Kommune zahlt Gebärdendolmetscher
Im monatelangen Streit um die Finanzierung eines Gebärdendolmetschers für die gehörlose Schülerin Melissa hat der Bezirk Schwaben Zugeständnisse gemacht. Vor dem Augsburger Sozialgericht einigte er sich am 25.7.2012 auf einen Vergleich: Wenn ein Gutachter Anfang 2013 den Besuch einer normalen Schule für die beste Lösung hält, finanziert der Bezirk einen Gebärdendolmetscher.
Besuch einer normalen Grundschule wird ermöglicht
Die Siebenjährige besucht die 1. Klasse einer Grundschule in Neu-Ulm. Phasenweise hatte sie bereits einen Gebärdendolmetscher. Weil sich der Bezirk bislang geweigert hatte, die Kosten dafür zu übernehmen, streckte das Land Bayern den größten Teil vor. Die Kosten für 6 Wochen sind jedoch noch offen - diese übernimmt nun der Bezirk.
Verlauf des Modellprojekts muss abgewartet
Richterin Christiane Hohlen legte beiden Seiten den Vergleich nahe, denn sie könne zum jetzigen Zeitpunkt noch kein abschließendes Urteil fällen. Seit diesem März laufe ein einjähriges Modellprojekt des Kultusministeriums an Melissas Schule, von dem Hohlen nach eigenen Angaben erst kürzlich erfahren hat. Für das Verfahren habe das erhebliche Konsequenzen.
Demnach bezahle der Freistaat einen Gebärdendolmetscher bis März 2013. Ob anschließend der Bezirk einspringt, wird sich Anfang 2013 nach dem weiteren Gutachten zeigen.
Unklarheiten bei der Umsetzung des Inklusionsgesetzes
Vor einem Jahr hatte die Staatsregierung das Inklusionsgesetz verabschiedet, das behinderten Kindern den Zugang zu allen Schulen ermöglichen soll. Der Fall Melissa zeigt, wie unsicher die Finanzierung bisweilen noch ist. In Bayern sind die Bezirke für die Eingliederungshilfe zuständig - in diesem Fall in Form eines Gebärdendolmetschers.
Bessere Unterbringung in einem Förderzentrum?
Eine Vertreterin des Bezirks sagt: "Es ist nicht so, dass der Bezirk nicht zahlen will." Einen Antrag der Eltern auf einen Gebärdendolmetscher hatten die Behörden aber abgelehnt, weil Melissa in einem Förderzentrum besser aufgehoben sei.
Der Gebärdendolmetscher wird nun bis März 2013 zunächst über ein Modellprojekt des Kultusministeriums finanziert. Melissa, die vor Gericht von ihren Eltern vertreten wurde, kann gegen den Vergleich bis zum 19.9.2012 Widerspruch einlegen.
Studie zur Inklusion
Einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zufolge hat Bayern bei der Inklusion noch Nachholbedarf. Danach besuchte im Schuljahr 2010/11 gut ein Fünftel aller bayerischen Kinder mit Förderbedarf eine Regelschule. Das war etwas weniger als im deutschlandweiten Durchschnitt mit 22,3 %. Von den Spitzenreitern war Bayern aber sehr weit entfernt: In Schleswig-Holstein gingen im selben Zeitraum 49,9 % aller behinderten Schüler auf eine reguläre Schule.
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
316
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
1891
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
144
-
Zwei Bewerbungen pro Woche sind Arbeitslosen zumutbar
113
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
94
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
66
-
Sonstige Bezüge reduzieren das Elterngeld nicht
58
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
52
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
50
-
Wann das Jobcenter fiktive Unterhaltszahlungen anrechnen darf
49
-
Bundesrat fordert umfassende BAföG-Reform
10.03.2026
-
Bundestag beschließt Reform der Grundsicherung
06.03.2026
-
Sanktionen beim Bürgergeld treffen tausende Kinder in Deutschland
24.02.2026
-
Grüne bieten Zusammenarbeit für Sozialreformen an
20.02.2026
-
Kein Bürgergeld für Studierende
17.02.2026
-
Scheinarbeitsverhältnisse schließen Kurzarbeitergeld aus
30.01.2026
-
Entwicklung der Widerspruchs- und Klagezahlen in Jobcentern 2025
13.01.2026
-
Kindergeld-Erhöhung ab Januar 2026
08.12.2025
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
04.12.2025
-
Bundesregierung plant Neuregelung der Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
27.11.2025