Fachbeiträge & Kommentare zu Abmahnung

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / II. Abschlusserklärung

Rz. 44 Abmahnung und Abschlusserklärung sind dieselbe Angelegenheit, da sie den Hauptsacheanspruch betreffen. Daher richtet sich die Vergütung insgesamt nach altem Recht, wenn der Auftrag zur Abmahnung vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Rz. 45 Beispiel: Der Anwalt hatte im November 2020 eine Abmahnung ausgesprochen. Da darauf nicht reagiert wurde, hat er im Dezember eine ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Kündigungsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 1102 Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer gelten, bis auf die Geltung der Höchstfrist in § 113 S. 2 InsO, keine insolvenzrechtlichen Besonderheiten. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der für ihn geltenden Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Bei der Eigenkündigung nach § 113 InsO steht dem Arbeitnehmer kei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

Rz. 1152 Beschäftigte sind gem. Art. 14 DSGVO, § 33 BDSG über die Erhebung personenbezogener Daten zu informieren, sofern sie nicht bereits auf andere Weise Kenntnis hiervon erlangt haben. Es empfiehlt sich, in den Arbeitsvertrag einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, um den datenschutzrechtlichen Pflichten gerecht zu werden. Muster 1a.65: Arbeitsvertragsklausel zur Person...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers

Rz. 146 Für die Kündigung des Dienstvertrags eines GmbH-Geschäftsführers ist ebenfalls die Gesellschafterversammlung zuständig, sofern diese Kompetenz nach dem Gesellschaftsvertrag nicht auf einen Beirat übertragen ist. In der nach dem MitbestG mitbestimmten GmbH liegt die Zuständigkeit beim Aufsichtsrat. Das Fehlen eines Beschlusses oder die Rechtsfehlerhaftigkeit des Besch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Inhaltliche Angemessenheit der Fiktionsvereinbarung

Rz. 873 Die Einhaltung der Anforderungen des § 308 Nr. 5 BGB an eine formularmäßige Erklärungsfiktion führt allerdings nicht dazu, dass die betreffende Klausel keiner weitergehenden Inhaltskontrolle mehr unterliegt. Insbesondere die inhaltliche Angemessenheit gem. § 307 BGB bedarf der Überprüfung; Regelungen, die aufgrund ihrer inhaltlichen Unangemessenheit formularmäßig nic...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 3. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.1.2021 ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.12.2020 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nach neu...mehr

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AGS 01/2021, Kündigung des ... / IV. Keine schwerwiegende Pflichtverletzung des Beklagten

Auf der Grundlage hatte der Kläger nach Auffassung des LG keinen Grund dargelegt, der ihn berechtigt habe, ohne vorherige Abmahnung und Hinweis auf eine mögliche Mandatsniederlegung, den Anwaltsvertrag zu kündigen. Soweit der Kläger auf den Nichtausgleich der Rechnung vom 22.3.2018 trotz Fristsetzung bis zum 30.4.2018 abstelle, sei zu berücksichtigen, dass die Rechnung nicht...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Ausübung des Weisungsrechts im Einzelfall: Ausübungskontrolle

Rz. 1563 Das Direktionsrecht wird im Einzelfall durch die einseitige Anordnung eines Arbeitsplatzwechsels (Versetzung) ausgeübt. Die geforderte Leistung muss genau angegeben werden, und die Ausübung des Direktionsrechts muss billigem Ermessen entsprechen. Rz. 1564 Zur Wirksamkeit muss die Versetzungsanordnung zunächst hinreichend konkret sein. Aus der aus dem Wesen der Leistu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) § 6 Widerruf von Nutzungspauschale und Kilometergeld

Rz. 567 Durch die Widerrufsmöglichkeit soll insbesondere sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Nutzungspauschale weiterzahlen muss, wenn der Arbeitnehmer pflichtwidrig kein Kfz zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung stellt. In diesem Fall wäre auch an eine außerordentliche Kündigung der Car-Allowance-Vereinbarung nach Abmahnung gem. § 314 BGB...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vereinbarung der Fiktionswirkung

Rz. 870 Die Begründung einer Fiktionswirkung muss durch zweiseitigen Vertrag erfolgen; sie kann ohne entsprechende arbeitsvertragliche Regelung nicht einseitig vom Arbeitgeber hergestellt werden. Denkbar wäre eine einseitige Fiktionsbegründung etwa bei der Erteilung einer Abmahnung oder bei der Information über einen Betriebsübergang gem. § 613a BGB, bei dem ein endgültiger ...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / IX. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Rz. 64 Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.1.2021 ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.12.2020 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren n...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Erklärungs- und Zustimmungsfiktion

Rz. 868 Muster 1a.51: Zustimmungsfiktion Muster 1a.51: Zustimmungsfiktion Variante 1 Die vereinbarten Provisionssätze können um bis zu _________________________ % abgesenkt werden. Ändert der Arbeitgeber die Provisionssätze, so werden die geänderten Provisionssätze verbindlich, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Neufestsetzung, die auch ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Unzulässigkeit der E-Mail-/Internet-Nutzung für private Zwecke

Rz. 817 Gesetzliche Bestimmungen, die Arbeitnehmern die Nutzung von Internet und E-Mail für private Zwecke ausdrücklich erlauben, bestehen nicht. Daher richtet sich die Zulässigkeit der privaten Nutzung i.d.R. nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag oder einer gegebenenfalls vorhandenen Betriebsvereinbarung. Häufig enthalten jedoch weder Arbeitsverträge ausdrückliche Regelungen n...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 846 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Rechtsfolgen bei unzulässiger Nutzung durch den Arbeitnehmer

Rz. 374 Eine unzulässige Inanspruchnahme des Telefons (unerlaubte oder übermäßige Privatnutzung) stellt eine Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag dar. Je nach Schwere der Pflichtverletzung kommt daher eine – auch außerordentliche[1052] – Kündigung in Betracht. Allerdings müssen zum einen die betrieblichen Interessen belastet sein, zum anderen muss bei einer Kündigung im ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung

Rz. 114 Muster 3.7: Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung Muster 3.7: Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung An das Arbeitsgericht _________________________ Aktenzeichen _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertreten durch den ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1626 Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO erstmals eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhältnisse (§ 6 Abs. 2 GewO) gilt. Dabei sollte unter wesentlicher Übernahme des Inhalts des im Gegenzug ­aufgehobenen § 121 GewO die bisherige Rechtsprechung "in moderner ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Straftaten außerhalb des Unternehmens

Rz. 1235 Außerdienstliche Straftaten eines Arbeitnehmers können seine persönliche Eignung für die vertraglich geschuldete Tätigkeit beeinträchtigen, wenn ein betrieblicher Bezug dazu besteht. So kann der dringende Verdacht einer Teilnahme einer Bankangestellten an Geldwäschegeschäften eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen.[2666] Die Interessen eines öffentl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Abmeldevereinbarung zu § 37 Abs. 2 BetrVG

Rz. 29 Muster 2.7: Abmeldevereinbarung zu § 37 Abs. 2 BetrVG Muster 2.7: Abmeldevereinbarung zu § 37 Abs. 2 BetrVG Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – wird folgende Abmeldever...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Zahlung und weitere Ansprüche

Rz. 48 Der Arbeitnehmer wahrt durch die Einlegung einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG sowohl die erste als auch die zweite Stufe einer zweistufigen Ausschlussfrist bezogen auf die vom Ausgang der Bestandsschutzklage abhängigen Vergütungsansprüche. Das gilt für in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Ausschlussfristen[118] ebenso wie für tarifliche Ausschlussf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Checkliste: Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe

Rz. 1025 Muster 1a.59: Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe Muster 1a.59: Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe Kündigung wegen Verletzung von Arbeitnehmerpflichten Der Arbeitgeber ist zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, wenn die Kasse des Arbeitnehmers einen Fehlbetrag von mehr als _________________________ EUR aufweist. Variante Das Arbeitsverhäl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 381 Beispiel Die A-GmbH ist ein Unternehmen mit ca. 500 Arbeitnehmern, von denen sämtliche Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen in der Produktion, über einen Arbeitsplatzrechner/Laptop mit Internetzugang und einer persönlichen dienstlichen E-Mail-Adresse verfügen. Bei Einrichtung des Internetzuganges und der E-Mail-Adressen wurden keine Regelungen zur Frage der Nutzung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Ordentliche Kündigung

Rz. 1210 Für Vereinbarungen zu ordentlichen Kündigungsgründen sind die Grenzen weiter gesteckt. Da das Kündigungsschutzrecht in vielerlei Hinsicht nur für den Arbeitgeber zwingend ist, kann zugunsten der Arbeitnehmer i.d.R. von den rechtlichen Vorgaben einzelvertraglich oder kollektivrechtlich abgewichen werden, z.B. durch den beiderseitigen (synchronen) Ausschluss der orden...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Muster

Rz. 478 Muster 2.45: Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien Muster 2.45: Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Konzern-/Gesamt-)Betriebsrat _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – –...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1376 Die Beherrschung einer Sprache kann in unterschiedlichen Zusammenhängen arbeitsrechtliche Relevanz erlangen.[3039] Anlass für Streitigkeiten kann bereits die Vertragssprache bieten. Gemeint ist die Sprache, in der die Parteien ihr Arbeitsverhältnis begründen, gestalten und beenden. Die Vertragssprache ist relevant zur Beantwortung der Frage, ob der Arbeitgeber oder ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Erwirkung von Handlungen

Rz. 581 Die Vollstreckung zur Erwirkung von Handlungen richtet sich nach den §§ 887, 888 ZPO, wobei zwischen vertretbaren und nicht vertretbaren Handlungen zu unterscheiden ist. Vertretbare Handlungen sind nach § 887 ZPO zu vollstrecken. Dies betrifft Handlungen, bei deren Vornahme ein Dritter den Schuldner vertreten und die gleichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen h...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Antrag des unterlegenen Klägers, der – unter Hinnahme der Entscheidung im Übrigen – nur teilweise Abänderung des erstinstanzlichen Urteils begehrt

Rz. 156 Formulierungsbeispiel Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom (…) aus der Personalakte des Klägers zu entfernen. oder Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (…) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem (…) ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vertragliches Abwerbeverbot für die Dauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 236 Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG darf ein Arbeitnehmer, der sich selbstständig machen will, seine künftige Tätigkeit auch schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorbereiten. § 60 Abs. 1 HGB verbietet ihm lediglich die Aufnahme der werbenden Tätigkeit, insbesondere also das Vorbereiten der Vermittlung und des Abschlusses von Konkurrenzgeschäften. Unzul...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Direktionsrecht in Matrixstrukturen

Rz. 1661 Mit der Digitalisierung, Virtualisierung und Vernetzung der Arbeitsprozesse erlebt die Organisationsform der Matrixstruktur und damit eine besondere Form des drittbezogenen Personaleinsatzes[3765] in der Arbeitswelt 4.0 derzeit eine neue Hochphase. Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel und eine vernetze Produktion bzw. Arbeitsabläufe ermöglichen es, orts- und ze...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Hinzufügen von Inhalten

Rz. 1148 Jeder Arbeitnehmer hat gem. § 83 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch darauf, dass schriftliche Erklärungen von ihm zum Inhalt der Personalakte gemacht werden. Voraussetzung ist, dass sich diese auf den Inhalt der Personalakten beziehen. Der typische Anwendungsfall ist die Aufnahme einer Gegendarstellung zu einer in die Personalakte aufgenommenen Ermahnung oder Abmahnung. A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung

Rz. 432 Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der ________________...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Kündigungsrecht und Probezeit

Rz. 500 Die Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts ohne weitere Voraussetzungen dürfte selbst dann unzulässig sein, wenn man den Vertrag nicht als Arbeitsvertrag einstuft. Der Vertragszweck wäre nämlich gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unangemessen gefährdet, wenn dem Studierenden noch nachdem er bereits erhebliche Zeit in sein Studium investiert hat jederzeit ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Verbotene Wahlbehinderung und Wahlbeeinflussung

Rz. 695 Nach § 20 Abs. 1 BetrVG ist es untersagt, eine Betriebsratswahl zu behindern. Hierdurch wird der äußere Ablauf einer Betriebsratswahl geschützt.[1455] Betriebsratsbehinderungen sind demnach solche Handlungen, welche die Einleitung oder die Durchführung von Betriebsratswahlen erschweren.[1456] Beispiele dafür sind: Verweigerung von Wahlunterlagen oder Wahlräumen; unge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einzelfälle/Beispiele

Rz. 1733 In der betrieblichen Praxis kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bezüglich der Arbeitsleistung in folgenden Fallgestaltungen zur Anwendung: Zurückbehaltungsrechte des Arbeitnehmersmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) E-Mail-/Internet-Nutzung durch Arbeitnehmer

Rz. 813 Die Nutzung von Internet und E-Mail durch Arbeitnehmer ist in den Unternehmen weit verbreitet. Die Arbeitnehmer kommunizieren per E-Mail untereinander und mit externen Dritten. Über den Internetzugang haben sie Zugriff auf weltweit verfügbare Informationen und Dateien. Diese Nutzungsmöglichkeiten ­werden von den Arbeitnehmern häufig auch zur Verfolgung privater Zweck...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Keine Begründung absoluter Kündigungsgründe

Rz. 1028 Vereinbarungen über besondere Kündigungsgründe sehen zudem regelmäßig vor, dass bei Eintritt des vereinbarten Kündigungsgrundes eine Kündigung ohne weitere Voraussetzung zulässig sein soll. Derartige absolute Kündigungsgründe kennt das Gesetz nur ausnahmsweise noch bei den Arbeitsverhältnissen der Seeleute in § 67 SeemG.[2298] § 626 Abs. 1 BGB und § 1 Abs. 2 KSchG b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Typische Regelungsinhalte

Rz. 467 Ethikrichtlinien sind naturgemäß unternehmensspezifisch. In besonders regulierten Wirtschaftsbereichen werden häufig die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in Ethikrichtlinien aufgenommen.[1256] Im Übrigen gibt es (branchenunabhängig) eine große Bandbreite von möglichen Regelungsgegenständen, die vom Verbot der Annahme von Geschenken, dem Verbot von Alkohol-...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Grundsätze der Führung der Personalakte

Rz. 1126 Die Personalaktenführung muss den Grundsätzen der Richtigkeit, Vollständigkeit, Transparenz und Vertraulichkeit entsprechen. Der Grundsatz der Richtigkeit der Personalakte fordert, dass alle in der Personalakte enthaltenen Tatsachen wahr und aktuell sind.[2524] Was "unrichtig" ist, wirft bisweilen objektiv Prob­leme auf. Im Falle der Entfernung einer Abmahnung aus d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 331 § 23 Abs. 3 BetrVG ist ein bekanntes Instrument des Betriebsrats zur Durchsetzung seiner Rechte. Obwohl manchmal von einem "23-III-Verfahren" gesprochen wird, gibt es hierfür keine eigene Verfahrensart. § 23 Abs. 3 BetrVG ist vielmehr nur eine von mehreren Anspruchsgrundlagen, auf die Anträge im Beschlussverfahren gestützt werden können. § 23 Abs. 3 BetrVG schließt an...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Anfechtung

Rz. 345 Die Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages gerichtet sind, sind nach den allgemeinen Regeln der §§ 119 ff. BGB anfechtbar. Das Bestehen von Sonderkündigungsschutz führt nicht zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages. Eine Irrtumsanfechtung wegen Unkenntnis einer Schwangerschaft bzw. deren mutterschutzrechtlicher Folgen ist nicht möglic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1654 " Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen. " Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis gerade immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) "Erforderlichkeit" der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung i.S.d. § 26 Abs. 1 BDSG

Rz. 744 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG muss die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich sein. Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Arbeitnehmerdaten zur Erfüllung gesetzlicher, kollektivrechtlicher oder einzelvertraglicher Pflichten oder zur Wahrnehmung vertraglicher...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Folgen eines Verstoßes gegen das Abtretungsverbot

Rz. 226 Besteht nur ein schuldrechtliches Abtretungsverbot, wäre eine gleichwohl vorgenommene Abtretung dennoch wirksam. In Betracht kommen dann lediglich Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt der Vertragsverletzung. Eine entgegen einem dinglichen Abtretungsverbot vorgenommene Abtretung ist dagegen unwirksam nach §§ 399, 134 BGB.[577] Sie muss v...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Überflüssige Änderungskündigung

Rz. 1653 Eine Änderungskündigung, deren Ziel in gleicher Weise gestützt auf das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nach § 106 GewO erreicht werden kann, ist unverhältnismäßig. Der mögliche Wegfall des Beschäftigungsbedarfs zu den bisherigen Bedingungen "bedingt" in diesem Fall nicht i.S. von § 2 S. 1, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG eine (Änderungs-)Kündigung. Das gilt unabhängig davo...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit von Nebentätigkeiten

Rz. 1109 Unter einer Nebentätigkeit versteht man jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit erbringt. Ob der Arbeitnehmer dabei selbstständig oder unselbstständig tätig wird, ist unerheblich. Ein Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten im Grundsatz nicht verbieten, weil sie außerhalb des Arbeitsverhältnisses stattfinden und s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Betriebsvereinbarung zur Betriebsordnung

Rz. 441 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal im Rahmen einer Betriebsordnung getroffen. Hier wird wie folgt unterschieden: Die Betriebsordnung enthält in erster Linie Regelungen über das (Ordnungs-)Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb; es handel...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gemäß § 103 BetrVG

Rz. 864 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2015] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vertragliche Begrenzung von Nebentätigkeiten

Rz. 1112 Das Recht eines Arbeitnehmers zur Ausübung von Nebentätigkeiten kann einzelvertraglich begrenzt werden. Hierbei gelten jedoch von Verfassungs wegen enge Grenzen. Soweit die Nebentätigkeit beruflicher Natur ist, kann sich der Arbeitnehmer auf das Grundrecht der freien Berufswahl stützen (Art. 12 Abs. 1 GG).[2508] Diese schützt nicht nur die Ausübung eines Haupt-, son...mehr