Beitragshinterziehung durch Arbeitgeber auf Rekordniveau
Im vergangenen Jahr 2012 wurde einem Zeitungsbericht zufolge die stolze Summe vom 432 Mio. EUR nachgefordert. Die Forderungen trafen Arbeitgeber, die keine oder zu niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für ihre Angestellten abgeführt haben. Im Jahr 2011 waren es "nur" 415 Mio. EUR. Bemerkenswert dabei ist: Es wurden 2012 rund 20.000 weniger Betriebe geprüft als 2011.
Betrug ist kein Kavaliersdelikt
Die Vorsitzendes des Bundesvorstands der Rentenversicherung, Annelie Buntenbach kritisiert, dass Arbeitgeber immer öfter versuchen, sich Ihrer sozialen Verantwortung zu entziehen. Es sei "zutiefst unsozial und der Versuch, für höheren Profit die sozialen Risiken allein auf dem Rücken der Arbeitnehmer abzuladen".
Wenn Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlen, sei das "kein Kavaliersdelikt", sondern müsse kontrolliert und nachfolgend auch geahndet werden. Mit Schummeleien bei kurzfristigen Beschäftigungen oder gar nicht abgesicherten Jobs, Werkverträgen oder Scheinselbstständigkeit werde der Betrug begünstigt.
Beitragshinterziehung ist eine Straftat
Das Strafgesetzbuch sieht dafür Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen vor. Ob allerdings die höheren Nachforderungen in 2012 einen Trend zu mehr Bezug zulassen, ist fraglich. Denn die Außenstände lassen sich teilweise auch durch Gesetzesänderungen und die schlichte Unwissenheit der Arbeitgeber zu deren Auslegung begründen.
Hintergrund
Bei den Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger wird geprüft, ob der Arbeitgeber seine Meldepflichten und die sonstigen Pflichten rund um die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß erfüllt. Geprüft werden die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, die Umlagen, der Wertguthaben-Insolvenzschutz und die Künstlersozialabgabe. Die Prüfungen finden in 4-jährigem Turnus bei allen Arbeitgebern statt.
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