GKV-Spitzenverband mit neuem Arbeitgeberportal

Arbeitgeber sollen sich künftig schneller und einfacher über die notwendigen Sozialabgaben für ihre Beschäftigten informieren können. Dazu schaltete der GKV-Spitzenverband am 11.1.2017 in Berlin das «Arbeitgeberportal Sozialversicherung» frei.

Das Arbeitgeberportal ist unter  www.informationsportal.de abrufbar und soll insbesondere neue Arbeitgeber sowie kleine und mittlere Unternehmen bei komplexen Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unterstützen.

Arbeitgeberportal als Entlastung der Beratungsarbeit des Arbeitgebers

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, erklärte: «Wir gehen davon aus, dass die neue Onlineplattform dazu beitragen wird, Kassen und andere Sozialversicherungsträger vor allem in ihrer individuellen Beratungsarbeit zu entlasten.» Arbeitgeber hätten weniger Arbeitsaufwand und damit Zeitersparnis. Für die individuelle Beratung stünden nach wie vor die zuständigen Krankenkassen zur Verfügung.

Krankenkassen sind Einzugsstellen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Die Krankenkassen sind zugleich Einzugsstellen für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge - Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Sie entscheiden über die Versicherungs- und Beitragspflicht in den einzelnen Zweigen und leiten die jeweiligen Anteile an die einzelnen Träger beziehungsweise den Gesundheitsfonds sowie das Meldewesen weiter.

Arbeitsgeberprotal vom BMAS aufgebaut

Damit seien die Krankenkassen für rund 3,2 Millionen Arbeitgeber und deren rund 40 Millionen Arbeitnehmer zentrale Ansprechpartner in Fragen der Sozialversicherung, so der GKV-Spitzenverband. Das Informationsportal wurde auf Veranlassung des BMAS aufgebaut und soll die bisherigen Beratungsangebote «unbürokratisch, einfach und verständlich» ergänzen, machte die Staatssekretärin im Sozialministerium, Yasmin Fahimi, deutlich.

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