Ungenehmigter Urlaub kann Arbeitslosengeld kosten

Fahren Arbeitslosengeldbezieher in den Urlaub, müssen sie vorher eine Genehmigung einholen. Unterlassen sie dies, muss mit Kürzungen gerechnet werden.

Durch die Genehmigung  soll verhindert werden, dass etwa Vorstellungsgespräche oder eine Qualifizierung platzen, weil Arbeitssuchende in den Ferien sind.

Ortsabwesenheit von bis zu 3 Wochen

Grundsätzlich können Arbeitsagentur und Jobcenter einer Ortsabwesenheit während des Arbeitslosengeldbezugs von bis zu 3 Wochen pro Kalenderjahr zustimmen. Allerdings ist dafür erforderlich, dass Arbeitslose sie rechtzeitig beantragen und genehmigen lassen.

Antrag auch telefonisch oder online stellen

Den Antrag können Arbeitslose vor Ort in der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter stellen. Für Kunden der Arbeitsagentur gibt es außerdem die Möglichkeit, dies telefonisch unter der zentralen, kostenlosen Nummer 0800/455 55 00 oder online zu tun.

dpa

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