DStV fordert Einbeziehung von Steuerberatern in den absoluten Schutz von Berufsgeheimnisträgern
Pressemitteilung des DStV:
Mit der zum 1. Februar 2011 in Kraft getretenen Änderung des § 160a StPO sind mandatsbezogene Informationen bei Rechtsanwälten umfassend gegen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen geschützt. Angekündigt hatte die Bundesregierung die Prüfung der Ausweitung des Schutzes auf weitere Berufsgruppen, insbesondere Steuerberater.
Die Delegierten bekräftigen erneut, dass die Einbeziehung der Steuerberater zwingend geboten ist. Ihre Nichteinbeziehung in den Vertrauensschutz verletzt die rechtsuchenden Bürger in ihren Rechten aus Art. 2 Abs. 1 GG und verstößt in eklatanter Weise gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG:
- Die Berufspflichten der Steuerberater und Rechtsanwälte sind identisch. Insbesondere die Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte nach § 43 a Abs. 2 Satz 1 BRAO ist in gleicher Weise auch für die Steuerberater in § 57 Abs. 1 StBerG normiert. Das Bewusstsein der Vertraulichkeit dieser Kenntnisse bildet bei Steuerberatern in gleichem Maße die Grundlage des Mandatsverhältnisses.
- Steuerberater sind ebenso wie Rechtsanwälte unabhängige Organe der (Steuer-) Rechtspflege. Dies ergibt sich bereits aus § 32 StBerG, der die Hilfeleistung in Steuersachen als berufliche Aufgabe der Steuerberater festlegt und ist insoweit ausdrücklich in § 1 Abs. 1 BOStB geregelt. Ebenso hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG vom 4.7.1989, BVerfGE 80, 269, 281) festgestellt, dass sich berufliche Stellung und Organisation der Rechtsanwälte und der Steuerberater entsprechen.
- Ebenso wie bei den Rechtsanwälten lässt sich auch bei den Steuerberatern eine Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als Strafverteidiger und einer solchen als Steuerberater in der Praxis oftmals nicht durchführen. § 33 StBerG i.V.m. §§ 392, 410 AO normiert insoweit neben der Beratung und Vertretung in Steuersachen insbesondere auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen als berufliche Aufgabe der Steuerberater.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
3.756
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
1.452
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.2302
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
673
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
646
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
617
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
60114
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
567
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
542
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
488
-
Wann Soloselbstständige bei Coronahilfen nicht antragsberechtigt sind
18.03.2026
-
Handlungsbedarf bei beSt prüfen
16.03.2026
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
12.03.2026
-
Änderung nach § 175b AO bei Übermittlung über ELStAM?
06.03.2026
-
Verjähren Rückforderungen bei Corona-Überbrückungshilfen?
05.03.2026
-
Steuerberatungskosten für Ermittlung eines Veräußerungsgewinns aus GmbH-Beteiligung
04.03.2026
-
EU-Beihilferecht und Corona-Hilfen: Was Steuerberater jetzt wissen müssen
25.02.2026
-
OVG Münster: Verwaltungspraxis bei Überbrückungshilfen schlägt FAQ
18.02.2026
-
Auswirkungen von KI auf Geschäfts- und Honorarmodelle in Steuerberatungskanzleien
16.02.2026
-
FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
11.02.2026