Hartz IV-Empfänger: Vorschuss auf Darlehens-Basis

Auch künftig sollen Hartz IV-Empfänger einen Vorschuss erhalten können, wenn ihnen vorzeitig das Geld ausgeht. Dazu ist ein formeller, einfacher Antrag beim Jobcenter nötig. Der Vorschuss wird den Hartz IV-Empfängern als zinsloses Darlehen gewährt.

Dies teilte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) am 23.8.2014 mit. Darlehen haben den Vorteil, dass sie anders als Vorschüsse durch den Hartz IV-Empfänger in Teilen zurückgezahlt werden könnten.

Neue Software ändert Vorschuss-Form für Hartz IV-Empfänger

Grund der Änderung sei die Einführung einer neuen Computer-Software, die von 18.8.2014 an ein älteres Programm ablöse, sagte die Sprecherin. Sie widersprach damit Berichten einer Berliner Flüchtlings- und Sozialhilfeinitiative. Diese hatte berichtet, wegen der neuen Software gewährten die Jobcenter grundsätzlich keine Vorschüsse mehr.

Kein Vorschuss für Hartz IV-Empfänger in bisheriger Form

Nach Angaben der Bundesagentur soll die neue Software die Bearbeitung der Anträge erleichtern. Vorschusszahlungen im bisherigen Sinne sehe das neue System von 1.9.2014 an aber nicht mehr vor, da es dafür schon bisher keine gesetzliche Regelung gegeben habe.

dpa
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