Knigge im Beruf: Wie Sie bei der E-Mail-Anrede den richtigen Ton treffen
Begrüßt der andere einen in der E-Mail einfach mit "Hallo", ist es in Ordnung, dieselbe Anrede in der Antwort zu verwenden. Denn dann hat der andere offensichtlich nichts gegen einen so lockeren Tonfall.
Wer umgekehrt etwa einen Kunden anschreibt, beginnt die E-Mail in der Regel besser nicht bloß mit "Hallo". Das gilt vor allem, wenn Mitarbeiter den Kunden noch nicht so gut kennen. "Die offizielle Anrede ist immer noch 'Sehr geehrter Herr' oder 'Sehr geehrte Frau' - das gilt auch für E-Mails", erklärt Vogelsang, die Sprecherin des Netzwerks Etikette Trainer International ist.
"Absolut daneben" sei es, beim ersten Kontakt gleich mit "Lieber Herr" oder "Liebe Frau" zu beginnen. Das klingt zu vertraut. Eine mögliche Variante sei es dagegen, den anderen beim zweiten Kontakt mit "Guten Morgen" oder "Guten Tag" anzuschreiben. "Das ist eine geschickte Zwischenlösung, nicht ganz so förmlich, aber auch nicht distanzlos."
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
5.992
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.737
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.4812
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
84225
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
722
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
659
-
Abzug Arbeitszimmer 2020 und 2021 prüfen
635
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
629
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
624
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
592
-
VG Köln hält Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfen für EU-rechtswidrig
07.01.2026
-
Übergang des Wohnförderkontos bei vorheriger Aufgabe der Selbstnutzung
02.01.2026
-
Ermäßigter Steuersatz bei Betriebsaufgabe trotz Bildung einer § 6b-Rücklage
30.12.2025
-
Verfahrensrechtliche Möglichkeiten bei einem verfristeten Einspruch
29.12.2025
-
Private Fremdwährungskonten: Was seit 2025 steuerlich gilt
29.12.2025
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
22.12.2025
-
Unternehmensrestrukturierungen während Corona-Hilfe-Schlussabrechnungen
17.12.2025
-
Coronahilfe Profisport wird grundsätzlich in Frage gestellt
10.12.2025
-
EU-Beihilferecht als Rückforderungsgrund bei Corona-Wirtschaftshilfen
03.12.2025
-
Übernahmeverpflichtung zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
03.12.2025