DStV-Fachberater: Vorlage der Fortbildungsnachweise bis zum 31.3.2012
Der Nachweis kann per Post erfolgen. Schneller und bequemer ist allerdings die Übermittlung per Fax (030 / 2 78 76 799) oder per E-Mail an fachberater@dstv.de.
Jeder Fachberater (DStV e.V.) ist gemäß § 5 der DStV-Fachberaterrichtlinien verpflichtet, kalenderjährlich in einem Umfang von zehn Stunden fachgebietsbezogene Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen und dem DStV unaufgefordert eine Kopie des entsprechenden Teilnahmenachweises bis spätestens zum 31. März des Folgejahres vorzulegen. Die Pflicht zur Fortbildung besteht erstmals ab dem auf die Lehrgangsbeendigung folgenden Jahr. Maßgeblich für das Lehrgangsende ist die jeweils letzte planmäßige Unterrichtseinheit. Lag das Ende des Lehrgangs demnach im Jahr 2010, so ist erstmals für das Jahr 2011 Fortbildung im beschriebenen Umfang nachzuweisen. Unterbleibt der Nachweis, so hat dies das Erlöschen der Fachberaterbezeichnung zur Folge. Vom Zeitpunkt des Erlöschens an dürfen die Fachberaterbezeichnung und sonstige darauf bezogene Hinweise wie Logos nicht mehr benutzt werden.
Auch wenn der Antrag auf Anerkennung als Fachberater/-in (DStV e.V) nicht in demselben Jahr gestellt wird, in dem der Lehrgang endet, ist gemäß § 4 der DStV-Fachberaterrichtlinien ab dem folgenden Kalenderjahr die Fortbildungspflicht in gleichem Umfang zu erfüllen.
Geeignete Fortbildungen werden beispielsweise von den Bildungseinrichtungen der DStV-Mitgliedsverbände sowie vom DStI u.a. in Kooperation mit den Fachseminaren von Fürstenberg angeboten. Weitere Informationen über aktuelle Fortbildungsseminare für das Jahr 2012 erhalten Sie bei Ihrem regionalen Steuerberaterverband.
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