"KI-Steuerberater"

Kammer verklagt Tax-Tech-Start-up


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Die Steuerberaterkammer Berlin zieht vor Gericht, weil das Tax-Tech-Startup Accountable sein KI-Tool als "KI-Steuerberater" bewirbt. 

Was die Kammer beanstandet

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung zuerst berichtete, hat die Steuerberaterkammer Berlin im Februar 2026 Klage beim Landgericht Berlin II eingereicht (Az.: 61 O 90/26). Der FAZ liegt die Klageschrift vom 25.2.2026 vor. Demnach stützt die Kammer ihre Klage auf drei Punkte:

Erstens verstoße die Bezeichnung "KI-Steuerberater" gegen Paragraph 43 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Der Titel "Steuerberater" ist gesetzlich geschützt und darf nur führen, wer von einer Kammer bestellt wurde. Das vorangestellte "KI" ändere daran nichts.

Zweitens biete Accountable über sogenannte "Steuercoaches" Hilfeleistungen in Steuersachen an, ohne dass die betreffenden Personen als Steuerberater zugelassen seien. Das verstoße gegen Paragraph 5 StBerG, der solche Tätigkeiten Berufsträgern vorbehält.

Drittens liege ein Verstoß gegen Paragraph 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor: Die Werbung erwecke den Eindruck, die Software sei in einer Weise zertifiziert, die der Qualifikation eines bestellten Steuerberaters gleichkomme.

Wie das Handelsblatt berichtet, hatte die Kammer Accountable im Dezember zunächst abgemahnt. Weil das Unternehmen sich nicht einsichtig zeigte, reichte sie im Februar Klage ein.

Wie Accountable die Vorwürfe zurückweist

Das in Belgien gegründete Unternehmen betreibt in Deutschland eine Zweigniederlassung und zählt eigenen Angaben zufolge mehr als 40.000 Nutzer, überwiegend Soloselbstständige.

Mitgründer Tino Keller wandte sich nach Bekanntwerden der Klage auf LinkedIn direkt an die Öffentlichkeit:

"Sie sehen in ‚KI-Steuerberater' einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und eine unerlaubte Nutzung der geschützten Berufsbezeichnung ‚Steuerberater'. Natürlich geht es hier aber um eine größere Frage: Was darf KI im Steuerbereich leisten und wie darf man diese Hilfe nennen? Was und wer soll geschützt werden?"

Keller argumentiert, der Zusatz "KI" mache eindeutig erkennbar, dass kein menschlicher Berufsträger gegenüberstehe. Das Tool sei gemeinsam mit Steuerberatern entwickelt und getestet worden und greife ausschließlich auf aufbereitete Informationen zu. Er verweist zudem auf den Fachkräftemangel: Mehr als 10.000 Stellen seien in deutschen Steuerkanzleien unbesetzt, das Durchschnittsalter der Berufsträger liege laut Berufsstatistik 2025 der Bundessteuerberaterkammer bei 53,7 Jahren. "Dass ausgerechnet in diesem Bereich nun versucht wird, neue Lösungen regulatorisch zu blockieren, halten wir für ein falsches Signal", schreibt Keller.

Bundessteuerberaterkammer: "Frage des Verbraucherschutzes und der Haftung"

Die Bundessteuerberaterkammer ordnet den Streit auf Anfrage von Haufe ein. KI verändere nicht den Kern des Berufs, wohl aber den Schwerpunkt der Tätigkeiten. Routineaufgaben wie Belegverarbeitung, die Auswertung großer Datenmengen oder die Vorprüfung von Steuererklärungen werde KI künftig übernehmen. Der Kern des Berufs – die beratende, wertende und verantwortliche Tätigkeit – bleibe menschlich.

Die Kammer betont dabei den Verbraucherschutz: "‚Steuerberater' ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Steuerberater haben eine qualifizierte Ausbildung, die für klare Verantwortlichkeiten steht. Das dient dem Vertrauen in die Steuerrechtspflege. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, ob sie von einem echten Steuerberater oder einer KI beraten werden. Das ist eine Frage des Verbraucherschutzes und der Haftung", so die Bundessteuerberaterkammer gegenüber Haufe.

Breite Medienresonanz

Das Verfahren beschäftigt mehrere Medien. Das Handelsblatt zitiert den Wirtschaftsrechtsexperten Clemens Engelhardt, Partner der Kanzlei Trustberg und Professor an der FOM Hochschule für Ökonomie & Management. Vordergründig gehe es um die Bezeichnungen, tatsächlich aber um das Geschäftsmodell dahinter. Ungeklärt sei, wo die Grenze zwischen Software und Beratung verlaufe. "Das Gericht – und sicherlich danach auch die Folgeinstanz und womöglich später der BGH – wird genau dies zu klären haben", wird Engelhardt zitiert.

Business Insider berichtete ebenfalls und befragte den unter dem Namen "Steuerfabi" bekannten Steuer-Influencer Fabian Walter. Walter halte den Schutz des Berufsstands dem Bericht zufolge grundsätzlich für berechtigt, kritisiere aber: "Die Kammer greift ein Symptom an, nicht die Ursache. Viele Selbstständige finden keinen Steuerberater oder können sich keinen leisten." Die Bezeichnung "KI-Steuerberater" bewerte er dennoch als problematisch, weil sie eine Berufsausübung suggeriere, die eine Software nicht leisten könne. "Eine KI haftet nicht und kann dich auch nicht vor dem Finanzamt vertreten", so Walter.

Die Berliner Morgenpost titelte: "Job-Angst: Berliner Steuerberater klagen gegen Künstliche Intelligenz."

Steuerberaterverband: "Die Zukunft von Tax & Tech entscheidet sich nicht an der Lautstärke der PR"

Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg stellt sich in einer Pressemitteilung vom 7.5.2026 hinter das Vorgehen der Kammer. Vizepräsident Jens Henke betont, die Steuerberatung stehe technologischen Entwicklungen offen gegenüber. Viele Kanzleien arbeiteten bereits mit KI-gestützten Lösungen, der Verband ermögliche auch Tax-Tech-Unternehmen die Mitgliedschaft.

Henke wehrt sich gegen die Art, wie der Streit in der öffentlichen Debatte zum Teil dargestellt wird. Schlagzeilen wie "Jobangst bei Steuerberatern" verfehlen aus seiner Sicht den Kern. Auf LinkedIn schreibt er: "Der Begriff ‚Jobangst' ist ein konstruierter PR-Spin." Es gehe nicht um Angst vor Bedeutungsverlust, sondern um den Schutz einer gesetzlich geregelten Berufsbezeichnung.

Den Rechtsstreit wertet Henke laut Pressemitteilung als notwendige Klärung einer berufsrechtlichen Frage – nicht als Abwehrkampf gegen KI:

"Die jetzige Diskussion ist kein Angriff auf Innovation. Es geht um die Frage, wie Technologie verantwortungsvoll eingesetzt wird und wie Steuerpflichtige klar erkennen können, wann sie ein digitales Informationssystem nutzen und wann sie sich auf die persönliche Verantwortung eines haftenden Berufsangehörigen verlassen."

Kritisch sieht der Verband den Versuch, berufsrechtliche Fragen als Konflikt zwischen "alter Regulierung" und "moderner Innovation" darzustellen. "Deutschland braucht mehr Innovation im Steuerbereich. Die Zukunft von Tax & Tech entscheidet sich aber nicht an der Lautstärke der PR, sondern an Vertrauen, Verantwortung und Verlässlichkeit", heißt es in der Mitteilung.

Ähnlich positioniert sich Christian Böke, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Präsident des Steuerberaterverbands Niedersachsen Sachsen-Anhalt, in einem Beitrag auf LinkedIn:

"Verantwortung kann man nicht einfach ‚wegdigitalisieren'. Gerade im Steuerrecht können Fehlentscheidungen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben – für Unternehmen, Geschäftsführer und Privatpersonen. Wer dort mit dem Anspruch professioneller Beratung auftritt, muss auch professionell reguliert sein."


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