis-Beispiele: Benefits ... / 3 Benefitspaket: Gesundheit und Ernährung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist sehr gesundheitsbewusst. Der Arbeitgeber wendet ihm entsprechend folgende Benefits i. H. v. monatlich 73 EUR zu. Obstteller (18 EUR) Betriebliche Rückenschule (55 EUR) Die Gewährung der Benefits erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Bei der betrieblichen Rückenschule handelt es sich um einen zertifizierten Kurs. Die Zertifizie...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.3 Rabattfreibetrag ist anwendbar

Verbleibt nach Abzug der vom Arbeitnehmer geleisteten Zahlungen ein Zinsvorteil, bleibt dieser bis zur Höhe des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR [1] im Kalenderjahr steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Rabattfreibetrag insoweit nicht bereits durch andere geldwerte Vorteile ausgeschöpft wurde, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zugewendet ...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 5 Versteuerung bei fehlender Arbeitslohnzahlung

Bezieht ein Arbeitnehmer während der Laufzeit des Darlehens keinen Arbeitslohn, z. B. bei Beurlaubung oder Elternzeit, gelten bei Wiederaufnahme der Arbeitslohnzahlung im Kalenderjahr die Regelungen des § 41c EStG.[1] Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die im jeweiligen Zeitraum angefallenen Zinsvorteile grundsätzlich nachversteuern muss. Reicht der Barlohn zur Deckung der St...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.3.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Restforderung aus dem Darlehen ist grundsätzlich nur dann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Rückzahlung fällig, wenn es die Parteien vereinbart haben oder der Arbeitgeber berechtigterweise[1] das Darlehen kündigt. Wichtig Keine sofortige Rückzahlung bei betriebsbedingter Kündigung Eine Vereinbarung, nach welcher der Arbeitnehmer im Falle einer betriebsbedingten K...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.1 Höhe des geldwerten Vorteils ist entscheidend

Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung besteht dann, wenn der geldwerte Vorteil aus dem zinsverbilligten oder zinslosen Darlehen monatlich nicht mehr als 50 EUR[1] beträgt.[2] Der geldwerte Vorteil bei einem Arbeitgeberdarlehen bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall zahlt. Maßgebend ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Entscheidung über die Aufhebung personeller Maßnahmen

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Sicherung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gem. §§ 99, 100 BetrVG. Den Antrag nach S. 1 kann der Betriebsrat in 3 Fällen stellen. wenn der Arbeitgeber eine endgültige personelle Maßnahme entgegen § 99 BetrVG ohne Zustimmung des Betriebsrats durchgeführt hat, also die Zustimmung weder ausdrücklich erteilt worden ist noch wegen Ablauf der...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3 Arbeitgeber haftet als Gesamtschuldner

Soweit eine Haftung des Arbeitgebers in Betracht kommt, besteht eine Gesamtschuldnerschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft kann das Finanzamt die Schuld sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen. Das Finanzamt muss die Wahl, an welchen Gesamtschuldner es sich halten will, nach pflichtgemäßem Erme...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4 Grundsätze zur Berechnung der Haftungsschuld

Will das Finanzamt vom Arbeitgeber für abgelaufene Kalenderjahre zu wenig einbehaltene Lohnsteuer nachfordern, ist eine Inanspruchnahme aufgrund des Vergleichs der Jahreslohnsteuer zu prüfen, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Kalenderjahres beim Arbeitgeber beschäftigt war. Die Lohnsteuer kann nur insoweit nachgefordert werden, als sich unter Berücksichtigung der in...mehr

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Unfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz seiner Beschäf...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Wird der Arbeitgeber für zu wenig erhobene Lohnsteuer haftungsweise in Anspruch genommen, erteilt ihm das Finanzamt einen Haftungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Erläuterung der Steuerfestsetzung. Auf einen schriftlichen Haftungsbescheid verzichtet das Finanzamt, soweit der Arbeitgeber die einzubehaltende Lohnsteuer angemeldet hat oder nach Abschluss einer Lohnsteuer...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.3 Fehlerhafte Angaben im Lohnkonto

Weiter haftet der Arbeitgeber auch für die Lohnsteuer, die er im Wege des Lohnsteuer-Jahresausgleichs etwa zu viel erstattet hat, sowie für die Einkommensteuer, die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung zu gering festgesetzt bzw. tatsächlich verkürzt wird. Der Arbeitgeber haftet also auch für Steuerausfälle, wenn er in der Lohnsteuerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wegeunfall / 2.10 Weg zum Betrieb aufgrund arbeitsvertraglicher Pflichten

Unfallversicherungsschutz kann auch in Fällen bestehen, in denen der Betrieb nicht zum Zwecke der Verrichtung der Arbeit aufgesucht wird. Vielmehr ist ein Weg zum Betrieb der Tätigkeit zuzurechnen, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb aufsucht, um arbeitsvertragliche Pflichten zu erfüllen. In einem Urteil nennt das BSG[1] als Beispiele die Anzeige und den Nachweis der Arbeitsunf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.4 Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG

Auch bei einer Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG handelt es im Bereich der Sozialversicherung weiterhin um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Wichtig Arbeitgeber erstattet Zinsen für ein Darlehen Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer ein Darlehen bei einer Bank aufnimmt, der Arbeitgeber jedoch zum Teil oder vollständig die für das Darlehen zu entrichteten Zinsen übernimmt, ha...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.3 Voraussetzungen der Berechnung der Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz

Einen durchschnittlichen Steuersatz aufgrund einer Schätzung kann der Außenprüfer nur dann anwenden, wenn entweder die Voraussetzungen für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorliegen oder der Arbeitgeber mit der Steuerberechnung nach einem durchschnittlichen Steuersatz einverstanden ist. Ohne Einverständnis des Arbeitgebers sind die Voraussetzungen für eine Schätzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / 4 Ersatz für entgangene Einnahmen

Versicherungsleistungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen[1] gezahlt werden, z. B. Leistungen wegen einer Körperverletzung, soweit sie den Verdienstausfall ersetzen, sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Sie unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Lohnzahlung durch Dritte Wickelt das Versicherungsunternehmen die Auszahlung der Versicherungsleistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 1 Darlehensbetrag ist kein Arbeitsentgelt

Darlehen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Da das Darlehen auf Rückzahlung ausgerichtet ist, verbleibt im Hinblick auf den Darlehensbetrag kein geldwerter Vorteil. Dieser ist lediglich für den Zinsvorteil des Arbeitnehmers gegeben. Achtung Schuldenerlass Verzichtet der Arbeitgeber auf die Rückzahlung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 3.7 Versteuerung der Zinsvorteile

Geldwerte Vorteile aus einem Arbeitgeberdarlehen sind regelmäßig nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen des Arbeitnehmers (ELStAM) dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer pauschaliert werden. Pauschalierung sonstiger Bezüge bis 1.000 EUR pro Jahr Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit einem individuellen Pauschsteuersatz[1]...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 6.2 Aufsichtsrat

Rz. 49 Gem. § 52 GmbHG ist für die GmbH ein Aufsichtsrat grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Bildung eines Aufsichtsrats kann aber aufgrund entsprechender Regelung im Gesellschaftsvertrag (Satzung) vorgenommen werden (sog. fakultativer Aufsichtsrat). Zu beachten ist, dass die Regelungen des § 52 GmbHG nur für den fakultativen Aufsichtsrat gelten. Wird ein fakul...mehr

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Ein-Euro-Job / 2 Arbeitsschutzvorschriften

Zum Schutz der Ein-Euro-Jobber sind die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie Arbeitnehmer.[1]mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 4 Vorsätzliches Vorenthalten der Arbeitsnehmeranteile und bedingter Vorsatz

Unter Vorenthalten ist die schlichte Nichtzahlung von Beiträgen bei Fälligkeit zu verstehen. Die strafbewährte Zahlungspflicht des Arbeitgebers besteht unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird. Es kommt alleine darauf an, ob im Bemessungszeitraum eine Entgeltzahlungspflicht besteht. Für die vorsätzliche Vorenthaltung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, w...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.3 Vereinfachungsregelung: Bundesbankstatistik

Aus Vereinfachungsgründen kann für die Feststellung des Maßstabszinssatzes auf die auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank[1] veröffentlichte Zinsstatistik zurückgegriffen werden. Sie bildet die Gesamtergebnisse für Deutschland (keine regionalen Daten) aufgrund von Stichprobenerhebungen ab. Maßgebend sind die Effektivzinssätze, die bei Vertragsabschluss zuletzt veröff...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 3 Verweigerung

Eine Verpflichtung zur Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens besteht nicht, es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Dieser kann ein Darlehen insbesondere verweigern, wenn bezüglich des Entgelts des Arbeitnehmers bereits Pfändungen vorliegen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft mit beschränkt... / 8 Lagebericht

Rz. 92 Mittelgroße und große GmbHs haben zusätzlich zum Jahresabschluss einen Lagebericht aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Rechtsformspezifische Besonderheiten liegen nicht vor.[1] Rz. 93 Die EU hat neben anderen Regulierungen etwa zum Emissionshandel und zur nachhaltigen Finanzierung im Dezember 2022 die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corpor...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 3.3 Arbeitgeber ist kein "Finanzunternehmen"

Gewährt der Arbeitgeber regelmäßig nur seinen Mitarbeitern Darlehen, z. B. bei Industriebetrieben oder Handelsunternehmen, gilt die allgemeine Bewertungsvorschrift[1] ohne Berücksichtigung des Rabattfreibetrags. Ermittlung und Bewertung des Zinsvorteils Zinsvorteile sind mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten, sog. Maßstabszins...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 3.2 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen"

Gewährt der Arbeitgeber überwiegend Dritten Darlehen, z. B. bei Arbeitgebern im Bankengewerbe, ist der Rabattfreibetrag anwendbar.[1] Ermittlung und Bewertung des Zinsvorteils Der Zinsvorteil entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem als Endpreis[2] ermittelten Zinssatz und dem Zinssatz, der im Einzelfall konkret vereinbart wurde.[3] Als Endpreis [4] ist der Zinssatz heran...mehr

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Wegeunfall / 2.3 Um-/Abwege

Bei Umwegen oder Abwegen vom Arbeitsweg oder Unterbrechungen des Arbeitsweges ist die Versicherung des weiteren Weges grundsätzlich ausgeschlossen. Wird allerdings ein Umweg eingeschlagen, um eine bessere Wegstrecke oder eine schnellere befahrbare oder weniger verkehrsreiche Straße zu benutzen, besteht Versicherungsschutz. Wird der Weg zu oder vom Betrieb unterbrochen, ist le...mehr

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Wegeunfall / 2.7 Dritter Ort

Das BSG[1] beschäftigte sich am 12.5.2009 mit dem Fall eines Arbeitnehmers, der als Nachtschichtler tätig war. Er hatte seine Nachtschicht beendet und war anschließend in die gemeinsam mit der Ehefrau bewohnte Wohnung gefahren. Dort hatte er sich geduscht und gefrühstückt und war nach weniger als einer Stunde weiter zur knapp 30 km entfernt liegenden Wohnung seines Bruders g...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 2 Darlehen bis 2.600 EUR lohnsteuerfrei

Zinsvorteile aus kleineren Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR unterliegen nicht der Lohnbesteuerung. Die Freigrenze ist überschritten, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 EUR übersteigt. Mehrere vom Arbeitgeber getrennt gewährte Darlehen sind unabhängig vom Verwendungszweck bei der Prüfung der Freigrenze zusammenzurechne...mehr