Fremdbesitzverbot in der Steuerberatung

Was die Debatte um Private Equity in der Steuerberatung zeigt


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Finanzinvestoren beteiligen sich zunehmend an Steuerkanzleien. Gesetzgeber, Finanzinvestoren, Verbände und Kanzleien haben intensiv diskutiert, ob das Fremdbesitzverbot verschärft werden soll, nun scheint es eine Einigung zu geben. Was Berufsverbände, Praxisinhaber und Kritiker dazu sagen.

Die Diskussion um das Fremdbesitzverbot: Ein Überblick

Das Fremdbesitzverbot für Steuerberatungsgesellschaften steht seit Monaten im Zentrum einer intensiven Debatte. Konkret geht es um den Entwurf zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz (9. StBÄndG). Der Referentenentwurf des BMF vom 7.8.2025 sah in § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E eine Klarstellung vor: Anerkannte Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sollten sich an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften nur dann beteiligen dürfen, wenn sie ihrerseits die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen.

Die BStBK und der DStV drängten auf diese Regelung. In einer gemeinsamen Erklärung mit weiteren Organisationen der Freien Berufe forderten sie die Politik auf, das Fremdbesitzverbot zu stärken. BStBK-Präsident Hartmut Schwab sagte: „Wer einen Steuerberater, eine Ärztin, einen Rechtsanwalt, eine Ingenieurin oder andere Freie Berufe aufsucht, erwartet unabhängigen Rat – und keine Renditeziele im Hintergrund."

Das Bundeskabinett strich die Klarstellung jedoch aus dem Regierungsentwurf, den es am 14.1.2026 beschloss. Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme vom 6.3.2026, sie wieder einzufügen: Anerkannte Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sollten die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG auch mittelbar erfüllen müssen; für bereits anerkannte Gesellschaften sollte eine rein besitzstandswahrende Bestandsschutzregelung gelten. Bei der ersten Lesung im Bundestag am 19.3.2026 signalisierte die Regierungskoalition, das Fremdbesitzverbot nicht zu verschärfen. Parlamentarischer Staatssekretär Michael Schrodi (SPD) verwies darauf, dass der Gesetzgeber bereits 2021 deutlich gemacht habe, dass reine Kapitalbeteiligungen an Steuerberatungsgesellschaften ausgeschlossen seien – das sei geltendes Recht und solle so bleiben.

Inzwischen hat sich die Lage verändert. Der Finanzausschuss des Bundestags hat nach Informationen des Nachrichtendienstes des Bundestags in seiner Sitzung am 22.4.2026 eine Klarstellung beschlossen, nach der die Beteiligung von Investoren an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften "nur in engen Grenzen möglich sein" soll. Die Abstimmung im Bundestag ist für Freitag, 24.4.2026 vorgesehen, die Befassung des Bundesrats für den 8.5.2026. Offen bleibt, wie mit bestehenden Beteiligungsdeals umgegangen wird – diskutiert werden eine mehrjährige Übergangsfrist und eine Duldung unter Auflagen.

Was denkt die Branche selbst?

Das Beratungsunternehmen Ecovis hat im Sommer 2025 eine bundesweite Umfrage unter 1.500 über die Kammern registrierten Berufsträgern durchgeführt. Laut den Ergebnissen beschäftigen sich nur rund ein Viertel der Teilnehmenden regelmäßig mit dem Thema, und weniger als zehn Prozent informieren sich aktiv darüber. „Mit unserer Umfrage, an der sich eine überraschend hohe Zahl an Kolleginnen und Kollegen beteiligt haben, konnten wir zeigen, dass Private Equity für die überwiegende Mehrheit und Kollegen nicht unbedingt das wichtigste Thema ist“, sagt Dr. Ferdinand Rüchardt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Vorstand der Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft. „Mit unserer Umfrage, an der sich eine überraschend hohe Zahl an Kolleginnen und Kollegen beteiligt haben, konnten wir zeigen, dass Private Equity für die überwiegende Mehrheit und Kollegen nicht unbedingt das wichtigste Thema ist“, sagt Dr. Ferdinand Rüchardt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Vorstand der Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft.

Auffällig: Entgegen der Erwartung, dass ältere Steuerberater kurz vor dem Ruhestand stärker an Verkaufsperspektiven interessiert wären, zeigt die Umfrage das Gegenteil. Ältere Befragte äußerten sich sogar noch zurückhaltender und skeptischer als ihre jüngeren Kolleginnen und Kollegen.

Bei der Frage nach Chancen und Risiken überwiegen klar die Bedenken: 49 Prozent der Befragten sehen ausschließlich Risiken durch Finanzinvestoren, nur 11 Prozent sehen Chancen, und 38 Prozent halten beides für möglich. Als Risiken nannten die Befragten vor allem den Verlust der Unabhängigkeit, Druck auf kleinere Kanzleien, die mögliche Entwertung der Branche sowie die Gefahr, dass Profitdruck die Qualität und persönliche Betreuung schwächt. Als Chancen identifizierte die Umfrage mehr Investitionen in Digitalisierung und KI, Optionen bei der Kanzleinachfolge, Zusammenschlüsse zu größeren Strukturen sowie Impulse für die Nachwuchsgewinnung.

Lobbyaktivitäten rund um das Fremdbesitzverbot

Das Lobbyregister des Bundestags gibt Einblicke, wer im Gesetzgebungsverfahren aktiv auf die Politik einwirkte. Der Verein Bürgerbewegung Finanzwende, der sich laut eigenen Angaben für stabilere, faire und nachhaltige Finanzmärkte einsetzt und 2024 die ehemalige CumEx-Ermittlerin Anne Brorhilker als Geschäftsführerin gewinnen konnte, hat diese Daten analysiert und den Einfluss von Finanzinvestoren auf die Politik beim Thema Fremdbesitzverbot in der „Finanzlobby-Analyse 2026" festgehalten.

Laut der Analyse lobbyierten mehrere Private-Equity-Konzerne gegen die geplante Verschärfung. Der US-Konzern KKR schrieb Ende August 2025 direkt an das Finanzministerium und das Bundeskanzleramt: Die vorgesehene Änderung käme „faktisch einem Investitionsverbot durch ausländische Investoren in die Steuerberatungsbranche gleich." Der schwedische Konzern EQT erklärte im Lobbyregister, er bemühe sich um „eine Streichung der im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehenen Änderung."

Der Kanzlei-Verbund Afileon – Kapitalgeberin ist die schweizerische Partners Group – nutzte dafür die Lobbyagentur Tietmeyer, Wolgast & Partner, die sich bereits im April 2025 an das BMF wandte – vier Monate vor Veröffentlichung des Referentenentwurfs. Laut Finanzwende lobbyierte die Agentur im weiteren Verlauf auch das Wirtschaftsministerium, das Justizministerium und das Kanzleramt, nachdem sie im Finanzministerium „anscheinend nicht ausreichend" durchgedrungen sei.

Das Kanzleramt vertagte eine Entscheidung mehrfach, das Wirtschafts- und das Justizministerium stellten sich laut Finanzwende auf die Seite der Investoren. Die Nachrichtenseite Juve berichtete im November 2025, die Klarstellungen beim Fremdbesitzverbot seien „vorerst vom Tisch" – eine „bemerkenswerte Kehrtwende" infolge einer „erfolgreichen Intervention von Investoren". Ein Vertreter des Kanzlei-Verbunds Afileon gab im Handelsblatt zu Protokoll: „Das final verabschiedete Gesetz wird entweder die Änderungen zum Fremdbesitzverbot nicht mehr beinhalten oder sich zumindest deutlich vom Referentenentwurf unterscheiden."

Laut Finanzwende dominierten in den Lobbypapieren der Investoren Argumente rund um Digitalisierung, Nachfolgelösungen und die Versorgung von Kanzleien im ländlichen Raum. Michael Peters ist Leiter des Bereichs Finanzstabilität bei Finanzwende und sieht darin ein strukturelles Muster. "Die Investoren punkten in der politischen Debatte mit dem Argument der Investition - erwähnen dabei aber nicht, dass das Geschäftsmodell darauf aufbaut, die aufgebauten Strukturen weiterzuverkaufen."

Die BStBK bringt die Bedenken des Berufsstands in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 18.9.2025 auf den Punkt: „Einem Finanzinvestor, insbesondere einer Private-Equity-Gesellschaft, geht es vorrangig um eine möglichst hohe Rendite. Das Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, die Beteiligung nach drei bis fünf Jahren möglichst gewinnbringend zu veräußern. Es besteht daher die Gefahr, dass die Steuerberatung nicht entsprechend den sachlichen Bedürfnissen der Mandanten erbracht wird, sondern allein im Interesse der Kapitalgeber an einer möglichst hohen Rendite."

Warum die Steuerbranche lukrativ für externe Geldgeber ist

Wer verstehen will, warum Private Equity ausgerechnet die Steuerberatung ins Visier nimmt, muss auf die Struktur des Marktes schauen. Die Branche ist fragmentiert: Tausende Einzelkanzleien, oft inhabergeführt, mit stabilen Mandantenbeziehungen und verlässlichen Umsätzen – ein klassisches Ziel für Investoren, die auf Konsolidierung setzen.

Ferdinand Rüchardt von Ecovis analysiert das nüchtern: „Ich denke, den Investoren geht es eher um ein klassisches Vorgehen zur Konsolidierung von Märkten, also um Gewinne mit dem Verkauf der aufgebauten Strukturen." Entgegen der Ankündigung, dass nur Private Equity die überfälligen Investitionen in IT und Digitalisierung stemmen könne, beobachtet Ecovis derzeit überwiegend Investitionen in Kanzleien selbst – kaum in IT-Landschaft oder Digitalisierung.

Das deckt sich mit den Erkenntnissen aus der Ecovis-Umfrage. Zwei Drittel der befragten Steuerberaterinnen und Steuerberater stimmen der Erwartung voll zu, dass der Markt sich deutlich konsolidieren wird – ein weiteres Viertel zumindest teilweise. Nur acht Prozent sehen andere Entwicklungspfade. Ecovis skizziert vier mögliche Szenarien: Kanzleien, die verkauft werden oder schließen; eigenständige Kanzleien, die alle Herausforderungen aus eigener Kraft bewältigen; Berufsträger, die in investorengetragenen Konzernen arbeiten; und partnergeführte Unternehmensgruppen als Mittelweg zwischen Einzelkämpfer und Investor.

Michael Peters von Finanzwende sieht in dem Trend eine gesamtwirtschaftliche Gefahr: „Wir beobachten in immer mehr Wirtschaftsbereichen eine Marktkonsolidierung. Das ist nicht gut für den Wettbewerb, wenn sich die Macht auf immer weniger und größere Player fokussiert."

Die BStBK ergänzt in ihrer Stellungnahme zur Anhörung am 13.4.2026 einen weiteren Aspekt, der in der öffentlichen Debatte bisher kaum auftaucht: Private-Equity-Investoren sind auf ambitionierte Renditen angewiesen. Dieser wirtschaftliche Druck kann dazu führen, dass Kostenstrukturen zulasten der Mandanten angepasst werden. Wenn gleichzeitig kleinere Kanzleien vom Markt verdrängt werden, droht eine Verengung des Angebots – und damit mittel- bis langfristig ein Anstieg der Preise für steuerberatende Leistungen.

Dazu kommt die Frage der Unabhängigkeit – und damit des Mandantenvertrauens. „Ist es gerade in diesen Zeiten sinnvoll, diese nahe am Gemeinwesen angesiedelte Aufgabe in die Hände von Finanzinvestoren zu geben, die zudem zum Teil von außerhalb der EU kommen?", sagt Ferdinand Rüchardt. Die BStBK formuliert diesen Gedanken in ihrer Stellungnahme zur Anhörung am 13.4.2026 noch schärfer: „Das Fremdbesitzverbot in der Steuerberatung ist kein berufsständisches Detail, sondern Ausdruck einer bewussten ordnungspolitischen Entscheidung des Gesetzgebers." Eine am Gemeinwohl orientierte, rechtmäßige Steuererhebung dürfe nicht in Konkurrenz zu kurzfristigen Renditezielen treten.

Was braucht die Steuerberatung, um innovativ zu sein?

Die Befürworter von Private Equity argumentieren vor allem mit einem: der Innovationskraft, die externes Kapital in die Branche bringe. Steuerberaterinnen und Steuerberater, die ohne externe Investoren wachsen, beschreiben das anders.

Florian Fischer, Inhaber der Kanzlei Fischer & Reimann, unterscheidet klar zwischen Digitalisierung und echter Innovation. Er sieht zwei Argumente, mit denen Private-Equity-Investoren in der Branche für sich werben: Wachstum durch Kanzleikäufe und Wachstum durch Innovationen. Das erste Argument lässt er nicht gelten: „Durch Kanzleikäufe wachsen, also die künstliche Bildung von Kanzleiverbünden oder Kanzleiketten, ist weder für Mandanten noch für die Steuerberaterbranche sinnvoll. Es ist einzig ein Mittel für Kapitalgeber, ihr eingelegtes Kapital zu erhöhen." Beim zweiten Argument widerspricht er ebenfalls: „Dabei wird gerne die digitale Transformation der Kanzleien mit Innovation verwechselt. Nach meiner Meinung gehört es zur täglichen Arbeit des Kanzleiinhabers, den IT-Markt zu beobachten. Dazu muss man als Steuerberater nicht innovativ sein, sondern lediglich unternehmerisch denken." Seine eigene Kanzlei wuchs nach eigenen Angaben in fünf Jahren von knapp zehn Mitarbeitern an zwei Standorten auf 80 Mitarbeiter an acht Standorten – ohne Zukäufe und ohne externes Kapital.

Die BStBK teilt diese Einschätzung und hält in ihrer Stellungnahme zur Anhörung am 13.4.2026 fest: Zur Finanzierung von Investitionen in KI und Digitalisierung stehen auch andere Wege offen – Bankkredite, Fördermittel der KfW-Bank oder Lizenzmodelle bei IT-Dienstleistern. Zudem können Steuerberater neben ihrer Berufsausübungsgesellschaft eine eigene IT-Gesellschaft gründen, an der sich auch Private-Equity-Investoren beteiligen dürfen. Und mit der DATEV stehe der gesamten Branche ohnehin eine genossenschaftliche IT-Infrastruktur zur Verfügung, die niemanden zwingt, IT-Lösungen selbst zu entwickeln. Der behauptete Kapitalbedarf, der eine Öffnung für Fremdinvestoren rechtfertige, bestehe damit tatsächlich nicht.

Ähnlich denkt Steuerberater Heiko Geiger, Geschäftsführer von awicontax. Seine Gruppe arbeitet klassisch und bankenfinanziert: „Die Kanzleien, die zu uns gehören, bleiben in der Region vor Ort bei den Mandanten. Jede hat ihre eigene Kultur, ihre eigene Mandantenbindung – und das wollen wir bewusst so." Teile der Ergebnisse, die awicontax erwirtschaftet, steckt das Unternehmen in Innovationen und in den Abbau des Investitionsstaus – „anstatt nur Honorare einzusammeln und das Ergebnis zu maximieren."

Ferdinand Rüchardt vom Beratungsunternehmen Ecovis beobachtet, dass die Investoren bisher ohnehin kaum in IT und Digitalisierung investieren. Für Ecovis selbst steht der Einstieg von Investoren nicht zur Debatte. Rüchardt sieht im partnergeführten Unternehmensverbund das zukunftsfähige Modell: „Für den Mittelstand ist vor allem der unternehmerische Steuerberater ein echter Sparringspartner auf Augenhöhe."


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