Reform der Steuerberaterprüfung: Das ist geplant
Die Möglichkeit, die Steuerberaterprüfung digital abzulegen, war seit 2023 in Schleswig-Holstein möglich, ein Jahr später folgte Baden-Württemberg. Nach diesen beiden Pilotprojekten gehen nun weitere Bundesländer den Schritt hin zu digitalen Steuerberaterprüfung:
Laut der Bundessteuerberaterkammer können Prüflinge ab 2026 in Hamburg, Hessen, München, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Nürnberg die Klausuren optional am Laptop schreiben. In Sachsen wird das neue digitale Format sogar für alle verpflichtend. Ab 2027 sollen auch Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Thüringen folgen.
"Die elektronische Steuerberaterprüfung ist ein zentraler Schritt hin zu einer zeitgemäßen Prüfung. Ziel ist es, das Schreiben am Laptop perspektivisch allen Prüflingen zu ermöglichen. Damit schaffen wir einen attraktiveren Berufszugang. Denn die bisherige Prüfungsform ist veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Bildungs- und Arbeitsrealitäten", sagt BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab.
Weitere Reformen der Prüfung geplant: Module sollen einzeln abgelegt werden können
In einem gemeinsamen Meeting mit Anbietern von Vorbereitungskursen stellte die Kammer außerdem weitere Reformvorschläge vor.
So soll die Prüfung künftig in vier Module aufgeteilt werden. "Ab dem Examen 2028/2029 sollen die Prüfungstage einzeln abgelegt werden können. Bestandene Teile bleiben erhalten, jeder Prüfungstag muss jedoch separat bestanden werden", schreibt unter anderem das Steuerrechtsinstitut Knoll auf seiner Webseite.
Auf der Seite der Lernplattform examio heißt es: "Mit der Modularisierung einher geht eine grundlegende Änderung des Bewertungssystems. Kernpunkt ist die Möglichkeit, Klausuren mit der Note 4,5 oder besser in den nächsten Prüfungstermin mitzunehmen. Dies ist eine erhebliche Erleichterung gegenüber dem bisherigen System, bei dem nur die Verrechnung zwischen den drei Klausuren eines Termins möglich war. Allerdings wird diese Mitnahmemöglichkeit zeitlich begrenzt sein. Die genaue Dauer ist noch Gegenstand der Verhandlungen, aber es wird von einer Haltbarkeitsdauer von drei bis vier Jahren ausgegangen. Das bedeutet, dass eine mit 4,5 oder besser bewertete Klausur für diesen Zeitraum ihre Gültigkeit behält. Kandidaten müssen also nicht mehr befürchten, dass eine gute Leistung verloren geht, wenn sie bei einer anderen Klausur scheitern."
Unbegrenzte Wiederholungen sollen möglich sein
Außerdem sollen einzelne Module beliebig oft wiederholt werden können, bestandene Module bleiben erhalten. "Für sogenannte Altfälle – also Kandidat*innen, die nach bisherigem Recht endgültig nicht bestanden haben – ist eine Wiedereinstiegsmöglichkeit in das neue System vorgesehen (voraussichtlich ab Examen 2028). Alte Teilprüfungsleistungen sollen jedoch nicht angerechnet werden", schreibt das Institut für Steuerrecht WLW.
Einführung der Reformen ab dem Examen 2028 geplant
Nach aktuellem Stand der Gespräche zwischen Bundessteuerberaterkammer, Bundesministerium der Finanzen und den Ländern sei eine Einführung ab dem Examen 2028 vorgesehen, schreibt das Institut für Steuerrecht WLW. Für die Prüfungen 2026 und 2027 gelte weiterhin das bisherige System.
Die Bundessteuerberaterkammer selbst hat sich öffentlich noch nicht zu den Details der geplanten Reformen geäußert. Im Bundessteuerberaterreport vom Oktober 2025 war bei den Eckpunkten der Reformvorschläge noch von zwei Prüfungsterminen pro Jahr die Rede, einem Wegfall des Fakultätsvorbehalts, vereinfachten Praxiszeiten und einem Punktesystem statt Noten.
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