Geänderte Zusatzbeiträge gelten für Rentner erst ab 1. März 2016

Für Rentner wurde eine Übergangsfrist von 2 Monaten eingeräumt. Die Änderungen  der kassenindividuellen Zusatzbeiträge gelten für sie erst ab 1.März 2016.

Viele Rentner müssen vom 1. März 2016 an höhere Beiträge für ihre Krankenkasse bezahlen. Denn die jüngsten Erhöhungen des Zusatzbeitrags gelten für Rentner erst mit zweimonatiger Verzögerung, also zum 1. März.

Zusatzbeitrag wird allein vom Rentner getragen

Die meisten gesetzlichen Kassen erhöhten den Zusatzbeitrag bereits zum Jahresbeginn. Fällig wird der komplette Zusatzbeitrag sowie die Hälfte des festen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Die andere Hälfte zahlt die Rentenkasse.

Beispiel: Bei einer Monatsrente von 1.000 Euro und Mitgliedschaft in einer Kasse mit 1 Prozent Zusatzbeitrag werden 83 Euro fällig.

73 Euro für den festen Beitragssatz (1.000 Euro x 7,3 Prozent)

plus

10 Euro für den Zusatzbeitrag (1.000 Euro x 1 Prozent).


Da für versicherungspflichtige Rentner das Quellenabzugsverfahren gilt, werden die Zusatzbeiträge aus der Rente ebenfalls vom Rentenversicherungsträger einbehalten und zusammen mit den übrigen Krankenversicherungsbeiträgen abgeführt.

Arbeitshilfe zum Zusatzbeitrag

In unserer Arbeitshilfe Zusatzbeitrag, gesetzliche Krankenkassen finden Sie eine Übersicht über die einkommensabhängigen Zusatzbeitragssätze aller gesetzlichen Krankenkassen.


dpa
Schlagworte zum Thema:  Zusatzbeitrag, Rente